^ 289, 13. Dezember 1900. Nichtamtlicher Tech 10021 Vorschläge des Vereins »Berliner Pressen Gegenanträge der deutschen Verlegerkammer. auf diesem Gebiete ebenfalls eine Autorität ist, der auch den Verhandlungen des außerordentlichen Ausschusses für Ur heber- und Verlagsrecht des Bimsenvereins der deutschen Buchhändler im Aufträge des preußischen Kultusministeriums beigewohnt hat, zu gunsten der Singularsuccession folgendes erklärt: »Auch ich bin der Meinung, daß das Interesse, welches der Autor in einem einzelnen Fall haben kann, zurücktreten muß gegen das ganze Gewerbe des Buch handels, welches unzweifelhaft geschädigt werden würde, wenn man die Veräußerung abhängig machen wollte von dem Belieben, dem Willen, der Chikane des einzelnen Autors, der ja, wenn er der richtige Mann ist, nicht ver kennen wird, daß er dagegen keinen Widerspruch erheben darf« (Börsenblatt f. d d. Buchhandel, Beilage zu Nr. 263, 1900). Die hier berührte moralische und wirtschaftliche Seite der Frage führt in der That ebenso gebieterisch wie die juristische zur Beibehaltung des jetzigen Rechtszustandes. Was würde die Folge sein, wenn der Vorschlag des Vereins »Berliner Presse« zum Gesetz erhoben würde? Es würde zunächst eine bedeutende Wertoerminderung der ganzen Verlagskomplexe und auch der einzelnen Verlags rechte eintreten, die natürlich auch in der Abmessung der Honorare ihren Ausdruck finden würde, da bei der relativen Unmöglichkeit, einen Verlag in seinen einzelnen Teilen zu veräußern, der Besitzer lediglich auf Käufer für das Ganze angewiesen wäre, die sich in vielen Fällen viel weniger einfinden werden, als für die einzelnen Teile. Bei dem heutigen Streben nach fachlicher Abrundung eines Ver lagsgeschäftes wird es meistens leichter sein, die einzelnen Bestandteile eines Verlages nach Fächern zu veräußern, als im ganzen. Ein Beispiel möge dies erläutern: Man denke sich ein wissenschaftliches Verlagsgeschäft, vor etwa 30 Jahren in einer Universitätsstadt gegründet, das sich zur Aufgabe macht, die wissenschaftliche Produktion der Universität zu verlegen Allmählich hat sich jedoch, dem Zuge der Zeit nach Spezialisierung folgend, in diesem Verlag eine bestimmte Hauptthätigkeit, beispielsweise auf dem Gebiete der Sprachwissenschaft, heransgebildet, und es entsteht nun geradezu die Notwendigkeit, einerseits diese Spezialität durch Ankäufe zu vervollständigen, anderseits die vereinzelten Werke aus anderen Gebieten an entsprechende Spezialverleger ab zutreten. Die Befürchtung des Vereins »Berliner Presse«, daß solche Einzelverkäufe geeignet seien, »die Interessen der Schriftsteller in empfindlichster Weise zu schädigen,« ist un begründet, und es wird nicht der geringste Versuch gemacht, sie zu begründen. Das direkte Gegenteil ist vielmehr der Fall. In dem Maße, wie jede geschäftliche Hand lung einen wirtschaftlichen Sinn haben muß, wird eine solche Einzelveräußerung immer eine Ver änderung zum Besseren bedeuten; hierfür könnten mit Leichtigkeit Hunderte von Fällen aus den letz ten Jahrzehnten angeführt werden Selbst zugegeben, daß bei solchen Verkäufen hin und wieder ein Nachteil für den Verfasser eintrete, so steht dem gegenüber, daß ein Verbot solcher Verkäufe in allen Fällen daneben auch noch die Schriftsteller schädigen würde. Mit den letzteren sich vorher zu verständigen, ist bei einem einiger maßen ausgebreiteten Verlage tatsächlich so gut wie unmög lich. Es ist unbedingt daran fcstzuhalten, daß die Dispositions fähigkeit des Verlegers zu deu »unabweislichen Bedürfnissen des Verlagsgewerbes« gehört und daß sie im großen und ganzen, wie oben dargelegt, den Interessen der Verfasser entspricht. ^ Auch Künstler und Erfinder haben noch nie verlangt, daß 1335'