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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.09.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-09-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187409078
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18740907
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18740907
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1874
- Monat1874-09
- Tag1874-09-07
- Monat1874-09
- Jahr1874
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.09.1874
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Erscheint täglich früh 6', , Uhr. XeSaelloa „«» LrpcSHioa Johannisgaffe 88. Oerantrv. Ncdacteur Fr. tsiillaer Sprechstunde d. Nedaction Vormittag« von >l—l2 »hr Nachmittag« von «—S Uhr. Annahme der für die nächst- olaende Nummer bestimmten Amcratc an Wochentagen bis ZUHr Nachmittags, an Sonn- md Festtagen früh bis V,9 Uhr. Filiale für Zuscratrnannalime: Ltlo Älemnl. UniversttLtsstr. 22, LouiS Lüsche. >-ünstr. 2l, patt. X" rr». Anzeiger. Om» fü Politik, Lvcaljkschichte, Handels- und GeschWmkehi. Montag den 7. September. Auflage 11,850 AlwoaeMratipret« vicrreliahriich l Thlr. >5 Ngr, i»cl. Vringrrlvhn I Thlr. 2uNgr. Jede einzelne Nummer 2'/, Ngr. Belegexemplar l Ngr. Gebühren für «äxtrabeilaaen ohne Postbesördrrung l 1 Tblr. mit Postbcsörderung 14 Thlr. Inserate tgespaltrnrBourgo>Szeilt1'/,Ngr. Größere Schriften laut unserem PrrlSvrrzrichmß Itllumtn unter S Uedaclliinrstrtch dir Epaltzrile 8 Ngr. Inserate sind stets an d. Lrpkdttlov zu senden. 1874. Bekanntmachung, Geeigneter Schüttboden wird zur Auffüllung in der Hillerstraße und Sebastian Bach- Straße angenommen und da« mindestens 1,z Cubik-Meter haltende Fuder mit 8 Ngr. bezahlt. ' Leipzig, den 4. September 1874.DeS RathS Baudeputation. Seschlülse des Naths in -er Plenarsitzung Vom IS. August 1874.*) Dem Gesuche deS Herrn Bernhard Hüffer um Entlassung dreier von ihm verkaufter Bauplätze au« den» Pfandverbande bezüglich der auf dem Slanimgrundstücke Folium 2 de« Grund- und Hypothekenbuches für da«Brandwerk hypothekarisch eingetragenen Cautionen wegen der ihm obliegen den Straßenherstellungen in feinem Anbaue in der Südvorstadt soll nur unter der Bedingung stattgegebcn werden, wenn eine diesen Cautions- bnpotheken vergehende Hypothekaricrin denselben den Borzug einräumt. 2 Die vom Bauamtc vorgescblagcne Straßen- fluchtlinie aus der Südseite des Ranstädter Stein wegs wurde nach dem Gutachten der Ncubauten- Deputation genehmigt und ist dazu Zustimmung der Stadtverordneten cinzuholen. :r. Da nach dem Gutachten der Ockoncinie-Deptt- tation und des Referenten der Gesundhcits- Polizci-Negistrandc die Benutzung einer Bagger- maschine bei der beabsichtigten Räumung des ParthcnsluffcS Plenarbcschlußvvm 12. August d. I.) uuthunlich erscheint, so beschloß man nunmehr nach demselben die Parthc auf der Strecke von der Magdeburger Eisenbahnbriicke bis zur Einmündung ni die Pleiße in der vom Herrn Oekonomie- Inspector Steinert vorgeschlagenen und vomKönigl. Wafferbau-Jnspcctor Herrn Gcorgi gebilligten Weise durch Fischer räumen und den ausgehobencn Schlamm in Kähnen zur Ablagerung innerhalb ecö alten ExercirplatzcS (KickcrlingSbergcS) schaffen zu kaffen, indem man hierfür nach dem vorgelegten Kostenvoranschiage in runder Summe 300«) Thlr. bewilligte. Es ist hierzu Zustimmung der Stadtverordneten einzuholen. Herr Richard Schubert, welchem für das von ihm an der Ecke der Süd- und Arndtstraße zu erbauende HauS eine (1.) Mansarden-Etage nicht gestattet werden sollte, weil damit anderArndt- straßc die vorschriftsmäßige Gcbäudehöhe über schritten würde, hat beantragt, diese Mansarden- Etage an der 60 Ellen breiten Südstraße zu ge statten, wogegen das Haus an der Arndtstraße ein Satteldach erhalten solle. Unter letzterer Bedingung beschloß man dem Anträge stattzugebcn. S. Die in Gemäßheit der bei der anderweiten Ver pachtung deS Areales des Bonorand'schen Etablis sements im Rosenthale gestellten Versteigerungs und Verpachtungsbedingungen von den Bietern eingeforderten Plane für einen Neubau des Re- slaurationsgcbändcö sind von der Baudeputation geprüft worden und ist dagegen in der Hauptsache nichts rn erinnern gewesen. Bei Berathunq der Berpachtungsfrage beschloß man zunächst mit überwiegender Majorität, von dem seiten« der Baudeputation in Anregung ge brachten Bau für Rechnung der Stadtgemeinde ganz abzusehen, und wurden dabei noch zusätzlich zu den Versteigerungs- und Verpachtungsbedin gungen folgende weitere Anträge gestellt, daß dem Pachter das Halten v»n Tanzmusik und Schaustellungen jeder Art, ebenso das Kegel und Billardspicl untersagt, auch der Bierschank auf Flaschenbier beschränkt werde. Man beschloß diese Anträge zunächst der Ro- scnthal-Deputation zur Begutachtung zu über weisen. «. Nach den, Gutachten der Schuldeputation be schloß man für den Neubau der höheren Bürger schule für Mädchen den verfügbaren Bauplatz zwischen der Albert- und Schletterstraßc zu wählen und ist hierzu die Zustimmung der Stadtver ordneten einznholen. *) Bei der Redaction de« Tageblattes eingegangen -« 2». August. 2urFrage der Gemeindebesteueruug der Stadt Leipzig. In Nr. 234 d. Bl. ist diese für die Einwohner schaft unserer Stadt höchst wichtige, siir deren materielle« Gedeihen tief einschneidende Frage be reits eingehend besprochen worden. , Uebereni stimmend mit den im gedachten Aussätze ausgesprochenen Principien, die vorwaltend ans theoretischen Anschauungen beruhen, erscheint es zweckmäßig, auch die Gründe darzulegen, welche auf dem Wege der Praxis zu gleicher Ansicht in Beurtheilung des vom Rathe an die Stadtver ordneten gebrachten Steucrentwurfe« geführt haben. Es leiten uns hierbei die in den ver schiedensten Zweigen der Verwaltung mit Erfolg angeordneten und bei Beurtheilung dieser Frage zu Grunde gelegten Erfahrungen: L I u) die menschliche Gesellschaft nicht als frei von irdischen Schlacken zu betrachten; b) das Bestehende bei vorzunehmenden Ver änderungen scharf zu prüfen, hiernach das Gute davon beizubehalten, und nur das Mangelhafte zu ändern. Die sächsische Steuergesetzgebung, an die sich finanziell sehr ersprießlich die hiesige Gemeinde steuer seit 1842 anlehnt, wird von mancher Seite als ganz unbrauchbar, sogar schädigend und als überlebt besprochen, als einziges Rettiingomittcl aus diesem Ucbelstande und als einziges Heil dagegen die Einkommensteuer betrachtet und deren Cinsührnng empfohlen, obschon es kaum gelingen wird, einen Staat oder eine Gemeinde ausfindig zu machen, welche rein auf diese Steuer ihr Budget gestellt hat. UnS ist nur bekannt, daß die Einkommen steuer bei eintretendem Nothstande den bestehenden Steuern von einzelnen Staaten zngefügt wurde. Die sächsische Steuergesetzgebung basirt sich auf die Erwerbsquellen der Staatsangehörigen, als: Grund- und Häuserbesitz, Gewerbebetrieb und Rente. Mag irgend eine Steuererhebung sich einen Namen geben, welchen sie will, das Funda-" ment bleibt dasselbe. Die Hauptfrage ist immer nur die, ob auf dem eingeschlagcnen Wege t) die Erhebung möglichst gerecht zu bewirken, 2) mit möglichst wenig Kosten die Herstellung der Cataster zu bewirken, 3) eine Hinterziehung der Steuer möglichst zu vermelven ist. Die sächsische Steuergesetzgebung ist diesen Grundlagen ursprünglich vollständig gerecht ge worden und ist ihr kein anderer Vorwurf zu machen, als daß sie in einzelnen Zweigen vom raschen Tempo der geschaffenen Verkehrsmittel der Neuzeit, des Fortschritts im Gewerbeleben, und der hierauf bezüglichen Gesetzgebung über holt wurda. An rechtzeitigen Vorschlägen seitens der Re gierung, die Steuergesetzgebung neu zu regeln, hat es seit Jahre« nicht gefehlt. Die Hinder nisse sie zur Ausführung zu bringen, sind be kannt. Der letzte an die Stände gebrachte Vor lage ging in den Hauptgrundzügen dahin: 1) die Grundsteuer von der Häusersteuer zu trennen und a) die neue Grundsteuer Feststellung nickt wie zeither von der Parcelle, sondern von, GesammtwlrthschastS-Komplex deS Be sitzer« unter Berücksichtigung der klimatischen Verhältnisse, der Mittel und der Intelli genz deS Besitzers zu bewirken; b) die Gebäude zu Wohnungszwecken nach ihrem dermaligen Ertragswerthe neu ab- zuschätzcn; 2) den Gewerbebetrieb aus Grundlage des Ein kommen« abzuschätzen und demgemäß alle Räume in Baulichkeiten, welche dem indu striellen, dem Gewerbe- oder landwirthschast- tichen Betriebe ausschließlich dienen, von der Gebäudesteuer zu befreien; 3) für alle Bezüge aus Gehalten, Capitalien, Renten rc. dre Renten- resp. Einkommen steuer einzuführen. E« ist nicht abzuläugnen, daß es möglich ist, alle Erwerbsquellen der «Staatsangehörigen in eine Steuer und zwar unter dem Collectiv-Ausdruck „Einkommensteuer" zu vereinigen, die Frage ist nur die, ob die in der Zeitströmuna liegende Ein kommensteuer sich gerechter, in ebenso kurzer Zeitfrisi und kostenloser wie zeither, mit einem Worte, freier von Mängeln und mensch lichen «Schwächen erheben läßt. Die zeitherige Catastrirung war dadurch be günstigt, daß die Grund- und Häusersteuer, auf festgestellten Einheiten beruhend, nur ein Multi- plicationSexempel bei der Catastrirung darboten, um die zu erhebende Steuer festzustellen. Den Ortsabschätzungs-Commissionen verblieb demnach lediglich die Beurtheilung der von den verschiedenen Gewerbetreibenden und Rentier- Zu erhebenden Steuer, von welcher wiederum der Fleischerei- und Brauereibetrieb au-genommen war, weil Elfterer nach der aufgebrachten Schlacht-, Letzterer nach der aufgebrachten Malzsteuer vernommen wurde. Der kaufmännischen Quote, als mit Rccbt hinfällig geworden, gedenken wir nur der Vervoll ständigung halber. Ucberdies ist nach der bis jetzt gütigen Stcuerabschätzung da« rein bürgerliche' Gewerbe nach dem von der Gesetzgebung sestge- stettten Tarif zu vernehmen gewesen und der Orts abschätzung erübrigte hierbei lediglich, den etwaig hiermit verbundenen Handel nach seinem Ertrage abzuschätzen, nm soweit nöthig, dem vorgeschriebenen Tarifsätze noch einen Steuerzuschlag anzufügen. Nach diesem System war e« der OrtSabschätzung der zwei bevölkertsten Städte im Lande ermöglicht, in 6—7 Wochen die Catastration zu Ende zu führen. Da« letzte von der Regierung den Landständen voraelegte Steuer-Erhebungtsystem vereinigt in sich das Gute, was das bis jetzt bestehende in sich trägt, scheidet alles durch die Neuzeit Ueberlebte aus, durchdringt auf daS schärfste alle Einkommen quellen der Staatsangehörigen und näbert sich hierdurch am meisten dem Ideal der Einkommen steuer. Des anzustellenden Vergleiches wegen, und weil die Stadtgemeinde Leipzig seit Jahren bei Erhe bung der städtischen Abgaben die Norm der Staals- steuer zu Grunde legte, waren wir genöthigt, die Hauptgrundziige, welche bei Erhebung der Staats- steucrn maßgebend sind, zu besprechen. Die Vortheile, welche die Stadtgemeinde zeither aus dieser Anlehnung an die Staatssteuer bei Erhebung ihrer Abgaben hakte, waren folgende: 1) die Feststellung derselben kostete ihr nichts, und die Catastrirung derselben nur eine höchst geringfügige Ausgabe; 2) Reclamationen famen nicht vor, da selbst verständlich solche lediglich auf die Landes- steucr gerichtet sein tonnten; 3) Reste blieben relativ sehr wenige, weil sie frühzeitig und auf ein und demselben Zettel mit den Landessteuern ausgeschrieben und ver einnahmt werden durften. Der Rath schlägt vor, anstatt der zeither geüb ten Praris eine allgemeine Einkommensteuer mit Progression einzusühren. Die Feststellung der Steuerbeiträge wird hier nach aber her den chellach «»ptiurt«r Erwerbs quellen der Leipziger Einwohnerschaft viel Mühe, viele Zeit und viele Kosten ver ursachen; die Vorarbeit und Fertigstellung der ErhebungScatastcr. sowie deren endgültige Prüfung, mindesten« zehn bis zwölf dicke Fvliobände um fassend, nicht minder. Wir haben keine Ahnung, wie die erfahrenen, besonnenen, mit allen Verhältnissen vertrauten, von unwandelbarem Gerechtigkeitsgefühl beseelten Bürger, die hierzu nöthig, gefunden werden sollen, und wenn solche auszusinden wären, ob sie Zeit und Lust hätten, an einer solchen Eommission, mit drei Monate erfordernden täglichen Sitzungen voller TageSzcit, Theil zu nehmen. Wer soll überdies die oberste Prüfung der Cataster über nehmen, die ohnehin nur calculatorisch statt finden könnte, da Vergleiche, wie solche für einzelne Branchen der Steuer-Central-Commission durch die Cataster aus allen LandeStheilen zu Gebote stehen, nicht möglich sind. Bei dem fort und fort stattfindenden Wechsel der Einnahmequellen wie der BermögenSverhält- niffe der «Steuerpflichtigen, muß bei der Einkom mensteuer jedes Jahr eine vollständig neue Ab schätzung und Catastration vorgenommen werden. Wie oft vereinigt sich in der Person eines Steuer pflichtigen Grundbesitz, Hänserbcsitz, käusmännischcr Geschäftsbetrieb, und Einkommen aus Capital und anderen Titeln. Die obligatorisch vorge schriebene Declaration wird ersahrunqSmäßig der Commission zur Erforschung der Wahrheit wenig Unterlagen gewähren. «Schließlich wird die Ab schätzung auf Grundlage der Meinung und de« Dafürhalten- der Majorität erfolgen, viel un sicherer als zeither. wo eS sich in den meisten Fällen nur um die Beurtheilung einer oder zweier Einnahme- oder Erwerbsquellen deS Steuer pflichtigen handelte. Haben wir hiermit der technischen Schwierig keiten gedacht, so erübrigt nur noch mit kurzen Worten einen Vergleich zwischen dem zcithcrigen Erhebungssystem und dem projectirten zu ziehen. Die Grund- und Häusersteuer, nahezu die Hälfte der Steuern, war zeither stabil, die andere Hälfte Renten- und Gewerbesteuer veränderlich. Bei der Einkommensteuer ist jede Erwerbsquelle veränderlich. Sonach ist bei Eintreten großer Calamitäten gerade für eine Gemeinde die Ein kommensteuer die schlechteste, die eS giebt Ein Staatsverband überträgt sie iminer noch leichter als eine Gemeinde, die von einer solchen sofort in allen Theilen berührt wird, während dem Staate gesunde, von der Calamität unberührte LandeStheile zn Gebote stehen, ferner entbehrt eine energisch durchgesührte Einkommensteuer der annähernden Gleichmäßigkeit deS Steuersatzes den Steuerpflichtigen gegenüber. Sie veranlaßt hierdurch Unzufriedenheit und eine Masse von Reklamationen. Eine Einkommensteuer aber mit Progression aus Diejenigen z« legen, welche nie und nnnmer- mchr die Hülfe der Gemeinte ^Krankenhaus, Waisenhaus, Almosen rc.) in irgend einer Weise beanspruchen, und überdies bereit sein müssen und sind, der Gemeinde mit ihrer Zeit und mit ihren Kenntnissen unentgeltlich zu dienen, halten wir für eine Ungerechtigkeit. Nicht der Wohlhabende ist eS, der der Gemeinde große Ausgaben ver ursacht ! Nach dem Vorstehenden crgiebt sich, daß die Einführung der Einkommensteuer für Erhebung der städtischen Abgaben a. zur Feststellung und Catastrirung einen größe ren Aufwand an Zeit und Kosten als zeit her verursacht; b. daß sie für eine gerechte Verkeilung der Steuerlast der Abschätzungs-Commission große Schwierigkeiten darbietet; e. Hinterziehungen nicht ausschließt; ck. bei eintrctcndcm örtlichen Nothstand sich un- verhältnißmäßig in der Einnahme vermindert; e. die beabsichtigte Erhebung init Progression keinen triftigen Grund hierzu nachzuweisen vermag; und endlich f. ihrer Natur nach der bei Erhebung von Ab gaben annähernd wiinschenswerthcn Stabi lität entbehrt. Auch wir sind der Ansicht, daß wenn die dring liche Nothwcndigkeit vorliegt, mit der zeither be folgten Weise der Erhebung der communlicken Ab gaben zu brechen, die Adoptirung der Miethsteucr einen guten und wenig Kosten verursachenden Modus darbietet, nur trifft die Miethsteucr nicht entsprechend alle Pflichtigen und kann deshalb nur in Verbindung mit andern Steuern gehandhabt werden. Möchte diese ernste Frage vor der Beschlußfas sung im Collegium der Sta'-tverordneten nock) eine eingehende öffentlicbe Besprechung finden und hiernach sich der Wunsch erfüllen, daß solche zn einer Klärung der Frage und zu einem Abschluß beiträgt, welcher der Wohlfahrt unserer Sle.'l förderlich und dienlich ist. Das Leipziger Siegesdenkmal. Aus vielen Orten Deutschlands laufen Nack'- richten ein, daß man am Tage von Sedan d>c den gefallenen Helden errichteten Denkma'e ent hüllt habe. Hoffentlich ist durch die Sedanseier dem hiesigen Comitö die Ueberzeugung gewsrde,,, daß es nicht gut gethan sei, diese patriotische An gelegenheit auf Sanct Nimmermehrstag zu ver tagen , und daß man endlich ganz entschieden z >r Ausführung schreiten müsse. Ist es nicht möglich, einen der vorliegenden Entwürfe mit den vorhandenen M'tleln zur Aus führung zu bringen, so bleibt Nichts übrig, als die Ansprüche auf ein prachtvolles Kunstwerk herabzustimmen und sich mit dem Erreichbaren zn begnügen. Ein mächtiger Obelisk aus polirtcm Granit von einem goldbroncenen Adler gekrönt könnte mit den vorhandenen Mitteln in hoher künstle rischer Vollendung zur Ausführung gebracht werden, und wenn derselbe neben einem sinnigin Spruche die Namen der gefallenen Söhne Leipzigs trüge, würde ein solche« Denkmal seinem hohen Zwecke wohl nach jeder Seite hin entsprechen und könnte recht gut bis zur nächsten Sedanseicr fertig gestellt werden. SsdrSaor S«uUL»v, VöHMÄuirt«» mit hebräischem Text (12. September). V. ÜLtwx ärwwler, llrimtr. 16. VosvllvrLlltr L kvlvlisir jotrt Irrkt Ilr. k, purterr«, I.»rsr clvr /sinnt sn Hrrntld. von StrlrrKvoNo. Der geehrten Damenwelt empfehle mein reichassortirtcS Lager fertian Lüpf«, LsoLs», vlusnoiis von reinem abgcschnittencm Haar in prachtvollen Far ben zu soliden Preise». «lle Haararbeitrn werdru auch von dazu gegebenen Haaren geschmackvoll, dauerhcn't in kürzester Zeit zu scbr billigen Preisen angefertigt. S«kstpl» 1» SvN. Xi». 8. »ie (iltvmkelie VVaseliLiiAalt von 4. iie! «ckr. Salzgäßcbcn Nr. z lind BayensihsElreß« Nr. 12, reinigt in Stunden Herren-, Damen und Kinder sNardcrobe, Gardinen, Tischdecken, Teppil'c, Stictereicn, Sonnenschirme und Handschuh«.
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