Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.07.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-07-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187407010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18740701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18740701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1874
- Monat1874-07
- Tag1874-07-01
- Monat1874-07
- Jahr1874
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.07.1874
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Erscheint täglich früh 6'/, Uhr. Nkuact-i», 11» L-prtitton Johaimisgafl« 33. Vcrantw. Nüd.ictmr Fr. Hüttner. Sprechstinidc d. Redaction vormittag« »«» n—>r Uhr Rachmttt.ig» ro» «—L Uhr. Annahme der für dir nächst- folgende dkum-ner bestimmten Zimratc an Wochentagen bis 3 Uhr Rachmittags, an Tonn- und Festtagen früh bis '/,9 Uhr. Filiale für Zoferatenauaalime: Otto klemm, Universitätsstr. 22, Louis L-ilbe. Hainstr. 21, part. TagMM Anzeiger. Organ für Politik, Lvcalgeschichk, Handels- und Geschäftsverkehr. Ahrallkveataprri« viertelithriich l Tblr. 1ö Rar., incl. Brmgerlohn t Lhl.. 20 Ngr. Jede einzelne Nunnner 2'/« Rgr. Belegexeniplar l Ngr. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbesvrderung t l Thlr. mit Postbcfordenmg 14 Thlr. Znscratr 4gefpalteneBourgoi»zeil« l'/.Ngr. Größere Schriften laut unserem PreiSvrrzeichnitz. Neclamrn ««irr ». Nkdartiolirftrich die Svaltzeile 3 Ngr. Inserate sind stets an d. Lrpedirtau zu senden. W 182. Mittwoch den 1. Juli. 1874. Bestellungen auf das dritte Quartal 1874 Des Leipziger Tageblattes LL,800) »oLe man «-glichst bald an He «rwzeichvete Expedition, Johaunisgasie Nr. 33, gelange» lasten. Außerdem werdchi von stumntüchen hiesigen AeilttUGsLpedklenre« Bestellungen auf da» Tageblatt angenommen und «»»geführt. Auswärtige Abonnenten müssen sich an da« ihnen zunächst gelegene Postamt wenden. De, Wsto»«e«e»ttpieet» vettLgt p,. Qm-tts-t L LHl,. LS bkgr., -»elschve Btt»Ge,loh» L Tvlr. AO dkg,., d«,ch die Hßoft Aezoge« A LHlr. Wr eine Extrabeilage sind ohll-e Postbesörderung 11 Thlr., mit Postbeförderung 14 Thlr. Beilegegebühren unter Vorausbezahlung zu vergüten. Reclamen unter dem Redactionsstrich werden die Zeile au» Petitschrift mit 3 Ngr. berechnet. DM- Da» Tageblatt wird früh 6'/, Uhr au«gegeben und enthält die bi» zum vorhergehenden Abend eiugelausenen wichtigsten politischen und Börsen - Nachrichten in telegraphischen Original-Depeschen. Leipzig, im Juni 1874. »>BS I^elpL-UST V»U«AI»ttv«. Bekanntmachung. Diejenigen Grundstücksbesitzer, welche einen Beischleufieucan»« an die Stadtcasse zu zahlen haben pnd damit per Termin Johanni» 1874 im Rückstände geblieben find, werde« zu dessen sofortiger Berichtigung ausgefordert. . Leipzigs den27. Juni 1874. De« Roth» Fi«««, D«p» ation. -Verrllleliee kerirksvereln «1er 8trult l^Iprlx. Ver»«»»«Lluiizx >littvocst den 1. duli 1874 -4dends 6^/4 vtir im 8n»l der alten >VaLge. : l) Leriekt, de8 ^anitLt8-.4u88ck., die ^nreige-kstiekt bei LU8lecstenäeu X ravst beiten in den 8ebulev betr., lief. Herr vr. 2) Deriebt des Herrn vr. über dev .^errtevereivstan in Li86vaeb; 3) Anträge de» Herrn Or. vr. Bekanntmachung, Miethvcränderungen bett. Um da» Verzeichnis der EinquartieruaaSpfiichtige« und der zur Gtnquartternng geeignete» Räume in Ordnung zu erhallen, geben wir den Hausbesitzern und Admini stratoren hiermit auf, jede in ihren Hausarundftücken eingetrelene Mieth- refp. ZtuSper» änderung länastens acht Tage nach deren Eintritt bei unserem Ltuartier-Amte (Rathhaus, erste Etage) schriftlich anzumeldcn. Jede Unterlassung oder Versäuniniß dieser Vorschrift wird mit einer Geldstrafe von fünf Thaiern geahndet werden. Leipzig, am 20. Juni 1874. Der Rath der lAtadt Leipzig. Lampr vr. E. Stephani. precht. Bekanntmachuna. In Gemäßheit des §. I der Instruction für die Ausführung von Wafferrohrleitunqen und Wasseranlagen m Privatgrundstücken vom 7. Juli 1865 bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kennt