Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.12.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-12-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188412174
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18841217
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18841217
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1884
- Monat1884-12
- Tag1884-12-17
- Monat1884-12
- Jahr1884
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.12.1884
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Dritte Beilage zum Leipziger Tageblatt und Anzeiger. 352. Mittwoch oen 17. December 1884. 78. Jahrgang. L L. Miv. Lölwüscliv Vostdalw. Bei der heutigen XXIV. (außerordentlichen) Generalversammlung wurden nachstehende Beschlüsse gefaßt. 1) Das in Absicht auf die Convertirung der: »- beigen steuerpflichtigen Prioritäts-Obligationen vom Jahre 1861 und 1869 im ursprünglichen Gesammtbetrage von fl. 15.000.000 und im derzeitigen Umlaufsbetrage von fl. 10.155,000 rücksichtlich der Emission 1861, und fl. 2,637,000 rücksichtlich der Emission 1869, — zusammen Pr. fl. 12,792,000 — in eine einheitliche 4"Ivige, steuerfreie Anleihe im Belaufe von fl. 14,303,000, d. Der 5°jgigen steuerfreien Prioritäts Obligationen vom Jahre 1873 im ursprünglichen Betrage von fl. 1,500,000 — Rm. 3,000.000 im derzeitigen Umlaufsbetrage von fl. 961,800 — Nm. 1,923,600 in eine 4°^igc steuerfreie Anleihe von Nm. 1,999,800, zwischen den Vertretern der hohen Staatsverwaltung und dem Vcrwaltungsrathc der k. k. Priv. Böhmischen Westbahn unterm 11. December geschlossene Uebereinkommen wurde genehmigt. 2) Diesem Uebereinkommen entsprechend wurde das vom Staate garantirte Reinerträgniß vom Jahre 1885 bis zum Jahre 1948 mit fl. 1,248,000 und für das Jahr 1949 mit fl. 840,738 festgesetzt und wurden dem entsprechend die bisher geltenden Bestimmungen der tztz. 12 und 18 der r>. d. ConccssionS-Urkunde äckto. 8. September 1859, sowie der Ucbercinküufte vom 23. October 1860, 12. Jänner 1865 und 24. Juni 1869 geändert. 3) Ter in Bezug auf die Tilgung des Acticn-CapitalS vom Jahre 1885 angcfangen, mit der hohen Staatsverwaltung vereinbarte Tilgungsplan wurde genehmigt. 4) Dem entsprechend wurde auch eine sinngemäße Aenderung der tztz. 42 und 45 der Gesellschaftsstatuten beschlossen. 5) Der VerwaltungSrath zur Durchführung der Conversion auf der «nt, 1 erwähnten Basis ermächtigt. Wien, am 15. December 1884. (Nachdruck wird nicht hansrirt.) rrlv. LLdmIsedo IT u n il in s «r k u i» g. WEStdDLM. Behufs Einlösung der in zwei Omissionen vom Jahre 1861 und 1869 zerfallenden und noch anshaftenden Tloigen Silber-Obligationen -er k. k. priv. Böhmischen Westbahn im ursprünglichen Gesammtbetrage von 1S,QOO,«OO Gulden Silber hat der VerwaltungSrath ans Grund der ihm von der ordentlichen General-Versammlung der Actionaire am 19. Mai 1884 und der außerordentlichen General-Versammlnng am 15. December 1884 ertheilten Ermächtigung und über Genehmigung der hohen Staatsverwaltung eine einheitliche 2°>yige Anleihe in der Höhe von 12,rrv5,vvv Gulden Ssterr. Währung Silber aus genommen, welche in Appoints von fl. 200, fl. 1000, fl. 5000 ö. W. Silber ausgefcrtigt, halbjährig, und zwar vom 1. Jänner 1885 anqefangen, verzinst, spätestens in 65 Jahren im Wege der Verloosung ul pari zurückgezahlt wird und deren Verzinsung und Rückzahlung ohne jeden Steuer-, Gebühren« oder sonstigen Abzug nach Wahl des Inhabers in Wien oder bei den von der Schuldnerin jeweilig bekannt zu gebenden sonstigen Zahlstellen, und zwar: in Wien in Affectiver Silbermünze österreichischer Währung, im Auslände mit dem jeweiligen coursgemäßen Aequivalente in der betreffenden ausländischen Währung erfolgt. Der erste den Obligationen beigcgebene Coupon ist am 1. Juli 1885 fällig. Diese Anleihe darf nur zn dem angegebenen Zwecke verwendet werben. Die bücherliche Eintragung des Pfandrechtes für diese Anleihe wird auf den sämmtlichen im Eisenbahnbuche des k. k. LandeSgerichtetz Prag in der Einlage für die Böhmische Westbahn inneliegendcn Eisenbahnlinien vollzogen. In dem Umfange, in welchem Thcil-Schuldverschrcibnngen der in obiger Eisenbahnbuch-Einlage ^eingetragenen 5^igen Eilber-Prioritäts-Anleihen der Böh mischen Westbahn in Folge des Umtausches oder der Einlösung zur Löschung gelangen, rückt die gegenwärtige Anleihe in der bücherlichen Rangordnung vor, so zwar, daß ^diese Anleihe nach er folgter Löschung der obigen Anleihen den ersten Platz in dem bücherlichen Lastenstande einzunchmen hat. Für die pünktliche Bezahlung der Zinsen und Nückzahlungsraten haften außerdem die sämmtlichen Einnahmen der obigen Linien der Böhmischen Westbahn und insbesondere das derselben für diese Linien vom Staate garantirte Reinerträgniß. Im Falle der Einlösung der Böhmischen Westbahn durch den Staat wird demselben das Recht Vorbehalten, diese Anleihe zur Selbstzahlung zu übernehmen und erlischt damit die Per- jonalverpflichtung der k. k. priv. Böhmischen Westbahn-Gesellschaft. Den Besitzern von Prioritäts-Obligationen der einzuziehenden zwei Emissionen wird der Umtausch ihrer öligen steuerpflichtigen Schuldtitel gegen die neuen 4°>gigen Prioritäts-Obli gationen in der Weise angebotcn, daß dieselben für je 1«« Gulden Nominale Zl ige 111 Gulden Nominale lige Obligationen zu beziehen berechtigt sind, mit der Bestimmung, daß für den durch effektive Stäche nicht ausgleichbaren Restbetrag das zum Courfe von SV Gulden Ssterr. Währung Bank-Valuta für je hundert Gulden Nominale 2°H)iger Prioritäten sich ergebende Aequivalent dem Besitzer in Baarem vergütet wird. Es entfallen sonach z. B. auf Gulden 1500 alter lr^iger Obligationen Gulden 1665 der neuen Anleihe; hievon werden Gulden 1600 in Obligationen hinausgegeben und für den nicht ausgleichbaren Rest von Gulden 65 zum obigen Coursc von 90 — Gulden 58.50 baar bezahlt. Diejenigen ?. D. Besitzer von beigen Prioritäts-Obligationen der gedachten zwei Emissionen, welche auf den angebotenen Umtausch einzugehen beabsichtigen, wollen die umzutauschenden Obligationen innerhalb der Zeit vom 18. bis inclusive S1 December 1884 bei einer der nachstehend Verzeichnelen Nmtauschstellen bei Verlust des Umtauschrechtes anmelden und erlegen, und zwar: in Wien bei der k. k. priv. Ssterr. Eredit Anstalt für Handel bei dem Bank- und WechSlergefchäft der NiederSsterreichifcheu und Gewerbe, sowie: Gscompte-Gefellfchaft, - » bei dem Bankhaufe T M. von Rothschild, bei der k. k. priv. allgem. Ssterr. Boden Credit-Anstalt, in Prag bei der Filiale der k. k. priv. Ssterr. Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe, - Berlin . - Direktion der Disconto-Gefelifchaft, « » - dem Bankhause S. Bleichröder, - Frankfurt a. M. . . Bankhause M. A. von Rothschild SSHne, - - « der Deutschen Offerten und Wechfelbank, in Leipzig bei der lII-xT inT ine ii Leipziger allgemeinen Deutsche« Credit-Anstalt, Merck, Finck " Dresden Mönche« Mannheim Stuttgart bei der - dem - der Comp. iliale der Leipziger al laukhaufe Merck, Fin< Rheinischen Ereditbank, Württemberg sehen Bankanstalt vormal» Psiaum ck Comp. Hiebei kommt zu beachten: . 1. Den zu hinterlcgrnden Stücken find die au-haftenden Coupon», incl. de- am 1. Jänner 188b fälligen, belzuschliefien. 2. Der Erlag hat mittelst zweier AnmeldungSscheiae »u geschehen, welche über Verlange» bei den oben genannten Umtauschstellen aa-gefolgt werde«. 8. Der am 1. Jänner I88S fällige Zinsen-Coupon in der Höhe vo» fl. 6.70V,, ä. W, Silber, sowie da» cour-gemäße «eqnivalent de- durch effektiv« Stücke nicht an-gleichbarea Restbeträge» werden s»f«r1 stet» Erlag« -er O»ligati«nea baar bezahlt und gleichzeitig dem Erleger ein Emv'annschrin au-gesolgt. 4. Der Vollzug de- Umtausche-, rücksichtlich der Hinau-gabe der neuen Priorität».Obligationen erfolgt spätesten- vo« 1. Mir» I88L an. und zwar durch jene Umtanschstellen, bei welchen die einzutauschenden KV, Silber-PrioritätS-Obligationen aogemeldet, rücksichilich erlegt worden sind. Hiebei wird bemerkt, daß die bei den Umtauschftellen in Deutschland zur AuSsolgung gelangende» Titte- mit dem deutsch«« Reich-stempel versehen sein werden; für denselben ist in jenen Fällen, wo die zum Umtausche eingrreichten bV^igen Obligationen ebenfalls deutsch gestempelt waren, eine besondere Vergütung nicht zu leisten, andernfalls der entfallende Betrag bei der Einreichung baar zu erlegen, resp. von dem Erläse de» Jäuner-Loupon- unmittelbar in Abzug zu bringen. s. Die vi» ,«« 1. «at t88S «tcht »e»«,e«e« VNtgvttvne« erliegen »VN da ab für Rechnung »nd «efahr de» «ezag-berechtigten »et »er »etreffe»»«« ümtanschsteste. Vorstehende Bestimmungen beziehen sich nicht auf die im Wege der Verloosung sberetts fällig gewordenen, zur Rückzahlung noch nicht präsentirten Obligationen, noch können vor stehende Normirungen auf die nicht rechtzeitig, d. i. bis Sl. December 1882, zu« Umtausche a«ge«eldeten und in Folge -effe« zur AuSloofuug gelaugsaden Stücke Anwendung finden. Wien, am 15. December 1884.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder