Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.09.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-09-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187409028
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18740902
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18740902
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1874
- Monat1874-09
- Tag1874-09-02
- Monat1874-09
- Jahr1874
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.09.1874
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Erscheint tSglich früh 6>/, Uhr. Rrbartio» ua» SroeSilloa JohanniSgafie 3L. Srrannv. Redactrur /r tzöttaer Sprechstunde d. Redaction ' Bormitlag« von 1l—12 Uhr Nachavtlaz» »on 4—ü Uhr. Annahme der für die nächst, folgende Nummer bestimmten Inserate an Wochentagen bis 3 Uhr Nachmittags. anSonn- «nd Festtagen früh bis '/,d Uhr /Male far Znscratkuaonghme: Otts Klemm. Universitätsstr. 22, LoUtS Lösche. Hainstr. 21, pari. W L45. t'pngtr Jageblatt Anzeiger. Orzau für WM, Lvcalgeschichte, Handels- nud GeschästSvnkehk. E»fl«ge 11,850 Adiuarmeutsprei« vierteljährlich 1 Thlr. 15 Nr,., incl. Bringerlohn 1 Thlr. 20 Ngr. Jede einzelneMummer 2'/, Ngr. Belegexemplar 1 Ngr. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbesvrderung 11 Thlr. mit Postbeförderung 14 Thlr. Inserate SgrspaltrneBourgoiSzrile 1'/,Ngr. Größere Schriften laut unserem Preisvrrzeichniß. Nrclameu unter ». «e-acstauostrich di« Spaltzeile » Ngr. Inserate sind stets an d. «lpedttto» zu senden. Ntittlvoch den 2. September. 1874. Jum 2. September. EU Maßt weh'n von Fenstern und Altanen Die deutschen Banner durch die Lust! Schmückt unterm Schatten stolzer Fahnen Mit Lorbeer der Gefall'nen Gruft! Nicht kreisen mehr der Zwietracht Raben Unheimlich um das deutsche Haus : Auf Frankreichs Boden ward gegraben Durchs Schwert der Grund des neuen Baus. Die deutschen Stämme eint ein heilig Band — Hoch Kaiser Wilhelm! hoch das Vaterland! Wo immer unsre Krieger schritten, Die treue deutsche Wacht am Rhein, Da narbten sie mit wucht'gen Tritten Der schönsten Siege Spuren ein. Preist ihre Thaten, deutsche Sänger! Preist Weißenburg und Wörth und Metz! Preist Sedan, dort wo eng und enger Den Feind umschloß ihr eisern Netz! Bei Sedan war es, wo das Reich erstand — Hoch Kaiser Wilhelm! hoch das Vaterland! Am Siege, den wir dort errungen, Hat jeder Stamm sein redlich Theil: Er hat der Eintracht Band geschlungen Dem theuren Vaterland zum Heil. All-Deutschland, dem der Feind erlegen, Steht seit dem Tag begründet da, Der des besiegten Caesar Degen Zu Füßen unsrer Sieger sah. Deutsch war, die ihn entgegen nahm, die Hand Hoch Kaiser Wilhelm! hoch das Vaterland! O laß denn diesen Tag uns feiern Fortan als Atter Deutschen Tag! Deutsch zuckt in Preußen, Sachsen, Bayern Des treuen deutschen Herzens Schlag. Wie Schulter sie an Schulter standen, Die Stämme Deutschlands in der Schlacht, Eint sie mit holden LiebeSbanden Des neuen Reiches Macht und Pracht. Zur deutschen Fahne schwört die deutsche Hand - Hoch Kaiser Wilhelm! hoch das Vaterland! Zur geMgeu Beachtung. Heute den 2. September wird aus Anlaß der unsere Expedition von L« Uhr ab en bleiben. irpoSMov Sss bslprlsor ynKodlutto». Bekanntmachung. Am S. September dieses Jahre-, als dem in hiesiger Stadt zu feiernden -tationalsesttag Deutschland bleiben die sä««tltchen städtische» Cassen- und Verwaltung« - Bureaux Erschlösse«. ^ Der Rath der Stadt Leipzig. geschlosst« bleiben. pz,g, am 24 August 1874. vr. Koch. cechler. Bekanntmachung. Das Muse»« bleibt am 2. September dieses Jahres geschlossen. ^ Rath der Stadt «ei vr. Koch. E Leipzig, den 31. August 1874. Der Bekanntmachung. Diejenigen Maurer und Zimmerleute, welche im nächsten Termine bei der hiesigen Prüfungs kommission für Bauhandwerker die freiwillige Prüfung zu bestehen gesonnen sind, werden aufge« fordert, bis zum SO. September dieses JahreS «nter Vorlegung ihrer Besähigungszeugnisse bei dem Unterzeichneten Vorsitzenden mündlich »der schriftlich sich anzumelden. Leipzig, den 31. August 187«. Die Eriis«»aS,L»mmtssta« f-r Ba«ha»d»ersrr. Stadtrath «lex. Schilling. Nach tz. 139 der Revidirten Städte-Ordnung ist die Ausführung der auf Erwerbung des Bürgerrechts bezüglichen Vorschriften in tz. 17 u. ss noch vor deren Einführung einzuleiten. Wir machen daher auf die Bestimmungen in 8- 17 der Revidirten Städte-Ordnung hierdurch besonders aufmerksam. Nach denselben sind zur Gewinnung des Bürgerrechts I. berechtigt alle Gemcindemitglieder, welche 1) die Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2) da« fünsundzwanzigste Lebensjahr erfüllt haben, 3) öffentliche Armenunterstiitzung weder beziehen, noch im Laufe bezogen haben. >esch ' der letzten zwei Jahre unbescholten sind, 5) eine direkte Staatssteuer von mindestens 1 Thaler entrichten, 6) auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuer und Gcmeindeabgaben, Armen- und Schul-Anlagen -am Orte ihres bisherigen Aufenthalts vollständig berichtigt haben, 7) entweder a. im Gemcindebezirk ansässig sind, oder d. daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder e. in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihre- bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. II. Verpflichtet alle nach Vorstehendem berechtigten Gemeindemitglieder, welche X. männlichen Geschlecht« sind, 8. seit drei Jahren im Gemcindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben und 6. mindestens drei Thaler an direkten StaatSsteuern jährlich zu entrichten haben; Alle nach den gesetzlichen Bestimmungen unter II. Verpflichteten fordern wir hierdurch auf. sich spätestens biS z«m 30. Septbr. l. I. wegen Gewinnung de- Bürgerrechts bei uns anzumelden. Der nach den jetzigen Bestimmungen mit 1 Thlr. 10 Ngr. zu verechnendc Stempel ist I 8 21 der Nevid'rten Städte »Ordnung auf den gewöhnlichen Schriftenstempel von 2 Ngr. k herabgesetzt. Oeffentliche Beamte, sowie Geistliche und Lehrer sind, wenn sie da« Bürgerrecht n« 8 17 der Revidirten Städte-Ordnung am Orte ihres amtlichen Wohnsitzes erwerben müssen, mi Entrichtung von Sporteln so lange zu verschonen, als sie sich nickt daselbst ansässig machen. Leipzig, den 13. August 1874. ^ Der Rath der St«bi E-ipzi- vr. »och. Lerutti.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite