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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.12.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-12-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187412017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18741201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18741201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1874
- Monat1874-12
- Tag1874-12-01
- Monat1874-12
- Jahr1874
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.12.1874
- Autor
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6. n. L 6. ll. ^ u. ?. «rschtvtt tl,»ch stich «>/- Uhr. Urt«tt1«« m>» Lrprdtit»» Johamiisgaste 3S. Verantwortlicher Nedacteur r. Hüttner in Reudnitz. Sprechstunde d. Redaction O»r»»i->« von >>—lü ubr Nichmillat« »on 1—i Uhr -nnabme de^ür die nächft- laende Nummer bestimmten Nitrate an Wochentagen bis Ähr Nachmittags, an Sonn- ld Festtagen früh bi« '/,4 Uhr. FtUatr für Zasrratknanaalnare tto Klemm, Universitätsstr. 22, ' Lösche. Hainstr. 2l. Part. UchyMrLLgMM Anzeiger. Organ für Politik, Localgefchichte, Handels- nnd Geschäftsverkehr. A«fl«re 12,250. ^tz«a,k«e,t§,rel§ viettelj. 1»/, incl. vringerlohn 1'/, Jede einzelne Nummer 2'/, ^ Belegexemplar 1 Gedührrn für Extrabeilagen ohne Postbefvrderung 11 ^ Mit Postbefvrderung 14 H- Inferate ägesp BourgoiSz. 1'/»-^ Größere Schriften laut unserem Preisverzeichnis -Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Nectanie» unter dem Nrdakti»a»<trich die Spaltzeilr 3 ^ Inserate sind stets an d. Lrpeditisn zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. — Zahlung baar, durch Postanweisung oder Postvorschuß M 335. Dieustag den 1. December. 1874. Bekanntmachung, r.e Ausgabe neuer ZinSbogen für die Schuldscheine der Stadt Leipzig von» 2. Januar I8VS (Theaterauleih«) betr. Die Ausgabe neuer ZinSbogen für die Schuldscheine der Anleihe der Stadt Leipzig vom Januar 1865 (Theateranleihe) findet gegen Rückgabe der bisherigen Talons! vom 1. December dieses JahreS an unserer Einnahmestube Bormittags von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr statt. Auf briefliche Zusendung der neuen ZinSbogen, sowie überhaupt auf dieSfallsige Correspondenr nnen wir uns nicht einlasfen, es haben vielmehr alle auswärtigen Inhaber den Umtausch selbst »er durch Beauftragte bei unserer vorgenannten Hauptcasse zu bewirken. Leipzig, den 14. November 1874. ' Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Scidemann, Stadtcassirer. Bekanntmachung. Längst bestehender Vorschrift gemäß ist daS Reiten, daS Fahren mit Karten, Hand» ud auderen Wagen, ingleichen daS Tragen von umfangreiche« Gegenstände«, ,ie Trag« und Marktkörben, Koffern, Kisten, Tragen. Ballen, Fleischermulden und dergleichen auf e« Fußwegen und Trottoirs hiesiger Stadt bei Strafe verboten. Häufige Zuwiderhandlungen veranlassen unS, dieses Verbot hiermit einzuschärfen und zugleich araus hinzuweisen, daß sich dasselbe auf alle Fußwege des Stadtbezirks, namentlich auch aus die er Promenaden und öffentlichen Anlagen, der Theaterterraffe u. s. w. erstreckt. Leipzig, den 27. November 1874. Der Rath der Stadt Leipzig. ' vr L II. L vr. Koch. Reichel. kooLs koo.2. ^ o. vj Reue Aktenstücke zur Amtsblattsrage. An das Hohe Königl. Ministerium des Innern zu Dresden. Der ergebenst Unterzeichnete Verleger des neuen lmtsblatts der Stadt Leipzig, der „Leipziger Nach- ichten", sieht sich durch die Rücksicht aus die In« eressen dieses Amtsblattes zu seinem lebhaften bedauern genvthigt, die nachfolgende Vorstellung i der Amtsblatt-Angelegenheit an das Hohe önigl. Ministerium zu richten. Als bekannt darf vorausgesetzt werden, daß bei er Uebernahme des amtlichen Charakter« Seitens rr Hohen Königl. Regierung mir protokollarisch uSdrücklich zugesichert worden ist, „daß die amt- chen Veröffentlichungen deS Raths und Polizei- mtS hier nicht früher oder gleichzeitig im ageblatt zum Abdruck kommen, sondern erst nach- r die Leipziger Nachrichten sie gebracht haben". Nur auf diese Bedingung hin habe ich mich r Uebernahme des amtlichen Charakters meines lattes bereit erklärt, und diese Bedingung besteht ^ch heute zu vollem Rechte. ES ist denn auch der betreffenden Bekanntmachung der Königl. eisdirection zu Leipzig ä. ä. 8. Juni 1874 aus- cklich angeordnet worden, daß die städtischen Hörden Leipzig« sich vom I I. Juni d. I. an «di glich der Leipziger Nachrichten als ihre« ' ntSblattes zu bedienen und deshalb cklle Ver- entlichungen ausschließlich diesem Blatte zu- wenden haben. Wenn nun auch die ministerielle Verordnung >« 10. August d. I. principiell an dieser Be stimmung festhielt, so gab sie doch dem Ermessen tes RathS der Stadt Leipzig die speciellere Ans porung derselben vertrauensvoll anheim, wie auS d« betreffenden, wörtlich nachfolgenden Stelle hodorgeht: ,I)«ß dagegen, wo die Veröffentlichung, außer im Amtsblatts noch in andere» Blättern stattfinden soll, dies gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Amt«- tlatt erfolge, unterliegt keinem Bedenken. Der Stadt rach zu Leipzig wird sich jedoch selbst bescheiden, daß es mit einer loyalen Befolgung der vou den Mini strrien des Innern und der Justiz in Bettest der ferneren Benutzung de» Leipzig« Tageblattes als Amtsblatt getroffenen Anordnung nicht vereinbar sein würde, wenn er, ohne sachliche» w der des Gegenstandes der Veröffentlichung Legalste» Grund alle amtliche» Bekanntmachungen, außer aa das S«G» blatt, gleichzeitig auch an das Tageblatt AM» Abdwck gelangen lassen und hierdurch das letztere chatflchlich als Amtsblatt bttbchalsm wollte." Uster ich kann nicht umhin, z» bemerken, daß irr hiesige Gtadtrath die m obige» Sätzen aus- «fprockenen vora»«setz»ngen das Hohen Mini« Wnum« nicht zur Richtschnur seines Handelns wacht hat: niemals empfing bisher da« neue Aalt den Auftrag zum Abdruck einer Bekannt »chung des Rathe« früher als da« hiesige Tage st, immer geschah die« vielmehr nur gleichzeitig. G wurde jenem, dem Amtsblatt, in den meisten Wen nur der Auftrag zu einmaligem, diesem ^Auftrag zu mehrmaligem Abdruck zu Theil. kk Hinweis des Königlichen Ministeriums auf * loyale Befolgung der getroffenen Anordnung ü»lso tatsächlich ohne jede Wirkung geblieben; ^Aath der Stadt Leipzig hat in dieser Be- ZHiig da« Tageblatt als Amtsblatt behandelt «nn die ministerielle Verordnung von 10 stngust dsS. Jahres ferner ausspricht: Hi den Erlaffen, welche im Amtsblatt zu ver Hswlicben sind, gehören nicht bloS Anordnungen, welche der Bewohnerschaft Leipzigs eine Leistung oder eme Unterlassung bei Strafe oder zur Vermeidung «ü»N RechtSnachtbeileS auserlesen, sondern auch alle Ästigen Erlaffe, welch« in den Bereich des dem Etadlratb als Geiurindeobrigkeit zuaewiesenen Wir- WSAskrriseS fallen, also auch die bloßen Bekamtt- Wchungen von soliden Beschlüsse», Vorkommnissen, «Gehenden »der z» treffenden Einrichtungen, welch« der Bewohnerschaft Leipzigs oder einzelnen bestimmten Verhältnissen unterliegenden Kreisen derselben zur Kenntniß zu bringen im öffentlichen Interesse liegt", so habe ich mit Bedauern weiter zn constatiren, daß auch in dieser Beziehung den hier ausgedrückten Vorschriften nicht allenthalben entsprochen wird. ES werden nicht selten im Tageblatte RathS- Beröffentlichungen amtlicher Natpr abgedruckt, die dem Amtsblatte vorenthalten iverden. Ab gesehen z. B. von den nur im Tageblatt er scheinenden regelmäßigen Berichten über die Rath«- Plenar-Versammlungen, die doch sicherlich amtlich sind, braucht man unter vielen andern Fällen ähnlicher Art nur auf den wöchentlichen Leichen zettel und die monatliche Liste der neuen Bürger hinzuweisen. Beide Veröffentlichungen von offen bar amtlichem Charakter werden nur im Tage- blatte publicirt; ich habe in oer höflichsten Werse den Rath ersucht, seinen Beamten zu gestatten, sie auch dem Amtsblatte zu liefern, wozu dieselben sich gern bereit erklärt hatten, und empfing wieder holt eine Ablehnung ohne Angabe deS Grundes und ohne Widerlegung meiner Motive, die auS folgender Abschrift der gepflogenen Correspondenz, überzeugend für jeden Unbefangenen, ersichtlich sind. Der Schriftwechsel beweist, daß der Rath ohne Angabe von Gründen seinen Beamten eine Thatigkeit für das Amtsblatt untersagt, deren Ausübung zu Gunsten deS Tageblattes er ihnen gestattet, — eine directe Parteinahme für dieses Blatt. Aus all dem hier Angeführten geht wohl klar hervor, daß ungeachtet des versöhnlichen Entgegen kommens, welches die ministerielle Verordnung vom 10. A«gust documentirt, und de« sich darin aussprechenden Vertrauen» in die unbefangene Erwägung des Stadtraths die ebenaenannte Be hörde doch fortfährt, daS Leipziger Tageblatt als ihr eigentliche« und wirkliche» Amtsblatt zu be trachten. Ob sie durch diese« Verfahren uicht, wenn auch unabsichtlich, so doch thatsächlich das Gewicht der Haltung, welche das Tageblatt gegen die königliche Regierung und deren Beamte zur Schau trägt, wesentlich unterstützt, habe ich mcht zn beurtheilen; jedenfalls aber weWm die Interessen de- Amtsblattes, wie die feiner Abonnenten und Leser» dadurch schwer geschädigt. Lediglich au« diese« Grund« gestatt« ich mir nun, an da» Loh» Mnigltche Ministerium das ergebenste Gesuch z» richten: Hochdaffrlb« »oll« g«n» des MGOeru da» Nathes der Stadt Leipzig btt BenntztlMd hiesigen Tage blattes zu seto-u veröffentlichauM Wenigen Schritte thun, welche geeignet sind, de< MMrriellen Verordn uung vom 10. August d. I. die entsprechende Wir knag zu sichern. Indem ich die- Gesuch einer Hochgeneigien Er Wägung unterbreite, kann ich nicht umhin hinzu zufügen, daß ich bei der aufrichtigen Verehrung, die uh für die einzelnen Mitglieder de- Rathe« hege, mich nur schwer zu diesem Schritte ent schließen konnte, der mir aber leider durch die Rücksicht auf die Wahrung meine« mir in aller Form zugesicherten guten Rechtes, sowie auf die fernere gedeihliche Entwickelung deS Amtsblattes mit zwingender Nothweudigkeit auferlegt wurde Ja tiefer Ehrerbietung verharrt , ganz ergebenst Leipzig,27.Sept.1874. G Reusche, Verleger der Leipziger Nachrichten An die Königlich« KreiShaupt Mannschaft zu Leiv-ia. Bericht de« Rathe« der Stadt Leipzig, die Be schwerde des Verlegers der Leipziger Nachrichten betreffend. Unter Wiederbeifügung der Beschwerde de« Ver. leger« der Leivziaer Nachrichten verfehlen wir nicht der König! Kreishauptmannfchaft Folgende« gehorfamst zu verichten. Die Thatsachen, auf welche der B feine