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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.10.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-10-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188410039
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18841003
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18841003
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1884
- Monat1884-10
- Tag1884-10-03
- Monat1884-10
- Jahr1884
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.10.1884
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Erfch»t«t täglich früh 6'/,Uhr. LeöirNr» und Lr»E«a Johanuesgaff« 33. chrechitin-kn her Ur-srti«»: vormittag« 10—IS Uhr. Nachmittag« b—6 Uhr. A«««h«« her für »te uHchfts»l,e»b« >m»«er Peftl»«»«, Anse rote a« Wachentagen »l« S »hr Nachmittag«, au»«»»-«»« Festtagen früh bi» '/,S Uhr. In te« Filiale« für Ins.-Annahme: Ott« Ale«», Universität-straße 21, LaatA Lösche, Kathannenstraße 18, p. «r »t« '/.» Uhr. Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. Meß.«uflage LS/7S0. Äb,nnn»ea1,preis oiertelj. 4'/, MH. mcl. Briugerlah» 5 ML. durch die Post beroge» 6 Mf. Jede einzelne Nummer SO Pf. Belegexemplar 10 Ps. »ebübren für Extrabeilagen (in Tageblatt-Format gesalzt) «hne Poftbesörderung 39 ML «it PoftbesSrderung 48 ML Inserate llgespaltene Petitzeile 80 Pf. Erobere Schriften laut unserem Preis- verzeichuiß. Tabellarischer n. gisfernjah nach hSherm Laris. Ueclamen unter dem Uedartionsstrich die Spaltzeile SO Pf. Inserate fiud stet« an die GgOebltia« z» senden. — Rabatt wird uitht gegebe«. Zahlung prueunmeranklo oder durch Post, uachnahnre. 277, Ureitag ven 3. October 1884. 78, Amtlicher Theil. Bekanntmachung, RetchStagSwahl betreffend. Die wegen der Wahl eine« Abgeordneten zum Deutschen Neichstage für hiesige Stadt ausgestellte Wählerliste soll während der Zeit vom 29. September bi- niit 6. Oktober ». e. täglich Vormittag« von 8 bis t Uhr und Nachmittag« von 3 oi« 6 Uhr im Stadthauie, Obstmarkt 3. I. Etage, Zimmer Nr. 87, zu Jedermann« Einsicht auSgelegt werbe». Unter Hinwei« auf tz. 3 de- Reglement» zur Au«sUhrung de« Wahlgesetze« für den Reichstag vom 28. Mai 1870 wird die« mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß, wer die Liste für unrichtig oder unvollständig hält, die« innerhalb acht Tagen nach dem Veginn der Au-legung, also bi« mit K. October lfdn. Z«. bei un« schriftlich anzeigen, oder bei dem in dem angegebenen Local anwesenden Beamten zu Prolocoll geben kann und die Beweismittel für seine Be hauptungen, fall« dieselben nicht auf Notorielät beruhen, bei- bringen muß. Leipzig, am 28. September 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. N. rcller-vcrmicthung. In dem der Skadtgemeinke gehörigen Hanse Grimmaische Straße Nr. 37 ist vom I. Januar I8ÄS an ein Keller- local gegen eiuvterteljahrltche Kündigung anderweit zu vermiethen. Mielbaesuch« werden auf dem Rathhanse', I. Etage, Zimmer Nr. 17. entgcgengenommen. auch können ebendaselbst die Bermiethung-ledingungen eingeschen werden. Leipzig, den 29. September 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. Ür. Tröndlin. Stöß. Bekanntmachung, da» Ziehkinderwesen betreffend. Nachdem der Rath hiesiger Stadt bereit« im Jahre 1855 dem früheren und neuerding» in der Localarmenorduung vom 24. November 1880 dem Unterzeichneten Armrndirectorium die »ää ste Aufsicht über da« Ziebkinderwesen zugewiescn bat, hat dasselbe, um bei dem Wach«tkum der Stadl feiner Ob liegenbeit Nachkommen zu können. Folgende« bekannt zu geben beschlossen: t) Tie Fürsorge und Aufsicht de« Armendirectorit erstreckt sich aus alle gegen" ein festgesetzte« Ziebgcld bei fremden (nickt verwandten) Personen rn der Stadl Leipzig untergebrachtcn unehelichen Kinder. Sie endigt mit deren Ausnahme in eine Scknle. 2) Alle diejenigen Einwohner. welche Ziehkinder in Pflege nehnicn, sind verpflichtet (abgesehen von deren polizeilicher Anmeldung, welche hierdurch nicht berührt wird), an dem nächsten Freitage, welcher der Jnpstegenahme de» KindeS folgt, lick in der Zeit von Nachmittags >/,4 bi- 5 Uhr a» Armenamtsstelle (Zimmer Nr. 87) einzufinden und die über Aller und Herkunft :c. de« KindeS Auskunft gebenden Papiere vcrzulegen. Erlaubt e« die Witterung und der GesundbeilSzusland de« Kinde«, so ist dasselbe mitzubringen und vorzusielien. 3) In gleicher Weise und an dem nämlichen Orte werden in Zukunft auch Vierteljahres - Dorstellaagea der Kinder statlsindcn, zu denen sämmtlichc Zieheltern mittelst besonderer Bekanntmachung werde» vorgelaken werden. 4) Die für die Zieheltern ausgestellte Instruction vom 1. August '.882 bleibt unverändert (aufrecht erhallen) und wird derselben nur neck die Bestimmung beigefügt: daß, wer ein Ziebkinv in Pflege nimmt daffeib« auch mindesten- 2 Monate, vom Tage der In« pficgenahme ab aerechnet, in seiner Pflege zu behalten verpflichtet ist, e« müßten denn erhebliche Gründe, über welche sich da« Armenvirectorium die Entschließung vvrbebält, eine frühere Abgabe rechtfertigen. Die Zieheltern sind daher ganz ausdrücklich daraus auf« merksaiii zu machen, daß sie sich bei der Annahme eine« Kinde« die Ausgaben für eine mindesten« zweimonatliche Pflege desselben ficherstellcn lassen. DaS Armendireclorium behält sich vor, in allen den Fällen, wo c« wegen Verabsäumung dieser Vorsicht mit seinen Mitteln einzutreten genöthigt wird, die Betreffenden zum Ersatz de« dadurch verursachten Schaden« gerichtlich belangen zu lassen. 5) Mit der obengedachten Instruction bleiben auch die darin erwähnten Ordnungsstrafen ausrecht erkalten, nickt minder will da« Armendireclorium daraus Hinweisen, daß. da das Halten von Ziehkinder» überhaupt kein freie« Gewerbe ist, sondern der wohlsahrtSpolizciliche» Regelung und Eontrole untersteht, in dazu angelhanen Fällen auch eine Entziehung der Erlaubntß zum ferneren Halten von Zieh« ktadera stallfinden kann. Leipzig, am 30. September 1884. Da- Armendirectort»». Ludwig-Wolf. Gesucht wird die am «.October 1840 zu Merseburg geborene Wirth- schafteriu Minna Agne« verw. Uhiig, welche zur Zahlung entsprechender Beiträge für ihre hier öffentlich unterstützten Kinder anzuballen ist. Leipzig, den 28. September 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. (Armenamt.) Ludwig-Wolf. Altm. Bekanntmachung. Auf sein Ansuchen ist Herr W. Rischer, Kunsigärtner. Irndtstraße Nr. 13 hier, au» dem von ibm bi-her bekleideten Amte eine« Armenpfleger« im 2K. Distrikte entlassen worden wir sprechen ihm hiermit unfern Dank für die unserem Lrweuwese» gewährte Mitwirkung au«. Leipzig, de» 27. September 1884. Da» Armendirectorin« Ludwig-Wolf. A. Dem bisherigen Königlichen Landdau-Inspektor Herrn Otto Rudolf Grüner haben wir da« Amt de« Bau- polizeiinspector« mit dem Titel „Baucommissay" übertragen und ist derselbe heute von un« in Pflicht genommen worden. Leipzig, den l. Oclober 1884. Der Rath der Stadt Lrtpzia. Bekanntmachung. Die Herstellung eines Fußwege« au« Saarbrückner Thon platten am Bayrischen Platze soll an