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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.07.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-07-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187407237
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18740723
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18740723
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1874
- Monat1874-07
- Tag1874-07-23
- Monat1874-07
- Jahr1874
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.07.1874
- Autor
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Erscheint tiiHlich früh 6»/, Uhr. Lrdacti»» »ntz Lrpttitt»» JohaniliSqassr ZZ. Verantw. Redactrur Fr. -iltt»rr. Sprcchstundr d. Redaction -ormmag« »>>« ii—Ul»r NachmM,»g» »o« «-»L Uhr. Annahme der für die nächst- folgende Nummer bestimmten Imerate an Wochentagen bis »Uhr Nachmittags. »u Tonn- und Festtagen früh vis V,S Uhr. Filtalr für ZoserateotMLahmr: Otto Klemm. UnivrrsitätSstr. 22, LouiS Lösche. Hainstr. 21, part. MMr.TagMM Anzeiger. Orgm für Politik. Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Anfrage 11,8»« 2id»>oe«e»t«»rkl» vicrteliührUch 1 Thlr. 1L Ngr., incl. Briugcrlohn I Thlr. 20 Ngr. Jede einzelne Nummer 2'/, Ngr. Belegexemplar 1 Ngr. Gebühren für Lxtrabeilaae» ohne Postbesörberung 11 Thlr. mit Postbefvrdrnuig 14 Thlr. Zaferole 4grspaltenrBourgoiS»ile 1'/»Ngr. Grdtzrrr Lchristeu laut unserem Preisverzeichn itz. Leclawr« »vter d. tledactionostrich die Epaltzrile 8 Ngr. Inserate sind stets an d. -rprttttoa zu senden. M 2Ü4. DormerStag den 23. Juli. 187«. Wegen einer Festlichkeit der L. ^«iL'schen Offlcin schließen wir unsere Expedition heute Donnerstag den 23. Juli Mittags 12 Uhr und bitten daher das geehrte Publicum die für das Tageblatt bestimmten Anzeigen im Laufe des Vormittags bei uns abgeben zu lassen. Bekanntmachung, die Wahl eines außerordentlichen pharinaeeutischen Mitgliedes des Landes- Medicinal-CollegiuinS nnd eines Stellvertreters deffelven betreffend. In Gemäßheit H. 33 des Regulativs zur Verordnung vom 29. Mai 1872, die ärztlichen und pharmaceutischen Kreisvereine betreffend, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß am 21. Mai und beziehentlich am 8. Juli dieses Jahres, und zwar jedesmal in Gegenwart der als Wahlgehülsen zugezogencn Herren Apotheker Schwarz und Klötzner von hier, die Auszählung der in Folge der Bekanntmachungen vom 27. April und 30. Mai dieses Jahres und der vorschrifts mäßigen Benachrichtigung der einzelnen Bezirksvereinsmitglieder eingegangenen Stimmzettel vorge nommen worden ist. Hierbei hat sich ergeben, daß Herr Apotheker Bennö Kohlmann in Reudnitz rum außerordentlichen Mitglieds des L'andes-Medlcinal-Collegiums und Herr Apotheker Georg Telle in Leipzig zu dessen Stellvertreter gewählt worden ist. Dieselben haben sich auch zur An nahme der aus sie gefallenen Wahlen bereit erklärt. Leipzig, am 17. Juli 1874. Königlich Sächsische KreiS-Direetton. von Burgsdorff. Bekanntmachung. 1) Die diesjährige Leipziger Michaeltsmeffe beginnt am 28. Septenrber d. I. und endet mit de« L7 Oktober -. I. 2) Während dieser drei Wochen können alle ix» und ansläinbische» Handelsleute, Fabrikanten und Gewerbetreibende öffentlich hier feil halten. 3) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel allen auswärtigen Ver käufern bei einer Geldstrafe bis zu 50 Thalern verboten. 4) Jedoch ist das AuSpacke« der Waare» den Inhabern der Meßlocalien in den Häusern ebenso wie den in Buden und aus Ständen feilhaltenden Verkäufern in der Woche vor der Böttcher woche gestattet. Zum Ginpacken ist das Offenhalten der Meßlocale in de« Häuser« auch in der Wocbe nach der Zahlwoche gestattet. 5) Jede frühere Eröffnung, sowie spätere Schließung eines solchen Verkaufslocales wird, außer der sofortigen Schließung desselben, jedesmal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, unnachsichtlich mit einer Geldstrafe bis zu 25 Thalern geahndet werden. 