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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.09.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-09-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188509072
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18850907
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18850907
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1885
- Monat1885-09
- Tag1885-09-07
- Monat1885-09
- Jahr1885
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.09.1885
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4v?d wird durch dir «rste im Gründliche mitgetheilte. vom 16. September 1881 datirtc Note de- damaligen ilalienischen Ministers deS Aeußer», Herrn Mancini, an die diplomatischen Vertreter Italiens in Ber lin, Wien, London, Pari«, St. Petersburg. '.'IN,'», Bern, Brüssel, Buenos - Ayre«, Haag, Kopenbagcu, Lima. Lissabon, Madrid, Rio de Janeiro, Sank Iago und Stockholm gekennzeichnet I» dieser Note erinnert Herr Mancini daran, daß er im Jahre 1867 von dem damaligen Minister des Auswärtigen, Herrn Ratazzi, beaustragt wurde, bei einigen Regierungen vertrauliche Unterhand lungen behusS Herstellung gewisser gti»einsamer Normen sür die bürgerliche Stellung der Fremden, die Ausdehnung und die Ga- rantie ihrer Rechte und ihre Tbellnahme a» den Wohlthate» der respectiven Gesetzgebungen z» eiöfsnen. Er (Mancini) möchte nun diese Unterhandlungen, welche i» Folge der Zusanimeuwirluna un günstiger Umstände zu keinem Ersolge sütirten, wieder ausaet men und mit einzelnen Regierungen, deren Gesetzgebung mit der italie nischen die meiste Berwandischast bat. besondere Vereinbarungen schließen, in der Hoffnung, daß das Beispiel der ersten conlrahircnden Staaten ans die anderen den gleichen Einfluß üben werde wie die ersten Vereinbarungen bezüglich der Posten, Telegraphen und anderer Angelegenheiten. Der Note ist ein zur Mitiheilung an die Cabmetle bestimmtes Memorandum beigegeben, in welchem die Uebclständc der gegenwärtigen rechtlichen Stellung von Ausländern betont und durch einige Beispiele illustrirt werden und die Nothwendigkcit einer einheitlichen internationalen Regelung dieser Verhältnisse auseinander- gesetzt wird. Die Anregung des Herrn Mancini fand bei den Kabinetten im Allgemeinen eine formell sreundliche Ausnahme. Was die Stellung nahme Oesterreich-Ungarns betrifft, erklärt Graf Kalnoky in einer Note vom 1. December 1882 an den Botschafter Grasen R obila nt, daß die österreichisch-ungarische Regierung die Anregung des italienischen Cabinets mit Snmpathie aninekme und ganz bereit sei, das vom italienische» Minister des Aeußern angckündigle Pro- ject zu prilien und in Unterbandlungen über dasselbe einzugehen. Bezüglich Deutschlands zeigt der damalige italienische Geschäfts träger in Berlin, Herr Tugini, Herrn Mancini in einem B- richtl vom 25. Oktober 1882 an, der Unter-Slaalsiecrelair des Auswärtigen Amtes in Berlin habe ihm eröffnet, daß die denlsaic Regierung bereit sei, das vom italienischen Minister des Auswärtigen oiigek-lndigte Projekt einer Convention über die rechtliche Stellung oder B bandlung von Ausländern in Erwäguug zu ziehen, ihm aber gleichzeitig bedeutet, daß die deutsche Regierung vor der Be endigung des in Ausarbeitung begriffenen neuen bürgerlichen Gesetz buches sür da- ganze deutsche Reich nicht in der Lage sein werde, sich Rber das Mancmi'sche Project zu äußern. Las englische Cabinet ist, wie Lord Granville in einer Note o» den italie- Nischen Geschäftsträger» in London vom 30. Juni 1883 ausjuhrt, der Ansicht, daß der angeregten Ccdification eines internationalen Privarrcchtes zur Zeit kaum überwindliche Schwierigkeiten entgegcn- stehcn, und daß die Einleitung von Unterbandlungen über spccielle einzelne Fragen de- internationalen Rechts, so namentlich über jene, betreffend die Ehe, die Scheidung, die ausländischen Uriheile u, s. w., mehr Aussicht aus Erfolg bieten würde. Tie russische Negierung äußert ihre Geneigtheit zur Vereinbarung einzelner Puncte des inlernietionalen PrivatrcchlS. Da- französische Labinet drückt (Note des Herrn Duclere vom 19. December 1882 an den italie- Nischen Geschäftsträger, Herrn Reßman) seine Bereitwilligkeit ouS. ciuch seinerseits aus die Beseitigung der Conflicte der Gesetz gebungen, welche sich au- der gegenwärtigen rechtlichen Stellung der Ausländer ergeben, hinzuwirken, und bezeichnet es als wünschen-- Werth, daß vor Allem eine Berständiguug über jene Puncte, die in erster Linie eine Erörterung erheischen, ongestrebl werde. BamerkenSwerth ist die Haltung Belgiens gegenüber der An regung Mancini'S, welche-, unter allen Staaten allein, sich in ent schieden ablehnender Weise äußert und an diesem Standpuncte trotz der zähen Gegeubemühungen des italienischen Ministers sesthält. Herr Fröre-Orbaa eröffnet« dem italienischen Geschäftsträger in Brüssel (Bericht de- Grasen Gerbaix de Sonna an Herrn Mancini vom 17. December 1881), da» belgische Labinet könne die Opportunität von Unterhandlungen zwischen den beide» Ländern über die von Hirrn Mancini angeregte delikate Angelegenheit nicht rinsehen. In Betreff des bürgerlichen Rechte- sei die belgische Regtrrung, wie ihre Gesetze eS beweisen, entschlossen, zwischen Belgiern und fremden Unterthanen keinen Unterschied zu machen. Die belgische Regierung werde überdies bei der bevorstehenden Revision de« bürgerlichen Gesetzbuches dle liberalen Principien adoptiren und speciell in Betreff der Ausländer einzelne sür dieselben sehr günstige Bedingungen ausnehmen, und zwar sein gottgeweibteS Leben aufzugeben und dasUr Scepter und Schwert in die Hand zu nehmen (Scheck Senussi hat da« sechzigste Lebensjahr schon üb rschriUcn nnd seine Sehkraft ist seil zwei Jahren sehr geschwächt), so möge er wenigsten« für eine kurze Zeit nach dem Sudan kommen und dort seine Meinung darüber abgcben. wer unter den Feldherren des Mahdi der würdigste sei. diesen zu ersetzen. Dem Briese mar zugleich eine große Geldsumme als Geschenk für den Scheck und dessen Schüler beigegeben. Einstweilen haben die erwähnten Emire ein a»S riröij Ulema» gebildetes Collegium, an dessen Spitze der Mufti von Khartum, Zadik Chalim, steht, errichtet und demselben die Leilung aller religiösen An gelegenheiten übertrage». Au« dem Lager von Ömdurman wurden wieder 3000 Mann aus 1 Monate verabschiedet, damit sie ibre Felder bestellen. Ihre Massen mußten sie jedoch in Omburman zurücklasse»." * Im Wyoming-Territorium ist es. wie bereits kurz gemeldet, zu bedauerlichen Ausschreitungen gegen die Ebinesen gekommen, welche in Folge eines Streikes der Arbeiter in den Kohlengrube» bei Rock SpringS, Eigenlhuin der Union- ^acisic-Eisenbahngesellschast, von letzterer cingeführt waren und die Meißen ersetzen sollten. Diese bcwafsnelen sich und zogen in einer Stärke von l50 Mann am vorigen Sonn abend nach der Ansiedlung der Chinesen, steckten dieselbe in Brand und zerstörten 39 Häuser. Später wurde die ganze Annedluiig in die Lust gesprengt. Die Chinesen. 400 an der Zahl, sind in die Berge geflüchtet, doch wurden 7, nach anderer Meldung 15 gelödtel und viele verwundet, auch sollen mehrere Kranke in den brennenden Häusern um- ackonimen sein. Ter Sheris der Stadl brachte sofort eine größere Macht zusammen, welche die Ruhe wieder bergesiellt ,at. Die unglücklichen Chinesen sollen im Gebirge große Nolb leiden. Unfallversicherung. * Das ReichSversichcrungöamt hat in Bezug aus die Frage der Wählbarkeit der Berussgenoslen eine wichtige Ent- chUdung gelallt. Es war nämlich zweiselhakt geworden, ob Socien, welche Inhaber einer und derselben Firma sind nnd event. ein von letzterer bestellter bevollmächtigter Leiter des Betriebe- gleichzeitig u Vertrauensmännern- oder zu Mitglieder» des Seclionsvor- tandes u. s. w. gewählt werden dürsten. Da- Reichsversichcrungs amt hat in eine», speciellen Falle diese Frage bejaht. Nachdem zw erst ausemnnderqeictzl worden, daß das active Stimmrecht ftnnier nur von einem Vertreter der Firma auSgcübt werden könne, beißt es in dem Reftript: „Hiervon unabhängig ist indeß die Frage der Wählbarkeit zu den einzelnen Aemlern geordnet, und nach den Be timmiingcn des Gesetzes, welches die Wählbarkeit thunlichst erleich lern will, können unzweifelhaft beide Socien und eventuell auch der bevollmächtigte Leiter ihres Betriebes, sosern ein solcher vorhanden ist, gleichzeitig mit Aemlern tn der Gcnosseiischast bedacht werden Das Verhältnis; liegt hier nicht anders, als wenn ein alleinstehender Betriebsunternelimer sür seine Person in den Geiioffenschastsvorstand, in den Scctionsvorstand und als Vertrauensmann gewählt wird was unzweifelhaft zulässig ist." — Hierbei ist aber noch die Frage offen gelassen, ob es zulässig ist, zu den Aemtern in der Genossenschaft „Firmen" zu wählen. In mehrfachen Versammlungen ist dies geschehen, doch scheint uns dies nicht zuläisig, da die Firmen immer nur den Betrieb als solchen nicht aber den gesetzlich zu den Aemlern zugelaffenen Unter nchmer repräsentirt. Entscheidungen des Reichsgerichts. (Abdruck ohne Angabe der Quelle wird gerichtlich verfolgt^ Der Bürgermeister B. zu A. ist vom Landgericht aus ff- 348 Str.G.-B. wegen falscher Beurkundung verurtheilt. Es ist estgestellt, daß Angeklagter, als ihm der Arbeiter Carl Br. am 21. Juni 1884 von dem am vorhergegangencn Tage erfolgten Ab- leben seiner Tochter Crescrnz mündliche Anzeige erstattet hatte, die ihm als Standesbeamten zu A. obliegende Beurkundung deS Sterbefalls im Stcrberegisier nicht sofort vorgenommen. gleich — betonte Herr Fröre-Orbao — ohne in dies« Richtung Reci- Procitüt zu fordern. Unter diese« Umstände» erscheine die Ein leitnng von Unterhandlungen über diese Fragen durchaus über flüssig, da die Ausländer in Belgien dadurch nicht mehr Garantien erhielten, als ihnen durch die bestehenden Gesetze gewährt sind und durch demnächst zu beschließende eingeräumt werden sollen. Wen» jedoch Herr Mancini — fügte der belgisch« Minister hinzu — gegen irgend einen einzelne» Punct des bürgerlichen Gesetzbuches in Belgien Ein Wendungen z» erheben hätte, so werde die belgische Regierung die selben mit den wohlwollendsten Dispositionen prüfen. Am 7. April 1882 berichtet der italienische Gesandte in Brüssel, Marquis Mas sei, er habe sich bestrebt, Herrn Fröre-Orban nnd den belgischen Justiz- minister Herrn Bara sür die Anregung des Herrn Mancini günstiger zu stimmen, seine Bemühungen seien jedoch erfolglos geblieben. Auch der Beriuch, speciell über die Bollstreckung von Urtheilea auslän discher Gerichtshöfe in Belgien eine Berftäadigung herbeizusühren, wurde von Herrn Fröre-Orban höflich, aber entschieden als aussichts los bezeichnet, alle erneuten Unterredungen deS italienischen Vor- treter» mit Herrn Fröre-Orban und alle Aufklärungen, welche Letzterem über den eigentlichen Sinn der Anregung Mancini's hier bei ertheilt wurden, blieben fruchtlos. Der belgische Minister ver harrt dabei, daß ein Vertrag in dem Sinne Mancini's sür Belgien überflüssig und vielleicht nicht ohne Unzukömmlichkeiten wäre. * Wie der „N. Fr. Pr." auS Prng mitgetheilt wird, wurden die Abendblätter sammtlicher in Prag erscheinenden czechischen Blätter am 4. September theilS wegen Hetzartikeln gegen die Deutschen, theils wegen einiger gegen die jüngsten ConfiScationen czechischer Blätter gerichteten Notizen consiScirt. * Wie die „Neue Freie Presse" au» der serbischen Haupt stadt erfährt, sollen die Erhebungen de» Standgerichtes in Sachen der Ermordung dcS Abgeordneten Iakovljevic den politischen Charakter dieser Unthat und gleichzeitig anarchistische Bestrebungen der Radikalen constatirt haben. Hn einer Mel düng deS Präsidenten deö Standgerichtes wird behauptet, daß «ine auSgebreitete Verbindung zwischen den Radikalen deS Landes und der serbischen FlüchtlingScolonie in Sophia, sowie bulgarisch-montenegrinischen Elementen bestehe, weiche eine allgemeine Erhebung in Serbien hervoriurusen beab sichtige. In Folge besten seien viele Hausdurchsuchungen und Verhaftungen in radikalen Kreisen vorgenommrn worden. * Der englische Generalpoftmeister hat an stimmt liche Postbeamten ein Circular erlassen, welche« denselben bei den bevorstehenden allgemeinen Wahlen zur Richtschnur dienen soll. Er hebt hervor, daß, obwohl die Beamten deS Post amls nicht länger wahlunsähig sind, von denselben als StaalS- dicnern erwartet werde, daß sie in politischen Angelegenheiten eine gewisse Zurückhaltung beobachten und sich weder aus der einen» noch aus der anderen Seite vordrängen. Die Post beamten dürfen keinem Ausschuß angehören. Vesten Zweck cö ist, die Wahl eine« besonderen Candidaten zu fördern oder zu verhindern. Ferner ist ihnen untersagt, irgend einen be sonderen Candidaten durch öffentliche Reden oder schriftlich zu unterstützen oder deniselben zu opponiren; und endlich sollen keine Postgebäube für Wahlzwecke ober zur Unter Zeichnung von Adressen oder Denkschriften für Parieizwecke benutzt werden. * Egvptische Blätter gefallen sich darin, den sudanesischen Ausstand als noch ungleich bedrohlicher für die Zukunft zu schildern, al» er in der Vergangenbeit gewesen ist. So schreibt man den „Mubaschir" mit echt orientalischer Uederschwenglicblcit auSSuakim: „Im Sudan herrscht vorläufig Ruhe, doch wird diese Ruhe, wie mehrere Anzeichen verkünde», nur eine vorübergehende sein, der bald ein Sturm, dein Samum der Sahara ähnlich, folgen dürste Briefe auS Khartum melden nämlich, daß die nun ihres Führers beraubten Emire des Sudan, da sie sich über die von Mahamed Achmed zurückgelastene Beule nicht einig»» kannten den Alema Mahomed El-Muri mit einem Schreiben an den bekannten Scheik Senussi in Tripolitanien abgeschickt haben in dem sie ihn aufsoroern, sich an ihre Spitze zu stellen nnd ihnen „sin leuchtender Stern in der Nacht der Finsiarmß und Trauer zu sein". Sie versprechen ibm zugleich, ihn wie einen Vater zu verehren und ihm so zu gehorchen, wie sie auf die Stimme de» „Ehalil Allabi" (LieblingS-Gottes, d. h. de» Mahdi) hörten. Sollte aber der Scheik nicht gesonnen sei», kränz, in dem anderen Tbeile. etwa 20 Meter oberhalb, ela söge». Fuhrknüppel befestigt worden, aui welchem Honimel und sein College Günther etwa in der Höbe des Krinen Stockwerkes Platz nal me», um durch ihr Gegengewicht den Stein leichter in die Höbe zu bringen, während die übrigen 2lc»ielreiber, aus dem Erdboden tehend, o» dem E»d: zogen. Walider belbeiligtc sich beim Hinaus- zichen des Steines in der Weise, daß er letzteren, um das Anecken desselben an das Mauel werk zu verhindern, in den verschiedenen Stockwerken absti-ß! In der geichilderten Weise ist der erste Essenkranz glücklich aus das Dach gebracht worden, obwohl immerhin schon bemerkt wurde, daß es lehr schwer ging. Beim Hinausziehcn des zweiten Kranzes ist in der »äm ichen Weift verjähre» worden, nur daß »»»mehr Hommel und Busse aus dem Fuhrknüppel Platz nahmen. Als jedoch dieier zweite Stein sich in der Höhe des dritten Stockwerkes befand, iß das Tau etwa 9 Meter oberhalb des Steines und es stürzten iniolge dessen die aui dem Fuhrknüppel sitz-ndea Personen sowie der Slein bis aus die Soulerrainsohle herab, wobei Hommel ge- tödtet und seinem Kollegen Busse ein Handgelenkbruch verur- acht wurde. Gegen Walther wurde infolge diese-Vorkommnisses aus Grund der ffff. 222 und 230 des N -Tt.-G.-A das Strasoersahren eingelcitet. Der Angeklagte nahm zu seiner Entschuldigung daraus Bezug, daß er den Leute» die größte Vorsicht anempsohlen und sie gewarnt habe, daß ja Nichts paisire. In der Verhandlung kam zwar auch zur Sprache, daß Hommel trotz der Warnung seiner College» sich von der Gefährlichkeit seiner Handlungsweise und seines geradezu heraussorbernden Verhaltens nicht hatte abbringen lassen; allem nach dein Gutachten des Sachverständigen, des Herrn Brand- vcrsicheruiigs-Jaipeclors Thümmler, ist die hier angewcndete Be- sörderungsweiie von schweren Steinen durchaus unzulässig, ja sogar verwerflich; vielmehr ist daS Emporschaffen solcher Steine mitielst eines sogen. Windezeugs oder aus Strcichbäumen zu bewerkstelligen; aber auch das verwendete Tau ist zum Tragen derartiger Lallen, wenn cs auch in gutem Zustande sich befand, doch als etwas schwach bezeichnet worden. Nach Schluß der Beweisaufnahme hielt die künigl. Staatsanwalt schaft die Anklage ausrecht, indem sie ansftihrte, daß der Angeklagte nah dem Ermittelten auch dadurch, daß er das Verbot unterlasse», ich unbedingt slrasbar gemacht habe, während die Vertheidigung äußersten Falles nur die Anklage, soweit sie aus ff. 230 (fahrlässige Körperverletzung) sich stutzie, als begründet erachtete. DaS Gericht erkannie jedoch den Angeklagten wegen fahrlässiger Tödtung und fahrlässiger Körperverletzung sür schuldig und »er- »rlhcilte denselben zu 4 Monaten Gesang niß. D's Gericht nahm an, daß der Angeklagte das gefährliche Verfahren des Ainzicliens gekannt nnd auch dabei seine Bedenken geäußert habe, trotzdem