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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.08.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-08-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187408229
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18740822
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18740822
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1874
- Monat1874-08
- Tag1874-08-22
- Monat1874-08
- Jahr1874
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.08.1874
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Erschein t-Attch früh 6l/, Uhr. Rktaclioa und Lr»t»iti»a Johanniszafse 33. Hrranttv. Redacteur Fr. stüttver Sprechstunde d. Redaction Bonnittag« von II—>2 Uhr Nachmllliz» von <—L Uhr. «lnnichme der für die nüchst- kslarndr Nummer bestimmten Inserate an Wochentagen bis 3 Uhr Mchmittaqs. an Lo»n- mb Festtagen früh bis '/,!> Uhr. Filiale für Inferatknannahme: Ltt» Klemm, UniversitätSstr. 22, Louis Lösche. Hcünstr. 2l, pari. KiWM.Tagclilalt Anzeiger. OlM für Politik, Localgefchichte, Handels- und GeschästSverkehr. Auflage 11,85V Aiwrilirmciüsprei» vierteljährlich l Thlr. 15 Ngr, incl. Bringerlobn 1 Thlr. 20 Ngr. Jede eirizelne.sttunimer 2'., Ngr. Belegexemplar 1 Ngr. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbesbrdcrung 11 Thlr. mit Pvstbefvrderung 14 Thlr. Inserate 4gespalteneVourgoiszeile 1'/,Ngr. Größere Schriften laut unserem Preisverzeichniß. Leclamen unter d. 8cdactioa»ßrich die Spaltzeile 3 Ngr. Inserate sind stets an d. ErpcLlti«, zu senden. Sonnabend den 22. August. 1874. Zur gefälligen Beachtung. Unsere Expedition ist morgen Sonntag den 23. August nur Vormittags bis -9 Uhr geöffnet. Lxpeillll«» Äes LelpLlKVr Vaxeblnlle« -Hülferuf. Leider sieht sich die Unterzeichnete Königliche Kreisdirectivn in die traurige Nothwendigkeit ver setzt, zugleich für drei von Schadenfeuern schwer betroffene Ortschaften ihre- Regierungsbezirkes an die Mildthätigkeit aller Menschenfreunde mit der dringenden Bitte um schnelle Hülfe durch freiwillige Gaben sich zu wenden. Am 8. August sind in Gröppendorf bei Mügeln vierzehn Wohnhäuser mit ver schiedenen Nebengebäuden niedergebrannt. Am 11. August Nachmittags brach in Riechberg bei Hainichen Feuer auS und legte in kurzer Zeit 11 Bauergüler und <; Häuser mit zusammen 11 Gebäuden in Asche. 31 Familien mit 145 Köpfen sind dadurch obdachlos geworden. In der Nacht vom 14. zum 15. August hat in Gorschonitz bei Leisnig eine FeucrSbrunst in großer Schnelligkeit acht Wohnhäuser zerstört; leider ist bei diesem Brande auch der Verlust eines Menschenlebens zu beklagen: die 52jährige Zimmermannswittwe Christiane Schmidt hat sich, um von ihrer Habe zu retten, noch in eins der brennenden Häuser gewagt und ist dabei uingekommen; sic hintcrläßt fünf zum Tbcil noch nicht erwachsene Kinder. Zn allen drei Brandsällen haben die, zum bei weitem größten Theit unversichert gewesenen Betroffenen fast alle ihre bewegliche Habe, Viele von ihnen auch die schon eingebrachte Ernte, ein gebüßt; ein großer Thcil derselben ist ganz unbemittelt, cS thnt schleunige Hülfe noth. Die Unterzeichnete Behörde ist, ebenso wie die in den betreffenden Ortschaften zusammengetretenen Comites, gern bereit, Liebesgaben für die Brandbeschädigtcn in Empfang zu nehmen und angemessen zu vertheilcn, gestattet sich auch zur Bildung von weiteren Sammelstetten andurch aufzusordern. Leipzig, den 19. August 1874. Königliche Kreis-Direction. v. Burgsdorff. Zur Annahme von Beiträgen ist die Expedition dieses Blattes ebenfalls gern bereit. Bekanntmachung, die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 3 Millionen Thaler betreffend. DaS Unterzeichnete Finanzministerium hat, aus Grund der ihm von der Ständevcrsammlung mittels Ständischer Schriften v»m 5. April 1872 und 30. Januar 1873 dazu ertheilten Ermäch tigung, beschlossen, an Stelle der laut Bekanntmachung vom 11. März 1874 (Gesetz- und Ver ordnungsblatt vom Jahre 1874 Seite 25) ausgcgebenen, am 15. September und beziehentlich 1. Octöber dieses Jahres fällig werdenden Ser. I und II der Königlich Sächsischen Schatzanwcisungen vom Jahre 1874 im Betrage von je Zwei Millionen Fünfhundert Tausend Thaler wiederum zwei Serien (Serien III und IV der Königlich Sächsischen Schatzanwcisungen vorn Jahre 1874) im Be trag von je Zwei Millionen Fünfhundert Tausend Thaler und zwar jede derselben mit: 500,000 Thlr. in Abschnitten zu 100,000 Tblr. Int. 750,000 - - - 50,000 - - 8, 1,200,000 - - - - 10,000 - - 0, 50,000 - - - - 1000 - - v auszugeben Der Zinsfuß dieser Schatzanweisungen ist aus drei und ein halbes Procent für das Jahr, die Dauer ihrer Umlauszeit aber ans fünf und ein halb Monate und zwar für die erstere Serie (Serie III) vom 1. September 1874 bis 15 Februar 1875 und für die letztere Serie (Serie IV) von« 15. September 1874 bis 1. März 1875 festgesetzt. Die Schatzanwcisungen werden von dem Unterzeichneten Finanzministerium ausgescrtigt. Die Begebung der Schatzanweisungen wird die Königlich Preußische Generaldirection der Sce- Handlungs-Societät in Berlin bewirken, welcher auch die Mittel zur Einlösung der Schatzanweisungen überwiesen werden sotten, soweit nicht die Besitzer derselben acht Tage vor eingetretener Fälligkeit erklären, daß sie die Zahlung unmittelbar bei der Königlichen Finanzhauptcässe in Dresden zu erheben wünschen. Die Bedingungen, unter welchen die Ueberlassung erfolgt, sind bei der Königlich Preußischen Generaldirection der Seebandlungs - Socictät zu erfahren. Dresden, den 17 August 1874 Königlich SachfifcheS Finanz-Ministerium. Für den Munster: von T Hümmel. Aufforderung. Bei der Feier des 2. September werden Nachmittags von 2 bis 4 Uhr einige Muflkchöre, je 16 Mann stark,' zu Marschmusik gebraucht. Geneigte Offerten mit Angabe deS Preises werden erbeten bis Dienstag den 25. August von der Schulexpedition des NatheS. (Rathhaus, 2. Etage.) Sitzung der Stadtverordneten am 19. August. (Lchluß^ * Leipzig, 20. August. Aus den Vortrag deS Referenten des Bauäusschusses, Herrn Direktor Näser, beschließt das Collegium ohne Debatte noch Folgendes: Die Rückforderungen für die Pflasterung der Sckulgassc, wie.sich dieselbe in Folge der vom Collegium beantragten Anwendung bossirter Steine nach Höbe von beziehentlich 2333 Tblr. IS Gr. und 320 Thlr. 25 Gr. ergeben bat, wird verwilligt, dagegen die Erhöhung der Postulate für „Insgemein" um 116 Tylr. 20 Gr. und 19 Thlr. 5 Gr. abgelehnt. Der vom Rath mit Frau verw. Scknabel >n Thonberg abgeschlossene neue Pachtver trag über Parcelle Nr. 71 des Flurbuchs für Tbonberg wird genehmigt. Die für Einführung der Wasserleitung in den neuen Straßen vor dem Zeitzer Thor, östlich der Conncwitzer Chaussee, gefor derten 6309 Thlr. 25 Gr. werden bewilligt. Zu der neueren Zuschrift des Rathcs bezüglich der vom Collegium vorgeschiagenen Linie bei Regulirung des linken Pleiß enflußuferS hinter dem Schlachthos wird dem Rath erklärt, daß im betreffenden Necommunicatc von einer sofortigen Corrcction des FlußuserS nicht die Rede sei, sondern daß man nur eine Feststellung der neuen Baufluchtlinie im Auge gehabt habe. Für Reparatur einer Maschine in der Stammanlaqe der St adtwasserkn nst »erden die vom Rath geforderten 435 Thlr. 12 Gr., sowie 492 Thlr. für einen neuen Reserveventil kasten und 25 Thlr. als Gratification für den Maschinenmeister Kühne bewilligt. Die übrigen Gegenstände, über welche der Finanz ausschuß Bericvt zu erstatten hat, werden wegen Unwohlseins des Referenten Herrn Advocat Eckstein von der Tagesordnung abgcsetzt. Die dekorative Seite -er Sedanftier noch einmal. Leipzig, 20. August. Das „Dringlichkeits- Votum" bezüglich der Leipziger Scdanseier (siehe Nr. 224 d. Bl. vom 12. August) ist, zu unserer aufrichtigen Freude sei cö ausgesprochen, auf guten Boden gefallen: überall macht man, wie verlautet und wie ersichtlich, erhebliche An strengungen, um die Häuser beim Feste im Feier- tagtzkleide. d. h. mit thcils neuen, theilS rcstau- rirten, theils „neuwaschenen"Fahnen und Fähnchen, erscheinen zu lassen. Die Gefahr, unserer Stadt Reinlichkeit NenoininLe und Großstadt-Dccorum durch den srübern saloppen „Schmuck" in Frage gestellt lind unS so vor Einheimischen und Frem den wieder arg blamirt zu seken, scheint allen Anzeichen nach abgewendct zu sein. Diejenigen aber, welche den wohlgemeinten Warnunasruf, der auf patriotischen und aus An standsgrunbcn beruhte, etwa docy unberücksichtigt zu lasten Lust haben sollten, Diese mögen nur ja sich den Contrast vor V,e Seele stellen, den ihre Ausstellungen mit den übrigen bilden und durch den sie daö unerbittliche Strafgericht des Volks witzes beraufbeschwöreil, unfehlbar gegen sich ber- aufbeschwören würden. — Auch die hiesigen Fremden von außerhalb des 8 Reiches sind, falls sie Freunde Deutschlands sind, zur Feier mit berufen. da diese ein Volksfest im ganzen Deutschen Reick ist. Rescrcnt denkt dabei namentlich an die hiesigen diplomatischen Vertreter und Handetsc 0 nsnln, gleichviel, ob Berussconsuln, ob nicht. Wir zählen deren ungefähr zwanzig aus dem Reich (Baden, Bayern, Württemberg. Hessen, Bremen), aus dem übrigen Europa (Westmächte, Rußland, Türkei, Schweiz, Niederlande, Belgien, Däne mark, Schweden. Spanien und Portugal, Italien, Griechenland, endlich aus der Neuen Welt (Nord amerika, Peru, Argentinien). Bemerkenswerth in dieser Hinsicht ist Las in englisch-normannischer Gothik gebaute Haus aus der Centralstraße 4. An demselben befinden sich zwei europäische und ein amerikanisches Consulatswappcn aus einmal. Welch reichen Fahnenschmuck könnten diese Ver treter von Reicksländcrn und fremden Staaten entfalten, wenn sie Alle von dem Vorrechte Ge brauch machten, das ihnen laut Instruction zu steht: die officiellen Farben und Abzeichen, Wappen und Embleme ber von ihnen vertretenen Staaten in Fahnen oder Standarten zu führen und bei festlichen Gelegenheiten, nicht blos bei nationalen Festen ihrer eigenen oder Advptiv- Heimathsländer, nein auch bei Landessesten an dem Orte ihrer Mission hoch von den Zinnen ihrer Gcncralconsulate, Consulate ober Agenturen wehen zu lassen, zum Zeichen freundlicher Theil- nahme an der allgemeinen festlichen Stimmung und als schickliche Salutirung des deutschen Reichs banners! Und giebt es denn — fragen wir weiter — überhaupt Gründe dafür, das von unS Erwartete und von der Höflichkeit Gebotene nicht zu thun ?! Gewiß nicht. Wir schließen mit dem erneuten Wunsche, daß der nächste Sedantag Leipzig im würdigsten, reichsten Festgewande schauen, „die Sonne" des 2. Septembers 1874, womöglich, gar keine „dunk len Puncte" der Häuserdecoration uiehr als all gemeines Aergcrmß „an den Tag bringen möge!" Von Rechts wegen. Aus Stadt und Land. * Leipzig, 21. August. Vom Königlichen Mini sterium deS Innern ist folgende Verordnung, das Ausspielen von Maaren im Königreich Sachsen betreffend, an die Kreisftcuerräthe er gangen und von diesen den Gerichtsämtern und Stadträthen zugesertigt worden: Nach einer Mitthrilung des Ministeriums des Innern kommen jetzt öfters Leute zu den Jahrmärkten, welch« Mit Legitimationsscheinen höherer Verwaltungsbehörden auS den zum Deutschen Reiche gehörigen Nachbarstaaten, und zwar meist aus Preußen, in der Weise versehen find, daß ihnen darin die Berechtigung nicht bloS zum Handel mit gewissen Maaren, Galanterie, s kurz-, Eoiwiwreiwaarm rc., im Umherziehen. sondern« auch zugleich zum Ausspielen dieser Maaren ertheilt wird. Auch haben in manchen Fällen die erwähnten Händler von hierländischen Behörden ausgestellte, dein Wortlaute jener Legitiinationsscheine entsprechende Ge- wcrbesteuersckcine bei sich und halten sich danach ohne Weiteres auch für berechtigt, das Anc-spielei, von Maaren im Umherziehen zn betreiben. Diese Annahme ist aber irrig, denn da die deutsche Gewerbeordnung des Ausspiclcns von Maaren gar keine Erwähnung tbiit und dieses Ailsspielen nach tz. 2btt des Rcichsstrafgesetzbuches sowie nach der Verordnung der vormaligen Landesregierung vom 15. Juli 182tt ohne zuvor cingeholte besondere polizeiliche Erlaubnis; nach wie vor verboten ist, so kann die seiten ausländischer Verwaltnngsbehörden erfolgte Ausstellung von Legiti- matisnsschcinen zum Gewerbebetrieb im Umherziehen, welche nicht allein auf den Handel mit gewissen Maaren, sondern auch auf das Ansspielen der letztem lauten, nicht die Wirkung haben, das; die Inhaber solcher Scheine in hiesigen Landen zum Ausspirlcu von Maaren als berechtigt angesehen werden dürften. lim nun zu vermeiden, daß die Inhaber solcher Scheine in dem durch den Inhalt ihres Legitimations scheines erweckten irrthümlichen Glauben, als ob ihnen die Berechtigung zun, Ausspielen von Maaren zustehe, durch den Wortlaut der von hierländischen Behörden ihnen ausgestellten Gewerbesteuerscheine bestärkt werden, wollen Sie die Gerichtsämter und Stadträthe Ihres Steuerkreises dahin anweisen, daß bei der Ausstellung von Gewerbesteuerscheinen an Personen, welche mit außer sächsischen Legitimationsscheineil des oben gedachten In halts »ersehen sind, jederzeit nur »es Handels mit Maaren, in keinem Falle aber auch des Ausspielens »der BerloosenS von Maaren gedacht werde und daß diejenigen Personen, welche dergleichen auswärtige Legi- timationsscheine producire«, von Seiten der gedachten Behörden darauf, daß in Sachsen die Veranstaltung von WaarenauSspielungen ohne besondere Erlaubnis; der zuständigen hierländischen Verwaltungsbehörde verboten und strafbar sei. besonders aufmerksam gemacht werden. Dresden, am 25. Juli 1874. Finanz-Ministerium. Für den Minister: von Thümmel. * Leipzig, 21. August. Aus München wird gemeldet, daß der dortige Kriegcrbund beschlossen hat, eine Deputation von zehn Mann niit Fahne zu dem in den Tagen von 22—24. August in Leipzig stattsindenden Allgemeinen Deutschen Kriegertag zu entsenden. — Morgen, Sonntag, findet im Franrius- Thcater die erste Aufführung der Offcnbach'schcn Operette „Die Großhcrzogin von Gerol stein" statt, in welcher Fräulein Emma Küster die Titelrolle spielen wird. Die Direction dürste durch diese vielfach gewünschte Operette wieder ein auf längere Zeit daS Repertoire beherrschendes Zug- und Cassenstück gefunden haben. Wegen der nöthigcn Vorproben zu dem mit nicht geringen Schwierigkeiten verknüpften Werke bleibt daS FranziuS-Theatcr heute, Sonnabend geschloffen. — Von den von den Ständen bewilligten ver zinSlichen Schatzanweisungen im Betrage von 5 Millionen Thaler kommen zwei Serien König!. Sächs. Schayanweisungen (Serie IH. und IV. an Stelle von Serie I. und 8, welche am 1. Oktober d. I. fällig werden) im Betrage von je Zwei Millionen FUnfhunderttau- send Thalern zur Ausgabe. Der Zinsfuß dieser Schatzanweisungen ist auf drei und ein halbes Procent für das Jahr, die Dauer ihr^r Uuilaus- zeit aber ans fünf und ein halb Monate und zwar für die erstere Serie (Ser. III.) vom 1. Septem ber 1874 bis 15. Februar >875 und für die letz tere Serie (Ser. IV.) vom 15. September 1874 bis 1. März 1875 festgesetzt. Die Begebung der Schatzanwcisnngcn wird die k. preußische General- dircction der Seebandlungs - Socictät in Berlin bewirten. (Siehe die amtliche Bekanntmachung.) * Ileubnih, 20. August. Vorgestern Abend ge gen 8 Uhr hat sich die 73 Jahre alte Mechanikers- Ehefrau Winkler aus ihrer drei Stock hoch in der hiesigen RathhauSstraße Hclegenen Wohnung gestürzt und dadurch auf der Stelle getödtel. Tharandt, 20. August. In diesen Tagen ist es gelungen, einen sehr gefährlichen Dieb ding fest zu machen. Der erst am 4. Juli aus dein Zuchthaus entlassene Umlauft aus Bohnitzsch bei Meißen wurde bei einem EinbruchSdiebftahl im Plauenschen Grunde ertappt und arrctirt. Umlauft hatte es, wie sich herausgestellt, bei sei nen Räubereien namentlich auf Kirchen und Pfarr- wohnungcn abgesehen und vor Kurzem wieder dem Pfarrer in Deutschenbora einen nächtlichen Besuch abgestattet. Die geraubten Sachen hat er zum großen Thcil in dem Dresdner Leihhaus versetzt. * Borna, 19. August. Vor einigen Tagen ist der Trompeter Berger von der 5. Escadron des 3. Reiterregiments Nachts bei der Heimkehr in sein Quartier in den Wyhrafluß gefallen und ertrunken. — In Werda im oberen Voigtlande wurde am 9. August ein Krieger-Denkmal ein geweiht, zu welcher Festlichkeit die Militairvereine aus allen Gegenden des obern Voigtlandes er- jenen waren, um einmal den Gefallenen das sch' letz etzte Ehrengeleit im Geiste ru geben, andererseits wieder in brüderlicher Weise Zusammenkunft zu pflegen. Der „Dresdner Preise" wird darüber Folgendes berichket: Die Weihredc bielt, nach vorherigem Fcstznge durch den Ort, Paradeauf stellung auf dein Festplatze :c., Pastor Flegel aus ArnoldSgrün, dem Herr Brctschncider aus Werda als zweiter Festredner folgte, welcher Letztere namentlich die Erinnerung an 1870 feierte und mit einem allseitig aufqcnommcnen Hoch auf Kaiser Wilhelm, König Älbcrt rc. schloß. Leider wurde die Feier durch ein Verfahren gestört, daü verdient öffentlich gekennzeichnet zu werden. Die Musik intonirte bereits den Choral „Jesus, meine Zuversicht", AllcS war ernst und in tiefer Rührung, da sauste mit einem Male ein Geschirr heran, dessen Insasse sich als der Rittergutsbesitzer Oswald v. Trützschlcr - Falkcnstein, Lieutenant a. D. erwies. Trotzdem war man freudig berührt darüber, daß dieser Herr das Fest mit seiner Gegenwart verherrlichen wolle, aber siehe, man hatte sich schändlich getäuscht. Laut schimpfend und raison- nirend, daß seinen, Geschirre natürlich nicht sogleich Durchgang verschafft werden konnte (und wenig hätte gefehlt, würde das versammelte Publicum wohl mit der Peitsche rur Seite getrieben worden sein), verließ er im Galopp die Feststätte. So ehrt j .
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