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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.06.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-06-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187406108
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18740610
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18740610
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1874
- Monat1874-06
- Tag1874-06-10
- Monat1874-06
- Jahr1874
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.06.1874
- Autor
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Erscheint täglich früh 6l/, Uhr. Nebacttoa vat Lrpcsilion JohanniSgasse 33. verarttw, Nedacteur Fr. -ötturr. Sprechstunde d. Redactio» Vvrmittaz» von ll—lL Uhr Nachmittag» «oa 1—5 Uhr. Annahme der für die nächst folgende Nummer bestimmten Inserate an Wochentagen bis 8 Uhr Nachmittags, an Sonn- und Festtagen früh bis '/,9 Uhr. FMatr str Zvscraltnauuahmr: Otto Klemm, UniversitätSstr. 22, LoutS Lösche Hamstr. 21, pari. Tagclilalt Anzeiger. Amtsblatt dcS König!. Bezirksgerichts nnd des Raths der Stadt Leipzig. 11.8»». Tdo«oemrut«prrt» ocrrteljährlich t Thlr. IS Ngr.. incl, Bringerloyu 1 Thlr. 20 Ngr. Jede einzäne Nummer 2'/, Ngr Belegexemplar 1 Ngr. Gebühren für Lxirabeilaea. ohne Psstbrsörberung 11 Thlr. mit Postbrsbrdrrung 14 Thlr. Inserate »grspalteneDourgoiSzeilt 1'/,Ngr. Brößerr Schriften laut unserem PreiSverzrichuitz. teclamru out« ». Ar»ariti«ßrich die Spaltzellr 8 Ngr. Inserate sind stets an d. «lpeStwi, zu sende«. A« 181. Mittwoch den 10. Juni. 1874. Bekanntmachung. stehe«, für de« Bethetltgten als gesetzlich das Polizei-Amt der Gtadt Eettzzta. itephant. vr. Rüder. G Mechler. Aus Grund von Verordnungen d«S königlichen Ministeriums de« Inner« de« A7. vorigen Monat« und vom « ü,j ist durch die nachstehend «ob (D abgedrnckte verordnuua der Königlichen Lreisdtrection vom 8. boj. au »uS die Weisung erlassen worden, da- vom 11. dieses Monat« an die Benutzung de« hiesigen Lokalblattes „Leipziger Lageblatt und Anzeiger" al« >»t«blatt der Unterzeichneten Behörden «ushöre« nnd daß vom gleichen Lage an da« hiesige Localblatt ,,Leipziger Nachrichten" al« Amtsblatt benutzt »erden »üfie. Wir bringen daher hierdurch znr öffentlichen Keoutviß, daß vom 11. bvj. »u lediglich die Leipziger Nachrichten »l« Amt«blatt der unterzeich, seien Behörden nach Maßgabe de« Gesetze« vom tt. August tlbb dienen werden, daß mithin ausschließlich der in de« Leipziger Nachrichten erfolgende Abdruck »nfrer Auordnnnge» nnd Be kanntmachungen don der in Z d de« augesührten Gesetze« bezeichn«!«» Wirkung begleitet sein wird, daß die betreffenden Arordunngeu und Bekanntmachungen mit Ablauf de« dritten Lage« don der Ausgabe desjenigen Blatte« an gerechnet, in welchem sie ' bekannt gemacht gelte». Leipzig, den ». Juni 1874. Der Math »»d vr. L s O Auf die dem Gtadtrathe hier am 29. vorigen Monat« brhändigte, da« Leipziger Tageblatt betreffende Verfügung de« Königlichen Ministerin«« de« Innern haben der Stadtrath und da« Polzetamt zu Leipzig weder innerhalb der ihnen gesetzten btägigen Frist »och überhaupt bi«her eine Erklärung wegen der Wahl eine« anderen hiesigen Localblatte« zum AmtSblatte abgegeben. — Nach darüber Seiten der Königlichen Krei«dirrcttou unterm 5. diese« Monat« erstatteter Anzeige hat da» Königliche Ministerium de« Innern vnn laut einer in Gemeinschaft mit dem Königlichen Ministerium der Justiz erlaffeneu Verordnung vom 6. laufenden Monat« befunden, daß an Stelle de« Leipziger Tageblattes und Auzerger« da« hiesige Localblatt „Leipziger Nachrichten" al« Amts blatt für den Stadtrath und da« Polizeiamt Leipzig zu bestimmen und mit dem Herausgeber diese« Blatte« unverzüglich da« Nöthige zu vereinbaren, nach erfolgter Vereinbarung aber im Einver nehmen mit dem Königlichen Bezirksgerichte hier der Tag sestzusetzrn sei, von welchem an die ve rheil gten Behörden sich nickt mehr de- Tageblattes und Anzeigers, sondern lediglich der Leipziger Nachrichten cu« ihre« Amtsblattes zu bedienen haben. Bet der darauf von der Königlichen Kreltdirection am heutigen Tage mit de« hiesigen Buch händler und Bnchdruckeretb, sitze, Reuscke al- Herausgeber der Leipziger Nachrichten bezüglich der fraglichen Benutzung diese» Blatte« zum Amtsblatt« gelrofseveu Vereinbarung sind jenem aus An ordnung deS Königlichen Ministerium« de« Innern folgende Bedingungen gestellt und von ihm auch emg,gangen worden: 1) daß derselbe den Behörden, welche sich de« Blatte« al« ihre« Amtsblattes zu bedienen haben, für solche Bekanntmachungen, für deren Kosten nicht die brtheiligten Privatpersonen aufzukommen haben, eine Ermäßigung der gewöhnlichen ZnserttovSgebühren und zwar mindesten« bis zur Hülste der üblichen InsertionSgebühreu, zu gewähren, 2) daß er Belegexemplare über einzelne Bekanntmachungen unter thnnlichst billigen Bedingnngrn zu liefern, 3) daß er diejenigen im Dresdener Journal nnd der Leipziger Zeitung erscheinenden amt lichen Veröffentlichungen der Königlichen Ministerien, welchen die auSdrücklche Weisung beigefüzt ist. daß sie auch in den Amtsblättern abzudrucken feien, in der nächsten, nach Empfang de« be treffenden Glücke« de« Dresdener Journal- oder der Leipziger Zeitung erscheinenden Stummer de« Amtsblattes kostenfrei zum Abdruck zu bringen und 4) daß er anßer dem nach Artikel 1» de- PrrßgesetzeS vom 24. März 1870 und tz. 9 de- Rrichspreßgesetzes vom 7. Mai diese- Jahre« an die zuständige »ntere Polizeibehörde abzugebenden Freiexemplare auch an da« Königliche Bezirksgericht in Leipzig, den Stadtrath daselbst, ferner an die Königliche KreiSdirectiou, bezieheutlich künftig an die Königliche Krrishaupimavnschast in Leipzig und da« Königliche Ministerium dek Innern je ein Freiexemplar der Leipziger Nachrichten zu ge- währen habe, resp. dergestalt, daß da« an da« Königliche Ministerium de« Innern emznseudende Lxewplar der Postanstalt unter Erlegung der für die Beförderung nach dem Zeituug-preiSverzrich» nisse zu zahlenden Provision zur Versendung überwiesen und der Betrag der hiernach verlegten Provision von dem Herausgeber vierteljährlich der Lanzlet ^es Königlichen Ministerium« de« Innern behus« sofortiger Erstattung der verläge unter Beifügung der betreffenden Postquittung angezeigt wir», nnd b) daß der Herausgeber der Nachrichten seinerseits don de» getroffenen Abkommen nur «ach vorau«grgangenrr vierwöchiger Kündig»«- znrücktreten kann, während den Königlichen Ministerien de« Innern »vd der Justiz Vorbehalten bleibt, die Genehmigung znr venntznng der Nachrichten al« Usancen für die Zinsen- und DiScontberechnnng. Auf Anregung der I. Section de- vörsenvorstandr« bringen wir in Gemäßheit von Z 14 der Börsenordnung vom 28. März 1870 für die Zinsen- und Di«c»ntberechuung in Betreff der Monate, welche 31 Lage haben, und de« Monat« Februar die nachstehend »uter 1 bt« 4 ersichtlichen Be stimmungen in Vorschlag. Kall« geaen dieselben bi« zww, IL. J»lt d. I. kein Widerspruch bei unserem Burra» angebracht wird, sollen dieselben «ach Ablauf dieser Frist »dermal«, und zwar mit der Wirkung bekannt gemacht werden, daß Demjenigen, welcher bet Ad- wtckelnug eine« Börsengeschäft« einer dieser Bestimmungen die Anerkennung versagt, der Zutritt z, den Börseuvers»«mlu»,en versagt werden kan». Die vorgeschlagenen Bestimmungen lasten wie folgt: 1. »ei Lhaler- resp. Meichsweavk»Wech sel« wir» der 31. eine« Monat« nicht gerechnet Der Februar wird zu 8» Tagen gerechnet, wenn die Lanfzeit de« Wechsel« über da« Ende des Monat« HmanSgeht, dagegen zu 28 (im Schalt jahr zu 29) Tagen, wenn der Wechsel Ende Februar verfällt. z.B. am 15. Juli discontirt per 31. August --45 Tage, - 28 Februar - - 5. März ---7 -15. - - - ult. Febr. ---13(14)- - 30.Novbr. ausgestellt 3Moual 4ato --- 88(89) - L2.-s Werden feewede Balwte« t» kurzer Gicht gehandelt, so ist, wenn die Frist, welche »te Sicht- tage ans machen, mit dem letzten Tage eine« Mo nats abläuft oder über das Ende des Monat» hinausgrht, jeder Monat zu so viel Tagen zu rechnen, wir er wirklich hat; dagezen ist der 3l. eines Monats nicht mit zu rechnen, wenn er außerhalb dieser Frist liegt, z. v. am 24. Februar geschloffen London pr. «.März pr. 8 Tage 26. März - - - 6. April pr. 8 Tage — 3 Tage, - 28. Febr. pr 8 Tage ist zinsfrei, 20. Kebrour * - * * * . 29, Febr. pr, 8 Tage --- — I Tag. 23. März * » utt. März pr. 8 Tage ist zinsfrei, 22. März * * - Llr. März pr. 8 Tage ist zmsfrei, 20. März * * - 3, April pr, 8 Tage — 5 Tage, Leipzig, den 8. Juni 1874. 3. Werden feewede Bal»te» i» luuger Gicht gehandelt, so ist der 3l. eine« Monat« nicht z« rechnen. Der Februar wird, wean d.e Laufzeit de« Wechsel« über da« Ende de« Monat« HmanSgeht, zu 30 Tagen gerechnet. Ist der Wechsel Ende Februar fällig, so wird bei Be rechnung der Laufzeit der Februar zu 28 (29) Tagen gerechnet, wenn der Wechsel ans den 28. (29) al« Verfalltag lautet, dagegen zu 80 Ta gen, wenn er auf „vlliwo" („Labe", „den letz ten" rc) Februar lauter oder wenn der Verfall tag nach Monaten a äoto de« 30 oder 31. etvc« vorhergehenden Monat« bezeichnet »st. (Bei Be rechnung der Sicht sind die Monate ohne Unter schied z« zo Tagen zu rechnen.) z. B. am 25. Juni geschloffen London 28. F«br. 25.Dcbr. 25.Dcbr 25.Dcbr. 30. No». 28. No». Amsterdam Loudou pr. 31. «ug. pr. 3Mon. — -j- 25T. pr. 31. Mai pr. 3 Mon ----- 2 T. pr. 28.Frbr. pr. 3 Mor. ------j- 27 T. pr. ult. pr. 3 Mon. -- -j- 25 T. pr.2ü. Febr. pr. 2 Mov. ----- 4 T. pr. 28. Febr pr. 3 Mon. ult. pr. 3 Mon. 2 T. 4. Bei der ZinSberechvuug für Effect»« wird jel-er Monat zu SO Tagen gereamer; jedoch find bet Geschäften, welche am 28. (29) Februar ab. geschloffen werden, nur die wirklich abgelaufenen Tage de« Februar zu zählen. Di» HandelSka«,«»». E Becker. Bors. vr. «evsel. Sec.. Amtsblatt iedrrzeit zurückzuzieheu Nachdem zugleich im Einverfiändntsse de« Königliche» Bezirksgericht« hier von der Königlichen von welchem s» ergeht ^ . . . :« znr eigenen Nachachtuug »nv entsprechenden Benachrichtigung de« Herausgeber« de« Tageblatt«« eröffnet wird, Anweisung dahtn, daß sie sich von dem vorqedachten Lage an nicht mehr de« Lagehlatte« »uv lediglich der Leipziger Nachrichten al« ihre« Amtsblattes zu bedienen nnd - . -W ltchnngeu amtlicher Natur awSschltesiltch de« letztere« Leipzig, am S. Juni 187«. Ln de» Stadtrath Md da« Poltzriamt hier. «v Anzeiger«, fvuvern > zu bedienen nnd beShalb affe Terösseut- Blatte zuznffeLe« haben. KS»tgltch< Reets-Dteeetto«. ». BnrgSdvrsf. Der dte«j Wollmaekt övneu fchi Leipzig, am 18. Mat 1874. Die Wollen können sch,n am 12 Bekanntmachung. in Leipzig wird am LA. > r Leipzig wird am L» »vd LS. Imst d. I. gehalten. . deffeloeu Monat« anSgelegl werdeu. De« Math de« Gtadt Leipzig vr. E. Stephani. G Mechler Bekanntmachung. An der hiesigen Pete»«ktrche soll eine erledigt« RatechetrwfteAe kt« ans Weitere« wieder besetzt werdeu. Bewerber um diese Stell« werdeu ersucht, sich unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse bet »»« bi« zum LS. J»»t dieses Jahres schriftlich anzu melden, Leipzig, am 18. Mat 1874. De, Math der Gtadt Leipzig. vr. E. Stephani. G. Mechler. Bauplatz-Versteigerung. Der jenseits der Blücherbrücke rechts au der Ecke der BlSchee- und «erliwer G ras» gelegene, der Stadtgemetude gehörige «»»platz von LASS OG. — A80 » IHM. Flächeninhalt soll Domseestag de« LL J«»t dieses an NathSstelle »ersteigert werdeu Der Versteigerung«termtu wird selbst aber geschloffen werde», wen« Ein Sit» Jahres B»««tttags LL Uhr püuctltch znr angegebenen Stnude eröffnet, di« Versteigerung kein Wetter«« Gebot «ehr erfolgt. erstrigerckkgSbedtugnogeo liegen in n»s«e» Vanantte znr Et». attousplan nnd die BersteigerAkgsbedtugnogeo liegen an« an«. zig, de« 2». Mai 1»7« De, Math »er Stahl Leipzig vr. E. Etephaui. Lerntti. Bekanntmachung. Da« 6. Stück de« diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes für da« Königreich Sachse« ist bei un« etngegangen und wird bi- z«« 2V. diese« Vtanats auf dem Rathhaussaale zur Einsichtnahme öffentlich »uShängen. Dasselbe enthält: Nr. 47 Verordnung, da» ungebührliche verladen von Bruchsteinen rc. ans Elbsahr- zeugen betreffend; vom 30 April 1874 Nr. 48. Bekanntmachnng, den Verzicht de« vorschußvcrein« z« Loschwitz ans Stempel- besremngen betreffend; vom 29 April .874. Nr. 4S. Verordnung, die Expropriation von Trnnveigenthum für Erwetternng der Haltestelle Böhlen an der Leipzig-Hofer StaatSrisenbahn betreffend; vom 1t. Mat 1874. Nr. bO. Berordnnng, die Abtretnng von Grundetgenthum zu Srbannng einer Eisen bahn von Schandau über Sebnitz nach Neustadt bei Stolpcn betreffend; vom 12 Mai 1874 Nr. 51. Bekanntmachuug, die Aufhebung de« Bezirksgericht« Löbau betreffend; vom 2t. «ai 1874. Nr. 82. Verordnung, die Abtretung von Grunveigenthum zu Erbauung einer, die Fortsetzung der Süslausitzer Staatsbahn bildende« Eisenbahn von Sohland über Neustadt nach Pirna betreffend; vom 2Z Mai 1874. Leipzig, am 8. Juni 1874. Der Math »er Gt-"t Leipzttz. vr. E. Step^ -i. Lerntti. Bekanntmachung. Die heiße Witternug der letzten Tage hat den Wasserverbrauch au« der städtischen 2?afferlett»«g tu solcher Weise gesteigert, daß die vorhandenen Maschinenkräste diese« vermehrten Beoars nicht entspreche» nnd nicht soviel Wasser dem Hochreservoir znführrn konnten, al« von dort au« str da« städtische Nöhrennrtz entnommen ward. Der Wasserbefiavd im Hochreservoir sank deshalb während einzelner Tagesstunden auf ein Minimum herab urd dieser Wechsel hat gewvhnl ch eine Trübung de« Waffe,« tm Gefolge. Mit der demr ächst tn Aussicht stehenden in Betrieb-Stellnug der beide» neue» Maschinen, wovon die eine Anfang Juli und die andre etwa 14 Tage später tu Thätigkett treten soll, wird di« Wafferleitnug in den Stau» gesetzt werdeu, auch einem sehr be deutend vermehrteu Wasserbedarf zu entsprechen. Bi« dahin aber müssen wir nicht unr die in »nfrer vekanutmachuog vom 2». April d. I. eiugeführteu Beschränkungen tm «afferverbrauch aufrecht erhalte» nnd hierdurch in Eriuuernng bringen, sondern wir weudeu un« zugleich au» mit der dringenden Bitte an da« Public»«, einen möglichst schonenden unv sparsamen Gebrauch von der Wasserleitung zu machen, damit wir nicht, fall« der tägliche Wasserverbrauch sich noch Wetter vermehren un» da« für die jetzigen Maschinenkräste möglich« ProductionSquantnm über- steige» sollt«, «enöthigt werden, für einzelne Zwecke, z. B. zum Gebrauch bei Vautea u. s. w. die Wasserentnahme an« der städtischen Wafferlettuag gänzlich einzustellen Mit dieser augeleaeutltchen Bitte an da« Publ'cum verbinden wir die writere, daß diejenigen Grundstücksbesitzer, welche eigne Brunnen haben, für gute Instandhaltung derselben, namentlich dnrch regelmäßige« Abplnmpe«, besorgt sein mögen, damit vorkommenden Kall« ein trinkbare« u« diesen Brnuuen entnommen werden kö Leipzig, am 8. Inut 1874. Der Math der Gtadt Betpzt«. vr. E. Stephani. Lerntti. Bekanntmachung. Au der Gckhwle z« S»»»e»itz ist die ». ständige Eehrerftelle «tt einem IahreSet». komme« von SOS «ff un» sreter Wohanua z» besetzen Bewerber wolle« ihr« Gesnche nebst den erforderlichen Zeugnissen bis za« 27. dieses LMwwats btt UN« etvreichen Der Math her Gtadt Beipzitz. Leipzig, a» s. I»»t 1874. vr. E. Stephani. G- Mtthler.
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