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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.12.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-12-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188512194
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18851219
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18851219
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1885
- Monat1885-12
- Tag1885-12-19
- Monat1885-12
- Jahr1885
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.12.1885
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Ersch«1«t früh «'/. Uhr. »»t GkpetMi» Iahauuesgaff« 8. Spmtzß»»ße» h«r Rktokti«: Burmittug« 10^1» 8hr. Kuchmittags d—8 Uhr. GGr M MMtzÜ33^E RE U«t«tz«e »er für tzte «KchOfnl»»»»« «»»»er tzeftt»»««» A,s«r«»e «, «uchrutWe» »t» » U»r.««ck»M, 2»tt> M«tr» f»r 2,s..L»mch» vtt« Le»». Uuiversttstsftruße 1. Lsni» Lisch». «alhariuaustr. W.». »« L» »Be. Miprigkr.TagclilM Anzeiger. Lr-a» fir Politik, L-calMi-te, tzandrls- und^SeschSftsverkehr. Auflage LS,2V0. ^donnemento-rri, vterielf. 4'/, Mk. incl. Bringenoba S Mk, durch die Pust bezogen 6 Mk. Jede eiuzelue Nummer HO P>. Belegeremplor 10 Ps. «edüdren lür Extrabeilagru sin Tageblatt-Formal gesalzt) »hue Loftbejörderoug A Mk. «U Poftdesörderuug 48 Mi. Ivsrrote kgespaltene Prtttzeile 20 Ps. Größere Schriften laul uns. Prel-verzeichaiß. Tabellarischer u. Aiffernjas nach hührnn Tarif. Aklimne« »nter dem Redaeiionssteich dlesgesvalt. geil« 80 Ps , vor den Fomiliennachrichtc! die Sgespallene geile «0 Ps. Insaraie sind stet« an die Erdedition zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben, flahlung prnoauwarnoäo oder dun- Post- Nachnahme. ^-353. Vo»rm^e»H den 1V. December 1885. 78. Jahrgang. Zur gefälligen Veachlnng. Unsere Expedition ist morgen Sonntag, den 2O. December, Bormittag- nur bis Uhr geöffnet. Lxpeättlov ÄS8 LElprlrer DoKodlLttes. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Weihuachts-Päekereiverkrhr. A« de« SO. Dee*«t»»r, sowie a» «sie« Werch«aeht»setert«a, Werde» die Packet- U»»ah«e- »»d AnSgatzestellen der hiesigen Post- Lmter wie a» de» Wochentage» geSffnet sei». Leipzig, de» L«. Deee«der L8SS. Der Kaiserliche Ober-Postdirector. I» v«rtret»»g: E»la«e. Di« H»«deste»er beträgt SO Mark jährlich für jeden hier gehaltenen steuerpflichtigen Huud. Indem wir dies hierdurch wiederholt bekannt machen, fügen wir folgende im Gesetze vom 18. August 1868 ent haltenen beziehentlich nach tz. 4 diese» Gesetze» von un» getroffenen Bestimmungen hinzu: 8. 1. Die volle Jahre»ste»er ist für jeden Hund, welcher am 10. Januar de» betreffenden Jahre» hier gehalten over später im Laufe de» Jahre» hier angeschafft wird, zu entrichten. Ausgenommen sind: a i»»gr Hunde bi« zur nächsten Consignativn, also vis zum 10. Januar de« folgenden Jahre«, jedenfalls aber so lange, al» sie gesäugt werben, b Hunde. Welche a» «»deren Orte» t« Kllntg. reiche Sachse» gehalten und versteuert waren, IM Lause de» Steuerjahr«» aber hierher gebracht worben sind, bi» zum nächsten Steuertrrmine. also ebenfall» bi» zum 10. Januar de» folgenden Jahre», tz. 2. Die Steuer für die am 10. Januar jeden Jahres als dem gesetzliche» Normaltage mittelst der HauSliste consignirten Hund« ist dt» Z»m »I. desielde» MnnatS, die Steuer für jeden im Lause de« Jahre» an- geschafften steuerpflichtigen Hund hin«e» IE Tage» vom Tage der Anschaffung au bei Vermeidung executivischer Emziebunz gegen Quittung und Empfang der Steuermarie an die Hundesteuer-Einnahme zu entrichten. 8 3 Wer die Hnndestener hiuterzleht, tu«, besondere einen am GonfiguatiouStaae gehaltene» Hund verheimlicht oder e» uuterlasit, »ine» 1 steuerung anzumelde», verfällt t» die in A. 7 de» Gesetze» geordnete Strafe de» dreifachen Betrage» der Steuer, sonach 1» «in« Strafe von 00 Mark. tz. 4. Wer ein Steuerzeichen ohne den Hund, für welchen dasselbe gelöst ist» an Dritte überläßt, wer «in für einen jungen Hund ohne Steuerzahlung (A. 1») «mpfangene» Zeichen einem steuerpflichtigen Hunde anlegt, sowie Derjenige, welcher von Anderen ein Steuerzeichen ohne den betreffenden Hund behufs der Verwendung erwirbt, verfällt ebenfalls der Strafe der Steuerhinterziehung. 8- 5. In gleiche Strafe sind ferner Diejenigen zu nehmen, welche die Steuerzeichen anderer Ort« zur Umgehung der hiesigen Steuer mißbrauchen. Die oben in 8. 1 unter d gedachte gesetzlich« Befreiung greift nur dann Platz, wenn der fragliche Hund von einer an dem betreffenden Orte wohnhaften Person besessen und ver steuert worden war. ehe er hierher gebracht wurde. Personen, welche au»wärt» Grundstücke besitzen, aber in Leipzig wesent lich wohnhaft find, haben ihre Hunde hier zu versteuern, dasern sie dieselben hier regelmäßig bei sich Hab«. 8- 6. Wer im Laufe eine» Steuerjahre» einen nach tz. 1 unter a und d nicht zu versteuernden Hund anfchafft, bei sich aufnimmt. oder bei« Umzug« mit hierher bringt, hat die» ht«»e» IE Lage« bei einer Ordnungsstrafe von 5 bei unserer Hundesteuer-Einnahme anruzeigen und gegen Erlegung von 25 ein Steuerzeichen zu lösen. Hierbei »st da» Alter junger Hunde durch thierärztlich« Zeugmffe. die anderwäri» erfolgte Versteuerung aber durch Steuerzeichen und Ouiktunq noctizuweise». 8 7. Wer sich nur zeitweilig hier aufhält und Hunde bei sich führt, hat, dasern der Aufenthalt die Dauer von ll Tagen erreicht, Kinn« dieser Frist bei 5 Strafe für jeden Hund ein. Steuerzeichen gegen Erlegung von 25 -s zu lösen. Wird hierbei die erfolgte Versteuerung an einem ander« Orte de« Königreich« Sachsen nachgewiesen, so hat es hierbei ;u bewenden. Entgegengesetzt« Kalle» ist ein die Steuer dkSenber Br trag zu deponiren und e» wird hiervon bei der Abreise «in der Zeit de» Aufenthalte» entsprechender Steoerbetrag inne behalten. der Rest aber «ge» Rückgabe de» Zeichen» zurück- erstattet. Hierbei wird für 1 bi- 8 Tage 30 -f, für jede Woche, sofern nicht ein Monat erfüllt ist. 40 ^f, für jeden Monat 1 50 ^ an antheiliger Steuer erhoben. Bei der Berechnung »ach Wochen und Monat« wird die an- gefangen« Woche, beziehentlich der angrfangene Monat, jür voll anaenoame». Taflhalter und Logiswirth« Hab« bei 5 uk Strafe die bei ihn« wohnrnd« Fremd« von vorstehend« Bestimmungen i» Senutniß zn setz«. tz. ». Besitzer »»» Hsi»dt»»e», welch« aeworfen 