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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 15.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454420Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454420Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454420Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Original fehlen die S. 15, 16 der Beil. und die S. 87, 88 u. 95, 96 sind lose und beschädigt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1908)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Reparaturwerkstätten und ihre Arbeitgeber im gegenseitigen Verkehr
- Autor
- Hillmann, B.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patentrundschau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 15.1908 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1908) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1908) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1908) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1908) 53
- AusgabeNr. 5 (1. März 1908) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1908) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1908) 103
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 1 1
- AusgabeNr. 8 (15. April 1908) 121
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig 121
- ArtikelDie Berechnung der Durchschnittszeiten für Reparaturen 123
- ArtikelEin Meisterwerk 125
- ArtikelDie Gewicht-Räderuhren (Fortsetzung) 126
- ArtikelDie Reparaturwerkstätten und ihre Arbeitgeber im gegenseitigen ... 128
- ArtikelPatentrundschau 129
- ArtikelVereinsnachrichten 130
- ArtikelFachschulnachrichten 131
- ArtikelPersonalien 131
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 131
- ArtikelGeschäftsnachrichten 132
- ArtikelVermischtes 133
- ArtikelFragekasten 135
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 135
- ArtikelExport-Verbindungen 136
- ArtikelPatente 136
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1908) 137
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 2 5
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1908) 153
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1908) 169
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 3 9
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1908) 185
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1908) 201
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1908) 217
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 4 13
- AusgabeNr. 15 (1. August 1908) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1908) 249
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 5 17
- AusgabeNr. 17 (1. September 1908) 269
- AusgabeNr. 18 (15. September 1908) 285
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 6 21
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1908) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1908) 317
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 7 25
- AusgabeNr. 21 (1. November 1908) 337
- AusgabeNr. 22 (15. November 1908) 353
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1908) 369
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 8 29
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1908) 385
- BandBand 15.1908 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 8 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG 129 beider wird auch von der anderen Seite, vom Arbeitgeber, vielfach gesündigt, was einige Tatsachen bezeugen sollen. Wie mancher, der einen Zimmerarbeiter nur hie und da in Anspruch nimmt, verlangt sofortige Erledigung, da er die Uhren schon 14 Tage liegen hat. — Soll denn der Zimmerarbeiter für diese Nachlässigkeit büßen und deswegen seinen dauernden Kunden vor den Kopf stoßen? — Ein anderer schickt eine ganze Menge Arbeit ohne Angabe der Stückzahl, dazu den Brief unkopiert. Unverdientes Vertrauen einerseits, sträflicher Leichtsinn anderer seits. — Wieder ein anderer versucht sein Heil erst selbst, aber dann, wenn er alles gründlich verdorben hat, dann darf es der Mann machen, der alles kann. Wie naiv ein Mensch sein kann, beweist folgender Fall, der in der Reichshauptstadt passiert ist. Kommt an einem Feiertag der Inhaber eines gutgehenden Uhrengeschäfts zu seinem Zimmerarbeiter und bringt ihm eine goldene Herrenrepetieruhr mit dem bestimmten Ansuchen, sie für drei Mark sofort zu reinigen, der Kunde habe sie am Abend vor her in Wein fallen lassen. Wer nicht darauf einging, war der Zimmerarbeiter und wer nicht wieder kam, war der andere Herr. — Wem schwebt da nicht die Frage auf den Lippen, ob es denn nicht möglich war, von einem Kunden, der seine Uhr im Wein(!) baden kann, eine anständige Bezahlung zu verlangen, noch dazu für Feiertagsarbeit? Als lobenswertes Gegenstück diene dafür die Tatsache, daß jüngst ein Zimmerarbeiter im faulen Monat Februar zwei Dutzend alter eingetauschter Taschenuhren zur gründlichen Wiederherstellung erhielt. Hoch klingt das Lied vom braven Mann, denn wer mit seinem Zimmerarbeiter zufrieden ist, der helfe ihm auch über schlechte Zeiten hinweg und erfreue ihn auch einmal neben knifflichen Sachen mit einer einfacheren Arbeit, das tut ihm auch wieder gut, nachdem er bloß immer Augenfutter zu kosten bekam. B. Hillmann. PatentrunÖfctyau. Vorrichtung zur Sicherung von Taschenuhren. Joh. Peter Stüm- ges in Rheydt. Patentiert im Deutschen Reiche vom 17. Mai 1907 ab unter Nr. 196475. Gegenstand der Erfindung ist eine Vorrichtung an Taschen uhren, um diese gegen selbsttätiges Lösen von der Uhrkette zu sichern. Diese Vorrichtung besteht in bekannter Weise aus einer Sicherheitskette, die mit dem einen Ende mit einer an dem Hals des Uhrgehäuseknopfes an geordneten Schelle und mit dem anderen Ende mit der Uhrkette verbunden ist. Das Neue an dieser Vorrichtung besteht der Er findung gemäß darin, daß die den H^ls desUhrgehäuse- knopfes umgebende Schelle federnd und aus einem Blechstreifen hergestellt ist. Außerdem ist die zur Auf nahme der Sicherheitskette bestimmte Öse an dem einen Schenkel der Schelle so an geordnet, daß sie in der Schließstellung durch einen Schlitz des anderen Schen kels hindurchtritt. Das mit der Uhrkette in Verbindung zu bringende Ende der Sicherheitskette ist in be kannter Weise mit einem Knebel versehen. Figur 1 zeigt eine Ta schenuhr mit der Sicherung gemäß der Erfindung. Figur 2 bis 4 zeigen 'g C die federnde Schelle in ge öffneter und geschlossener Lage und in Draufsicht. Um den Hals des den Uhrbügel a tragenden Gehäuseknopfes b wird in bekannter Weise die Schelle c gelegt, die aus einem gegebenenfalls gestanzten Blechstreifen besteht und einen ringför migen Teil d sowie zwei geradlinige, in geschlossenem Zustande aneinanderliegende Schenkel e, f besitzt. Der Schenkel e besitzt die Öse g und der Schenkel /, welcher am Ende rechtwinklig über das Ende des Schenkels e umgebogen ist, ist m ; t einem Schlitz h zum Einstecken der Öse g versehen. _ An dieser Öse wird das Ende der bekannten Sicherheitskette i befestigt, deren anderes Ende einen mit einem Gliede der Uhrkette k in Eingriff zu bringenden Knebel l besitzt. Die Anordnung des Knebels l an der Sicherheits kette i ermöglicht es, die Sicherheitskette nicht nur mit der Uhr kette, sondern auch mit einer am Gürtel oder am Kleidungsstück angenähten Öse oder Schlinge lösbar verbinden zu können. Die Befestigung der Sicherheitskette an der Uhrkette oder an einer anderen Öse oder Schlinge verhindert ein selbsttätiges Öffnen der federnden Schelle. Für den Fall, daß der Uhrbügel a aus dem Uhrgehäuseknopf herausgleiten sollte, hängt die Taschenuhr noch an den Sicherheitskettchen i und kann infolgedessen nicht ver loren gehen. Stutzuhr mit elektrisch angetriebener, einen Elektromagneten tra gender Unruhe. Firma Kutnow Bros’ in Neuyork. Patentiert im Deutschen Reiche vom 11. Juli 1906 ab unter Nr. 196598. Gegenstand der Erfindung ist eine elektrisch betriebene Stutz uhr, die gegenüber bekannten gleichartigen Uhren sich im wesent lichen dadurch unterscheidet, daß durch die regelmäßig bewegte Fig. I. I Fig
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