Beamteubesoldungsgeseh. 13 (4> Sonstige Beamte, die neben anderer Tätigkeit nur teilweise im Staatsdienste beschäftigt sind, sowie Beamte, die im Staatsdienste mir ein Nebenamt bekleiden, erhalten keine Kinderbeihilfen. Einweisung in die Beförderungs st eilen. § 20. Einen Rechtsanspruch auf die Bezüge der in der Be- soldnngsordnung vorgesehenen Beförderungsstellen (einschließ lich der mit Stellenzulagen ausgestatteten Stellen) erlangen die Beamten erst auf Grund ausdrücklicher Bewilligung durch die Anstellungsbehörde. Dieser bleibt während einer an gemessenen Übergangszeit Vorbehalten, die Bezüge dieser Beförderungsstellen innerhalb des Rahmens ihrer Gesamt zahl in einem Verwaltungszweige auf andere Stellen zu übertragen. Vorübergehende Gewährung niedrigerer Bezüge. 8 21. Planmäßige Stellen können, soweit es in Ausnahmefällen geboten erscheint, Beamten auch vorübergehend mit einem niedrigeren Grundgehalt, als in der Besoldungsordnung vor gesehen, oder ohne die vorgesehene Stellenzulage übertragen werden. Änderungen der Dienstbezüge und der Besoldungsordnung durch den Haushalts plan. 8 22. ci) Die durch dieses Gesetz geregelten Dienstbezüge sowie die auf Grund dieser Dienstbezüge festgesetzten Warte gelder, Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge können durch Gesetz geändert werden. <s) Tie Besoldungsordnung kann insoweit durch den Staatshaushaltsplan geändert werden, als es durch Änderun gen in der Organisation des Staatsdienstes und durch Er richtung neuer, in der Besoldungsordnung nicht aufgeführter