einen Unternehmer in Accorv verdungen werde». Die Bedingungen und Zeichnungen für diese Arbeiten liegen in unserer Tiefbau-Verwaltung, Natbbau« H. Etage, Zimmer Nr. l4, an« und können daselbst eingesehen, refp. entnommen werden. Bezügl che Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Fußweg am Bayrischen Platze" versehen ebendaselbst und zwar bis zum l2. October 188« Nachmittag» 5 Uhr einzureichen. Leipzig, am 25. September 1884. Des Rath- der Stadt Leipzig Straßenbau-Deputation. Bekanntmachung. Tie Herstellung und theilweise Verlegung von granitnen Bordschwellen am Bayri'che» Platze soll an einen Unter nehmer in Acccrd verdungen werden. Die Bedingungen und Zeichnungen für diese Arbeiten liegen in unserer Tiefbau-Verwaltung. Nathhau«, II. Etage, Zimmer Nr. 14, au« und können daselbst eingeschen, resp. entnommen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Bordschwellen am Bayrischen Platze" versehen ebendaselbst und zwar bis zum 12. October 1884 Nachmittag» 5 Uhr einzureichen. Leipzig, am 25. September 1884. Des RathS der Stadt Leipzig Straßenbau Deputation. Bekanntmachung. Auf sein Ansuchen ist Herr Lithograph Z. E Schräpler, Elisrnstraße Nr. 28 hier, au« dem von ibm bisher bekleideten Amte eine« Armenpfleger« im 20. Distrikte entlassen worden. Wir sprechen ihm hiermit unser» Dank für die unserem Armenwesen gewährte Mitwirkung an«. Leipzig, den 27. September 1884. DaS Armendirectorin«. Ludwig-Wols. A. Bekanntmachung. Auf sein Ansuchen ist Herr Polizci-Anrssor I)r. A. Rtrn- Kold, Nürnberger Straße Nr. 38 hier, au« dem von ibm bisher bekleideten Amte eines Diorictsvorsteher« im 32. Di- Itricte entlassen worden. Wir sprachen ihm bicrmit unseren Dank für die »nserem Armcnwesen gewährte Mitwirkung au«. Leipzig, den 27. September 1884. DaS Armendireclorium. Ludwig Wolf. A. erledigt" bat sich unsere den Handarbeiter Friedrich Hermann Pabft aus Schöneseld betreffende Bekanntmachung vom 8. dss. MtS. durch Slusgreisung des Genannten. Leipzig, am 30. September 1884. La« Polizeiauit der Stadt Leipzig. Bretschncider. Rsdr. Faldix. Erstatteter Anzeige zufolge ist da« für Anna Marie Therese Berger aus Zeig unterm 3. Juli 1382 vom Meldeamt« Zeitz au«, gestellte Dienstbuch in biesiger ^tadl abhanden gekommen. Dasselbe ist im Ausfindungssallc an uns abzugebeu. Leipzig, am 30. September 1884. La» Pollzeiamt der Stadt Leipzig. Bretschneider. S. Erstatteter Anzeige zufolge ist das iür Iva Clara Vachmann auS Leipzig unter Nr. 130 am Sl. März diese« Jahre- vom unter- zeichneten Polizeiamt» ausgestellte Dienstbuch im vorigen Monat in hiesiger Stadt abhanden gekommen. Dasselbe ist im Auffindnngssalle an uns abzugeben. Leipzig, den 28. September 1884. ^ Las Paltzeiamt der Stadt Leipzig. Bretschneider. S. Der im diesigen Georgcnhause untergebrachte, am 22. November 1852 »u Reudnitz geborene Gelbgiester lkiistav Cmil Wilhelm Flügel ist von einem ihm am 30. August d. I. «erstatteten Aus- gange nicht i» die Ansta.t zurückgekehrt und treibt sich wahrscheinlich vagabundirend umher. Wir bitten den pp. Flügel im BetreiungSsalle sestznnehmen und ungesäumt anher Mittbeilung zu machen. Leipzig, am 30. September 1884. Las Polizei-Amt der Stadl Leipzig ' Bretschneider. W. Bekanntmachung. Am 1. Januar 1885 soll hier die, „eubegründcte Stelle eines VaninspkttorS mit einem Ansangsgehalte von jährlich 2000 »l besetz« werden. Der Allzustellende muß technisch gebildet sei» und die staatliche Prüfung mit gutem Erfolg bestanden haben. Bewerbungsgesuch« mit