niß, daß der Schlosser Herr Paul Richard Bühring, Hohe Straße, Nr. 2, zur Uebernahme solcher Arbeiten bei uns sich angemeldet und den Besitz der hierzu erforderlichen Vorrichtungen nachgewresen hat. Leipzig, am 27. Juni 1874. Der Rath der Stadt Leipzig'. vr. E. Stephani. Mefferfchmidt. Bekanntmachung. Die Lieferung des Bedarfs an Braun- und Steinkohlen für die städtischen Schulen soll an den Mindestfordernden vergeben werden. Diejenigen, welche sich hierbei betbeiligen wollen, werden hierdurch aufgefordert, die betreffenden Bedingungen im Rathsbauamte einzusehen und ihre Preisforderungen daselbst bis Donnerstag den 8. Juli dieses JahreS AbendS S Uhr versiegelt und mit der Aufschrift »Lokten- tiekerung" versehen cinr»reichen. Die nicht versiegelten oder mit der vorgedachten Aufschrift nicht versehenen Offerten müssen unberücksichtigt bleiben. Leipzig, den 20. Juni 1874. Der Rath der Stadt Leipzig. . Wlisch, vr. E. Stephani. Ref. Bekanntmachung. Die diesjährigen Spritzen-Proben finden folgender Weise statt: Die den Viectclspritzen Nr. 5 und 7 am Mittwoch den I. Juli auf dem Fleischerptatzr, > du- der dergleichen Nr. 3 und 13 am Donnerstag den L. Juli auf dem Platze vor der Frankfurter und Waldstraße, die der Viertelfpritze Nr. 6 am Freitag den k. Juli auf dem Maricnplatze. Das Nähere enthalten die an die betreffenden Mannschaften geschickten Bestellzettel. Leipzig, den 24. Juni 1874. Der Branddirertor und Kommandeur der Feuerwehr. Aßma nn. Lürgerverlammlung im Schühenhaus. * Leimig, 30. Juni. Wie mächtig die von der StaatS^ierung in der Amtsblattfrage neuerdings angeordneten Maßregeln, das Vorgehen der Kreis- direction gegen den hiesigen Rath re. die Gemüther in unserer Stadt bewegen, davon hat die gestrige Schützenhaus-Bersanimlung lautes Zeugmß ab gelegt. Auf die Einladung der Vorstande des Städtischen Vereins und der Gemeinnützigen Ge sellschaft versammelten sich die Vertreter aller hiesigen Stände in so großer Anzahl, daß der große Saal, dicGallerien und alle sonstigen Neben räumlichkeiten überfüllt waren. Unter den An wesenden bemerkte man namentlich hervorragende Lehre* der Universität und ausgezeichnete Mit glieder des Jurifteustandes, deS Handels- und <Hew er bestände« und selbst eine größere Anzahl älterer Bürger, die sich meistentheüS Jahre lang von Versammlungen fern gehalten hatten. Kurz nach 8 tlhr eröffnete der Vorsitzende de- Städtischen Verein-, Herr vr. wsd. Kühn, die Versammlung mit kurzen einleitenden Worten. Ganz plötzlich sei in unsere auf ihre Gemeinde freibeit stolze Stadt eine Frage hinein geworfen worden, welche die Bewohner mächtig aufrege. Wenn vielleicht auch Einige der Meinung fern könnten, daß es sich im Anfang der Frage nur um eine Eifersüchtelei zwischen zwei hiesigen Blät tern gehandelt, so habe doch die Gemeindevertre tung sofort den Ernst der Sache begriffen und deren eminent politische Seite erkannt. Bon dieser Seite au« hätten auch die Vorstände der beiden Vereine die Angelegenheit betrachtet, und wenn sie etwa- zögerten, eine Versammlung zu berufen, so geschah Aies, um zunächst noch die Schritte av- ruwarten, welche d,e Regierung ergreifen würde Nun habe die Regierung ihr letzte« Wort noch nicht gesprochen, aber es sei Zeit, daß die Bürger schaft rhren Willen erkläre. Al« ein schönes Zei chen des Leipziger Bürgersinnes müsse es ange sehen werden, daß trotz der warmen und schönen Jahreszeit die Versammlung so stark und glän zend besucht sei. Zum ersten Vorsitzenden wurde Herr vr. Kühn, rum zweiten Vorsitzenden Herr vr. Georgi, zum Schriftführer Lerr Rechtsanwalt Sachs erwählt. Herr Eiscngießereibesitzer und Stadtverordneten- Vicevorsteber Götz bestieg hierauf unter lautloser Stille die Tribüne und erstattete folgendes Re ferat: Als nach den gewaltigen Kämpfen des Jahres 1870—187t das Deutsche Reich neu ausgericktet und von dem Jubel deS ganzen deutschen Volkes begrüßt worden war, da durfte man hoffen, daß auch wahrhaft volk-thümliche Institutionen ge schaffen werden würden. Wir haben nun zwar auch Vieles erreicht, Vieles, was früher trotz allen Ringens nicht erreicht werden konnte. Aber einer tief betrübenden Thatsache stehen wir gegen über. Uebermorgen, den 1. Juli, tritt das Reicks- preßgesetz in Kraft, das Gesetz, welches endlich ,n ganz Deutschland eine bestimmte gesetzliche Preßfreiheit einzuführen bestimmt ist, und heute, zwei Tage vorder, stehen wir hier, um zu pro- testiren gegen die Vergewaltigung der Preßfrei heit in Sachsen. (Lebhafter Beifall.) Der Eon- fiict zwischen dem hiesigen Tageblatt und der Regierung hat feine Wurzeln im Beust'fchen Re giment. (Sehr wahr.) Damals verstand man eS durch eine wunderbare Interpretation der Gesetze die Presse in Fesseln zu legen, und heute finden wir in Sachsen die Thatsache vor, daß die Local- presie mit verschwindenden Ausnahmen vinculirt »ff: sie darf dem Volke nicht sagen, was sie soll und will. Eine solche Au-nahme bildet da« Amtsblatt der Stadt Leipzig, und es müssen ganz merkwürdige Umstände gewesen sei», daß man seiner Zeit dem Leipziger Rath die Vincnlirnng nicht angesonnen Kit.) Schon i« vorigen Jahre Haie die Gtaats- regiernng einen Versuch, auch diese- Blatt zu viaculire», gemacht, habe aber bald von der Ausführung diese» be,kkigen Unternehmens abge sehen, und so konnte manfich der Ansicht zuneigen, daß die Sache im Sande verlaufen würde, indessen die Regierung ist ganz plötzlich gegen den Stadt rath wieder mit dem ganzen Beust'schen Apparat angerückt. ES müsse Verwahrung gegen die von einer Seite recht geflissentlich colportirte Aus streuung eingelegt werden, daß es sich um eine Ra„cüne zwischen »wer hiesige» Blättern handle. Rein, es handle sich nicht ognun, de« Tageblatt seine Abonnenten zu erhalten oder alle- Das zu vertreten, was da- Tageblatt geruckt. Worum es sich handle, da- sei klar und einfach: die Re gierung mißbillige die Haltung der Stadt Leipzig gegenüber Kaiser und Reich und suche diese.' .Hal tung entgegenzutreten. (Lauter Beifall.) Die nächsten Tage würden die Entscheidung darüber bringen, ob das Ministerium der Auffassung der Kreisdirection beipfiichtet. Wenn da- Letztere ge schieht, dann entsteht die Frage: Was soll nun wer den? Es giebt zwei Möglichkeiten. Entweder das gesammte RathScollegium nimmt seine Entlassung, denn es darf nach dem Gesetz nicht renitent sein, daran hindert es fein geleisteter Eid: oder aber daS Collegium fügt sich dem Ministerium. ES sind das gewiß zwei schwere Alternativen; im erfteren Fall wird eine commiffarische Verwal eintreten, die Bedenken dagegen sind nicht h Art, und wir stehen dann vor unabsehbar hältnisscn. Dem R-thscollcgium steht die Entschcidimg über diesen Schritt zn auch dann, wenn es sich fügen sollte, kann es sagen: wir Haben ehrenhaft gekämpft! (Laute BravoS.) Wir aber Aste können sagen: das Benst'sche Regiment ist vergangen, nnd so wird auch die jetzige Strömung vorüvergehen! (Lang anhaltender Beifall.) Tritt der andere Fall ein, nun so haben wir einen Hort am Reich, wo wir unser Recht herho len können. DaS Reich wird und muß uns dann helfen! (Stürmischer Beifall und Hände klatschen) Der Redner ersuchte hierauf die Versammlung, daß sie, um zu beweisen, daß die Bürger von Leipzig hinter ihrer Vertretung stünden, einmüthig folgender Resolution zuftimmcn möge: Die Versammlung erblickt in dem Vorgehen des Ministeriums des Innern und der Kreisdirection gegen dir Gemeindebehörde Leipzigs in der Amts blattfrage eine schwere Beeinträchtigung der Ge meindefreiheit und der schon bisher durch Ber fassmrg und LandeSgesetz«, von jetzt an auch durch da- Reichsgesetz gewährleisteten Preßfreiheit. Sie spricht ihrer gesetzlichen Vertretung volle Zustimmung ans zu der von derselben in dieser Lngrlegeuheit beobachteten Haltung und die feste Zuversicht, daß sie in dieser Haltung auch ferner fortfahren werde. Hatte die Versammlung schon während der vorbeyierkten Rede keinen Zweifel darüber ge lassen, wie sie denke, so wurde sie durch die nun folgende Rede des Rechtsanwalts vr. Hans Blum, welche allerdings auch als ein Meister stück glänzender, hinreißender Beredsamkeit gelten darf, in wnhre Begeisterung versetzt. Derselbe sägte ungefähr Folgend«-: Bei der ganz« Angelegenheit stehe zunächst die Frage im Vordergrund: in wie weit kann die Regierung mit gutem Recht behaupten, daß sie das Gesetz aus ihrer Seite habe? Der Streit, welcher von der Regierung angefacht worden, dreht sich um ein einziges Wort, um daS Wort „geeignet". Wenn man den richtigen Sinn, wel chen das Gesetz diesem Worte unterlegt, ermitteln will, so muß man zurückgehen auf die Entstehung des Gesetzes im Jahre 1855. Das Gesetz wurde erlaffen bei Aufhebung der Patrimonialgerichtsbar keit, also damals, wo es galt, die Gerichte über zuführen unter die höhere Autorität des Staates und damit den ganzen Richterstand zu heben. Wie aber ist diese Hebung des Richterstandes ver einbar mit der Art und Weise, wie die Regierung jenes Gesetz auölcgt? Indem sie dem Rich- ^ ihrer jeweiligen politischen Tagcsmeinung Slegung vorschreibt, tastet sie entschieden ität des Richterstandes an. (Sehr wahr.) torische Vermuthung spreche dafür, daß, Gesetz die etwas harte Rechttzverbind- lichkeit der obrigkeitlichen Bekanntmachungen drei Tage nach ihrer Einrückung in den Amtsblättern für Alle anordne, unmöglich das Wort „geeignet" sich auf die politische Haltung der Blätter, son dern nur auf ihre Verbreitung beziehen könne. Oder aber, wenn die Regierung mit ihrer Auf fassung im Rechte wäre, zu welchen Consequenzen würde Das führen? Der Richter müßte dann entweder sich mit der Frage befassen: „welches der in deinem Bezirk erscheinenden Blätter steht der politischen Anschauung der Regierung am nächsten?" oder er verzichtet darauf, selbst ein Amtsblatt zu wählen, er nimmt Fühlung mit der Regierung und läßt diese selbst die Wahl vor nehmen. Oder er ist unabhängig, er bedient sich des Blattes seiner eigenen politischen Richtung, gleichviel ob es verbreitet ist oder nicht. Kann man ein derartiges Berhältniß für de« Richter- standeS würdig halten? (Rufe: nein, nein!) Wenn man die Auslegung des Gesetzes seiten- der Regierung, nachdem es nunmehr fast 20 Jahre bestanden, betrachte, dann könne Einem das Ge fühl tiefster Beschämung nicht erspart werden. (Bravo.) Wahr sei^ daß icneS Gesetz auS der Zeit der schlimmsten politischen Reactiou stamme, auS jener Zeit, wo Herr von Beust sich durch die be kannte Regierunäskunst eine devote Kammer ge bildet hatte. Aber Herr von Beust habe doch niemals eine solche Interpretation, wie sie gegen wärtig geschehe, gewagt. So tief er, der Nedner. von der Beust'schen Aera denke, so müsse er doch Da« laut an dieser Stelle bekennen. (Lebhafter Beifalls) Als nach den Ereignissen von 1866 der verstorbene König Johann in sein Land zurück- kchrte, da erließ er eine Proklamation an sein Volk, in welcher er die Entlastung de- Herrn von Beust und der anderen Minister verkündete. In der Proklamation war gesagt, daß er Alle« dahinten bleiben lasten wolle, was verurtheilt sei durch den wuchtigen Tritt der Weltgeschichte, er wolle Männer suchen, die der neuen Zeit gewachsen seien. (Sensation und laute Bravorufe.) Wie aber haben diese Männer, welche dann die Stürme von 1870—1871 mit erlebt, "ihre Aufgabe erfaßt? Wahrlich, wir in Leipzig "seien nicht daran ge wöhnt, irgend welchen Dank zu beanspruchen für Das, was wir 1870—1871 geleistet. Aber Das haben wir auch nicht erwartet, daß man uns neuerdings noch schlimmer behandeln werde als in den Zeiten der tiefsten Reaction. (Langanhalten der stürmischer Beifall.) Daß da- Gesetz in dem Sinne unausführbar sei, wie es gegenwärtig die Regierung wolle, DaS habe selbst der Minister v. Nostltz-Wallwitz in einer im Jahre 1872 gehaltenen Kammcrrcdc an erkannt. Der Minister scheine freilich vergessen zu haben, was er dainalS gesagt. Die Kreis direction könne aber nicht diejenige Behörde sein, ---
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite