Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.03.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-03-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187403079
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18740307
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18740307
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1874
- Monat1874-03
- Tag1874-03-07
- Monat1874-03
- Jahr1874
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.03.1874
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
«rschetst tilgst» früh 6l/, Uhr. Erkttt-, ,ll> «rpkrulo» JohanniSgafl« LS. ^Wreutw. Nedacteur /r. Sprechstunde d. Redaclwu *»rM«ilag« rvn tl—uti §>»chwittaz« roa t—» utzr. -Znnabme der für die nächst- wraendr Nummer bestimmten ^.'rrale an Wochentagen dt« stlhr Nachmittags, an Loiin- -Ld -esttagen früh bis '/.v Uhr. Mtalr särZusrralraauuahm«: Ott» Klemm, UinvrrsttätSstr. 21, -Mts Lösche, Hainftr. 21, Part« Taaeblillt Anzeiger. Amtsblatt de» König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Auflage 11,450. vierteljährlich t Lhlr. 1» Nar. inel. vriugrrlobn 1 Thlr. >0 Ngr. Jed, einzelne Nummer 2'/, Agr.' Belegexemplar 1 Ngr. Ledühren für Extrabeilagen ohne Psstbesbrberung 11 Lhlr. mit NvstbesSrdrrung 14 Thlr. raferate «gtlpalttneBourgoiSzeil« N/,Ngr Grvhere Schriften laut unserem PreiSverzrichnitz. Reklame» unter b. Uedactto»»strta die Spaltzeile 2 Ngr, W «8. Sonnabend den 7. März. 1874. Zur gefälligen Beachtung. Unsere Expedition ist morgen Sonntag den 8. März nur Vormittags bis 1,9 Uhr qe-ffnet Äs« LelPnlUvr VnUsblntts«. Bekanntmachung und Warnung. Bei Personen. welch» »it der Reinigung uud sonstigen Zuricht »na von R»OH»«re«, des »Ader« von rnsfifche» (sibirischen) Roßhaaren sich beschäftigen, tvglerchrn «Ach bet solche«, welch« »it Sch «ein« »ersten ,»d trockenen Häute» zu thuu haben, fiud oft gefährliche Arkran- klugen vorgekomme», welche nicht selteu deu Tod herbeigesührt haben. In ueuerer Zeit ist, u»d zw«r uameutlich im hiesigen lkrankeuhause, in welchem solche Kranke Ausnahme gesunden hatten, ermittelt w»rden, daß deren Kr«»khett ihre» Grund in der Ansteckung dnrch Mtlzbrnndgift h«tte, welche« an den erwähnten Rohprodueteu haftet, insonderheit in de» Gchmnz« und Glaube enthalten ist, welcher «it den russischen Roßhaaren hierher gekracht und dnrch die oben erwähnten Arbeiten davon entfernt wird. Diese« au« Pilzen bestehende Gift gelangt entioeder durch die H«ut, wenn diese verletzt ist, »der durch de« Mnn» in den menschlichen Körper, und der letztere besonder« gefährliche Fall kann namentlich d«rm leicht Vorkommen, wenn Speisen oder Getränke in den Arbeit«räu»en genossen werden. Da Leipzig« Handel und Industrie sich seit geraumer Zeit in großem Umfange «it den gedachten Artikeln befaßt, so bringe« wir die« hierdurch zur Kenntniß aller Derjenigen, welche mit Maaren der gedachten Art io Berührung kommen und in deu Räumen verkehren, in denen solche Waareu ansbewahrt oder -»bereitet werden. Diesen Personen ist dringend zu ratheo, t) daß fie von jedem Berkehr mit den fraglichen Rohproducten sich gänzlich fern halte«, » sofern fie, namentlich au den Händen, den Armen, dem Gesicht oder dem Halse, irgend welche, wenn auch noch so geringfügige Wunden oder Hautabschilferungen habe«, 2) daß fie e« vermeiden, in den Räumen, wo solche Producte lagern oder verarbeitet werde», Speisen oder Getränke zu sich zu nehmen, Z) daß sie beim verlassen der Arbeit die Hände sorgfältig mit Waffer, welchem etwa« Thlor- kalk oder einige Tropfen coucentrirter Lösung reiner E«rbolsäure beigemischt sind, oder doch wenigsten« unter Anweudnng von Seife waschen, auch die Kleidung sorgfältig lüsten und reinigen, 2) daß sie, sobald sie sich kr«uk fühlen, beziehentlich au ihrem Körper rothe, beim Befühlen schmerzhafte Flecke, Pusteln, Blülhchen oder