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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.09.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-09-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188509107
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18850910
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18850910
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1885
- Monat1885-09
- Tag1885-09-10
- Monat1885-09
- Jahr1885
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.09.1885
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4- 17b uc »« u.» L- »« »« «G» I« »- b« ».- ».- 4L »<L >7IL « — 8^. ».— >2,0 1« 4»v «,- l^L «.- 8« >b.7b öiiü «.- E .!.- '1.- ib- L- »» »10 «»0 a« igaL. di, >d« »«. pm Md: d«. rbt) k«. l». ! looo ,»K. >1«. «ro- von »her l6/S) lata; I6/S) v«, mir« b-ll. iioft. «hm -am» .Va- Zi»r- Erscheint täglich früh 6'/. Uhr. Xrdertio« und Llyr-iti»» Johaanesqaffe 8. S-rrchliuudrn der Nrdacti««: Bormillag« 10—12 Uhr. Nachmittag« b—8 Uhr. >>» A« NIM^»t, nn,«I»ndr«r M-iwtcra«» »ochi sU^a,,» m«t „»»Mtch. »er siir »t« «»ch«tf»I,e»»e N»«»er »»sttmmten Ins« rare »» W«che»togeu »iS 3 Uhr N,ch«it»«>». «> G»un- un» Fefttogeu srltz »i« '<,» vir. 3> Ir« Filiilrn für Jns.-^nnah«: Vtt« Klemm, Universitöl-straßr L. L»nt« Lösche, Kalhartnenstr. 23, p. nur »t« '/,3 Uhr. 'chWrr.TiMlilalt Anzeiger. Organ fSr Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Auflage LV,LVV. ?.s>üniiemrnlspreis vienelj. 4^', Mt. mcl. Bringenohn 5 Mk., durch die P»st oezogeu 6 Mk. Jede einzelne Nummer 20 Ps. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren jur Extrabeilagen lin Tage vlatt-Format gesalzt) «hnc 'öostbesörberung 39 Mk. «H Postbcsvrdcrunq 46 Mk. Iulerate «gespaltene Petitzerle 20 Pi. GrSbere Schriften laut uni. Preisverzeichaiß. ladellartscher u. Zifferniatz nach höher:» Tarif. Nrriainrn »mer dem Redaktion» st rich die 4 gespalt. Zeile SO Pf., vor den Faun lien nachrichlea die tzgeipalieue Zeile 40 Pi. Juierate find iieis an die irzprSition za ieuden. — 3!abatt wird nicht gegeoen. Zahlung pruenunn rann» oder dura, Pst- aaa,»ah»ie. 253. DonnevStag den 10. September 1885. 7«. Jahrgang. Amtlicher Thetl. Vekamltmmhuus. Hierdurch dringen wir da- nachstehend «nd D »ou un« nach Gehör der Herren Stadtverordneten ausgestellte Regulativ für Ausübung des Schornsteinfeger-Gewerbe- in der Stadt Leipzig mit dem Bemerken zur öffentlichen Aenntniß. daß da« gedachte Regulativ von und mit dem I. Ja»»ar 1880 m Giltigkeit treten wird. Leipzig, am 18 August 1885. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georg«. Hennig. D Regulativ für Ausübung de« Schornsteinfeger-Gewerbe» in der Stadt Leipzig. 8. L. Da« Kehren der Schornsteine darf nur durch di«, von dem «ach« der Stadt Leipzig zugelaflenen und in Pflicht genommenen Schornsteinfeger (BezlrkSschornsteinfeger) oder unter deren ausdrück licher Verantwortung durch deren Gehilfen refp. Lehrling« «rfolgen. vor ihrer Zulassung haben die betreffenden Schornsteinfeger sich einer Prüfung zu unterziehen, welche sie vor einem Deputirteu des Rathe« und zwei von demselben rrnaoulen Sachverständigen abzu. legen haben, auch müssen sie den Nachweis ihrer Unbescholtenheit beibringen. von Ablegung der Prüfung kann nach Ermessen des «athe« daun abgesehen werden, wenn der Betreffend« bereits eine, der geforderten gleichzuachtende Prüfung bestanden hat. 8. 2. Die Stadtgemeinde Leipzig bildet nur einen Kehrbezirk, die darin ansässigen Hausbesitzer resp. deren Bevollmächtigte können sich unter der Zahl der Bezirksschorasteinfeger denjenigen auswählru, welchem sie das Reinigen der Schornsteine übertragen wollen. ß. 3. Mt dem betreffenden BezlrkSschornsteinfeger ist seitens dcS Hansbesitzer« bez. dessen Vertreters eia schriftlicher Vertrag abzu- schließen, in welchem tue Anzahl der zu kehrenden Schornsteine, die Zeiträume, in welchen da« Kehren erfolgen soll, und die vereinbarte Gebühr dafür genau sestzujetzen tst. Jeder Hausbesitzer bez. dessen Vertreter ist verpflichtet, binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung diese« Regulativs mit einem der »amhaft gemacht«» Bezirksschorn, steiuseger eine» solche» Vertrag -bzusch>i»bru; bei künftigen Neu- bauten Hai der Bauherr den bezügl. Vertrag bei der Schluhrevisioa voczulegen, oder de» Bez rkSschornfteinfeger, welchem er das Kehren übertragen null, zu dieser Revision zuzuziehen. A. 4. Der BezlrkSschornsteinfeger hat dem Stndtrath« von dem Erfolg ein«« solchen Vertragsabschlusses Anzeige zu erstatten, dagegen hat der Hausbesitzer bez. dessen Vertreter den fragliche» Vertrag der Behörde jederzeit zur Einsichtnahme ans Verlangen vorznlegen. Sobald i» der Perlon des beauftragten BezirkSschoraftesnseger« ei» Wechsel eintritt, ist der Hausbesitzer sowohl wie der neu eintretend« Beztrksschornsteinseger zur Slnzeigeerstattnng au de» Stadtrath »er pflichtet. 8- 5. Hinsichtlich der Zeitabschnitte, in welchen da« Kehren der im Gebrauche befindlichen Schornsteine zu erfolgen hat, wird Folgende- bestimmt: Allmonatlich mindesten« einmal zu kehren find alle Schorn steine, in welche eine Küchrnsruerung mündet, sowie (jedoch mit Ausnahine der Monate Mai bi« mit September) alle Schornsteine, w lche Ltubenofearohre aufnehmen, all» 8 Mo- uale die Wai'chhausschornsteine, allwöchentlich die zu Bäckereien, Brauereien. Waschanstalten und ähnlichen geiverblichen Anlagen gehörigen Schornsteine. Außerdem kann eine häufigere Reinigung vorgeschriebe» werden für Schornsteine der Centralheizungsanlagen, ferner, wenn i» einen sogenannten russische» Schornstein mehr al« drei, in eine steigbare Esse mehr al« süns Feuerungen rin. geführt werden, sowie wenn die Construction de« Schornstein« eine besonder« mangelhafte ist. Andererseits kann bei Gebäuden, in denen »»«schlieblich Loak« gefeuert wird, sowie bei solchen, deren sämmtliche Heizanlagen mit Rauchverbreunung, resp. nach Art der Regnlirsüllüsen eingerichtet sind, da« «einigen der Schornsteine in gröbere« Zwischenräumen, bez. erst bei ein- tretender Nothwendiakeit nachgelassen werden. Die Entscheidung in diesen Fragen steht dem Stadtrath zu. s «. Hlnsichtlich der Gebühren, welche die Bezirksschornsteinsegrr zu bean spruchen habe», wird aus den bi« aus Weitere« seftgestelltrn Maximal- taris (Anlage X) verwiesen, welcher alle Extraforderungen, sie mögen begründet sein, wie sie wollen, auSschließt. Jeder Bezirkslchornstelnfeger ist verpflichtet, gegen Zahlung der in» Daris angeführten Gebühren die Reinigung der Schornsteine un weigerllch auszusühren, mag sie ihm amtlich vom Rath der Stadt ansgrgeben oder von den Hausbesitzern, bez. deren Vertretern vrr- trag-mäb>g angebote» sein. » 7- PsliLtwidrigkeiten oder Pflichv«rled,ngen. welche sich die Bezirk« schornsteinsegcr gegenüber den L>au«befivern z» Schulde» kommen taffen, sind von den letzteren dem Stadtrathe anzuzeigen, ebenso habe» die Bezirksschornsteinfeger von allen Wahrnehmungen, welche sich aus seuerpolizciwidrige Anordnungen ln den Gebäuden, aus Der> nachlüsstgnng de« baulichen Zustandes der Schornsteine und Feuerung- anlage«, aus gefahrdrohende Aufbewahrung brennbarer Stoffe in der Röhe der letzteren oder dergl. beziehen, dem Stadtrath« Anzeige zu «rstatten, wenn die beregten Ungeh«rigke>len trotz ihrer Aufforderung an den Haxsbesitzer bis zum nach st mal! ge» Kehren resp. innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt ward«« find Fall« jedach Gefahr im Verzüge wäre, so hat der BezitlSschornstein seaer die Abstellung der Ungehörigkeit noch «ährend seiner Anwese»> hett zn fordern resp. ungesäumt Anzeige an den Sladtrath zu erstatten. 8, «. Jeder vezirksschornsteiniegermelster hat ein Lontrolbuch zu führen in welchem dle erfolgte Reinigung der Schornsteine oder Ranch- cau-le, sowie jede der in 8- 7 gedachten Mittheilungcn an den betr Hansbesitzer elnzutrogen ist. Der Hausbesitzer resp. dessen Stellver. trwrr bat da« Recht, dle Vorlegung des Tontrolbnche« von dem Brztrksschornsteinseger behufs Prüfung der Richtigkeit der Einträge ,n fardrrn. 8 » Da« Kehre» d«r Schornsteine ist den in dem betr. Gebäude woh- neide» Parteien durch da« Personal de« Bezirksschornsteiasegers mindesten« einen Dag zuvor anzuinclden. Nach rechtzeitig ersolgter Meldung ist dem mit dem Kehre» beauslragten Personal überall da. w» dir« da- Geschäft erfordert, der Zutritt zu gestatte». 8 lO. D»m mlt dem Schornstelnkehre» l» «mein Gebäude branftraglen Estrnkttzi« sind alle Aenderungen an Fenerungsanlage», auch wenn dief»lb» d«r baupolizeiliche» Genehmigung nicht bedürf»», anzn- »eia«», fadald damit «in« Aend«rnng der Rauchemsührnng in d«n Scharustrl» »«rbnndea ist. S U. Hmrsdesttzer resp. de»«» ktelllwrlmt««, welche d« th«, imä di«f«« Regulativ obliegenden Verpflichtungen nicht genügen, werden. »s«e» nicht die strenger«» Strafbestimmungen de« Reichsstrafgesetz, buch« zur Anwendung kommen, mit Geld bis zu 60 bestraf». Eine gleiche Strafe trifft Denjenigen, welcher, ohne zu den ln 1 rrwibnten Bezirksschornsteinsegern zu gehören, gewerbsniätzig mit der Reinigung von Schornsteinen oder Abzugsröhren im Stadt bezirk« Leipzig sich beschäftigt. ß. 12. Mit Geld bi« zu 60 werdea diejenige« Beztrksschornsteinseger be traft, welche sich weigern, die ihnen von der Behörde oder einem -antbesitzer be». dessen Vertreter übertragene Reinigung von Schorn- teinen und Bbzugsröhrei, zur Ausführung zu bringen, oder un- pünktlich resp. ungenügend besorgen, die ihnen pflichtgemäß obliegenden Meldungen nn»erlaffen, das nach ß. 6 geforderte Controlbuch ungenau resp. gar nicht führen, oder sonstigen Bestimmungen dieses Regulativ« zuwtd»rhaadela. 18. verwirkte Geldstrafen können lm Falle der Uneinbringlichkctt in haftftrafe verwandelt werden, welche jedoch für jede» einzelnen Zn» Widerhandlungsfall 14 Tage nicht übersteigen bars. Leipzig, am 18. August 188ö. Ter Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Hennig, Anlage X. Maximaltarif für da» Echornstrinkehren. Einmalige-Lehren eine« Schornstein« für Wohnzwecke in einem Gebäude mit 1 Geschoß 1ä 2 . LO jür gen-erbliche Zwecke 25 30 Zulage für jede« etwaige weitere Geschoß und Dachwohnungen 5 25 3i) 40 SO Pfennige. Nu-brennen eine« Schornstein«, um den Glaazruß zo rntsernen 8 Mark. Die Vergütung für das Reinigen der Dampsschorusteine und Dampfkrffeljüge ist ln jedem einzelnen Falle zu vereinbaren. Bemerkungen. 1) Mit einem I geschossigen Hause ist ein solche» gemeint, ba nne au« Erdgeschoß besteht; Keller und Dach bleiben bet der Berechnung unberücksichtigt. 2) Beginnt der Schornstein eines Gebäude- erst in einem oberen Geschosse oder münden in denselben in den unteren Geschossen keine Fenerungen, so gilt als erste- Geschoß dasjenige, in welchem der Schornstein gegründet ist bez. in welchem die erste Fenerungsanlage in den Schornstein einmündck, und wird darnach die Anzahl der Geschosse berechnet. 3) Unter den Gebäuden sür Wohnzwecke sind auch Sch'uien, Kanzleien. Restaurationen und solche Fabriken inbegriffen, deren Schornsteine bloS für Heizzwecke dienen. 4) Für da« vereinbarte Kehelohn hat der Schonsteinfeger alle Utensilien, deren er beim Kehren unter gewöhnlichen Verhält- nissea bedarf, wie kurze Leiter, Leine mit Kugel und Besen, Rußscharre. Ruthe mit Bvrstwisch und dergl. mehr zu halten und mitzubringen; auch hat er ohne besondere Vergütung den Ruß nach dem dazu bestimmten Ausbcivahrungkorte zu schaffen. Nicht inbegriffen hingegen ist das Reinigen ungewöhnlich hoher oder complleirter Effenaussätze, wofür vielmehr eine besondere Vergütung zu vereinbaren ist. 5) Für den sür das Ansbrenne» eine- Schornsteins sestgesetzten Preis hat der Schornsteinfeger alle dazu ersorderlichen Bor> bereitungen zu treffen resp. Brennmaterialien zu beschaffen. Verkeigernns auf den Abbruch. Die hier an der Schillerstraße unter Nr. 1/2 gelegenen Berkausöhallen sollen D»««er»taa, de« 17. September d«. IS., BormtttagS 11 Uhr im Saale der Alte» Waage, Katharinenstraße Nr. l, 2. Etage, a»f de« Abbruch» versteigert werde». Die BersteigcruiigSdeVingungen können schon vor dem Termine in unserem Bauamle. Ralhhaus, 2. Etage. Zimmer Nr. 5. eingesrhe». auch von selbigem gegen Erstattung der Schreibgebübr abschriftlich bezogen werde». Behufs Besichtigung der abznbrechenden Verkausshallcn wollen Erstehungsluslige sich in der Zeit vom 11. biü mit lk. d«. Mtö., je Vormittag« 1l Uhr, im Hose der PelerS- kirche einfinden, woselbst ein Beauftragter de- BauamlcS anwesend sein und etwa gewünschte Auskunft erlhcilen wird. Leipzig, den 3. September >885. Der Rath der Stadt Leipzig. Ur. Georgi. Krumbiegel. Vermiethung von SetchSstslocalitiiten. Die z. Z. an Herrn Kaufmann Otto Kanipcr sen. »er mietheten GeschtäftSlocalitätcn in der I. Etage de« der Gtadtgemeiiide gehörigen Hause« RcichSstraße Nr. 7. welche au- einem rifenstrigen und einem 2fcnstrigen Zimmer nach der Rnch-straße, je einem dergl. »ach dem Hofe, einem Alkoven unk sonstigem Zubehör h st Heu, sollen vom 1. Oktober dS. IS. oder aus ÄYnnsch vou einem sväteren Zeitvuucte an gegen eiukall»- jchhrltch-e Kündigung anderweit vermietbet w ro » Mielhgcsuche werben ans drin Rathhause, i. Etage, Zimmer Nr. >7, entgegengenoniinei', auch können rheiidaselbst die vermielbungShedinguiige,, nebst Inventar»»» der zn ver mirtbenden Localitgten eingrsrhen werden. Leipzig, den 4. September 1885. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Stöß. Alb-Verpachtung. Die der Stadtaemeinl« gehörige, an der Westseite de« Bayerischen BabnhosS gelegene Feldparzelle Nr. 2196 des Flurbuch- sür Leipzig von 34.55 Ar --- >88 Quabrairuthen Fiäckeugehalt soll zu», Feldbau auf die 0 Jahre 188« bi« «lt I8»1 Montag, den 21. diese« MonatS Vormittag- II Uhr aus dem Rathhause, I. Etage, Zimmer Ne. lü. an den Metstbieteode» anderweit verpaehtet werben. Die Verpachtung«- und Bcrsteigerung-Hedingungen sowie eia Situationöpla» liegen in unserer Oekonomie-Inspeclion im alten Iohanni-bo-pilale. Johannisplatz Nr. 8, schon vor dem Termin« zur Einfichknabme au«. Leipzig, de« L. September l885. Der Rath der Stadt Leipzig- vr. Georgi. Stöß. rvirsenverpachtung. Folgende, der Stadtgemcindc gehörige Wiesen: in der Stadtflur 1) 3 Ack. 221 O».-R. --- 2 Holt. v«'..80 Ar Abth. 21 der Ranstadter Viehweide zwischen dem Leutzscher Wege, der rechksseitlgcn Bvschungskante der Hoch- flntürinne und den Milltairschleßständen, 2) 6 Ack 25t Qu -R. — 3 Hekt. 78.9l Ar Abth. » der fpftugstwiefeu an der Lindenauer Chaussee beim Kublburme, 3) l Ack l66 Qu.-R. ---- 85.85 Ar vormals Boigt'sche Wiese, Patt. Nr. 2498 de« Flurbuchs, a»s brr Westseile des Bayerischen Bahnhosc«, 4) 3 Ack. 142 Qn.-R. — l Hekt. 82,24 Ar vormal» Prau-sch'sche Wiese. Parz. Nr. 2585 de« Flur, buch«, am Scheibenholzwege, 5) 12 Ack, 33 Qu.-R. -- 6 Hekt. 70.30 Ar. sogenannte Stax»Wiese am AmmelungSwehre. zwischen Elster, Nahte. Kuhburger Wasser und Niederholz, in der Flur Eouuewitz 8) 3 Ack. 189 On-.R. — 2 Hekt. 00.89 Ar Abth. 1v der Eonnewitzer Bauerwiesen, in der Flur Leutzsch 7) 6 Ack 93 Qn.-R. — 3 Hell. 49.20 Ar sogenannte Sech« Acker hinter dem Hasenholzc, 8) 7 Ack. 156 Qu.-R. -- 4 Hekt. 16.17 Ar Abth. 2 der sogenannten Frauenwiese, ollen auf die neun Jahre 188« bl« «lt 1888 zur NraS«, Heu- und Grummetuutzuug, mit Ausschluß eder anderen Benutzung«weise Freitag, den 18. df«. Mo«. Vormittag« 11 Uhr im Saale der Allen Waage, Kalbarineustraße Nr. l, II. Etage, an die Meistbietenden anderweit verpachtet werde» Der Versteigerungslermin wirb püncllich zur angegebenen Stunde eröffnet und die Bersteigerung bezüglich einer jeden der in obiger Reihenfolge zur Verpachtung aiiözubietenben Wiesen geschloffen werten, wenn raraus »ach dreimaligem AuSruse kein weiteres Gebot mehr erfolgt. Die Verpachtung-- und BersteigerungSbedingungen, sowie die belr. SilnationSpläne liegen in der Expedition unserer Qekonomie-Jnspeclion im Allen IohanniShoSpitale, Johannis- platz Nr. 8, zur Einsichtnahme aus. Leipzig, den 4. September 1885. Der Rath der Stadt Leipzig. I)r. Georgv Stoß. Königliche Akademie der bildenden Künste und Kunstgrmcrbrschnle;n 1'cipjig. Frequenz im letzten Jadre 331 Schüler. Dir Studien lm Wintersemester 1865,86 beginnen Toiinersiaq, Vr» l. Lrtober ». die IcigeScurse frnl> 8 Ntir, tie Aöendcnese um 5 Uhr. Ter Lehrplan »insnszt alle ttntrrricht« >cl> eie der bilden- tzen Kknstc »nd de« Nniiitnewcrb s. »nv berackitchligt spctirll Pie AiiSbiioiinn i» den grapülichen ttniiiion. Anmeldungen zur Ausnahme sind in der Zen vom 14. bis mit 26. September d. I. in der Expednio» der Akademie, wesil. Flügel der Plechenburg, 2. Etage, Nachmittags zwilchen 4 und 5 Uhr zu bewirken. Leipzig, den 17. August 1835. Der Direktor: vr. Llidtv. Nieper. Veklmiitmachllng. Im Anschluffe an die aus jede» diesjährigen Steuerzrttel gedruckte Bemerkung, daß der Fälligkeitstag de« zweiten städtischen EinkommenstenerterminS am 10. September ». c. im Tageblattc bekannt gemacht werden wird, eröffnen wir den betreffende» Beitragspflichtigen, daß wir unter Zw stiinmung dce Herren Stadtverordneten beschlossen haben, den zweiten städtische» Einkomiucnstcuerlermin von dem iS. Oktober ans de» IS. September ;» verlegen. Zu diesem Termine ist, wie seither, die persönliche Ln läge sür die evangelisch-lutherischen Kirchen in Leipzig mit zu entrichten. Leipzig, den 8. September 1885. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Georgi. Koch. Vkkaniltinachilng, die Landtag-Wahl im I. Wahlkreise der Stadt Leipzig betreffend. Da« Ergebmß der am 15. dss. MtS. im I. Wahlkreise ver Stadt Leipzig stattffudcnde» Ergänzung-wahl für die II. Kammer wird von dem Unterzeichneten Wahlcomwiffar Freitag, de» 18. ds«. Mt«., Nachmittag« 4 Uhr Ralhbans, I Etage, Zimmer Nr. 16 zusammengestellt und veröffentlicht werden Zu dieser Wahlhandlung haben alle Slimmberechtigte Zutritt. Leipzig, den 9. September 1885. Der Wahlrommiffar sür die Ergänzung-wahl zur II. Kammer im I. Wahlkreise der Stadt Leipzig. Stablralh Heß irr. Ltrckbriefsmltlttrung. Der von mir unterm 8. Juli er hinter dem Schmelzermeister Virnscheiu von hier erlass ne Sieckörics wird hiermit erneuert. Magdeburg, de» ö. September 1885. Der Erste Staatsanwalt. Vekaililtmaöiullg. In unser wesellschajls:cg>sler ist bei d r unter Nr. 44 ringe tragen«» Firma: Vereinigte «Plauer n»d Tommit,scher Thonwerkr Artiengesellsitiast z» Lplair mit einer Zweignieder lassung in Tommtizsch in Svalte 4 zickolge Vcrsiigniig vom heutigen Tage folgender Vermerk; durch Beschluß der Generalversammlung der Aktionäre vom 18. Innl ,885 sind die 8Y. 3, 4/ 6, 7. II. l l, 16, 19. 81 bis 23, 27 bis 32 des Gisellschaslsstatut« abgeändert. Nach ß. 3 der iieuen Fassung erfolgen alle von der Gesellichatt ousgchende Bekanntmachungen durch d-n Vorstand t» der bisher geltenden Form oder durch den Auisichisrath in der im 8- 16 der neuen Fassung vorgelchriebenen Form, und zwar gelten sie in beiden Fällen für gehörig pnblieirt, wenn sie einmal in den „Deutschen Neichsanzeiger" enigernckt sind. Doch ist m> 8. 3 onch tue Ausnahme in folgende Blötter: »Ta« Wittenberger Kreisblntt N „Tic Wittenberger Zeit»»»" j " "berg, „Ta-Wochrnblntt sür Schmirdrbcrg. Kcmbrrg, Pretzsch, Ton»uit;jch uns UnigrgeiiS" zu Schmied.berg angeordnel, deren Nichtbrnnpung abcr die Giltigkeit der Bekannt machung nicht beeiuitächtigen soll. si. 16 bestimmt hnisiehilich »er Bekanntmachungen des Aussicht« rathrs, daß dieselben n>>» den Worten: ..Der Auisichioraih der Vereinigten Lplaner und Tommi«,scher Tbonwcrke. Aktie,i-ipesrilschast, unter Veisilgung de« Namens des Vorsitzenden oder Stell Vertreter- zu unterzeichnen sind" — heute eingetragen worden. Lor-au, deu 29. August 1885. K-ittgltchcS AmtS-ttzrricht. Nichtamtlicher Tsteil. Der deutsch-spanische Streitfall. Allmälig theilt sich daS dunkle Gewölk, welche« sich über der Phrcnäenhalbinscl zusammengezogcn balle, und die Sonne verbreitet wieder ihre heilbringenden Slrablen; der Spuk, welcher in deu Straßen von Madrid mehrere Wochen lang sein Wesen getrieben balle, ist verschwunden, und die monarchische Regierung hält die Zügel, welche ihr schon entgleiten zu wollen schiene», wieder fest in Händen. Bezeichnend sür die .'age in Spanien ist die Meldung, daß der König am Abend de- 7. September einen Spazierfahrt durch Madrid macht« und überall ehrsurchtsvvll begrüßt wurde. Die Pariser Blätter, allen voran die „Juslice" Clemenceau'S, hatten deu Sturz de« König« AlfonS bereit- alS unvermeidlich voraus» gesagt, und jetzt zeigt sich, daß sein Thron nicht nur nicht erschüttert ist, sondern daß er mit Regierung und Volk in der Hauplsache einverstanden ist. Diese Wahrnehmung führt olgcrichtig zu der Vermuthung, daß die Borgänge, welch« die Ruhe Spanien- seit dem Bekanntwerden der Besitz- rrgreisung der Earolineninseln durch Deutschland gestört haben, nicht sowohl da- Ergebniß der in Spanien selbst Herr» cbenden Stimmung waren, al« vielmehr von außen her künstlich erzeugt worden sind. Unzweisrlhost "haben die Ausreizungen der französischen Blätter eine starke Wirkung aus den repuoli» kaoisch gesinnten Thcil der spanischen Bevölkerung gehabt, diese Auswiegeluog wurde shstrmatisch betrieben und durch Sendlinge Zorilla'S persönlich unterstützt. Man hatte an fänglich die spanische Regierung im Verdacht, daß sie die Bewegung begünstigte, um ihre verlorene Bolksthümlichkeit wiederzngewinncn; aber die genaueren Berichte über den Aufzug, welcher am 24. August in Madrid flattfand, haben dargctha», daß CanovaS bei Castillo der Kundgebung durch aus fernsland und sich ihr sogleich feindlich gcgenübergestrllt bat. Die Regierung hatte aber die Bewegung augen scheinlich unterschätzt; denn sie ist durch dm Angriff gegen da« deutsche GesandtschastSgebäude in Madrid am 4. September überrascht worden. Die Hiffunq der deutschen Flagge auf der Insel Uap hatte augenblimich einen Grad von Ver wirrung in Spanien erzeugt, daß die richtige Beurtheilung der Sachlage unmöglich wurde, und daß die Regierung ohne die von ihr bewiesene Festigkeit Hals über Kops in einen Krieg gegen Deutschland getrieben worden wäre. Die militairischen und politischen Clubs verlangten am 5. September energische« Vorgehen gegen Deutschland, die liberalen Blatter forderten sogar einstimmig die Kriegserklärung. DaS war die Lage, in welcher König Alson« einen Minifterrath berief und zwar dem Beschlüsse seine Zustimmung gab, gegen die Besetzung von ?