den erforderlichen Zeugnissen sind bis zum 10. Lctabcr u. e. hier einzureichen. Reudnitz bei Leipzig, 24. September 1884. Ler «cmciiive-Nath. Größe!, vors. Mch. Nichtamtlicher Theil. Zur egyptischeu Frage. Die englische Negierung ist den, Protest der Machte gegen über dock nicht ganz theilnahinlo« geblieben, wenigsten- hat Lord Northbrook, der englische Obercoinniisiar in Egypten, e« für nölhig erachtet, eine Eonserenz zu berusc», an welcher unter seinem Vorsitz der englische Generalconiul Baring unk die egyptischen Minister Nubar Pascha und Musiapha Pascha Fehmy, der Finanzministcr, endlich der Gencraljccretair der Finanzen Blum PasLa Theil genommen haben. Ueber da« Ergebnis dieser Eonserenz verlautet nur so viel, daß der Erlaß de« Finanzmimstrr« an den Zollkirector und die Eisen- bahnverwattungen ausrecht erhalten wird und daß die Summe, welche bi« Ende October in die Lasse der egyplischen Regie rung geflossen sein wird, aus 350,000 Psd. St. berechnet worden ist. In der am 25. September an Nubar Pascha überreichten Note der Vertreter Europa« wird der Erlaß de« egyplischen Finanzministers für null und nichtig erklärt und die eghptische Regierung für die Folge,« diese« Erlasse« ver- anlworllich gemacht. Worin diese Folgen bestehen werden, läßt sich heute noch nicht ermessen, aber allzu schlimm werden sie nicht sein; in dieser Anschauung scheinen die Theilnehmrr an der Eonserenz vom 27. September übercinznstimmen. Der Act der egvpliscbcn Negierung ist sicher eine Verletzung de« egyplischen LiquidalionSgeseyeS. aber immerhin eine Ver letzung. welche wieder gut gemacht werden kann, und sie bat neben der augenblicklichen Unbequemlichkeit, welche der Protest der Mächte verursacht, das Gute sür die egyptische Regierung, daß sie ihr die nöthigen Mittel zur Fortführung der Geschäfte gewährt. Al« nächste Folge stellt sich der Proceß dar, welchen die egvpkische StaatSschulkrncasse vor dem internationalen Gerichts hof in Kairo gegen den Finanzministcr Mnstapha Pascha Kebmy anstrengen will. Dieser Proceß wird zweiscllo» vor dem 25. Octobor nicht entschieden sein, hat also lediglich formelle Bedeutung. Der einzige Schritt, welcher der StaatSschulkencasse zu den ihr znkoinmendcn TilgnngSgeldern verhelfe» kvnn'e, wäre die Beschlagnahme der Gelder, welche in die Zoll- und Eiscnbahncassen fließen. Dazu bedürfte e« eine« Arresibesebl«, und dieser kann nur von dem rntrr« nationalen Gerichtshof erlassen werden. Natürlich könnte da« n»r nach materieller Prüfung der Forderung der Staat«- schnldrncasse geschehen und diese ist nicht so schnell herbei- »sühren, daß sie vor Ende October bereit« erledigt sein onnte. Ueberdie« kann schwerlich von der Staat-schulden- cassc behauptet werden, daß Gefahr im Verzüge sei. denn die unkerdrochenen Zahlungen können jederzeit wieder aus genommen werden, und wie da« bisherige Ergebniß de« Er lasse« gezeigt hat, lassen sich in Egypten ganz ansehnliche Beträge ziemlich schnell flüssig machen. Also die Folgen, welche der Erlaß de« egyplischen Finanzministers in Au-sicht stellt, sind allenfalls zu verschmerzen. Nun ist aber vor Allem die Frage zu beantworten, welcher <?> »aden den Gläubigern Egypten« cm« der Finanzmaßregcl Mnstapha Pascha Febmy'S erwächst. Tie Forderung bleibt »ach wie vor bestehen, ihre theilweise Tilgung wirb nur um einen Monat verschoben, während dieser Zeit werden aber die fälligen Zinsen ununterbrochen fortbezahlt. Bei allen Tilgungen von Staatsschulden, Eisenhahnobligationen u. f. w. ist der Motu« der Verloviung eingcsührt. die Tilgung kommt also nur Teilen zu Gute, deren Nummern gezogen werden. Den allermeisten Besitzern von Titeln der egyplischen Schuld wird es wahrscheinlich ganz gleichgiltig sein, ob die Nummer, welche sie besitzen, einen Monat früher oder später gezogen wird, abgesehen davon, daß diese« Ercigniß ja immer vom Zufall abbauzt. Haben sie aber da« Bedürsniß oder den Wunsch, ihre egyplischen Staat-schuldscheine umzusetzen, so baden sie dazu jederzeit Gelegenheit, ibr Verlust würde also nur in den, EourSuntcrsckirve bestehen, welcher etwa in Folge de« Erlasses de« egyplischen Finanzministers ein- gctrcten ist, und dessen Höhe würde noch obenein sehr schwer zu criuitteln sein, da EourSschwanknngen ohnehin einzutrekc» pflege», welche oft mit dem wirklichen Werthe de» Papicrcs in gar keinem Zusammenhang« stehen. Man ersieht daran«, wie schwer die Klage der egyplischen StoatS- schiildeiieasse zu begründen ist, und daß sie keinesfalls so einfach liegt, um kurzer Hand entschieden werden zu können. Die Hauptsache ist und bleibt, daß die egyptische Regierung zahlungSsälng ist oder wird, und un- will scheinen, daß ihre Zahlungsfähigkeit durch die Finanzmaßregel von, 20. Scptbr. eher erhöht als vermindert wird. Der große Uebclstund, an welchem die egyplischc Verwaltung bisher litt, war der. daß eS ihr an den nölhigen Geldern zur Bestreitung ihrer laufenden Ausgaben fehlte. Diesem Mangel sollte die neue englische Anleihe von 8 Millionen Pfund abhelscn, sic wurde aber unter Bedingungen angeboten, welche sür die Gläubiger Egyptens ungleich größere Nachtheile mit sich brachten als der Erlaß vom 20. September und darum kam sie auch nicht zu Stande. Irgend etwa« mußte geschehen, um die egyp- tischen Finanzen in Ordnung zu bringen, und nach Lage der Sache war die Unterbrechung der Tilgung der Staatsschuld das einfachste Mittel, um da« nölhige Geld herbeizuschassen, und noch dazu ein Mittel, durch tvelchc« ein nachweisbarer Schaden sür die Staatsgläubiger Egypten« nicht erwuchs. Vielleicht, ja sogar wahrscheinlich wäre dieser Erlaß zu vermeide» gewesen, wenn die englische Verwaltung in Egypten besser »nd zweckmäßiger gewesen wäre. DaS Land ist un erschöpflich an HilsSgucllen, von sprichwörtlicher Frucklbarkeit und trotz systematischer Aussaugung der Landbevölkerung immer noch hi« zu einem gewissen Grade sieuersähig. Es bandelte sich vor Allem darum, die StaalSniaschiiie im Gange z r erhallen und dem schwindenden Vertrauen wieder eine lestere Grundlage zu geben. Da« wird durch den Erlaß vom 20. September erreicht, und deshalb ist er vom egyplischen Standpunkte an- nickt ganz zu verwerfen. Wa« die Maß regel verpaßt macht, ist nur die englische Urheberschaft. Gegen Alle«, wa« von dieser Seite geschickt, ist Europa heute sehr empfindlich, und diese Empfindlichkeit erfährt noch eine Stei gerung durch die Bemühungen Frankreich«, eine Handhabe zu finden, um die selbstverschuldete Ausschließung au« Egypten rückgängig zu machen. Deshalb wird die egyplischc Finanzmaßregel zu einer Haupt- und Staat-action ausgebanscht und noch dazu unter Fübrnng einer Macht, welche selbst die Nachsicht ihrer Gläubiger in übermäßiger Weise in Anspruch nimmt. Hat nicht die sranzosische Regierung erst vor Kurzem eine Zinsen» reduclion der französischen Rente vorgenommen, durch welche die Besitzer derselbe» empfindlich geschädigt worden sind? Hat sie nickt durch ihre unsinnigen öffentlichen Bauten den StaalScredit in einer Weise angespannt, daß der Rückschlag sich in den bedenklichsten EourSrückgängrn zeigte? Und diese« Frankreich will heute eine fast harmlo« zn nennende Maßregel der egyptischen Regierung al« Rand an den Slaalsglänbiger» Egypten« verdächtigen! Dazu liegt in der Thal keine gegründete Veranlassung vor. und wenn erst »och vier Wochen in« Land gegangen sind und die egyplischc Regierung die unterbrochene Tilgung der uniflcirten Schuld wieder ausgenommen hat. dann wird man kaum noch ein Wort über da« Geschehene verlieren, Egypten aber wird dadurch finanziell wesentlich gekrästigt und in der Lage sein, seine Verpflichtungen in Zukunst weit besser zu erfüllen al« bisher. Wie groß die Noth in Egypten war, geht daran« hervor, daß nicht einmal die Be satzungen im Sudan, die täglich in Gefahr waren, von den Horden de« Mahdi niedergrmetzelt zu werden, ihren Sold erhielten. Selbst Gordon, welcher die fabelhafte Helventhat vollbracht hat, die Belagerer Khartum« zum Abzug zu nötbigen, war Ende Juli schon in Verlegenheit, woher er da« Geld nehmen sollte, um seine Soldaten zu besolden. England hat an Egypten viel verbrochen und viel gut zu machen, aber die Maßregel, welche Lord Northbrook an- gerathen hat, um zu besseren Verhältnissen zu gelangen, war so übel nicht, sie bezeichnet vielmehr den Anfang eine« Umschwünge«, dessen da« gepeinigte Egypten dringend bedarf. Ob der englischen Wirtschaft in Egypten nickt, abgesehen von der Finanzmaßregel Mnstapha Pascha Fehmy'S ein Ende zu bereiten sei, ist eine Frage, die wir nicht anstehen zu bejahen, obwohl wir meinen, daß der günstige Zeitpunkt, da die« geschehen konnte, verpaßt ist. Heute ist Egypten un zweiselbast in der Lage eine« nach langer Krankheit Ge nesende». Die Gefahr, welche vom Mahdi drobte, ist durch die Klugheit und Ausdauer, wohl auch durch da« Glück Gordoa'«, heute al« beseitigt anzusrhen. Khartum ist entsetzt, Berber wird voraussichtlich demnächst wieder für Egypten gewonnen sein, und von OSman Digma schweigt die Geschichte voll ständig. Wolseley ist auf dem Wege nach Wadyhalsa und wird von dort au« Gordon die Hände reichen, also ist die Wictererwerbung de« Sudan für Egypten heute schon fast zur Thatsache geworden. Dazu kommt, daß die Einnahme quellen Egypten« eine ganz unerwartete Höbe besitzen, wie die Summen beweisen, welche in wenigen Tagen in bi« Tasse der egyptischen Regierung geflossen sind; also ist die Erwartung gerechtfertigt, daß Egypten binnen Kurzem der durch die Engländer gehäuften Schwierigkeiten durch die Gunst der Umstände Herr werden wird. Anderseits läßt sich nicht ver kennen, daß trotz der unverzeihlichen Unthäligkeit der Eng länder die Besserung der egyptischen Verhältnisse schließlich doch aus englischen Einfluß zurnckzusühren ist. Jordan wurde von Gladstone nach Khartum gesandt und mit den ersordev- lichen Geldern anSgeflattet. Lord Northbrook folgte einem Gebot der Königin, al« er nach Egypten ging, und der präsumtive Befreier Egypten« von dem Einsall de« Mahdi m Egypten, General Wolselev. ist auf dem Wege nach Wady halsa. Wahrlich ch» wunderbarer Schicksal-Wechsel! * Leipzig, 3. October 1884. * Die von der „Krenrzeilong" empfohlen« Wahl politik und Wahl taktik ifl leider nicht ganz aufunsrucht» baren Boden gefallen. Da« hoch konservative Blatt hat seine Parteigenossen unausgesetzt ermahnt, auch in Wahl kreisen, wo aus Durchbringung einer konservativen Can dida tur nicht die geringste Aussicht ist, nicht gleich i« ersten Mahlgang einen nationalliberalen Candidateu gegen einen deutschsreisinnigen zu unterstützen, sondern selbst ständige Eandidaturen aufrustcllen. E« wird an« ver- schikdcnen preußischen Wahlkreisen berichtet, daß von conser- v ativ-agrarischer Seite dieser Rath beherzigt wird, und es finden sich darunter Wahlkreise, wo die konservative Partei ersahrungSzemäß auf höchsten« ein paar hundert Stimmen zu rechnen hat. Diese Stimmenzahl kann der eigenen Partei gar nickt« nützen, sie kann aber an-reichen, den Sieg der gemäßigt liberalen Richtung zu verhindern und den Teutschfreisinnigen da« Mandat in die Hände zn spielen. Die „Kreuzzeitung- hat während dieser ganzen Wahl bewegung an Kurzsichtigkeit und Verbissenheit das Möglichste geleistet; sie würde einen ansehnlichen Theil der Schuld tragen, wenn die Dinge nicht so günstig gehen sollten, wie sie könnten. Wir möchten den Leitern der dentsch-conservativrn Partei doch noch einmal ernstlich zu erwägen geben, ob es wirklich eine verständige und zweckmäßige Politik auch vom conservativen Stankpiincte ist, der nationalliberalen Bewegung in dem Bestreben, den extremen Liberalismus zurück- zudräiigcn und einen gemäßigten, zu positiver Arbeit vereiten Liberalismus in die Höhe zu bringen, Hindernisse in den Weg zu legen, ohne irgend welche Au-sicht, die conservative Sacke selbst damit zu fördern. * Die ultra montane „Schlesische Dslkr-Zeitnng- hatt», den Polen gedroht, daß. wenn sie Herrn von NiegolewSki und Männer von gleicher Gesinnung zu ReichStagS-Äbgeord« neten wählen würden, die deutschen Katholiken nicht mehr mit ihnen bei den Wahlen zusammen geben könnten/ sondern sich genöthigt sehen müßten, eigene Eandibaien auszustellrn. Hieraus erwiderte der „Goiiiec WielkopolSki" Folgende«: ,.ES wäre nicht« 'Neues, daß die Deutsche), un« verrathenö Haben sic die« ja schon wiederholt in Fraustadt und Birn baum, in Pose» »nd in den Kreisen Könitz. Scklochau und Danzig gethan. Versucht es nur, Ihr Herren deutsche Katho liken, Euer vcrrälherischeS, schmachvolle» Handwert weiter zu treiben, dann werde» wir Euch eine andere Antwort geben. Vielleicht werdet Ibr un« einen Abgeordneten in Fraustadt, einen anderen in Birnbaum, einen dritten in Westpreußrn entreißen, aber wir werden Euch 20. sage und schreibe zwan zig, in Schlesien ncbnien u. s. w." Zn diesem Erguß be merkt da« „Poscncr Tageblatt": „Mit größerer Verachtung kann wohl Niemand die deutschen Katholiken behandeln» welche ihre deutschen LandSleute bei den Wahlen im Stiche lassen und der polnischen Patriotenpartei durch ihre Stimmen zur Begründung der von ihnen erstrebten Herrschaft behilflich sind. ... Nach dem Urtheile de« „Goniec WielkopolSki" kann ein Pole kein größere« Verbrechen begehen, al« wenn er seine Stimme bei den Wablen einem Deutschen gicbt. DaS polnische Blatt nennt dies Verbrechen einen Ber- rath nickt blo« an dem „polnischen Vaterlande", sondern auch an der Religion. Trotzdem verlangt e» aber von den deutschen Katholiken mit aller Entschiedenheit, daß sie bei de« Wablen mit den Polen gemeinschaftliche Sache qegen ihre deutschen Landsleute machen, und wenn ein deutscher Katholik seinem LandSmann die Stimme giebt, so brandmarkt er denselben ebenfalls al« Berräthcr." * Die vielbesprochenen Wablwirren in Hambnrg haben nunmebr zu einer Lösung geführt, die al« eine böchst befriedigende bezeichnet werden kann und ein ersprießliche« Resultat in Aussicht stellt. Ter au« acmäßigl Liberale» und Eonservatircn bestehende Rcich-tagSwaylvereiii bat. wie schon
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