Blä«chen sich bemerkbar machen, ohne allen Verzug Lrzliche Hülse aussnchen, am besten im Kraukenhause. Leipzig, am 28. Februar 1874. Die Medicinatpoltsetbehörde. Der Rath der Stadt Leipzig. Der StadtbeztrL-arzt. vr. Koch. vr. H. Sonnenkalb. Bauer. Bekanntmachung. Alle diejenigen Militairpflichtigen, denen die Ordre« znr bevorstehenden Krei-.Ersatz-Sestellung, wegen stattgefuudrnen Wohnnug«wechsel«, unrichtiger oder »»genauer Angabe der Wohnung nicht haben eiugrhäudigt werden können, wrrden hiermit anfgefordert, dieselben sofort auf unserem Qnartieramte, Rathhau« 1. Etage, abzuholen. Der Ntchtbrsitz der Ordre entschuldigt nicht, vielmehr kommen beim Lutbleiben in dem Musterung-termine die in den 8F 17« und 177 der Milttatr-Ersatz-Instruction vom 26 März 1848 aogedrohteu Strafen und Nachtheile in Anwendung. Leipzig, am 3. März 1874. Der Rath der Stadt Leipzig. - ' ' La, vr. Koch. lZawprecht. Bekanntmachung, die Vesetzaag -er VI. OderlehrerKelle a« der höhere« VLrgerschmle fitr K«ade« ^ z« Leipzig betreffend. Zu Öfter« d. Z. soll an nuferer Vormächten Schulavstalt ein akademisch gebildeter Lehrer für de« Unterricht in der de«tsche» Sprache, Geschichte und Geographie als ständiger Oberlehrer mit dem ÄahreSgehalt von 800 Lhlr. angestellt werden. Geeignete Bewerber um diese Stelle werden hiermit aufgefordert, fich unter Beifügung ihrer Original-Zeugnisse oder wenigsten« beglaubigter Abschriften derselbe« und eine« kurzen Lebenslaufe« recht dald und spätesten« hi« zum SV. dieses Monats bei uu« arznmeldeu. Leipzig, den 2. März 1874. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Wllisch Res. Bekanntmachung. l) Die diesjährige Leipziger Ofter«efse beginnt am S«. April d. I. nnd endet mit dem S. Mai d. I. >) Während dieser drei Wochen können alle t«» und ausländische HandelSleut», Fabrikant»» mrd Gewervnetbende öffentlich hier feil halten. ») Außer voraedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel allen an-wärtigrn ver- kSnfern bei einer Geldstrafe bi« zu 50 Thalern verboten. 4) Jedoch ist da- AuSpacke» der Laaren den Inhabern der Meßlocalien in den Häusern ebenso wie den in Buden und auf Ständen feilhaltenden Verkäufern in der Woche vor der Böttcher« »och» gestattet. Zum <kt»packe« ist da« Offenhalten der Meßlocale in de« Häuser« auch in der Woche nach der Zahlwoche gestattet. t) Jede frühere Lröffnung^owie später« Schließung eines solchen BerkaufSlocales wird, außer d«r sofortigen Schließung desselben, jeveSmal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, uunachflchtÜch mit einer Geldstrafe oiS zu 25 Thalern geahndet werden. 6) Personen, welche mit dem in 8. 55 der Deutschen Gewerbeordnung vorgeschriebenen Legiti- mationSschcine nicht versehen find, dürfen bei Vermeidung einer Geldstrafe blSzu 50 Thaler oder entsprechender Haststrafe den Haustrhandel während der Messe nur nach eingeholter Erlaubniß de« Polizeiamte« und auch mit dieser nur in den eigentlichen drei Meßwochcn betreiben. 7) Auswärtigen Spediteuren ist von der hauptzollamtlichen Lösung de- Waarenverschluffes an bis mit End« der Woche nach der Zahlwoch« da- Speditionsgeschäft hier gestattet. Leipzig, am 2. Februar 1874. Der Rath der Stadt Leipzig. vr Koch G. Mechler. Bekanntmachung. Bauherren, Baumeister oder Bauhandwerker, welch, einen Vau oder eine Ru-beffernng, wozu die polizeiliche Genehmigung erforderlich ist, ohne diese Genehmigung oder mit eigenmächtiger Ab- weichnng von dem durch die Behörde genehmigten Bauplaue auSsühren oder au-führen lasten, unterliege« nach H. 887 Nr. 15 deS Strafgesetzbuch«« für da« Deutsche Reich einer Geldstrafe hi« zu fünfzig Thalern oder entsprechender Hast. Abgesehen von dieser Strasbestimmung find die Vau- Unternehmer znsolge ß. 8 de« Königlich Sächsischen Gesetze« vom 6. Juli 1883, die Beaussichttguns, der Baue betreffend, verpflichtet, den eigenmächtig unternommenen oder ordnungswidr-g geführten Bau binnen zu bestimmender Frist nach dem Ermeffen oder der Anordnung der Banpoltzeibehörde auf eigene Koste« wider abzubrechen, beziehentlich vorschriftsmäßig abzuänder«. widrigenfalls aus ibre Kosten die Abtragung de- Bane«, oder wa« sonst im öffentlichen Interesse und au« polizeiliche« Rücksichten zu thuu uöthig ist. obrtgkeit-wegen vorgenommen wird. Um der wiederholt zu Tage getretenen irrigen Anssastuug, al« ob deu gegen Uebertretnugen der Bauvorschriften bestehenden gesetzlichen Bestimmanzen durch Erlegung der festgesetzten Geld strafe genügt werde und im Uebrigen »er den Bauvorschriften zuwider auSgeführte Bau unver ändert bestehen bleiben könne, hiermtt öffentlich entgegenzutreten und da« betheiligle Publicum vor den Folg?« diefer irrigen Auffassung zu warnen, dring«» wir dt« »»r«rwäh»te« Gesetz ltche« Vrstiinnrnns«« hterurtt in Sriuner»»« nnd füg«» Hinz«, dag wir gegen jede aed«rt»»tn»g derftrtde» »Uhr »nr Geldstrafe b«zt,h»»itt«h Haft, faader» «wch eventuell Adtragnng »d«r Aendernng des vorschriftswidrige» »aaes »eil »nnachstchtlicher Strenge verhänge« werde». Untere den gleichen G-^enstanv öetrrffende Bekanntmachung vom 18. Februar d I. wird hier durch wieder außer Kraft gesetzt. Leipzig, den 25 Februar 1874. Der Rath -er Stadt Leipzig. vr. Koch. PH Gerstfeldt. Bekanntmachung. Die aus dem Roßplatz« vor dem Kurprinz-Grundstücke bisher befindliche DrvschLen-Statto« ist aufgehoben und an deren Statt eine solche für acht Droschken ans de« an der östlichen Seite der Fahrbahn gelegenen Platze errichtet werden. Indem wir Solche« hierdurch zur öffentlich«« Kenntuiß bringe», weisen wir die Inhaber und Führer von Droschken daraus ht», daß die »nbefagte Benvtzuug der öffentlichen Wege, Straßen und Plötze, wozu da« Anfsieüen von Droschke« in grötzeree Anzahl oder in anderer, «ls der geordnete« Meise z« rechnen ist, gemäß tz 366,9 und 10 de« Strafgesetzbuch« »it G«ldstrnfe bi« zu Zwanzig Thalern »der mit Haft bi« zu vierzehn Lage« bestraft wird. l'ctvria. am 2. Mär» 1874 Der Rath nnd das Holizet-A«t der Stadt Le^szt^ vr. Koch. vr. Rüder. chel. ükw elelsledrüustalt. MwwwuIwkvIlwU«, ueleds Ic. Ostern io äl« llnnäola- LÜ ckor Onterrelekoets !o äer 2eir vie änmvläang äsHeoigon I Ikbrnnstnlt elntreten sollen, erbittet stad v« «. kl» mnlt L». »Ae» vww LL kl, L vkw »oveit mSgUed unter persünlieäer Lorstollnng äer ^nsameläeuäen äared idre llsrrva krinolp»Ie. vr. 8dst«wn»n»m, virootor. Grner!»tkam«rr zu E«hyi». DiK hiesige Sewerbekammer hielt heute — am «. — «ine «mßerordentliche Sitzung in ihrem Bureau «b. Gegenwärtig waren zehn Mitglieder; 5 entschuldigt. D«c Vor sitzende, Herr Stadtrath Häckel, theilte znvSrderst d«r Kammer mit. daß der Eingang zweier dringlicher Gegenstände die Etnbernfuug einer außerordentlichen Versammlung nöthtg ge macht habe und daß der Kürz« der Zeit halber ei»e öffentliche Einladung nicht Hab« stattfinden können. Der erste Gegenstand betrifft eine Zuschrift N« Königl. Ministerin«« de« Innern, in welcher bie Kammer ans die gegenwärtig in Manchester stattsiudendeAnSftellung von Heizuug«- »pparate» ansmerffa« gemacht wird. Da« «mtsterium weift daraus hin, daß dies« Ausstellung bie Ausmerksamkeit auch de« AuSlaudeS erweckt Hab«, nnd überlüßt der Kammer zu prüfen, ob .Hei der große» Wichtigkeit, welche der Herstellnug vtter nnd billiger. Heizung sowohl für da» hän«. siche Leben al« fitr de» Sewerbebetrieb beiwohnt" bie Abschickaug einer geeigneten Persönlichkeit zu« Besuch« dieser AnSstelluna am Platze sei, indem fich fitr diesen Kall ervietet, dem Betreffenden krch Empfehlnvgeu u. s. w. behülfltch z» fein. Da aber dt« Ausstellung nur bi« End« März * I. daure, s» sei eine schnelle Entschließung ,rs»rderltch. Die Mttglteder der Kammer waren einstimmig darüber, daß der Besuch der Ausstellung tu Man- chester jedenfalls z« wünschen fei »ud daß man wohl in »er Lage wäre, eine tüchtige nnd paffende Persönlichkeit ausznfinden, welche man mit dieser Mission betrane« könne. Dagegen konnte man sich nicht verhehlen, daß di« dewttt verbundene» Kosten nicht uvbedentend und nicht ganz im Ver hältnisse mit de» immerhin beschränkten Mitteln der Kammer fein würde«. So dankbar man de«, halb auch dem Ministerium für die in Aussicht gestellte» Empfehlungen fei» müsse, so sei doch damit allein «och nicht anSzukomme«. Mau be schloß demgemäß, zuvörderst bet dem Ministerium anzusrageo, ob dasselbe geneigt sein würde, einen Zuschuß zu deu Reiscfpesen au« Staatsmitteln zu gewähren, und gleichzeitig »m einige nähere Auskunft über den Umsang der Ausstellung selbst zu bitten Zunächst kam eine Einladung der Gewerbe- kamwern zu Lübeck, Bremen »ud Hamburg, die Abhaltung einer Delegtrtenversammlnug am 8. März d. I. tu Berlin betreffend, zur Be- rathnng. Die Tagesordnung, welche fitr diese Delegirtenvrrsammluug vorlkmfig sestgrstellt ist, lantet: 1. Berathuna über ein« Bereinigung der deutsche» Gewerbekammern, bez. Handel«, und Gewerbekammeru; die Errichtung von Gewerbekammern nnd deren Tompeteuz; 3. die Novelle zur Gewerbeordnung; 4. Berathnng der Frage, ob und in welche, Weise die Einführung von Legitimation«- Papiere« für gewerbliche Arbeiter angn- streben ist Die Kammer beschloß einstimmig, tu Gemäßheit sine« früher gefaßten Veschlnffe«, zwei Mitglieder an« ihrer Mitte zu diefer Delegtrtenperlammlmig abzuseuden und dieselben dahin zu instruirev, fich für Puuct I der Tagesordnung anSzusprechen, im Uebrigen aber der Kammer ihre Entschließung vorzubehalten. Bei der durch Stimmzettel erfolgenden Wahl wnrden die Herren Gerbold «ud Oehler zu Del«, gtrteu ernannt und erklärte«, daß fie die Wahl auuehmeu. Ans Gnmd de« Protokoll« mttgetheilt. Leipzig, de« 3. März 1874. Advocat Lndwig, Secr. «arrsßtschichüiche IlrdrrM Bei einer Besprechung de« «lfäsfischeu An trag! auf Aushebung der Dictatnr t» Reichs lande wendet sich die „Nationalztg." vornehmlich gegen da« Verhalten, welche« die Fortschrttt«- Partei z» de« Anträge beobachtet hat. Ob- gleich die Fortschritt-Partei nicht reich-feindlich sein wolle, «»ff« fie doch da» AnSland dafür halten. Denn e« sei tu der That ein starke« Stück, kein Reich-feind sein zu wollen, wie Herr s Bauk« von sich versichert habe, und nicht« desto- weniger die sehr müden und mlld angeweudeten Gesetze z» verwerfen, welche de» Re,che bisher al« Schuüwehr gegen die Umtriebe im Elsaß ge dient haben. Wie könne mau Jemand «ns seinen Wunsch - von dem uotbweudtaeu Zügel befreien, der in «ine» Athen» selber erkläre, ferne Freiheit gegen da« Reich brauchen zu »olle»? „Wahrlich, fügt da« Blatt »it «echt hinzu. Wenn die Franzosen in sämmtliche« ReichStag«- «itgliedern, welche für deu elsäsfischeu Antrag stimmten, Gegner der bestehenden Ordnung in Dentfchland erblicken, so können wir'« ihnen kann» verdenken, denn wer den Borfall nach politischen Klugheit«regela beurthetlt, kann zu eine« anderen Schlnffe nicht komme». Dieselben Lente, welche am 18. Februar Protest gegen ihre Zugehörig, kett zu Deutschland erhoben hatten, verlangte», «an solle ihnen freie Hand lassen nnd fie nicht überwachen; wie konnte ein deutscher BolkSver- treter, der feiner Pflicht eingedenk war, dem zn- stimmen -' Die Eommtssiou zur vorberathung h«« ReichSpreßgesetze« hat am DonuerStag den Entwurf erlHtgt und wird am Sonnabend die definitive Redaktion dessrlbeu vornehme». Nach deu Erklärungen he« BundeSrathS-Eommfifar« von Brauchttsch ist die Annahme gerechtfertigt, die Bundesregierungen werden nicht abgeneigt sei», die Vorlage tu derjenigen Fassung, welche die Lommisfion ihr gegeben hat, Gesetz werden
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite