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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.04.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-04-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187404300
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18740430
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18740430
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1874
- Monat1874-04
- Tag1874-04-30
- Monat1874-04
- Jahr1874
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.04.1874
- Autor
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Erscheint täglich früh 6»/, Uhr. Ntdattt«» und Lrptdlliou Johannisgaste 33. verantw, Redacteur Fr. Hüttnrr. Sprechstunde d. Redaction vormittag« ron lt—ir Uhr Nachmittag» von <—L Uhr. Annahme der für dir nüchst- solaenbe Nummer vcstimmten Jmcrate an Wochentagen dis 3 Uhr Nachmittags, an Sonn- und Festtagen früh bis V»v Uhr. Ftltalr für Zuseratroannahme r Ltto Klemm. UniversitätSstr. 22, LoutS Lösche. Hainstr. 21, pari. Tageblaü Anzeiger. AmMatt -es Kömgl Bezirksgerichts und des Raths dn StM Leipzig. Abimnemeutsprei« vierteljährlich l Thlr. 15 Ngr, tncl. vringerlohn 1 Thlr. 2V Ngr. Jede einzelne Nummer 2'/, Ngr. Belegexemplar 1 Ngr. Gebühren für Extrabeilage» ohne Poslbefwdermig 11 Thlr. niit Postbrsördennig 14 Thlr. Inserat« 4gespalteneBourgoiSzeile1'/,Ngr. Größere Schriften laut unserem PreiSvrrzrichniß. Xrclameo unter ». Uedartiooestrich di« Spaltzeile 3 Ngr. Inserate sind stet» an d. «eprdtttoo zu senden. '.7. ".7 'V --77 12V. Donnerstag den 30. April. 1874. An den Gewerbestand. Nach Wiltbeilnrig deS Königlichen Ministerium de- Innern soll mit Genehmigung der Chile- sitchen Negierung iw Jahre 1875 z» Ea»tta«o „eine t«ter»ati»»«l* M»sO»I««G vo» Wrz»»G«1ff»n der Rotor, der JndoOri», -er Haodwrr?« »od KüoO»^ stattfinden, welche am L April 1875 eröffnet weroen und unter Leitung -er dorltoe» »ottooole» Ge» srAschost für «andwirthschaft stehen wird. Jude» wir den Gewerdestaud unsere- Bezirk- hierauf aufmerksam macken, bemerke» wir, daß da- An-strlluvg-programm aus unserm Bureau Peter-firaße Sk, Hotel de Bavi-re im Hofe I. znr Einficht an-ltegt Leipzig, im April 1874. Die Gewerhekaouoer. Wilh. Haeckel, Bors. Adv. Ludwig, Geer. Zur Nachricht. Kür die bis 21 df-. M1-. etngelieserten Goldmünzen können die Gegenwerthe hier erhoben »erde». Leipzig, den 2». April 1874. KSottzliche Lotterte Dorlehu-eoffe. Bekanntmachung. I» Folge der zum Finanz-Teletze vom 25. November vor. Jahre- «rlasteuen An-führuug-- Verordnung von demselben Tage wird -er dtesjährttze erOe L»r»i» -er Gewerke. «»- Persouolfteoer «» IS. AprU »tt et»«« holbe» JohreshetroGe fäAig. Die hiesigen Steuerpflichtigen werden daher aufgefordert, ihr« Gte»er-«träge sä« diese« Ler»t« »edst de» ftädttfche« A-ga-e«, welche Letztere 1) — Lhl«. 18 Rg« ans jede« Gteoerthaler de» jährliche» Katasters«-«» -et de« Bürger» »»d alle» sonst «tt «t»deste«» 1 Lhl».—-kg», jährlicher »»-«»tltcher Gteaer »»d -arü-er betgezoaeoe» Perfooe», sowie 2) — - s . aas jede« Gtroertholer de» jährliche« Katasters«-«» Hel de» «nt», 1) »tcht «tt Oetroffe««» Sch«tz»«rwa»dtea h«trage», hj» spätest««» 1A Lage »ach -««selbe« an die Stadt-Stemr-Einnahme allhter pstuctltch «dzusühren, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumige» eiutreten müssen. . Die den HauSbesitzkr» resp deren Stellvertretern zugrhendrn Jutimationen st»d de« Ab- «tether» sosort -»»»stelle«, außerdem alle Jltimationeu von miitlerweile auSgezogeuen ^»Steuerpflichtigen uutrr Angabe der Wohnung resp. de- derzeitigen Aufenthalte- soweit solche* ^). uat geworden, schleunigst au di: Stadt Steser-Tiun-Hme znsüLmzed-u. j ? ' Mit MSstchk aus di« Heranziehung de. sogenannten stotttreudeu Bcdöckerun- zu »« Commuunl- , Zulagen werdm die hiestgeu Principale, Meister und sonsttgeu Arbeitgeber ersucht, die th«e» de«»ächst »«stehe»-«» J»ti«at o»e» ihrer Gehülf«« sofort a» Letzter« ahzngebe», und solche zur Abführung der städtischen Abgaben binnen obgedachter Frist veranlassen zu wollen. ^ rhio " " ' ' " ^ ' ' - ' " ^ Bekanntmachung, die »eschräoVoog der Be««tz««g der Stadtwaffer?««st hetresf««-. Al- wir am 28 Juni vorigen Jahre- die Anordnung traten, daß im Interesse der Wasser Versorgung der Hänser die Benutzung der tztadtwasterkunst für sonstige Zwecke beschränkt Werder müffe, hegten wir aus Grund de- wegen der neuen Wasterhebemafchineu abgeschlossenen Lieferung- Vertrag- die sickere Ueberzeugung, daß diese Mvßregel in diesem Jahre nicht weiter »othwendtg sein werde. Allein in dieser Borau-setzung habe» wir uu- geirrt, denn trotz der energischster schriftliche« »ud persönliche» Erinnerungen haben die Lieferanten ihre coutractltchen Ber Pflicht«» ger hi» beute noch nicht erfüllt, und wir find daher durch deren GLamt^kctt in die unangenehme Noth wendigkett versetzt, die Eingang- gedachte Anordnung »och inner aufrecht zu erhalten, so das mithin umsomehr, al- seit deren Erlassung die Zahl der «asiernehmrr erheblich gestiegen ist, sol gende Bestimm»»-«» bi- ans Wettere- in Kraft bleiben müssen: 1) «Le Sprt»Gh»»o«e«, üffeotttche sowohl als private, -leihe« wie -IS» her ««Oer Wetrte- «»d dürfe« «tcht eher wieder t» Ga«« gesetzt »erde«, als -ts dieses Verbot d«rch ««tltche «e-a«ot»och»»g wie» de» a«sgeh»he« ist; A) das Stratze»hespr«»Ge» a«S de« Stadtwaffe,k««st vo» Brtvate« «os de« Lettooge« ihrer Groodffück« hat so lange gänzlich z« ooter- -lethe«, -ts «»tltche Grla«h«tO daz« wieder erthetlt worbe« Ist; 8) Z«wtderha«dl»«g,» gegen diese A«ord»«»gr» worden »tt Geld bis z« A««fztg Lhaiee« oder ««tsprechendee Hast -«straft. Wir werden nicht- unterlassen, um die neuen Wasserhrbemaschinen so bald al- möglich ir> Betrieb zu setzen und da unS neuerdtng- die bestimmte Versicherung gegeben worden ist, daß die Ablieferung der Maschtumtheile noch in dieser Woche beginnen und ununterbrochen fortgesetzt deren Aufstellung aber sosort mit größter Energie bewirkt werden soll, so darf, wevn diese Zusage ersüllt wird, angenommen werden, daß dieselbe im Monat Juni diese- Jahre- werde Vollender «erden, so daß dann mit Eintritt der heißen Jahreszeit dir volle Benutzung der Stadt «asterkuns-. würde fretgegeben werden können. BIS -a-t« aber wolle« ««sre Mitbürger t« der Be««tza«g der WafferkooO anch für de« Hao-verbraoch j,de Waff»»»erg««dn»« sorgfälttgst verwert-««, de»« »«» da»« ist es »üglich, de« Hausbedarf zo deck««. Der Rath de, Stadt Leipzig. vr. Koch. G Mechler Leipzig, den 28. April 1874. haben die betreffenden Principal- rc bei Brrmetdnug e>uer Ordnungsstrafe von Thlr. die seit der im November vor. Jahrc- bewirkten Ausstellung der diesjährigen Ferner! 1 Thlr. bi- 5 Steuer.Kataster vorgegangeuen Personal Beräud?rungen vo» all?» »tt »indoste«» 1 UHlr. iährltchrr Staatsste««» ««d darüber -etgezoge»«« Gedütfe« ht»«e» 8 Lage« vei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier schriftlich arzuzeip.cn, woselbst anch Formulare dieser «er- Lnd.-run-S-Auretgen verabreicht werden. I« klebrigen wird jeder Beitrag-pflichttge, welcher seit der Katasterausstellung die Wohnung gewechselt hat und dessen Steuer-Jnttmation in Berücksichtigung, daß solche der Hau-besttzer resp. dessen Stellvertreter ohnerachtet dieser Bekanntmachung zqrücköepält, somit nicht zur Aushändigung gelangen kann, r«r Ke»«t»iO«a-»e set«es Ste«ersatzes sowie z»r »«epfa«g»ah»e ei»es «»derwrtte« Ste«era«swetses an mehrgenanme Hbestelle verwiesen. Gleichzeitig find dir von der Handel-- und Gewerbekammer bereit- öfferrlich a.Sgeschriebenen Steuerzuschläge vo« den dieser Abgabe verfallenden Gewerbetreibenden mit zu entrichten. Leipzig / den 11. AprU 1874. De, Rath der Stadt Letpztg. l^^ vr. Koch. Laube. —— Bekanntmachung. Die Schullehrerfielle zu Probstheida ist sosort zu. besetze». Bewerber n« diese Stele werden veranlaßt, sich bi- z«» S. Mat d. S unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse schriftlich bet un» anznmelden. Sechzig, am 28. April 1874. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. G^Mechler. Vermiethung I» der AletschhaLe am HoSpttalplatz« sofort «Gerweit z» v«r»tethe«. SchPtz. den 22. April 1874. find dt« «btheUooge« Rr ». 1» 8». Der Rath her Stadt Leidig. vr. E. Stephani. Cerutti. Bekanntmachung Unter Bezugnahme aus die hierunter beigedruckte Verordnung de- königlichen Ministeriums de- Innern vom t. December 1864, fordern wir hiermit all« hiesigen Einwohner, welche Nachtigallen halten, auf. die darauf gelegte Jahresstrner ohne Verzug an die in der ersten Etage deS R -lh Hauke- bestkdlicp«: ^uuoesteaer-lLluuahm« zu bezahlen In di» «»gedrohte Strafe de- dreifachen Betrage- der Steuer verfallen Diejenigen, welche bis zw» A. Mat d. I. nicht die Steuer abgeführt haben. Sechzig, den 10. April 1874. Der Rath der Stadt Leipzig vr. Koch. Lamprecht Verordnung, die Besteuerung der Nachtigallen betr., vo» 1 Deee»der 18«s Auf Antrag der Ständeversammlung wird hierdurch Folgende- verordn-t: Wer eine Nachtigall gefangen hält, hat dafür vom 1. Mai 1865 ein« jährliche, der Armen caffe seine- Wohnort- zu fließende Abgabe von vier Lhaler und zwar in der Regel am 1. Mcr> jeden Jahre- zu entrichten. Die Sprosser, d. h. die großen, sogenannten ungarischen oder polnischen Nachtigallen (Nacht schläaer) find jedoch dieser Abgabe n-cht unterworfen. lieber die erfolgte Abevtrtchtuug der gedachlen Jahrr-steuer ist in den Städten eine von den Stadtrathe au-zufertigende, aus dem platten Lande eine von dem Armencaffeu. Einnehmer de-: betreffenden Orte» unter Betdrückaug de- Gemein besiege lS au-zustellend« Quittung zu erthetleu, di in jedem Falle auf den Na aen de- Steuererleger- zu lauten hat. Geht innerhalb de- vom 1. Mat bi- zum nächsten 80. April laufenden Steuerjahre» «ine «ui da- letztere bereit- versteuerte Nachtigall in den bleibenden Besitz einer anderen Person über, so kan, sich die Letztere vo« der außerdem selbst für die betreffende Nachtigall zu leistenden Entrichtung der Steuer auf da- bis zum nächsten 80. April noch lausende Steuerjahr nur durch den Borwet- der auf da- lewere lanteudm, von de« betreffenden Stadttathe, beziehentlich den Armeaeaffen-Etnnehmerv Namen " en Quittung über die Seile« de- vorigen Besitzers der Nachtigall auf en. eine erst während de- laufenden »gene Nachtigall, hält. der Nachtigaüensteuer find «tt de« ebenfalls der Ortsarmencasf« zufiießeuden ans thren Namen »vertragenen Quittung über die Sette« de- vorix da- laufend- Steuerjahr bereit- bewirkte Zahlung der Steuer befre Die volle Steuer ist auch von Demjenigen zu entrichten, welcher Stenerjahrrs «tu-chr«! Hinterziehunße« 1 dreifachen Betrage derselbe» zu ahnden »eit« der « diese« Angelegenheit competenten Armeupoltzeibehörden ist dabei, insoweit es st» nicht «n Lo»t»venti»»e« n»d deren Bestrafung Handelt, allenthalben kostenfrei z« exprdiren. Hü noch H»H« sich Alle, die es augeht, gebührend z» achten Jusonderheit haben die Stadt, räth«, sowße Le Gmchtsüoter und Seweindevorsttnd« dafür, daß dem Borflehendeu genau noch» Degi»»» woede, gehörige Sorge zu trage». DreGeu, den t. ««««her Itzss. Mtotfteri»» des J««er«. Krhr. v. Be« st. Lehmann Li» drt»rlichkett«-A»1r«ß. Leiprig, 2». AprU. Jedermann, welcher über di« gegenwärtige» Verhältnisse der Wasser- leitnng »nddü Leistnng-fL-igkeit der Wasser- k«»st gegenüber de« rapiden Wach-thnm der Bevölkerung Leipzig» einigermaßen sich insormtrt, kann di« Mgste vekanulmachung de- Nath- der Stadt Leipzig »,r sachgemäß finden »nd wird sich nicht t« Urtheileu ergehen, die einer positiven Unterlage gänzlich' ermangeln ES kann deshalb st die Absicht d«S Verfassers sei«, jene des Math- einer näheren Betrachtung zn »nlerztehen. Wahl aber erscheint e* ang,zeigt, aus einen ttesempfnudeueu Uebelfiaud aufmerksam »Kläglich tanseudmal besprochen »e unter der jetzigen Beschränkung Wasserleitung m seiner ganzen l — die Art und Weise der Bef'preugnng der Straßen. Bekanntlich wird daß Wasser z« dieser für die Gesundheitspflege so nothweudigeu Einrichtung, wenn di« Benutzung der städtischen Wasser- Werden muß. zum Lhetl a»S zn machen, der tagtägltch tansendmal besprochen wird und der geradeuuter ,« Gebrauche der Größe hervortrttt leitnng beschränkt den wafferreicheu Flüffen Werk der vesorengung am oder je »ach Bedürsniß zweimal wiederholt, allein wie die Dache daneben gehandhabt wird, oder entnommen »ud daS Tage wohl einmal vielmehr so lange sie nicht systematisch betrieben mehr so wird, so lange kann von einer wirklichen «ohlthat ,. Die ve- Türtel umschließende Pramenad«, d. h. den für den Fährverkehr dienenden Tract. Gerade aber diejenigen Straßen, welche vermöge ihre- bedeutenden Verkehrs und bez. ihrer Länge gleich sam al- Laaäle für den lästigen Staub dienen und letzteren von den Landstraßen nach der Stadt hereiuleiten, gerade «ns diesen Straßen (wir erinnern beispielsweise au die in dieser Be ziehung schon seit Jahren vielbesungene Dresdner- sowie au die Zeitzrr- und Nürnberger Straße, au die Wefistraße rc.) findet eine Lriprengnng nicht oder unr sehr vereinzelt statt. Man kann ostmal» Zeuge fein, wie gerade aus diesen Stra- ßen bei keine«w«sj» orkanährltcher Luftströmung doch der Staub ganz entsetzlich die Stadt ein hüllt; unzählig sind die Klagen Über die dadurch verursachte Verletzung von Lange und Augen, und nicht vereinzelt stehen die Fälle da. daß schulpflichtige Kinder van weniger festem Lö.per- bau, vo« Staub gequält, ermattet und wohl krank nach Hause komme». Unsere Kinderärzte nntrrschretben jedenfalls die absolnt« Nichtigkeit dieser Behauptung. Man hat den vielfältigen berechtigten Klagen in dieser Beziehung an Maßgebender Stelle noch nicht die Beachtung geschenkt, die sie in der That ja wir gey«r einen Schritt weiter und wagen ebenso wie Die- in andere« größeren Städten Deutsch land« bereit- der Fall ist. Wenn auch eine gäuz, ltche Befreiung von dem lästigen Element schle vier- ding- zu den Unmöglichkeiten gehört, so läßt sich och «tu gut Thetl dieser Pein mildern. nicht bestimmt im »«. lenen, za wir aeyen einen wcyrul wener uu» en mit der Behauptung hervorzutreten, daß in die vesprenzuug der Straßen Leipztg- so gut »ud ebenso leicht System bringen ließe, E- ist un- augenblicklich dächtutß, in welche» Vereine schon vor Jahren die Krage einer ,er bester«« Bespreugnng der Straßen besprochen wurde; so viel aber steht fest, daß die sachkundiger Seite eutwickttte Ansicht, Art « ' AM gelhafte »nd damals von di« hi»herige Art «ud weise der Straßen sei eine absolut mang systemlose, allgemein unterstützt war»«. , Die Frage nun, ans welch« Weis« eine Abhülse d<- UeMstande- zu ermöglichen fei, glauben wir schnell «nd sicher beantworten z, dürfen, wenn wir znm Ersten darauf hinneisen, daß die Be- spreugnug, welche in dm Morgenstunden stattzu- finden pflegt, auf einig« Stauden früher verlegt werden müßte »nd zwar au- dem einfach» Grunde, »eil d!« Wirkung de- Wasser- ans die Stand- Massen vor dem Höhcrstrigen der Sonne eine intensivere sein wird Mau vergegenwärtige fit nnr da- beinahe Nutzlose de- Sprengen- während der Mittag-zeit. Kaum hat da- Wafferfuhrwerk die besprengte Stelle einige Meter i« Rücke«, so wirbelt der Staub bereit- wieder lustig in di« Höhe und macht die ganze nicht »„beschwerliche Arbeit tllnsortsch Anders ist'- zur frühen Morgenstunde DaS Master dringt, wie schon gesagt, ungeschmälert in dm Boden ein. der Faß- und Fährverkehr ist noch kein so reger und die Wirkung wird dev Tag über anhaltend sein, sobald man sich daz» entschließt, zur Abendzeit daS BekprengungSwerk zu wiederholm. Al- nächste- Eriordrrniß gilt die Aush-buug der bisherigen beschränkten Bewästerurg der Straßen ES wüßte dieselbe unbettngt auch auf die verkehrsreichsten Straßm der Vorstädte erstreckt und gleichsam von hier au- da- Eindringen de- Staude- nach den Straßen der innere» Stadt, wenn nicht vermieden, so doch gemindert Werder. Diese Maßregel ließ« sich n« so leichter au-sührm, al- die auf allen Straßen angebrachten Wasterposten die Arbeit ungemein erleichtern. Selbstverständlich kann von der Ve- vatzung der Wasserleitung zu de« angegebenen Zwecke u,r erst nach der vollen Thälizkeit der- selben die Rede sein, allein anch schon j-tzt dürfte ein Ausang in der Berücksichtigung der Vorstädte
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