aber dasselbe habe geschehen lassen, ohne es zu verbieten; unter diesen Umständen erweise sich auch eine Unterlassung de- Verbots als stra bar. Von Demjenigen, der als Bauunternehmer und Leiter eines solche» Baues sungirt, müsse erwartet werden, daß er die Möglichkeit solcher Gefahren ins Auge aßt und erkennt; in diesem Falle hat der Angeklagte eine solche Gefahr gekannt und erkannt und trctzerin es unterlassen, das Ver fahren zu verbieten. Bei der Strasabmessung hat das Gericht einer seits aus diese Umstände, andererseits aber zu Gunsten des Nn- gcllagten aus dessen bisherige Unbescholtenheit und daran; Rücksicht genommen, daß das Unglück zu einem guten Theil mit ans Rechnung Hommcl'S zu setzen sei, der trotz der Warnung seiner College» sich von seiner gciädriichen Handlungsweise nicht abbringe» ließ Der Gerichtshof bestand au« ben Herren Landgerichtsdirector Bartsch (Präsis.), Landgerichis-Räthen Sieber, Obcnaus. Böhme »nd Dr. Fleischer, die Anklage führte Herr SlaalSanwaltschast-Affeffor Berndl, die Vertheidigung Herr RechtSanwalt Broda. wohl aber vor der vorschrift-gemäßen Eintragung eine/ solchen in letzteres am nämlichen Tage bcbnls der Ermöglichung der Be erdigung der Verstorbenen eine Urkunde ansertigte. welche sich als Auszug aus dem Sterbe-Haupt-Rcgister des Standesamts A. bezeichnet«, nach den Worte» „voigelesen, genehmigt und uu.ei chriebe»" die Unterschrift des Carl Br. und des Slanoesbeamtcii B enthielt, sowie den Gleich laut des Auszugs mit dem Sterbe Haupt-Register unter Beifügung der Unterzeichnung des Standes beamten B. bestätigte. Um von dieser Urkunde den zweckent- prcchenden Gebrauch zu mache», legte der Angeklagte dieselbe, wie erwiesen, aus eine bestimmte Stelle seines Schrankes in seinem Zimmer, von wo sie der Gemeindediener, bestehender Uebung ge mäß, abtwlte und dem Psarramte zur Vornahme der Be erdigung überbrachte, mährend erst am 13. Juli 1884 Carl Br. die Original sterbeurkundc Unterzeichnete und hieraus der Angeklagte dort seine Unterichrist beifügte. Die von dem Angeklagten gegen seine Berurtheilung eingelegte Revision hat das R -G., I. Strafsenat, am 12. Februar d. I. vcr Worten und dabei Folgendes ausgesührt: Da- Landgericht erblickt die Vorsätzlichkeit der falschen Beurkundung in dem Umstande begründet, daß der Angeklagte wußte, es sei die Th also che de Eintragung deS SterbeialleS in das Hauptregister ebenjowenig wie die Unterzeichnung deS Eintrags erfolgt, daß er aber dennoch dies als bereit- geschehen beurkundet habe. Dieses Bewußtsein der Unrichtigkeit der beurkundeten Thaiiache würde indessen den Begriff der Vorsätzlichkeit noch nicht erfüllen ES setzt der Tbatbestand voraus, daß auch der Wille des Beur kündenden daraus gerichtet gewesen ist, gerade die unrichtig Beurkundung vorzunehmen. Daß dies bei dem Angeklagten der Fall war, geht jedoch au» der Feststellung de- UrtheilS hervor, daß er einerseits bei der Anfertigung der unrichtigen beglaubigten Ab schrist die Absicht hatte, die Beerdigung zu ermöglichen mithin die Beurkundung selbst gewollt haben muß. andererseits ebenso den Willen, cS solle von der Urkunde sofort der zweckcnt sprechende Gebrauch gemacht werde», dadurch zu erkennen ge geben bat, daß er das Schriftstück an den sür die zu befördernde Äctenstücke des Standesamts bestimmten Platz brachte und so die Zu stellung der Urkunde an daS Pfarramt absichtlich veraiilaßlc Diese Feststellungen widerlegen die Aussühruncen der R-vision soweit sie sich darauf stützen, daß der Angeklagte den „Auszug" i der Erwartung geiertigt habe, es werde Br. demnächst vor dem Standcsamte erscheinen und durch seine Unterichrist den Abschluß der Urkunde im Register in der nämlichen Fassun, ermöglichen, in welcher im Voraus die Abschrift angesertigt worden war. Denn die Absicht einer Fälschung würde nur daun als ausgeschlossen haben ersckieinen können, wenn der Angeklagte die beglaubigte Abschrift als einen vorbereiteten Entwurf s lange in seiner Verfügungsgewalt zurückbehalten haben würde, bi- die Originalurkunde im Register zu Stand gekommen gewesen sein würde, und wenn erst hieraus die Mittheilung der Abschrift an da- Pfarramt zugelaffe» worden wäre. Da- Landgericht nimmt aber im Gegcntheile als erwiesen an, daß sich der Angeklagte nicht daraus beschränkte, den Au-zug etwa bi zu einem Wicdererscheinen de» re. Br. als einen Eutwur zu behandeln, daß vielmehr keinerlei Anbalt-vuncte sür eine solche Absicht bestehen und nach dem Willen de- Angeklagten sofort von der angesertigten unrichtigen Urkunde zur Ermöglichung de Beerdigung Gebrauch gemacht werden sollte. Mkicoroloyischc Beobachtungen ank äer ktornrenrt« ln l-eiprla. Hüne: N9 Lerer illieräem Ilecr Teil äer kleoiiachtnn». ti»rom. 1'Iiermo- r«>t. »Iit °.u>ll>i»-i r>r»ä«. ll>-i»liv« U-'inä- l-enci,- j rtctiinua n. er», >re. tlalr- - 85 7? Himmele- Xnmekl. 8^V 5.8ept. ^d. 8 ll.l 745.7 j-s-13.3 6 - älrx. 8V.> 746.8 j-s-15.2 tlarimum äer Temperatur — -s- 18".7. Ilinimnw -s- UHde äer ^ieäerxihläore 0.1 mm. 2 k--wölllt 2 bevoUil S'.6 Ntrulatkirchr: 1) M. ?. E- Doberenz. Buchbinder hier, mit M I. F. Krunimtein, invalid. Militairni.isikerS in Stuttgart hinterl. Tochter. 2) E. R. Wallber, Schänkwirts) hier, mit E. P. Kühn. Bergmanns in Niederplanitz Tochter. 3) H. R. Winlelmann. Kansmann und Sec - Lieutenant d. Res. hier, mit C. M. Hauschild, Webermeisters in Dewcheritz Tochter. 4) I. E. P. Kuntze, Instrumentenmacher in Hannover, mit M. C Schirmer, Schlcssermeifters hier hinterl. Tochter. 5) E. O. Petzschel, Bäckermeister hier, mit L. R. E. Klötzer, SchubmachermeisterS hier Tochter. K) C F. R Inngmann, Feuerwehrlechniker, Privaisecretair, mit E. O. Günther. MaurerS in Schönerstcdt Tochter. 7) A W. Kind. Kauf mann hier, mtl E. A. Höhle hier. 8) F. K. G. Kästner, Schuhmacher hier, mik L. B. Schubert, Maurers hier Tochter. 9) F. A. Weiße, Zimmerer in Volkmarsbors. mit N. M. Bau- man». Klempners in BvrSdvrj Tochter, lü) I. I. F. Schoos. Musiklchrcr hier, mit C. H. Hanitzsch, Privatmann- hier Tochter, ll) G N. E. Lengnick. llr. jur., Referendar hier, mit M. S. H. Flutsch, Kaufmann« unv Fabrikanten- hier hinterl. Tochter. l2) K. P. Günther, Vuchbmver hier, mit H. M. Knhnast, BahnarbeilerS hier Tochter. Mattdüikirchr: I) F. W. E. Walther, Oberkellner i» Gotha, mit C Pb. Haase, pens. Loconiotivführer« in Eisenach Tochter. 2) A. Fischer, Maler und Lack rer hier, mit E. Möckel, Handels mannes in Auerbach i/B. hinterl. Tochter 3) R. Rade. Tischler hier, mit A. M Nükrich, HankarbeilerS in Gosclitz bei Ostrau Tochter. 4) F. P. Barth, Steinhauer hier, mit O. I. F. GvrgaS, Aufsehers beim Landarmenbause in Straußberg hinterl. Tochter. 5) C H. Baak. Schlesier in GokliS, mit M. C- I. Ritter in Schwarzenbach bei Hos. 6) G. A. Pseisfer, Schlesier bier, mil F. CH. L. Walkber, LeinwebermeisterS in Nastenbcrg in Weimar Tochter. 7) Cb. G. Greis. Markthelser hier, mit CH. A. Schulze, Botaniker» in Eölleda Tochter. PeterSkirche: 1) O. R. Ochsest, Kaufmann hier, mit A. S Pröhl, ZimmermannS in Glauchau Tochter. 2) G. F. W. Berger, Klempner in Cötben, mit I. B. Müller au» Wurzen. 3) R. Bockhacker, Kellner hier, mit H. R. Schwarz. Oeko- nomrns in Fleißen Tochter. 4) F. C. Böhlitz, Maler und Lackirer bier, mik A. F. E. Saupe in Mockau, LohnviencrS in Dresden hinlerl. Tockler. 5) F. H. Busch, Schuhmacher hier, mik R. W. Held, PosamenlirermcisterS in SouderShausen Tochter. 6) C- H Paul, BezirkSschullcbrer hier, mit A. M. Tlneme, gcives. Bäckermeister« und SchänkwirthschaslSbesitzer» in Grubnitz Tochter. 7) H. G. Lamprecbt, Canbivat de» böbern Schulamt« hier, mit E. L. Doberenz, Bürger- und LobgerbercibesitzerS in Pegau Tockler. 8) I. H. W. Sckrader, Oberkellner liier, mil R. P Bormann, Agenten» hier Tochter. 9) C. F. Helbig, Produclenbändler hier, mit I. L. Keißeit, ChausieegeldcinnehmerS in WermSdorf hinterl. Tochter. Kirchliche Nachricht. Katholische -irche. DienStag. den 8. September, als am gebotenen Feiertage (Mariä Geburt): Früh 7 Uhr hell. Messe, 9 Udr Predigt, Hochamt mi» feierlichem Segen, 11 Uhr heil. Messe, Nachmittag- 2 Uhr Be-per. TageskalenSer. 1. K. Haupt-Teleqraväenantt mp4. «. L-Üamt 4 (Müblgaise). Postgebäude am.'lnquüusviatz. 5. K. Loüami 6 (Wieieastraße 10). 2. k. Poiianu 2 iLewzlg-Drcsvuer 6. K. Lonanil 7 iRansläbler Llein- Badndos). 3. K Poiianu 3 (Vairilcher Bahn b°s>. «1«»» itrci von äer 8e«;rurre 4» Hamburg. am 5 8eptember 1885, älvriceu» 8 Ubr. 8taUvus-Xawe. kielituiix; uoä 8tärlie äes IViuäes. IVettor. ->< 8 SluIliUtkmore. . , . Oiriiitiiutsuoä . . Sloiiliau 748 754 752 IV niikmp; <^80 leickt XXIV l.