>ap Widerspruch zu erheben, aber zugleich eine Bcrständigung mil Deutschland aus diplomatischem Wege zu suchen und jede deutschscindliche Kundgebung mit Gewalt nlederzubalten. Der Pariser ,Tci»ps" verwahrt sich gegen die Anssaffung, daß Deulsckland den Streit mit Spanien gesucht babe, aber er findet, daß man sich bei unS über das Temperament der Spanier getäuscht babe. DaS ist eine Sache, welche die Spanier mit sich selbst abzumachcn haben; wenn daS Tem perament mit ihnen bei jeder beliebigen Gelegenbeit durchgeht, so können sic »ubl verlangen, daß eine besonnene und ziel- bewußte Regierung darauf Rück acht »inimt. I» Sache» dcS Temperamen IS sind die Franzosen allerdings LeikenSgenoffen ter Spanier, daS babe» sie im Iabre >670 bewiesen, alS sie die Cankidatnr des Prinzen von Hobenzvllern sür de» spa nischen Tbrv» in Raserei versetzte; kaS habe» sie »och vor zwei Jahren gezeigt, als König AisonS zu», Cbes eincö preußischen UlanenregniienlS ernannt Worten war. Im poli tische» Leben kommt cS aber nicht auf das Temperament nervös überreizter Völker an, sondern aus die ruhige Bemtbeiliiiig bestehender Verhältnisse durch zurechnungsfähige und uilbeilS- kräslige Personen. Wollte» wir un« ans r.-ä T-perainenlS- slandpuiiel der Franzosen und Spanier steilen, dann wäre die unmittelbare Folge der Beschimpfung des dculschcn WapvcnS in Madrid die Kriegserklärung g e„ Spanien ge wesen. Die Spanier kehrten freilich den Spieß uni und iviellen die Beleidigten wegen der Hiffn-g der deutschen Flagge aus Bap- Die donlscbe Regierung betrachtet die Sachlage im Bewußtsei» ihrer Kr ch'l und ibreS guten Recht» im Gegensatz zu den Spaniern »nt größter Rübe und legte unter Verleugnung ibr, r Enipsindnngen das Gewi.bt zu- näckilt aus die Hauptsache. Sie setzte der snaniichen Regierung auseinander, daß die Hiffniig der de,»sch»» Fla-ae ai» '/jap die Frage de- EigeiithmnsrechteS an den Carolinen ganz unberührt lasse. Wenn man ans deutscher Seite die Absicht der spanischen rechtzeitig gekannt hätte, die 'panische Flagg« aus /jap ausziiziche». so wäre der tonische BesitzrrgreisungS- act unterblieben, welcher schon z» einer Zeit angwrdnet war, al- die Streits,age noch nicht bestand. Ter deutsche Gesandte in Madrid legte in Ueberei»sl>m»ii»ig mit dieser Anssaffung der deutschen Regierung der Kundgebung der Volksmenge gegen da« GcsandischaslSgcbänLe und der Verbrennung des deutschen Wappens keine Bedeutung bei, sondern zeigte sich bemüht, die mißverständliche Anssaffung des teulschen Vor gehen- aus Tjap der spanischen Regierung zu», Bewußtsein zu bringen. Diese kluge und besonnene Haltung Deutschland- Hat ihre Wirkung aus die spanische Regierung nicht verfehlt, man ist i» Madrid zur Besinnung gekommen und erblickt die Sachlage jetzt in einem ganz anderen, durch Leidenschaft nicht getrübten Lichte.
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