6) Personen, welche mit dem in tz. 55 der deutschen Gewerbeordnung vorgeschriebenen Legitimations- scheiue nicht versehen sind, dürfen bei Vermeidung einer Geldstrafe bis 50 Thaler oder entsprechender Haftstrase den Hausirhandel während der Messe nur nach eingeholter Erlaubniß des Polizeiamtes und auch mit dieser nur in den eigentlichen drei Meßwochen betreiben. 7) Auswärtigen Spediteuren ist von der hauptzollamtlichen Lösung des Waarenverschlusses an bis mit Ende der Woche nach der Zahlwoche das Speditionsgeschäft hier gestaltet. Leipzig, am 20. Juli 1874. Der Sikath der Stadt Leipzig. Bekanntmachung. Bon deni Königlichen Ministerium des Innern ist dem Vorstande des Glffer-Saale-Canal» Vereins zu Leipzig zur Vornahme der allgemeinen Vorarbeiten für die von Letzterem beabsichtigte Canalverbindung zwischen Elster und Pleiße sowie Canalisirung des Elster-Floßgrabens und der Pleiße u. a. in der Stadtflur Leipzig Genehmigung ertheilt worden und cs wird dies den betr. Grundbesitzern hierdurch mit der Veranlassung bekannt gemacht, daß sie die gedachten Vorarbeiten zu dulden, den» damit beauftragten und sich legitimircnden Personale bei Aufsuchung und Absteckung der Canallinie keine Hindernisse in den Weg zu legen, vielmehr den freien Zutritt zu ihren Grund stücken zu gestatten, auch der Beschädigung , Wegnahme oder Versitzung der die auögesteckten Linien bezeichnenden Ialons und Pfähle sich zu enthalten haben, wogegen ihnen etwa entstehende wirkliche Schäden nach deren vorgängiger legaler Ermittelung vergütet werden sollen. Leipzig, am 20. Juli 1874. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Eerutti. Bekanntmachung. Die bei dem hiesigen Leihhause in den Monaten Mai, Juni, Juli, August und September 187!» versetzten oder erneuerten Pfänder, die weder zur Versallzeit noch bis jetzt eingelöst wurden, sollen den 3. September und folgende Tage d. I. im Parterre« Locale des Leihhauses öffentlich versteigert werden. Es können daher die in den genannten Monaten versetzten Pfänder spätestens den 6. August d. I. und nur unter Mitcntrichtung der Auctionökosten an 12 Pfennigen von jedem Thaler des DarlehnS eingelöst oder nach Befinden erneuert werden. Vom 7. August d. I. an, an welchem Tage der AuctionS-Katalog geschloffen wird, kann die Einlösung derselben nur unter Miteutrichtung der AuctionS« kosten au 12 Pfennigen von jedem Thaler der ganzen Forderung des Leihhauses stattsinden, und zwar nur bis 27. August d. I., von welchem Tage ab Auktion-« Pfänder unwiderruflich weder eingelöst noch prolongtrt werden rönnen. Es hat also vom 28. August d. I. an Niemand mehr das Recht, die Einlösung solcher Pfänder zu verlangen und können sie daher von den Eigenthümern nur auf dem gewöhnlichen Wege des Erstehen« wieder erlangt werden. Dagegen nimmt das Geschäft des Einlösens und Versetzen- anderer Pfänder während der Auction in den gewöhnlichen Localen seinen ungestörten Fortgang. Leipzig, den 21. Juli 1874. DeS Rath- Deputation für Leihhaus und Sparkasse. , Bekanntmachung. Zur Verbreiterung der GranittrottoirS im Halle'schen Gäßchcn sind 88,50 lautende Meter Granitschwellen, 0,566 Meter breit und 0,165 Meter hoch, und 86,76 lausende Meter dergleichen, 0,566 Meter breit und 0,236 Meter hoch anzuliefern und zu verlegen. Desgleichen sind auf derselben Straße 270 O Meter Straßenpflaster von bossirten Steinen neu zu fertigen und 506 lll Meter vorhandenes umzulegen. Die hierzu erforderlichen Steinsetzerarbeiten, sowie die Lieferung von Granitschwellen sollen an den Mindestfordernden vergeben werden und es wollen die hierauf Reflectirenden ihre Offerten bis zum 30. dieses Monats AoendS 7 Uhr versiegelt bei der Marstall-Expedition niederlegen, wo auch die näheren Bedingungen eingesehen werden können. Leipzig, den 21. Juli 1874. DeS RathS Straßenbau-Deputation. vr. Koch. Mechler. Bekanntmachung. Die diesjährige Probe der Viertelsspritzen Nr. 10 und 12 findet am Freitag den 24. Juli auf dem Noßplatze statt. DaS Nähere enthalten die an die betreffenden Mannschaften geschickten Bestellzettel. Leipzig, den 21. Juli 1874. Der Branddirektor und Commandenr -er Feuerwehr. Aßmann. Leschliissr trs Nathr 1» der Plenarsitzung v»m 25. Juni 1874.*) Aus die am 20. dieses Monats in der Amts blattangelegenheit beschlossenen Anfragen (s. Tage blatt vom 27. Juni, Seite §467) hat die König liche KreiSdirection die erste Frage verneint, die zweite bejaht, ebenso die dritte, insoweit es sich um amtliche, daS heißt obrigkeitliche Verordnungen und Bekanntmachungen des Rathes als Verwalter der städtischen Gemeindeangelegenheiten handelt; da der Rath die volle Ueberreugung hat, daß diese Beantwortung rücksichtlich des 2. und 3. PuncteS im Vcrordnungswege Normen aufftellt, die außerhalb der hier allein maßgebenden Be stimmungen des Landesgesetzes vom 11. August 1855 liegen und darüber hinausgehen, so wird zugleich mit Rücksicht aus das entgeaenftehendc öffentliche Interesse beschlossen, bei dem Königlichen Ministerium des Innern bezüglich des 2. und 3. Punctes Beschwerde zu erheben. Nach Berwilliguna einer Unterstützung von 10 Thlr. an zwei Schwestern aus der Mende- -iftung und Genehmigung verschiedener den Stadt verordneten zur Prüfung und Iustification mit- zntheilender Rechnungen aus daS Jahr 1873, werden die eingegangenen Zuschriften der Stadt verordneten vorgetragen; letztere ertheilen Zu stimmung: ») zu den Kosten der Herstellung und dem Ni vellementsplan der zu verbreiternden und zu regu- lirenden Schulgasse bis zur Promenade, jedoch mit Aussetzung der Vorlage beziehentlich der Beleuch tungsanlagen daselbst und mit dem Anträge, die. in Aussicht genommenen Bänke an der Straße ivegfallen zu lassen, die Ecken der Promenaden an der Ausfahrt von der Schulgasse abzurunden und anstatt Bruchfteinpflaster solches von bossirten Steinen zu legen, d) den für Fachunterricht an der 3. Bürger- Ejngrgangrn bei der Red. d. Tagebl. am Z. Juli. schule mehr postulirten 107 Thlr. 5 Ngr. und erbitten sich e) über die projectirte Gaslegunq nach den, Hecker'schen Grundstücke in die südlich der Arndt straße dieser parallel gelegenen Straße genauen Situationsplan. Es wird beschlossen, den gestellten Anträgen Statt zu geben, zu » Kostenanschlag über die Mehr kosten des Pflasters mit bossirten Steinen auf stellen zu lassen und den Stadtverordneten mit- zutheilen und beziehentlich seiner Zeit die Straßen yerstellung auSzuführen. Endlich wird dem Anträge der Stadtverord neten gemäß beschlossen, die durch Gachverständigen- Gutachten bezeichnten Theile de« künstlerische^ Nachlasses de- im Johannishospital verstorbenen Malers Sprosse gegen Gewähruptdes Taxwertes von 916 Thlr. au- der StadAVsse an daS Jo hannishospital für da« Museum zu erwerben und dort auszubewabren, die übrigen zu gleicher Auf bewahrung nicht geeigneten Gegenstände desselben künstlerischen Nachlasses zu Gunsten de« Iohannis- hospitaleS angemessen und unter Beobachtung der dem Verstorbenen schuldigen Pietät zu verwerthen und die eingegangenen Offerten wegen einiger derselben im Tapverthe von 180 Tolr. anzu nehmen, auch die von dem Genannten hinterlassene Baarschast an 250 Thlr. dem Iohanni-hoSpitale als Erben zu überweisen, jedoch durch letzteres iin Sinne und Willen des Verstorbenen zur Unter stützung armer Künstlerfamilien oder Angehörigen zu verwenden und hierzu Zustimmung der Stadt verordneten zu erbitten. drei Ualhsjtipeudien aus dem 15. und 16. Jahrhundert. D Leipzig, 20. Juli. Der Rath der Stadt Leipzig macht unterm 17. die Vacanz mehrerer kleiner durch ihr hohe« Alter ehrwürdiger aka demischer Stipnüsien, deren Verleihung in seine Hände gegeben ist und um welche sich Studirend« bis alt. Juli bewerben können, bekannt. Da älteste dieser Stipendien ist von Marcus Sculteti aus Großglogau, Professor der Theologie zu Leipzig und Domherr zu Meißen, «mno 1496 ge- stiftet und von vr. Caspar Deichsel um 1550 vermehrt worden. AusZarnckes „urkundlichenQuellen" erfahren wir über Marcus Sculteti cks maiori OlogoniL, daß er Mitglied der polnischen „Nation", daß er ferner 1459 Decan der Artistensacultät, in dem selben Jahre Vicekanrler, da« Jahr darauf Rector MagnificuS gewesen ist und dem „Fürstencollegium" von 1458 biS 1460 angehörte. Letztere Angabe berichtigt sich aber füglich durch daS von Zarncke selbst abgedruckte Collegiatenverzeichniß des kleinen FürstencollegiumS. In diesem ist MarcuS unter Nr. 30 aufgeführt, die Zeit, wann er in« Col legium eingetreten, unbestimmt gelassen, als da- Jahr seine- Au-trittS durch Wegzug (äiLeesmt) 1473 angegeben. (Unter gleicher Nummer ist im Verzeichn,ß der Collegiatcn des großen Fürsten- collegs ein Jacob Sculteti aus Stargard 1438 bi« 1460 aenannnt jnach Stepner im Chore der Nicolamrche »ono 1460 begraben, ebenfalls Professor der Theologie und Domherr von Meißens). Da« „Urkundenbuch deS HochstiftS Mei ßen" nennt unfern Sculteti im dritten Bande an vielen Stellen und bezeichnet ihn al« Magister, vr. tdeol., CustoS der Domkirche Meißen-, „Cautor" zu BreSlau und CanonicuS der Hauptkirche zu Glogau. „Doctor Marcus" kommt al- „cnato," aus Urkunden vom Jahre 1471, 1474, als Wahl- commiflar und Wahlverkündiger des Capitel« (wie sein Namensvetter aus Stargard 1451) bei der Bischofswahl von 1476 (hier wieder als Professor der Theologie und Probst zu St. Georg« in Schylow jZscheilaj gewöhnlich zumHayn jGroßen- hains genannt), »lS Mitglied de« Capitel- ferner in zwei Urkunden von 148L« als Mitglied eine- Schiedsgerichts zwischen dem Bischof und dem Eapitel in einem Notariatsinstrnment von 1489 und einem herzoglichen Patent von 1490 vor. Auch Dokumente von 1492, 1494 nennen noch Sculteti als „evstos" zu Meißen. Sculteti wird einen guten Meißner Wein in seinem Keller gehabt haben, denn er besaß durch Kauf einen Weinberg „die Drussel" unter der Burg Meißen, zwischen des Klosters Berge »nd Sparmann's Weinberge gelegen, seit Jahren in Lehen (Urkunde von 1495), schenkte ihn aber später der Bicarie St. Hedwig in der Domkirche unter der Bedingung, daß der Vicar oder der „leetorists" wöchentlich eine Messe von der heiligen HedwiqiS lese . .. (1495. 2. Juli). Der gute Domherr vr. Sculteti war aber schon für bloßes nüchternes W a s s e r dankbar, wie uns eine Urkunde vom 22. Nov. 1474 im königlichen HauptstaatSarchiv zu Dresden beweist, die im Urkundenbuch der Stadt Meißen und ihrer Klöster abgedruckt steht. Er stellt darin dem Probst und Stift zu St. Afra wegen de« vom Röhrwaffer desselben ihm in sein Grundstück zukommenden Ueberlaufs einen Revers auS. Sculteti« Hof lag darnach „gein sant Affran obir" gegenüber dem Kloster St. Afra. Sculteti rückte in der Reihe der Domherren immer weiter hinauf. Ein Dokument von 1498 nennt ihn an der Spitze einer BeurkundungS- commission. Seine Stellung als „Cuftos" der Kirche war nicht ganz rosig, sondern führte zu mehrfachen finanziellen Streitigkeiten mit dem Domcapitel, die erst bei seinem Nachfolger von Herzog Georg (anno 1497) beseitigt wurden. Senior des DomcapitelS ist er 1498, von welchem Jahre die Statuten des Capitels datiren. Als solcher kommt er rum letzten Male auf einem Aktenstück des HochstiftS von 1499 vor. Gersdorf bringt in seiner Jubelschrift über Leipzigs Rectoren Sculteti's Todesjahr bei: 1502. lieber vr. Deichsel belehrt uns Zarncke am angeführten Orte, daß er auS koeben stammte, 1523 Collegiat unserer Lieben Frauen und in demselben Jahre auch Artistcnfacultätsdecan war. Der dritte Wohlthäter unserer Hochschule ist Heinrich Wicderkehrer, sonst Probst genannt. Er stiftete ein Stipendium für seine Familie in Wil- landSstein, Iphvsen (Ober-) und Ochsenfurt (Unter franken), Würzburg und überhaupt Studirende der (eheinaligcn) bayerischen und meißnischen
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