1ha»«. sind verpflichtet, die« u«V die «ae» bi« Zahl und da» Geschlecht der geworfen« Hund« bei L Sttäse binnen 14 Tag« bei der Hundesteuer-Einnahme anzuzeigen, auch. oweit die jung« Hund« hier bleib« soll«, für jeden der« elben ei» Steuerzeichen von 2» zu lös«. tz. ». Die Steuerzeichen sind von den Hund« am Halsbaade zu« trag« Haade, Welche ««Oerhalb der Häuser, Gehöfte «»d sonstigea geschloffenen Loealitäte« »h«r alltlg« Marken am Hal»ba»de getroffe» »ervra, sind vom Savtllrr »egznsange» »»d die Besitzer sind «m » Mark za beffrafe». Binnm drei Tag« Ivnne« die eingesangenen Hunde gegen Nachweis der Bezahlung der Strafe und Steuer, sowie von 80 ^ Fanggebühr und 1 für jeden Tag Futter- grld auSgelvst werden, nach Ablaus dieser Frist aber find dieselben zu tödt«. Diese Vorschrift« leid« auch aus solch« Hunde Anwen dung, welch« nach de« Obig« der Steuer nicht »ntenvors« sind, oder bezüglich welcher die Anmeldefrist noch nicht ab- gelauf« ist. (tz. 1 und tz. 7) 8. 16. Im Falle unverschuldet« Verluste« der Steuer marke wird gegen Erlegung von 1 KV -s eine andrr« au»- gehändigt, welche aber zurückzugeb« ist. wenn di« verlor«« sich wieder stabet. Ueber bi« Hundesteuer flud vielfach irrig« Ansickten verbreitet, zu der« Berichtigung wir auf Folgende« hin- weis«. Die Steuerpflicht ist begründet, sobald überhaupt et» H«nd gehalte» Wird. Ob derselbe Eigenthum der Person ist, welche ihn bei sich hat, oder nicht, ist völlig gleich- giltig, und etwaige besonder« Umstände, welch« den Besitz de« Hunde« herbeigrsührt haben, können nicht von der Steuer- Pflicht befreien. Daher sind Hund«, welche zugelaufen sind, welche man aus Probe oder in Pflege hat, welche «an nicht dauemd zu be halten beabsichtigt, sowie diejenigen, mit den« Haudel ge trieben wird u. s. w., keineSweg« steuerfrei. Ebensowenig befreit di« Abschaffung oder der Verlust eine« eonsignirten oder im Lauf« de« Steuerjahre« augeschafft« Hundes, für wrliben di« Steuer noch rückständig ist, von der Pflicht zu der« Entrichtung. Die Steuer ,st nach de« Obig« fällig a« 10. Januar jeden Sabre», beziehentlich am 14. Tag« »ach de, Anschaffung de» betreffenden Hunde». Wenn kurze Zeit danach ei» Hund abgeschafft wird, »der sonst in Wegfall kommt und de«b'ülb um Erlaß der Steuer «achgesncht wird, kan» »ach Befinden ein solcher Erlaß bewilligt »erb«. Aber dl« sogenannte Ab meldung de» Hunde» bet der Hundesteuer-Einnahme ist in dieser Hinsicht wirkungslos. Säumige Stenerpfiichtige Hab« sich sofortiger Lxecution >u gewärtigen, und e« ist keineSweg» erforderlich, daß eine Erinnerung vorhergeht. Rach der ausdrücklich« Bestimmung in tztz. 5, 8 und 7 de» Gesetze» haben die Hunde da» Steuerzeichen am Halsbaade zu trag«, und e» wird daher dem Gesetz« nicht entsprochen, wenn die Zeichen am Maulkorb« befestigt werden. Hiernach ist die zur Abwendung der gesetzlichen Strafe häufig gebrachte Entschuldigung hinfällig, daß ein Steuerzeichen zugleich mit dem Maulkorb« abhanden ge kommen sei. Uebrigen» sprechen wir die Erwartung au», daß die HauS- besitzer beziehentlich Administrator« der Häuser bei den Eon fianationen der Hunde für die richtige Ausfüllung der Hau» litte Sorge tragen werden, insonderheit sich genaue Kenntnitz davon verschaffen werden, ob und welche Hunde gerade am 10. Januar im Hause vorhanden sind, damit Ungenauigkeiten, wie sie zeither nicht seit« vorgekommen sind, vermied« werden. Auch sind die Hau-listen vorschriftsmäßig von dm Besitze« oder Administratoren der Häuser, nicht aber von den Hau-männern zu unterzeichnen. Leipzig, den 2. Deeember 1888. Der Math der Gtabl Gelpzi,. Vr. Georgi.' Koch VeklMlltwuhlm-. Die Leuchtkraft de» städtisch« Leuchtgase» betrug in der ersten Hälfte de» lauf«den Monak» bei 8V Millimeter Klammm- höhe, 2.8 Millimeter Druck bei einem stündlichen Eonsum von 140 Lite« im Argandbrenner im Mittel da« 18.87 fache der Leuchtkraft der deutschen Normalkerze. Die sprcifische Sckwer« stellt sich im Mittel auf 0.4 U. Leipzig, den 17. December 1885. De» Math» Deyatatlo» ,» de« Gasanstalte». ErlkW hat sich unsere Bekanntmachung vom 7. bs». Mt»., den Dettnirtrn de« EeoraeuhansW Carl Friedrich vtt« Gchifier betreffend, durch Gestellung desselben. Leipzig, am 17. Deeember 1888. La» Peltzetemt der Otedt Leipzig. Vretschneibrr. Vr. Wagler. Nichtamtlicher Thetl. Die Lristr in Frankreich. Die Commission für de« Tonkm-Credit hat beschloss«, von den geforderte« 78 Million» nur 19 zu bewilligen und damit invirect die Räumung von Tonkin innerhalb drei Monat« zu verlangen. Brision bält dagegen an der Forderung der ganz« Summe fest und macht von der Bewilligung sein Verbleiben an der Spitz« der Regierung abhängig. Gegen wärtig ist die Stimmung in der Kammer der Räumung günstig und di« Commission hat all« Bemüh», gm. sie um zustimmen, große Standhaftigkeit entgegengesetzt, aber die Franzosen find bekanntlich unberechenbar, und wenn e» Brision am Montag gelingt, die Mehrheit der Kammer hinzureiße», dann bleibt Tonkin besetzt und Briffon Minister, und außerdem würde ihm «in Erfolg, den er der Kammer wider ihr« Willen durch sein persönliche« Ueber- gewicht abgrnöthigt hat. in der öffentlichen Meinung zum größten Bortheil gereichen und ihn dem Präsiveateustühl der Republik um rin betrLcktliche« Stück näher dringen, r» wäre da» einer jener Knalleffekte, wie sie die Franzoi« ganz be sonder» lieben. Die Berechnung Briffon» gewinnt auch da durch noch an Aussicht aus Erfolg, weil die Schwierigkeit« der Lage durch «in« Minister wecksel im Augenblick de» Zu sammentritt» de» Eongresie» erbeblich vergrößert werden würden. Di« Kammer befindet sich der Forderung Bristan'S gegenüber nahezu ,n einer Zwangslage; ^"^'"^vorruse,,^ ver Forderung würde sie sich schließt, welch« große Gefahr ^r die R p sturen, welche Briffon gehört zu oen im Uebrigen nur im entscheidenden Zeilpuncte handeln. Man aber planmäßig und ohne qanzc Re- pottet setzt viel Uber d'".^'^^s,Lrv'» zu treten. girrung»kunst dann bestehe, Bnsson'S nicht die man veraißt aber daber. dag o ^ ^ bedeutet, wi-dererstarkung de« Einflüsse« seme» Vorga g fände« daß dann Ferrp nur um l° unmvgl.cker g m ^ Briffon hat dir Lage ,n Tonkm «'»t ^ '° oss-»- laßt, mitHils. deren dieDmge b.« q.''ülh>gt. Ä-m »«> unM«,«. «'»-dm?- >>" L 'LS1LLVTL!' »z >7 vor die Küsten, und die Cholera fordert ungeheuere Ops-r^ Di, französischen Truppen ,» Tonkin sind durch Kämpfe und Krankheiten aus die Halste znsammengeschrmnpst. Wa« will e« dieser Tbatsache gkgenübcr bedeuten, vaß der Friede mit China geschlossen und die ^Hutzberrsck s Frankreichs über Anam erklärt ist? Der Einqeborne» besteht nach wie vor. und die ischutzherrsc^ t über Anam ist nur dem Ramm nach vorhanden. Die Regierung verlaugt 7k Millionen, und Brision At dwstr vrberung dir Erläuterung bei. dag sie da» Verbleibe, Frankreich« in Tonkin bedeute. D.e Erfahrung hat gelehrt daß alle bisher für diesen Zweck aufgeopserten Millionen so aut wie weggeworfen war«, «eil sie nicht auf eine» Schlag und zur Entfaltung einer bedeutenden Kraslanstrengung ver langt. bewilligt und verwendet wurden. D,c Politik der packelweise» Sendung« nach Tonkm wird heut« noch befolgt, nsi- si, dem Kerry zur Richtschnur erwählt wurde. Dir 7»^. Million«, welch« Briffon verlangt, reichen auch kau», hin, »n» da» bereit» Vorhand«« Loch nothdürslig zuzustvpfen. Briffon und Campenon sind an derselben Stelle angrlangt. an welcher Ferry und Lewa! standen, und Courey ist ebenso wenig im Stande, der Schwierigkeiten in Tonkin und Anam Herr zu werbe», wie e» Br,»re de L'I«le vermochte. Warum hat Campenon die Fehler Herbinger'» vertuscht? Weil BriSre und Courey auch nicht vorwurfsfrei sind. Durch lange Berichte, wie ein solcher vom Obersten BorgniS de» Borde» vorliegt, wird nur die Unmöglichkeit erhärtet, mit den in Tonkl» zu Gebote stehenden Mitteln einen durchschlagenden und dauernden Erfolg zu erzielen. Und wenn nun wirklich da» ganze Land von französischen Waffen starrte, wenn sich sämmlliche Plätze von mililairischer Bedeutung in den Händen der Franzosen befänden, wa« wäre damit erreicht? Marquis Tseng, der doch die Verhältnisse in Tonkin wahrscheinlich bester zu beurlheilcn vermag al» die Franzosen, behauptet, daß nur das Delta de« Rothen Flusse« für Frank reich Werth habe, im Uebrigen könne ihm nur mora lischer Einfluß Helsen. Tseng sagt das mit dem Bewußt sein eine» ManneS, welcher überzeugt ist, daß Frankreich einen Tbril seiner besten Kräfte in Tonkin nutzlos vergeudet. Es ist bezeichnend für die französischen Verhältnisse, daß ein Abenteuer in Südostasien die Grundlage liefert für die Entscheidung der Volksvertretung über die Zukunft de» Lande» für die nächsten sieben Jahre. Frankreich «st durch die finan zielle Mißmirthschaft der letzten l5 Jahre in eine wirth. schasllicbe Lage gekommen, welche mit seinen reichen Hilfsquelle» im schreiendsten Widerspruch steht, die Hauplstabt de» Lande» geht zurück an Einwohnerzahl und an Zahl der Geburten, wie an Einfluß im Lande selbst und dem AuSlande gegen über. dir Republik, welche sich al» die Heilerin aller politi schen. socialen und wirthschastlichen Schäden de« Lande» an» gepriesen hatte, bleibt hinter den Erwartungen, welche sie erregt hat, so weit zurück, daß bereit« ein Royalist in der Abgeordnetenkammer triumphirend da» Ende der Republik anzukündigen wagte. Und wenn man sieht, wie die Hauptvertreter de» republikanischen Gedanken» in Frankreich mit dm Interessen de» Lande» umspringen, so kann man dieser Ankündigung die Berechtigung nicht bestreiten. Alle Welt weiß, daß Bnffon die Aussichtslosigkeit de» Unternehmen» in Tonkin nicht minder kennt, wie die Mehrheit de» 33er Au»schusse», welcher die Räumung der Colonie anempfiehlt, aber der persönliche Ehrgeiz de» Manne», der nach der döchste» Gewalt strebt, bestimmt ihn. den Bestand der Republik mit der Bewilligung de« Crevits von 75 Millionen für die Fort- südrung eine» aussichtslosen Unternehmen« in Verbindung zu bringen. DaS ist daS Zeichen eines durch und durch kranke» und unhaltbaren Zustande« und gleichviel, ob die Kaminer den Credit bewilligt oder nicht, ob die Präsidentenwahl unter dem Ministerium Briffon oder unter der Herrschaft einer Zwischen- reglerung vorgeuommen wird, die Hoffnungen auf de» Bestand der französische» Republik sind wesentlich im Schwinde» begriffen «« energischer Mann mit Kühnheit und sicherem politischen Blick au-gerustet. würde heule mit Leichtigkeit die Republik m Frankreich stürzen und die Monarchie wieder Herstellen können. Aber an einem solchen fehlt es. die Leute, ivelche den Berus hätten, die gegenwärlige Lage zur Wiederausrichtung rme» lebe"»,äh,gm ZuttanteS zu benutzen, verharren,n e»t- schlutzloser Unthät.gkeit. weil sie den Verlust ihre» Grund- befitzeS m Frankreich nutzt wagen wollen. Wer eine Krone erobern will, darf freilich nicht den kaufmännischen Stand- punct zur Basis wählen; ein reicher Mann, der aus seinen Rr'chtbuin mehr Werth legt al, aus d,e Macht, die ihm die Herrschaft gewahrt, ,st nicht zum Prätendenten geeignet. ^ Leipzig. IS. Deeember 1885. BundeSrath hielt am Donnerstag Nachmittag P^"arsitzuna ab. in welcher zunächst der "der die Gerichtsbarkeit n, den ^ """ «eringsügigen Moviftcation zur Annahme ge angte. In der Hanplsache beschästigle sich d,e Sitzung m.t Berichten ver Ausschüsie über Sn a«ttaa.^b«t?°di??^"'."!'" ^n'e der Ausschuß. ? Zollbrgün"gung für den aus inländischen verardriteten Reis. sein. Ter Antrag de» Au,- ch'ste« wurde von dem Plenum de« Bunde«rath« angr- nommen. Der vom Reichstage angenommene Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung de« Reichsbeamten-Gesetzes, und d^ Gesetze», betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Reichsbeaintcn der Civilverwaltung. kam nicht >ur Brrathung. — Für Sonnabend, den l9. ». M.. ist aber mals «ine Plenarsitzung de» BundeSrathe« in Autsichl genomnien, in welcher über die Zuckersleuer-Novelle und den Gesetzentwurf, betreffend die Unsallversicheruna der land- und sorstwirthschaftlichen Arbeiter, Beschluß gefaßt werden soll. E» wird beabsichtigt, nach dieser Sitzung die Weihnacht-scsl pause emtreten zn lasten und würde somit die nächste Pteuar siyung erst nach Neujahr stattfinden. » Au» dem eben erschienenen sechsten Jahresbericht Über die Thätigkeit der deutschen Seewarte für da» Jahr 1883. erstattet von der Direction derselben. Hamburg 1885. ergiebt sich von Neuem der Eindruck, wie hilfreich und fördernd da» genannte Institut den Seefahrern zur Seite steht, wie e» dieselben mit Rath und That in allen Fragen der praktischen Navigation da unterstützt, wo e» sich um Auskunft Uber wichtige Beobachtungen aus dem Gebiete der WitteruugSkunde, der maritimen Meteorologie, de« Mag netismus, sowie über die eigentliche Schiffssührung. die der selben dienstbaren Apparate' und die Anwendung und de» Gebrauch derjenigen Hilfsmittel bandelt, welche die Wissen schaft und die Technik jetzt der Seeschifffahrt mit aus den Weg geben. Ein Zw^st Arbeit, der im Jahre »88? ganz besonder« die Thätigkeit der Anstalt in Anspruch nahm, war di« Verarbeitung de» Materials, da» die von ihrem Beobachtungsposten znrückkehrende deutsche Polarcommission bei ihren Forschungen gesammelt und bereit ßestclll hatte. Die Ver handlungen der Polarconfereuz waren, insofern sie sich aus die Verwerlyung des wissenschaftlichen durch die Expedition ge wonnenen Material- bezogen, von hervorragender wiffen- schasllicher Bedeutung. AuS ihnen ergaben sich die Direktive» für den Entwurf de« große». Uber die deutsche Polarforschung zu veröffentlichenden Werke«. Von den in der Jahresschrift mitgelheilten Berichten über die Thätigkeit der einzelnen Ab theilungen wird 'Nähere» über den Stand und Fortgang der maririni-meteorolvgischrn Arbeit an der deutschen Seewarte, Über die Betheilsgnng der Handel-schiffsahrt wie der Kriegs marine an den wiffenschastlichen Arbeite», über die Prüfung rer Journale, die Verwerlhuna de» von den Seefahrern eni- gciiescrle» Material» angeführt, und werden ausführliche Darstellungen au« der vergleichenden Durchforschung des Nord-Atlantik gegeben. Eingeliefert wurden der Verwarte im Iabre 1883 vollständige meteroloaische Journale von 228 Segel schiffen und NO Dampfer», zusammen 338 Nummern, gegen 300 im Vorjahre, und 20 Nummern von Kriegsschiffen. An Au-zugsjournalen von Dampfern der Handelsmarine liefen 205 Nummern bei der Seewarte ein. AuSgegebeu wurden von der Direction 235 metcorologiscbe Journale an Handel»- schiffS-Capitaine. Die Prüfung der von früheren Reisen mil gebrachten Journale auf ihre Brauchbarkeit für die See warte zeigte, daß. wenn die Schiffssührer einmal die Führung eines Journale« Übernehme», sie auch ihren daran» ent springenden Verpflichtungen gewissenhaft Nachkommen. DaS für die Oricntirung de» Seefahrers aus dem atlantischen Ocean so unentbehrliche Cegelhandbuch für diesen MeereStheil wurde um niedrere Capilel erweitert und damit dem Gesichts kreis der Schiffssührer ein größere» Feld erschlossen. Auch aus der über die Thätigkeit der Bbtheitung II gegebenen Uebersicht ist eine entsprechende Steigerung der Arbeits leistung derselben zu enlnehmen. Namentlich wurden von derselben 108 eiserne Schiffe (gegen 86 im Vorjahr) aus ihre Deviation untersucht. Als eine für den Fleik^ und die Intelligenz der deutschen Eapitaine sprechende Wahr- nehmung wird in dem Bericht hervorgehoben, daß, bei dem mehr und mehr Platz greifenden verstänbniß de» Wesen« der Deviation unter den Schiffsflthrern, die Dienste der See warte zu bloßen DeviationSbestinnnungen nur selten noch in Anspruch genommen werden. Wahrend deS Berichtsjahre« wurden dem Chronometer-Prvsung-institut 28 Chronometer von SchiffSfübrern der Handelsmarine zur Prüfung resp. Beobachtung übergeben Bo» Uhrmachern erhielt die be treffende Abtheilung 14 Chronometer. An der Ehronometer- Concurrenzprüfung betheiligke» sich acht deutsche Fabrikanten — Die anderen mit gewohnter Sachkenntniß und Gründlich keit bearbeiteten Berichte betreffen die Pflege der WitterungS- kunde, die Klistenmcteorologie, daS SturmwarnungSwesen in Deutschland, die unabhängig von der refforlmäßigen Tätig keit der Abtheilungen auSqeführlen wiffenschastlichen Arbeiten vc» Institutes, sowie die literarische Thätigkeit und den wissen schaftlichen Verkehr der Scewarte in 1883. * Auf die Frage, ob .Trunkenheit strakbar sein soll", antwortet der Deutsche Verein gegen venMiß- brauch geistiger Getränke durch seinen Berichterstatter Wirklichen Geheimen Ralh vr. von Schwarze zu Dresden in dem jetzt dem Reichskanzler und den Landesregierungen überreichten Gutachten: ß. 1 de» dem Reichstag im Jahre 1881 vorgelegten Entwurfs, betreffend die Bestrafung der Trunkenheit, welcher lautete: „Wer in einem nicht unverschuldeten -Zustande Lraeriiisiecregeiidcr Trunkenheit an Sfsentlichen Orten betroffen wird u f. f." — war von der Lom- Mission de- Reichstag- damals nur redoctionell abgeändert worden. Daß statt einer „nicht unverschuldeten" gesetzt worden „selbst ver sitz» ld etc u" ist ersolgt.um hierdurch Ueberemstimmung de- Au-druck- mit dem Milüairstrasgesetzbuch 8 49 herzustellen. Mil dem gleichlauien den Vorschlag der Berrlnt-Tommilsio» haben die Gutachten der Bezirks- vereine zu Osnabrück, zu Duisburg und zn Liegnitz sich einverstanden erklärt: auch in der Hauptsache der Verein zu Lbemnitz, wenngleich nicht ohne Bedenken gegen den schwankenden, einer verschiedene» Auslegung fähigen Begriff „ärgernlsierregend". Autiührlich beschäftigte sich der Bezirk-Verein zu Kassel mit der Frage. Er sand in der Trunkenheit, die sich an öffentlichem Orte zeigt, die strafbare Verletzung eines öffentlichen Interesse- in den« Falle, wenn sie da» sililiche Lesllhl dritter Personen verletzt. Dieses Moment gelange in demTbaibrstandsmerkmal „Lrgerniycrrrgend" zum richtigen Ausdruck, worunter man die Eigenschaft der Trunkenheit, daß sie Aergernisi errege, und zugleich die Dhatlache, daß sie Aeraerniß erregt habe, ver steh«. Der Kasseler Verein berührt hierbei die Frage, ob es nicht vor« zaziehen sei, zu sagen „osfenbare" (Trunkenheit) im Anschluß au di« Bestimmung des sranzSsilchen Gesetzes vom 23. Januar 1873: »ier«, numlkoat«Allein man «rachleie hieldurch den Kreis der Htrasbarkett zu weit gezogen und schloß sich daher dem Lommissions- Lorschlage an. Es mag hier noch bemerkt werden, daß die Reichstags-Commission die Bestimmung de« französischen Gesetze- gleichkatz« getzrüst, sich ober überzeugt Hot, daß sie das richtige Moment nicht «reffe, viel- mehr es entscheidend sei, ob die Trunkenheit Aergerniß gegeben Hab«, wie man auch der Meinung war, daß es nicht paffend sei, den bereits,m Strafgesetzbuch recipirlen Ausdruck des „Aergeruiß- gebens" mit einem bi-her nicht gebrauchten zu vertauschen.
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