-iclit kalb beäeekt') >>eä eckt -f- 12 11 -i- 5 >>utukrv»»8er. . . 753 8 leickt be>iec>it ^) -f- 13 Knriürubs 758 81V kriscd iiexen -s- 13 IVftxkaäen 756 81V leickt de,leckt *) -i- 14 öreaiau 75i IV sclnvack bcäcckt') 14 Xirra 758 1VX1V »cniVLck «oiIrcnI<i!> ^) 18 ') 8ee »sbr rnbix. ') Dunst. ') Oeatern Xaeiiwittax uuä ssacbts kectzen. ") »bei, Keule trüb U-uen. ") 8eeu»nlt »akrvack. Lratt's Hotel de krusso- Xkue t entnrilv mit biebenriiuwen ru IInollLettQH, xrösseken unä kleineren 11»>ilcett» etc. I Regljunant und ^Voiu8tub6 verdunäen mit Oabioets partlcullors. LiNt-aug: üurprjlwstrnss« Xo. 2. Itirrer«, h pari unä d ln enrte! ru )eäer Leit. Isglieli fpiLvtlk LüvLsr chLL»i»r. IEtIl»I1»»tI>vlt< n, nvvle vti,r«-In« »eroirtku in TreSdc», Mein mit diversen Neuheiten neu ausgestattetcs befindet sich jetzt Petersstratze 1«, 1. Etage. Wegen Aufgabe div. Gegenstände (schmiedeeis. Laterne», Krön-1 leuchter, Tische re.) verlause selbige zu ganz bedeutend ermStzlgten Preisen. Petersstraßc 10, l. Liitrsvk. Königliches Landgericht. Arrten-Strafkammer O. (Fahrlösslar Tödtung und fahrlässige Körper verletzung.) Am Abende de- 1b. Juni d. I. trug sich auf dem Edlich'ichen Neubau an der Chansseestraße m Sellerhausen em Unglücks fall zu, welcher dem daftlbst beschäftigten Steine- treiber Hommel das Leben kostete und wodurch eia anderer Arbeiter, Namens Busse, verletzt wurde. Die Au-sübrung der Maurer arbeiten war dem Bauunternehmer Friedrich August Walther in Sellerhausen übertragen und ihm lag auch die Aussicht über sämmt- liche bei dem Bau beschäftigte» Maurer und Steiaetreiber ob. Hammel hatte nun von Walther die Erlaubniß erhalten, in GepieiHchast mit den Stemetreibern Busse, Tcuscher und Knack meistere au- Sandstein gefertigte sogenannte Effenlrtnze im Gewicht von je 4 bi- 5 Lentner auf da« bereit- aufgesetzte Dach da« drei Stock hohen Hause» herauszuschaffen; dabei wurde für da« Ausziehen eine- jeden Kranze- ein Lahn von 4 »ereiubart. Bei Ausführung dieser Arbeit ist nun Hommel in salgender Weise versadren: Er hat an einem oberhalb de- Dachgesparret befindlichen Gerüst einen Kloben mit Stricken befestigt und ein ihm von Waltder zum Eniporziehen gegebene-, bereit» gebrauchte- Tau über diesen Kloben geführt. An dem Lad« des «inen Theil» de« Seile« ist al«. daa» von da» Stetaetreibar» «ater Hommel'« Leitaag et» Effea- SRKKvI-NI »KALi« S. LiArrEt, Petersstraßc 37. GolSner Hirsch. I. Aarantirt gute Artzrit. Am 14. Sonntag nach Trinitatis 1885 wuiden aujgeboten: Tbomaskirche: 1) F. W. Böhme, Bäcker, Fabrikant von Brauereiarlikcln hier, mit E. E. Lindner. Bäckermeisters in Lunzenau hinlerl. Tochter. 2) F. A. Selle. Sattler hier, mit H. M. Wulst auS Düben. 3) C A. von Hcygcndorfi, Kaufmann in New-'Kork, mit I. M Schilling auS Senstcuberg. 4) B. E. Martin, Lehrer hier, mit Ä. A. A. M. Kunze, Heckel- sabrikanten» in Freiberg binterl Tochter. 5) R. R. Fritzsche, Fleischer hier, mit A. M. I. Conrad, Tuchmacher» in To- maSzow i. Ruff. Polen Tockler. 6) I. O. Haupt, Techniker hier, mit C. L. Link. Factor» am Eisenwerke in Morgcnrölhe binterl. Tochter. 7) E. L. Engelmanu. Scbmied hier, mit B. F. Vogel, Gutsbesitzer» in Markranstädt Tochter. 8) G. C. A. Baumgarten, Tischler hier, mit M. B. Riedel, Schneidermeisters in Münsterberg binterl. Tockter. 9) W E. Henschel, Steinmetz bier, mit A. E. Klingner, Scknk- macbermeister» in Mügeln Tochter. 10)'W. O. Klinkigt, Kaufmann und Sec.-Lieutenant der Reserve bier, mit F. B. Schwarzenberg, Bahnbeamte»» o»S Mockau Tockler. ll) C. F. Th. Such. Restaurateur hier, mit P. I. Ziermann au« Altenburg. l2) F. E. Hönicke, Schuhmacher hier, mit E. C. F. Deutlich, Markthelser« hier hinterl. Tochter. weg;. 7. K. Pofiomt 8 lTilenb. Babnb.). 8. lt. Posiam» 11 lKörnerftraße). 