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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.11.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-11-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187411147
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18741114
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18741114
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1874
- Monat1874-11
- Tag1874-11-14
- Monat1874-11
- Jahr1874
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.11.1874
- Autor
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Erscheint täglich früh 5'/, Uhr. «nt <rprdllt»o Johannisgasse 33. Verantwortlicher Redacteur Ar. Hüttner in Reudnitz. Sprechstunde d. Redact ion V»nv,n»,4 »ou 11—,r Udr >tach»uia,« »va 4 — i Uhr Annahme der für die nächst folarnde Rümmer beitimuikr: Jmerate an Wochentagen di ' sUhr Nachmittags, an?onn- »nd Festtagen früh bis V,i> Uhr. Filiale siir Znserateaanvakmr: Otto Klemm, UniversitätSstr. 22, Lout- Lösche, Hainstr. 21, parl. TagMM Anzeiger. Organ für Politik. Localgrschichte. Handels- und Geschäftsverkehr. »Oslo» IS.1««. ^do»»r»r«t»»rri§ vicrtrlj. 1'/»^,. incl. vnnoerlohn 1'/, Jede einzelne Nummer 2'/, Belegexemplar 1 Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbrfvrderung 11 mit Postbesvrderung 14 Zuferate Igesp. BourgoiSz. 1'/,-^» Ärvßrre Schriften laut unserem PreisverzeiLniß. - Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Reklame« nater dem tlktactlaaajklL dir Spaltzeile 3 ^ Inserate find stets an d. «rpetittaa zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. — Zahlung baar, durch Postanweisung oder Postvorfchuß. M 318. Sonnabend den 14. November. 1874. Zm gefälligen Beachtung. Unsere Expedition ist morgen Sonntag den 15. November nur Vormittags bis '!-9 Uhr geöffnet Lxpe«U11«i» Ee» LeLpLlxer Bekanntmachung. Mit Genehmigung de- Königlichen Ministerium des CultuS und öffentlichen Unterrichts wird künftig nur je in einer Parochialkirche der Stadt Leipzig abwechselnd am Donner-tag vor den Bußtagen eine Vorbereitungspredigt gehalten werden. Dieser Vorbereitungsgottesdienst findet am Donnerstag vor dem aus den 20. diese- MonatS fallenden Bußtag lediglich in der ThomaSkirche statt. Leipzig, am 7. November 1874. . Vic Sirchen-Inspection daselbst. Der Superintendent. Der Rath der Stadt Leipzig. v Lechler. vr. Koch. G Mechler. Bekanntmachung. Es ist wahrzunehmen gewesen, daß hier bei Schornstein» und Dachreparatnre» nicht immer diejenigen Vorkehrungen getroffen werden, welche zur Sicherheit des öffentlichen Verkehrs erforderlich sind. Nach tz. 20 der Baupolizeiordnung für Städte vom 27. Februar 1869 sind aber sowohl die Grundstücksbesitzer als auch die Bauführer verpflichtet, bei Dach- umdeckungen, Dachreparaturen und sonstigen Bauarbeiten die gegen da- Herabsalleu von Steinen «nd anderen Baumaterialien nöthige« Schutzvorrichtungen anzubringen. Indem wir diese Gesetzvorschrift zu gehöriger Nachachtung hierdurch in Erinnerung bringen, »erbieten wir zugleich das wegen Sperrung des Fußverkehrs an den betreffenden Gebäuden bisher hier üblich gewesene Ausstellen von Ttangeu, Latten oder andere« derartigen »er- kehrShinderndeu WaruungSzeiche« aus den Straßen und Plätzen. Zuwiderhandlungen sind gemäß tztz. 366, «, i<> und 367, ,4 des Strafgesetzbuch« mit Geld strafe bis zu Fünfzig Thaler» oder entsprechender Haft zu bestrafen. Leipzig, am 5. November 1874. Der Rath -er Stadt Leipzig. vr. -och. vr. Reichel. Bekanntmachung, die Droschken betr. Wir sehen uns veranlaßt, um das Droschkengewerbe einträglicher zu machen, die Zahl der nach dem neuen Regulative zu concessionirenden Droschken bis aus Weiteres auf 300 zu beschränken. Leipzig, am 13. November 1874. Da- Poltzeiamt der Stadt Leipzig. vr. Rüder. Bekanntmachung, die Abhaltung deS diesjährigen Christmarktes betreffend. Wegen des am 17. December 1874 beginnenden Christmarkt- verordnen wir Folgendes: 1) Diejenigen, welche den Markt benutzen wollen, haben sich bi« zum 3. December dieses Jahres bei uns zu melden. Später eingehende Anmeldungen müssen unberücksichtigt bleiben. 2) Der hiesige Wochenmarkt wird von und mit Dienstag den 15. December ab auf den Fleischerplatz verlegt, auch während der Markttage den Verkäufern von Töpfer- und Steingutwaaren von dem vorgedachten Zeitpuncte ab die Benutzung des sogen. Böttchcr- und TöpfermarkteS gestattet. 3) Der Ausbau der Briden aus dem Christmarkte ist vom 14. December ab gestattet, wo gegen das Auspacken und Einräumen der Waaren nicht vor dem 16. December Mittags 12 Uhr beginnen darf. 4) Der Verkauf der Waaren hat überhaupt nur bis 10 Uhr Abend- de- 24. December diese- Jahres statt, auch ist an dem in den Christmarkt hineinfallenden vierten Advent- sonntagc, am 20. December, der öffentliche Handel in Läden, auf Straßen und Plätzen erst nach beendigtem BormittagSgotleSdienfte, d. i. nach 10'/, Uhr Vormittag-, gestattet. 5) Die Räumung sammtlicher Buden und Stände, sowie der auf dem AuaustuSplatze zum Feilhalten von Christbäumen benutzten Plätze ist von den Verkäufern noch am 24. December bis 11 Uhr Abends zu bewirken. 6) Es bleibt auch diesmal gestattet, die für den Christmarkt benutzten, auf dem Markte befindlichen Buden noch am 25. und 26. December stehen zu lassen. Es haben aber die . Miether sowohl als die Verleiher der Buden darauf zu sehen, daß sämmtliche Buden nach Ausräumung der darin befindlichen Waaren sofort und zwar noch am Abend des 24. December gut geschloss.n, d h. die Klappen zugebolzt, die Thüren verschlossen oder vernagelt werden, auch sind die Budenplanen nebst den dazu erforderlichen Planenstangen gänzlich zu beseitigen. 7) Sämmtliche Christmarkt-Buden, soweit dieselben nicht mit Einwilligung der Meßbuden- Deputation für Besucher der NeujahrSmeffe benutzt werden sollen, sind am 27. December ' abzubrechen und muß deren Kortschaffung noch an demselben Tage erfolgen, auch bi« Abends 8 Uhr beendet sein. 8) Der Verkauf von Christbäumen wird bereits vom 16. December ab aus dem AugustuS- platze gegen ein Standgeld von 1 Thlr. für jeden gleichmäßig groß zu bemessenden Platz gestattet, jedoch unter ausdrücklichem Verbot des Einschlagens von Pfählen. 9) Wegen Ausstellung der Ehristbäume und sonst allenthalben ist den bezüglichen Anord nungen unseres Marktvoigt- unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bi- zu Zwanzig Thalern »der »m Falle des Unvermögens mit entsprechender Haststrase geahndet werden. Leipzig, am 5. November 1874. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch Reichel. Bekanntmachung. DienStag den 17. November a. e. Vormittags 9 Uhr sollen in der Promenade beim Leipzig- Dresdner Bahnkof die daselbst geschlagenen Hölzer, bestehend in Nutz-, Brenn- und Reißigholz, an den Meistbietenden gegen sofortige Zahlung und Abfuhre öffentlich versteigert iverden. Leipzig, den 13^ November 1874. Die Deputation deS RathS zu de» Anlage«. Verhandlungen des Lirchenvorstaudes zu LI. Nicolai vorn LS. Oktober. Anwesend 17 Mitglieder. Nach Einführung und vorschriftsmäßiger Ver pflichtung des Rectors deS Nicolai-Gymnasiums, Herrn Professor vr. LivsiuS als neu eintreten den Mitglieds durch den Vorsitzenden Herrn vr. Ahlseld wurden die Einleitungen zu der in nächster Zeit zu veranstaltenden Neuwahl zum Ersatz der ausscheidenden Hälfte deS Kirchenvor- standS getroffen. Einhelligem Beschluß gemäß soll die Stelle de- wegen Umzugs ausgeschiedenen Herrn Stadtrath Seysserth nicht noch durch den Kirchenvorstand selbst, sondern, da er ohne dies jetzt auszuscheiden gehabt haben würde, durch Geüieindewahl besetzt werden. Zu Mitglieder» des Wahl-Ausschusses unter Vorsitz des Herrn Pastors vr. Ablfeld werden bestimmt die Herren fföjste, Arck'diakonu« vr. Gräfe. Jnlins Mülljer, Adv. Oehme und Prof. Wagner. Aus Anregung de-Herrn Adv. Schrey wird dem Ausschüsse empfohlen, bei Auslegung des in tz. 8 der -irchenvorstandsordnung für die active Wahl berechtigung ausgestellten Erfordernisses („selbst ständige Hausväter, sie seien verherrathet oder nicht') in Zweifelsfällen die weniger strenge, also sür Zulassung der Wahl sprechende Ansicht ent scheiden zu lassen. Zu der erledigten Kirckcuaufwärter stelle hatten sich 8 Bewerber gemeldet. S« erhob sich zunächst dl, Frage, ob nicht, wie bisher in längerer Frist geschehen, die Dienstvcrrichtungen de- Aufwärters auf di, anderen Kirchendiener mit übertragen werden svllten, wodurch zugleich die Füglichkeit gegeben sei, deren Dienfteinkommen in wüuschens- werther Weise zu erhöhen, man ließ sich indessen durch die Darlegungen der Herren Geistlichen zu der Wiedcrbesetzung der Stelle bestimmen, jedoch nicht auf Lebenszeit, sondern aus einvierteljährliche Kündigung. Unter den Bewerbern wurde Schön- lnn gewählt. Den beiden Kirchendienern JungS und Teget- meyer soll auf deren Ansuchen für die zeit- berige Besorgung der Geschäfte deS AuswärterS, dem ersteren zugleich sür sonstige erhöhte Dienst leistungen, nicht der inne behaltene Theil des Auswärter-Gehalts, sondern eine Gratifikation von 40, resp. 30 Thlr. gewährt werden. Herr DiakonnS vr Binkau hatte in einer Eingabe, die mit ihrer Motivirung wörtlich vor- aetragen wurde, sich dahin verwendet, daß der sonntägliche Nachmittag-- oder Vespergottesdienst mit eiuem Abendgottesdienft vertauscht und dar nach der MontagSabendgottesdienst in Wegfall! gebracht werde. Die von zwei Seiten beantragte und befürwortete Verschiebung einer Entscheidung I auf die bei der Einrichtung der neuen Parocbien vorzunehmende Regulirung der kirchlichen An dachten ries eine längere eingehende Debatte her vor, in welcher von allen Seiten die von dem Petenten geltend gemachten Gründe — nament lich höchst dürftiger Besuch des Nachmittags gottesdienstes, wie er sich aus unserer Lebens ordnung leicht erklärt, und Arbeitsbedrängniß deS verpflichteten Geistlichen zu der bestimmten Zeit — Anerkennung fanden Die Überwiegende Mehr heit hielt schleunige Abhülfe für geboten und be schloß daher, den Antrag des Herrn vr. Binkau bei der Kirchen-Jnspection zu befürworten, jedoch mit dem Vorbehalte der eventuellen Wiederein führung de- Wochengottesdienstes und der fort dauernden Verpflichtung des bestimmten Geist lichen zur Abhaltung desselben. Im Namen der Finanz-Deputation trug Herr Adoocat Wach-«nth vor, was der Rath der Stadt aus Grund des Beschlusses der Herren Stadtverordneten gegen die beantragte Mitvoll ziehung der über die bewilligte Anleihe der Kirche von 12,000 Thlr. auszusteüenpen Urkunde von Seilen der Stadtgememde eivtztzwendet hat, um sie abzulehnen. Nach Ansicht der Finanzdepu- tation beruht die Ablehnung der Herren Stadt verordneten nur daraus, daß sie über daS Sach- verhältniß, aus welchem das Bedürsmß der An leihe hervorgegangen ist, nicht hinlänglich aufge- klärt sind, und sie will daher den Antrag erneuert sehen unter erläuternder Darstellung jene« Sach- verhältniffe«. Der Deputationsantrag fand ein- stimmiae Annahme. Auf die von einer Seite her gewünschte Zurückweisung der von einem Herrn Stadtverordneten öffentlich ausgesprochenen Ver muthuna, der Nicolai-Kirche»Vorstand wirthschafte etwa« freigebig, einzugehen, hielt man nicht für angemessen. Zum Schluß wurde daran erinnert, daß in der Sitzung vom 1l. Februar d. I. ein Aufruf zur Ermittelung der Opfer deS letzten Kriegcs auS der Mitte unsrer Gemeinde zum Behuf der Ausstellung von Gedenktafeln in den Kirchen an genommen und dabei beschlossen worden sei, den Airchcnvorstand zu St. Thomas zum Beitritt aufrusordcrn. Es ergab sich, daß die behufige Zuschrift ohne Verzug ergangen war, cs ließ sich aber eine Antwort daraus weder auS den Acten noch auS der Registrande ersehen. Daher wurde beschlossen, die Angelegenheit bei den, jenseitigen Kircbenvorstande in Erinnerung zu bringen. Aus Stadt und Land. * Leipzig, 13. November. In der Sitzung deS Reichstages am 9. November theilte das Präsidium mit, daß der Abgeordnete Ehsoldt der 4. Abtheilung des Reichstages zugeloost wor den ist. Die Abgeordneten vr. Schwarze und vr. Heine ließen sich, der Erstere wegen Amts- geschästen, der Letztere wegen plötzlich cingetrctenen Unwohlseins beurlauben. — Dem Reichstag ist eine Uebersicht der vom BundeSrath ge faßten Entschließungen aus Beschlüsse deS Reichstages aus den Sessionen von 1873 und 1874 vorgelegt worden. Wir ersehen daraus u.'A. Folgendes: In Folge der Resolution, die Petition deS Droguisten-Vereins zu Leipzig wegen Abänderung der Bestimmungen über den Verkehr mit Apothekermaaren zur Berücksichtigung zu überweisen, haben die cvmmissarischcn Berathungen Über die etwa herbeizuführenden Acnderungen in der Verordnung vom 25. März 1872 im Oktober d. I. stattgesunden und auf Grund der Ergebnisse werden die erforderliche,» Anträge wegen Aenderung der Verordnung nunmehr gestellt werden. Auf eine Anzahl Beschlüsse deS Reichs tages, die Gewährung von Pensionen an Inva liden oder deren Erhöhung betreffend, haben noch malige Prüfungen der Pensionsansprüche statt- gefunden und eS ist zum größten Theil den Bitten der Petenten entsprochen worden. In Folge des Beschlüsse-, den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstag einen Gesetzentwurf vorzulegcn, welcher die rechtliche Stellung der Hülfs- und Unter- stützungScassen der Gewerbegehülfen und Lebr- linge, sowie der Fabrikarbeiter für Krank- heits- und JnvaliditätSfällc regelt, sind zwei im Reichskanzleramt ausgestellte Gesetz-Ent würfe, betreffend die Abänderung dcS Tit. VIII. der Gewerbeordnung und die gewerb lichen Hülfscaffen den Bundesregierungen zur Aeußerung mitgetheilt worden. Die Antworten liegen noch nicht vollständig vor. Die Resolution, die Errichtung eines Reichs-GesundheitSamts thunlichst zu beschleunigen, ist dem RcichSkanzler- amt zur weiteren Veranlassung überwiesen wor den. Letzteres wird, sobald die Beschlußnahme über die Ergebnisse der wegen Organisation einer Medicinal-Statistik für das Deutsche Reich statt gefundenen commissarischen Berathungen erfolgt sein wird, einen Plan für die zur Erledigung des Antrags erforderlichen Einrichtungen cmfstellen. *ttcosttr, 13. November. Der „Dresdner Volksbote" enthält einen längeren Artikel über die Niederlage der Socialdemokratie im 14. Wahlkeis. In diesem Artikel wird ebenfalls zugegeben, daß „die Gleichgültigkeit der Massen, der JndifferentiSmus dem Gegner den Sieg mög lich gemacht habe." Der „Volksbote" stimmt dann ein langes Klagelied über die angeblich stattgehab ten Wahlbeeinflussungcn an. Es habe sich „auS Furcht vor der Polizei" in sehr vielen Orten Niemand finden lassen, die nothwendige poli zeiliche Anmeldung der Wäblerversammlunaen mit zu unterschreiben. Dann sei trotz aller An strengungen in Borna, Frohbura und noch andern Orten von den Wirthen kein Local zur Abhal tung der Versammlungen zu erlangen gewesen. Die Reichspartei habe ihre Wahlaufrufe öffentlich anschlagen dürfen, während die Wahlflugblätter der Socialdemokratie consi-cirt worden seien. Wir glauben, daß diese Behauptungen nur den Zweck erfüllen sollen, das große Fiasco. welche« die so- cialvemokratische Agitation erlitten, möglichst zu verdecken. Mit Behauptungen über Unter drückung ist die socialdemokratische Presse be kanntlich sehr schnell zur Hand, aber ganz anders zeigt sie sich, wenn sie die Beweise dafür erbringen soll. Hochkomisch geradezu ist die Art, wie der „Volksstaat" sich dem Ergebnisse der Wahl gegenüberstcllt. So sagt er z. B. „Die Masse der Wähler hält den Reichstag nicht für wichtig genug, um sich an die Wahlurne zu be mühen." Und an einer andern Stelle: „D,e Ur sache unserer Niederlage ist die massenhafte Wahl- enthalturm. Diese entspringt aber der Erkennt- niß der Wähler, daß der jetzige Reichstag absolut machtlos ist, im Sinne des Volkes gesetzgeberisch zu wirken. Und diese Erkenntnis ist mehr werth als zehn Wahlsiege." Mit solchen läppischen Redensarten wird jetzt gespottet, wäh rend vor der Wahl die Betheiligung eines jeden Socialdemokraten an derselben für höchste Ehren sache erklärt worden war. „Sie ist mir zu krumm," sagte der Fuchs, da hing die Wurst am Balken. * Leipzig, 13. November. Dic Kaiser-Wil helms-Stiftung für deutsche Invaliden hat ihren dritten Bericht Über die Wirksamkeit im Jahre 1873 erstattet. Der Bericht erhebt in seiner Einleitung Klage darüber, daß die Zuwen dungen in bedenklichem Maße geringer geworden sind, während die Ausgaben sich vermehrt haben. Im vorigen Jahre beliefen sich die Einnahmen der Stiftung an einmaligen und laufenden Bei trägen noch aus 101,458 Tblr., in dcm letzten Jahre sind sie aber aus 16,987 Thlr. hcravge- gangen. In Folge dessen ist zur Befriedigung der lausenden Bedürfnisse eine erhebliche Summe deS CapitalstockS nnt verwcudct worden. Die gesammten Einnahmen betrugen 83,339 Thlr., die Ausgaben sür Unterstützungen an Invaliden vom Feldwebel abwärts 47,615 Thlr., an Wittwen
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