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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.09.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-09-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187409197
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18740919
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18740919
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1874
- Monat1874-09
- Tag1874-09-19
- Monat1874-09
- Jahr1874
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.09.1874
- Autor
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Erscheint täglich früh 6'/, Uhr. LetacNo» ua» «epettti«» JohanniSgafle 33. Nerantw. Redacteur Fr. tzü«tun Sprechstund« d. Redaction Lonnitta-1 von tl—lidr «a-mlitag» von 4-- Uhr Amuchmk der für die nächst- Maende Nummer bestimmten Inserate an Wochentagen bis 8 Uhr Rachmittaas. an Sonn- «d Festtagen früh bis V,S Uhr FUtale für Zostratruauuahmr: vtt» Klemm. UniversitLtSstr. 22, LootS Lösche. Hainslr. 2l, pari. NWger Tageblatt Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Xd»»n»eil»»rrt« vierteliLhrlich 1 Thlr. IS Ngr, incl. vringerlohn I Thlr. 20 Ngr. Jede einzelne Nummer 2'/, Ngr. Belegexemplar 1 Ngr. Gebühr^, für Extrabeilagen »hue Poslbcsvrderuiig II Thlr. mit Postbefvrderung 14 Thlr. Zasrrate SgespalteneBourgoiSzellr I'/,Ngr. Größere Schriften laut unserem PrriSverzeichniß. »«klamr« »«ter d LedarNon^irlch die Spaltzeile S Ngr. Inserate find stet« an d. LlpedUt«, zu senden. M 262. Sonnabend den 19. September. >871. Wege« der Messe ist unsere Expcditicn morgen Sonntng BoemittngA bis 12 Uh? geöffnet LLpeüttl«» Äe« I elpntxer rnUvkIMtes. Bekanntmachung. Herr Jod««« Ghristian D«ntel BulpiuS beabsichtigt in seinem hier an der Nicolai strabe unter Nr 50 gelegenen Grundstücke. Nr. 215 des Flurbuchs und Fol. 190 de« Grund- und Hypothekenbuchs für die Stadt Leipzig. eine Schlachterei für Kleinvieh zu errichten Wir bringen dieses Unternehmen hierdurch zur öffentlichen Kenntmß mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen dagegen, welche nicht auf prcvatlichen Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen »ierzeyn Tagen und längstens ^ ^ ' a«, 3. Oktober R87» bei uns anzubringen, wogegen Einwendungen, welcbe ans besonderen privatrechtlichcn Titeln beruhen, ohne daß von der Erledigung derselben die Genehmigung der Anlage abhängig gemacht werden wird, zur richterlichen Entscheidung zu verweisen sind. ^ , Leipzig, am 15. September 1874. Der Rath der Stadt Leipzig. ^ vr. Koch. Messerschundt. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Locale bleiben die Geschäfte des Leihhauses und ter Sparcasie für Montag den 21. September a. e. »uSgesctzt. Leipzig, de» 17. September 1874. DeS RathS Deputation für Leihhaus und Sparcaffe. Städtische gewerbliche Fortbildungsschule. Anmeldungen von TageSsöhülern für das am 5. Oktober beginnende Wintersemester sind bis spätestens den 2V. September unter Beifügung des letzten Schulzeugnisses an den Unter zeichneten zu richten und cs wird derselbe zu persönlicher Annahme solcher, sowie weiterer Auskunfts täglich von 10—1I V, Uhr Vormittags im Schullocale Lesffngstraße Nr. 14, Hinterhaus ^ Bekanntmachung. Das 13. und 14. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen sind bei uns eingegangcn und werden bis zu« ü. Oktober d. I. auf dem Rathhaussaale zur Einsichtnahme öffentlich aushängen. Dieselben enthalten Nr 101. 102. erthcilung 1 Treppe reppe bereit sein. Vir ^»11 »8 lkiirkltliaritl. 103. 104. »05. 106 107. 108. 109. 110. 111. 112 - 113 - 114. - 115. - 116. Leipzig, den 18. Verordnung, die Ausführung des Gesetzes über die Organisation der Be hörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 und der damit zu sammenhängenden Gesetze betreffend; vom 20. August 1874. Verordnung, die Errichtung amtshauptmannschaftlicher Delegationen betreffend; vom 21. Äugust 1874. Verordnung, die in Folge der neuen Organisation der Verwaltungsbehörden eintretenden veränderten Competenzverhältnisse betreffend; vom 22. August 1874. Verordnung, die Zuständigkeit in Angelegenheiten der öffentlichen Jrrenfür- sorge betreffend; vom 23. August 1874. Verordnung, den Einfluß der neuen Behördenorganisation auf das Brandver- sicherungSwesen betreffend; vom 24. August 1874. Verordnung über die Abänderungen, welche in Folge der Allerhöchsten Ver ordnung, den Einfluß der neuen Behördenorganisation aus das Brandversiche rungswesen betreffend, voin 24. August dieses Jahres sich an den in Bezug auf das BrandversicherungSwescn bestehenden Ausführungsverordnungen nöthig machen; vom 25. August 1874. Verordnung, die von den Gemeindevorständen zu erhebenden Sporteln be treffend; vom 26. August 1874. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom 26. April 1873, das Volksschul wesen betreffend; vom 25. August 1874. Verordnung, den Eintritt der veränderten Zuständigkeit der Behörden für Kirchen-, Schul- und Stistnngssachen betreffend; vom 26. August 1874. Verordnung, einige Abänderungen der Ausführungsverordnung vom 20. April 1872 zu den Pcnsionögesetzen für Lehrer betreffend; vom 27. August 1874. Verordnung, die Behörden für die höheren Unterrichtsanstalten betreffend; vom 28. Äugust 1874. Verordnung, die Eröffnung des Milbelehntenrcgisters für die Schönburgschen Herrschaften Forderglauchau, Hintcrglauchau, Waldenburg, Lichteustein, Harten stein, Stein und Pcnig. sowie für die Schönburgschen Asterlchngliter Alberoda und Etzenberg betreffend; vom IS. August 1874. Bekanntmachung, eine Anleihe der Thöde'schen Papierfabrik, Actiengesellsämst zu Hainsberg betreffend; vom 21. August 1874. Belanntmachung, die Ricktunaslinie der von Sohland über Neustadt nach Pirna zu erbauenden AtaatSeisenbabn betreffend; vom 24. August 1874. Verordnung, den Zinngchali der FlüssigkeitSmaaße betr.; vom 25. August 1874. Verordnung, das Landgendarmeriecorvs bctr.; vom 15. September 1874. September 1874. Der Rath der Stadt Leipzig. Ccrutti. vr. Koch. Aus Stadt und Land. * Leipzig, 17. September. Aus dem Bureau »eS Deutschen Reichstages erhielten wir beute die gedruckten Entwürfe des GericktSver- sassungsgesctzes, der Strafproccßord- nung und der Civilproceßordnung zuge sendet. Jeden» der Entwürfe sind Anlagen und Motive beigesügt. Die Begründung deS Ent wurfs der Civilproceßordnung ist ein mächtiges, nickt weniger als 490 Druckseiten enthaltendes Werk * Leipzig, 17. September. Nachdem wir in den letzten Nummern die hauptsächlichen Verän derungen dargclegt haben, welche die bisherige Versagung der Stadt- und Landgemeinden deS Königreiches Sachsen, sowie die Organisation der Verwaltungsbehörden durch die mit dem 15. Ok tober d. I. in Kraft tretenden neuen Gesetze erleiden, erübrigt noch, über den zukünftigen Jnstanzenzug und die Rechtsmittel in Verwaltungssachen Einiges zu sagen. Die Zurücksührung der Berwaltunasinstanzen von drei aus zwei ist ein längst gefühltes Bedürfniß, welchem auch die Gesetzgebung nach verschiedenen Richtungen schon Rechnung getragen hat. So ist z. B. in Administrativjumzsachen durch Landes gesetz die dritte Instanz beseitigt und ebenso durch die ReichSgewerbcgesetzgcbung die Zahl der In stanzen in Gewerbesachcn auf zwei zestgesetzt wor den. Auch das Organisationsgesetz vertritt diesen Grundsatz, indem cs zwei Instanzen als Regel ausstellt. Es bedurfte >edoch einer Regelung des JnstanzcnzugS bei der Reorganisation der Be hörden für die innere Verwaltung, weil neue Behörden geschaffen worden sind, die je nach Beschaffenheit der ihnen zugewiescncn Ge schäfte ebenso als Behörden erster Instanz, wie als solcke zweiter Instanz in Betracht kommen. Wie aus dem bisher Gesagten zu ersehen gewesen ist, bilden die erste Instanz theils die Gemeindebehörden, theilS die Amts haupt,nannschasten, theils die Kreishauptmann- schaften, obwohl diese Behörden zu einander in subordinirter Stellung stehen Die Amtshaupt- mannschasten wiederum wie die KrciShauptmann- schasten kommen aber auch als zweite Instanzen in Betracht und cs hat daS Gesetz in Anbetracht dieser Verhältnisse angeordnet, daß der Recurs in der Regel an die nächstvorgesctzte Behörde gehen soll. Es wird also, wenn die erste Instanz von den Ortsbeborden der Land- oder kleinen und mittleren Stadtgemeinden gebildet wird, die AmtShauptmannschaff d,e zweite Instanz sein. Wo diese dagegen oder die Stadträlhe der Städte, in welchen die rcvidirte Städteordnung gilt, die erste Instanz bilden, wird die Kreishauptmann, schaff die zweite Instanz sein, und wo diese die erste Instanz bildet, ,st das Ministerium des Innern, dessen Wirkungskreis der bisherige bleibt, die zweite Instanz. Es sind auch alle Entscheidungen zweiter Instanz, mögen sie von der AmtShauptmannschast oder von der Kreishauptmannschast ertheilt sein, endgültige. In Administrativ-Justizsachen, welche in erster Instanz theils von der Amtshauptmannschaft, theils von der Kreishauptmannschast versprochen werden, ist stets die Ministerialinstanz die zweite. Nur in wenigen Ausnahmen (im Brandvcr- sicherungswesen und bei Berichtigung von Wasser- läuscn) giebl cs noch drei Instanzen, bei denen es auch ferner bleibt. Während bisher die Einwen dung des Recurses an keine Frist gebunden war, muß derselbe in Zukunft bei Verlust binnen vier zehn Tagen vom Tage der Eröffnung der beschwer lichen Entschließung an eingewendet werden. * Lnpzig, 18. September. Die Nachricht wird Niemanden in großes Erstaunen setzen, daß die GräsinSophieStolberg-Stolberg, älteste Tochter des am 7. April 1874 verstorbenen ultra montan gesinnten Grasen Eajus Stolberg zu Brauna in der sächsischen Oberlausitz, „dem Drange ihres Herzens folgend", zu Köln in den strengen Orden der Carmeliter - Barfüßerinnen eingetreten ist. Die Gräfin war in den Jahren 1859 — 1866 Hofdame bei der verw Königin Marie in Dresden. Zwei ihrer Schwestern traten schon früher in den Orden der barmherzigen Schwestern in Aachen ein. —Leipzig, 18. September. Das Stiftungs fest des Zither-Vereins, welches gestern im Trianonsaale des Schützenhauses abgehalten wurde, erfreute sich einer sehr zahlreichen Theilnahme. Den ersten Theil deS Festes bildete ein Concert, welches ganz allerliebste Vorträge bot, die geeignet waren, das schmelzreiche und gefühlvolle Instru ment in seinem Glanze zu zeigen. Der Schützen - marsch von A. Darr für 4 Zithern von Peter Renk gesetzt wurde auf 12 Zithern so rein und so abgerundet vorgetragen, daß ßürmischer Beifall erfolgte. Bon den übrigen Piecen der ersten Ab theilung: Zwei Lieder ohne Worte von Umlauf, Corso-Launen — Großes Potpourri von Renk —. Ein Herzenswunsch, Lied ohne Worte von Umlauf (für Streickzither und Zctker) und Das Echo im Thalc, Idylle von Umlauf, erregten, namentlich das zweite (Corso- Launen) grostcn Jubel und Ruf nach Wieder holung. Auch die Stücke der zweiten Abtheilung, in welcher das heitere Element und auch die Komik vertreten war, fanden enthusiastische Aus nahme. Die Erinnerung an Ems (Concert- stück, Solo) zeigte, bis zu welcher anerkennens- werthen Fertigkeit Jemand gelangen kann, welcher sich dem Instrument, das sich mehr und mehr in Leipzig cinzubürgern scheint, mit Fleiß widmet, und d,e Volkslieder und Steyrischen Lieder bewiesen, daß die Zither namentlich zarte und innige Melodien und Harmonien in reizender Weise wwdergiebt. Der Raritäten - s a m mler (Couplet mit Zithcrbegleitung) erregte die Lachmusteln gewaltig und das ganzeConcert über haupt machte einen vortrefflichen Eindruck. Wenn zwischen die Zithcrvorträgc ein paar andere Vor träge (Gesang, Pianoforte :c.) eingestreut worden wären, hätte auch die Abwechselung wohlthätig gewirkt. Den zweiten Theil des Festes bildete ein fröhlicher Ball. — Die öffentliche Quittung der hiesigen Thea ter-Directio n über die Vorstellung zum Besten der Meininger enthält die Mittheilung, daß die Mitglieder des Theaters auf ihr Spiel honorar verzichtet haben. Man ist darüber er staunt, bei Frau Peschka-Leutner ein Verzicht von 100 Thlr. zn finden. Das ist allerdings richtig Frau Pesckka hat mit der Direction einen Cvn tracl nur auf Spielhonorar ohne Gage abgeschlossen und in Rücksicht auf den wvhltbätiaen Zweck diesmal ans jegliche Honorirung ihrer Mit wirkung verzichtet. Dies zur Nachricht und Aus klärung gegenüber den verschiedenen Gerückten. — Von Fahrgästen der Gokliser Linie der Pserdceisenbahn geht uns die Klage zu, daß die Conductcure häufig keine Abonnements bücher zum Verkauf bei sich führen. Hoffentlich genügt diese Anregung, nni die Direction zur Ab hülfe des UebeistandcS zu veranlassen. — In der letzten Sitzung derDeutschen An thropologischen Gesellschaft hielt, wie die „Dresd. Zeit." meldet, Herr Major Schuster einen interessanten Vortrag über die frühesten Bew ohner der sächsischen Lande vor ihrer Berührung mit den Römern. Der Begriff „säch sische Lande" umfaßt hier nicht die politischen, sondern die natürlichen Grenzen, das Gebiet, welches vom Queis bis zur Elster und vom Kamme des Erzgebirges biS zur norddeutschen Tiefebene reicht. Schon in den frühesten Zeiten standen die Bewohner dieses Gebiete« mit italie nischen Kaufleuten in Berbindung; cs stammen auS jener Zeit zahlreiche Terracottengcsäße, Bronzcgegenstände, sowie römische Münzen, die in Urnen und Grabstätten gesunden wurden Als die älteste Grabstätte in unseren! engeren Vater lande erwähnte Redner das Todtcnfeld aus dem Mittelberg in der Nähe des Czorneboh, wo zahl reiche Steinbaue mit Aschen- nnd Knochcnrcstcn existirten. Unter den in Sachsen ausgeflindencil Begräbnißsiätten nimmt die bei Rötha wohl den bedeutendsten Rang ein, weil sich an den in ihr Vorgefundenen Urnenüberrestcn alle Entwicke- lungSftufen der Urncnfabrikation genau verfolgen lassen; diesen verwandt sind die Urnen, welche in der Großenhainer Gegend mit Schmucksachcn, Kinderspielzeua rc. vorgesundcn wurden. — An mehreren Stellen Sachsens finden sich große Erd wälle, die mit Ring- und Vorivällen umgeben nnd unter dem Namen „He,denschan»en" bekannt sind. Am häufigsten finden sich dieselben in der Oberlalisitz; sie ziehen sich jedoch auch von der Großenhainer Gegend bis zur Saale hin. Die Sachsen ursprünglich bewohnende Bevölkerung, ans Fischern und Jägern bestehend, sah sich ge zwungen, sich gegen die Einfälle noniadisirender Bölkersiäiiiiiie zu schützen, und aus diese Weise ent standen wahrscheinlich dies« Befestigungen. — In Gegenwart Sr. Majestät des Königs sprach hieraus Prof. vr. Virckow über die Verbreitung brackycephaler Schädel in vorgeschichtlicher und geschichtlicher Zeit in Deutschland nnd erklärte, er sei durch seine Forschungen in der Ansicht be stärkt worden, daß Europa einst vielleicht finnisch gewesen sei und daß wahrscheinlich ui Rußland, ferner von der Weichsel bis zur Oder und Elbe, ja bis zn den Purenäcil hin finnische Völker schaften wohnten, welche in Folge der arischen Einwanderung unterjocht wurden. Zwickau, 17, September. Bei der gestern be> Hufs Wahl von vier unbesoldeten Raths- Mitgliedern stattqchabten Sitzung des größeren Bnrgerausschusscs sind die Herren Üekonom Friedrich Ebert, Advocat Heubner und Kaufmann Louis Mosebach wiedergewählt und Herr Nadler- meifter Wilhelm Bäßler an Stelle des anSschei- dendcn Herrn Kaufmann Rudel ncugcwählt worden. — Aus Chemnitz meldet das „Chemnitzer Tagt bl." vom 17. September: Heute Vormittag hat durch den dcrmaligcn Vorsitzenden des RatheS, Herrn Vicebürgermeistcr Vetters, die Verpflich tung deS Herrn vr. Urban als Polizei - director vor dem versammelten Rathsplenum und in Anwesenheit einer Deputation des Stadtverordnetencollegiums stattgefunden. Herr vr. Urban ist sodann durch den Rathsvorstanv den Exccutiv Mannschaften und Beamten deS Polizeiamtes vorgestellt worden und bat da« Direktorium des letzteren Übernommen. Ichlkltau. Am 9. September fand die 3 dies jährige Versammlung der Lehrer des hiesigen Bezirks in Babl's Restauration in Annabcrg statt, und hatten sich 44 Mitglieder zu derselben einacsunden. Nachdem der Vor» itzcnde initgetheilt hatte, daß von Abhaltung Schr bgele! berg und Annabcrg die Ausnahme abaelehnt hatten, wurde znr Wahl der Delegieren für die nächste Dclegirtenversammlung in Dresden ver schnitten. Zu Delegieren wählte man Sckuldir. Großmann in Annabcrg, Director Helmer in Schlettau und Cantor Türke in Neudorf und zu Stellvertretern Bürgerschullehrer Böhme in Annu liere^ Cantor Weber daselbst und Org. Gehlofen in Schlettau. Hierauf sprach Director Helmer auS Schlettau über Einführung eine« Bibelaus- zugcs in der Volksschule. Das Resultat desselben und der darüber geführten Debatte war, daß man sich namentlich au« pädagogischen Gründen für eine solche Einführung entschied.
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