1) Bei den Postämter» 5 (Neumarkt. Hoüiiiaun'r Hoi) »nb 10 (Hosoilalstraße) nnde! Tcleqraovenbewicb niäu statt: da- eriiere Amt nimmt ledoch Tetegramme zar Besorgung an die »oäiße Telegravdenannalt an. 2> Bei den Postäuilern 2—8 und 11 sind Post- und Telegravben- dienffstunden ubereinstinimend (Wochentag- von 7 bez. 8 Kuh bis 8 Udr Abends, Sonntags und an den gesetzlichen Feiertagen von 7 bez. 8 srüd bis 9 Vorm, und vo» 5 bis 7 Uhr Abends). Die Postämter 2 und 3 sind sür die Annahme rc. von Tele grammen außer wäbrend der Postdienststiiudeu an de» Wochen tagen auch von 8 bis 9 Ubr Adends geöffnet. Beim Haupt-Telegrapheuamt mcrSe» tmmerwätzrrnd. auch >u der Nachtzeit. Telegramme zur Beförderung angenommen. Bei dem Postamt 1 am Augustusvlatze findet überdies an den Sonnragen und gesetzlichen Feiertagen auch in der Stunde von 11—12 Borm. eine Ausgabe von Briefen an regelmäßige Abholer statt. 3) Tos PostamtNr.9lNaichmarkI.Börs<nqebällde) ist »nr anWochen- tagen von 11—4 Udr »nr Annahme von Telegrammen qeönnek, Auskiinstüstelle» Ser kvuigllch sächsische» LtaatSeisenbatzn- vrrwaltung (Dresdner Bahnhof, gküstnet Wochentag- 8—12 Udr Vormittags und V,3—7 Uhr Nachmittags, Sonn- und Festtags 10—12 Udr Vormittags) und Ser königlich prcnftlichc»Ltaa»Skise»bnhnvc,maltung(G oetheftraßest, parterre, geöffnet Wochentags 9 — 1 Uhr Vormittags und 3—7 Uhr Nachmittags, Sonntags 9—12 Uhr Mittags) geben beide unentgeltlich Auskunft ». im Versoneu-Verkehr über Ankunft und Abgang der Züge Zuganschlüsse, Reiserouten, Billclpreije. Reiseerleichtcruagen, Fahrpreisermäßigungen rc.; b. im Güte r-Verkehr über allgemeine Transportbedingungen, Frachtjätzc, Kartirungea rc. LauSwevr-Bureau nn Schlofft Pletßenburg, Tburmdau-, 1. Etage links lüber der Wawe befindlich). Meldestuoden sind Wochemags vvn 8 Udr Vormittag- bl- 2 Ubr Nachmittag», So»»- »»d Festtag- von S bis 12 Uor Vormittag». Leüenlltche Bibliotheken: Stadibibliotdek 11—1 Uhr. Volksbibliothek ll. (I. Bürgerschule) 7'/«—9'/« Uhr Abend». Volksbibliothek V. (Poststr. 17. i. Hose lkr.) 7*,.—S'/. ll. Ab. Pädagogische Ceniralötbliotüek (Lomeniusstiituag) LehrerverriuS- baus, Kramerstr. 4, geöffnet Mittwoch und Sonnabend v. 2—1 lldr. Städtische Svurcane: ErveditioaSzettt Jeden Wochentag Eta. zabluuqea, Rückzahlungen and Kündigungen vo» früh 8 Ubr »ounlerbrochen bis Naoomiltags 3 Udr. — Lffecten-Lombardgeschäst 1 Trevvc noch. — Filiale für Einlagen: Bernbarb Wagner, Schiiyenstraße 17/18: Gebrüder Svlllner, Windmüdlenkraße 30, Heinrich Unruh, Mesistraße 17; Julius Hoffmaun, PeierSftein- weg 3: Julius Zinck, Querstraße 1. Eingang Grimm. Steinweg. Städtische» LctüvauS: ErvevittoaSzeit: Jeden Wochentag von früh 8 Udr uauniervi ocvea bis Naänmtt. 3 Udr, während der Anction nur b,s 2 Ubr. Eingang: ftir Psänberveriatz and Heraa-nadme vom Woaqevlatz, sür Emloiuug und Prolonqanon von der Norbstraß«. In dieier Wowe vertallen die vom8. Dectzr. bir tß. Decbir. 1884 verletzten Pianoer. deren spätere Lruloinaq oder Prolongatto» nur unicr der Miienirichiung der Auctioasgebüdreu stattstadr» kaaa. Stadt-Lteurr-Etniiavine. Ervevittoa-zett: Vormittag- 8—12, Nachmittags 2—4 Ubr. Kgl. Sächs. StandrS-Amt, Schloßqasie Nr. 22. Wochentag- geöffnet 9 bi» 1 Uhr und 3 bi- 5 Uhr, Sonntag- und Fest- tag- 11 bis 12 Uhr, jedoch nur zur Anmeldung von todtgeborenen Kindern und solcher Sterbesälle. deren Anmeldung keinen Aufschub gestaltet. Eheschließungen erfolgen a » r an Wochen- tagen Vormittags. Friedhos-Vaffe sur den neuen Johannis- und Nordsriedhos Schloß- gasie Nr. 22 in den Räumen de- k. Ttaiider-Amtes. Daselbst erfolgt während der beim StandeS-Amt üblichen Gei'chäft-zcit die Ver gebung der Brabslellen aus vorqedachien Friedhöfen, sowie die Au-iertiqung der Conceision-jcheine, Vereinnahmung der Sou- cession-qelder und die Erledigung der sonstige» aus de» Betrieb bezüglichen Angelegenheiten. Herberge zur Heimat». UlrichSgasse Nr. 75, Nachtquartier »ö. 80 und 50 >>z, Miltaq-ttich 30 D^tzrtm sur Arbeitertunrn. Broustraße Nr. 7. «üchnttlich L ,ur Wvdnunq. Heizung, Licht und Frühstück. Herberge kur Ttrnitmädchen. »ohlganeustraße Nr. IS. 30 -4 iür Kost und Nachlauorner. Poliklinik für Haut-«. Harnkrauke. Unentgeltliche Behaadl»»gll» bemittelter täglich S—'/,11 Ubr. Kramerstr. 7. I. Stadtbas >m alten Jarob«b,»v,«c»e. an de, wackentage» vo» trüb 6 bis AbcasS 8 Udr und Sonn- »»d Feiertag- va» früh < bis Mittags 1 Udr geöffnet. Ne»e« Theater, vestckttgnag destelb«, Nachmittagt »»» >—4 llhr. 8» melde» bet» Theater-Juivenor.
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