Schlußbitte zu begründen versucht, sind richtig, aber wir stellen in Abrede, daß die daran- gezo genen Folgerungen damit gerechtfertigt werden. In der belgefügten, wegen schnellen Schlusses des Landtage« nicht zur Berathung gelangten Peti tion an die Ständeversammlung, von der wir Kenntniß zu nehmen bitten, haben wir die „fach lichen" Gründe ausaeführt, welche Nachweisen, daß wir zu unseren Publikationen da- Leipziger Tage blatt nicht entbehren können, denn dieselben er fordern eine größere Verbreitung, als die Leipziger Nachrichten darzubieten vermögen. Ja genügt doch in vielen Fällen hierzu nicht einmal da« Tageblatt, so daß wir genöthigt sind, auck an dere Blätter, beispielsweise in letzter Zeit die Leip ziger Zeitung, da« Schulblatt, die Berliner Bauzei tung und andere, zu unseren Insertionen zu benutzen. In diesen Fällen machen wir keinen Unterschied zwi schen den verschiedenen Blättern, rücksichtlich der Zusendung unserer Bekanntmachungen, vielmehr erhalten dieselben an einem und demselben Tage das betreffende Inserat und dies stimmt ganz mit der Hohen Ministerialverordnung vom 10. August d. I. überein, durch welche die gleichzeitige Veröffentlichung unserer Bekanntmachungen durch mehrere Blätter neben dem Amtsblatte ausdrück lich als statthaft anerkannt worden ist. Was nun weiter die wiederholte Aufnahme unserer Inserate im Tageblatte anlangt, so wird Ser Beschwerdeführer vergeben- nach einem Grunde suchen, welcher seiner Beschwerde auch nur den Schein Rechtens verleihen könnte, denn er weiß nur zu gut, daß selbst nach den von unS als be rechtigt niemals anerkannten, den Amtsblättern von der Königl. Staatsregierung beigelegten weit gehenden Befugnissen keinem Blatte verwehrt werden kann, eine im AmtSblatte erschienene Be kanntmachung so oft als e« ihm beliebt zu ver öffentlichen. Nicht minder unhaltbar ist die Be schwerde darüber, daß wir den Leipziger Nach richten die Referate über uuisere Plenarbeschlüsse sowie die Beerdigungslisten vorenthalten, denn erstere erscheinen im Texte de- Tageblattes und beide ent behren jeder amtlichen Form. Beide fallen somit nicht in daS Bereich d«H Amtsblattes, und daS Recht, unsere Beamten amuweisen, an wen sie dieses Preß- material zu geben haben, wird unS wohl schwerlich streitig gemacht werden können und wollen, so daß wir zur Rechtfertigung unseres Verhaltend in dieser Hinsicht nicht einmal darauf Bezug zu nehmen nöthig haben, daß das Pacbtverhältniß über unseren Anzeiger mit dem Eigenthümer des Tageblatts noch m voller Kraft fortbesteht, und von uns auch nicht einseitig gelöst werden kann, ja auch, wenn die« möglich wäre, von uns nicht gelöst werden würde, weil wir nicht berechtigt sind, einen so blattenden finanziellen Vortheil für unsere Stadtcasse aufzugeben. Wenn n«S endlich der Beschwerdeführer einer illegalen Parteinahme für das Tageblatt de- nuncirt, so bemerken wir dagegen, daß wir zeitber weit mehr zu Gunsten der Nachrichten gethan haben, als waS wir nach der hohen Ministerlal- Verordnung vom 10. August d. I. zu thun ver pflichtet waren, denn viele Bekanntmachungen, die wir zeither den Leipziger Nachrichten zur Aus nähme übergeben haben, uuterlagen selbst nach letzterer dem LmtSblattzwaoge entschieden nicht Und da wir sicherlich nicht gehalten sind, die finanziellen Interesse» des Beschwerdeführer- zu Ungunsten der Grmeiudecafle wahrzunehmen, so behalten wir uns eine Sichtung der Bekannt machuugen vor, welche wir, durch den Befehl der h»hen Staatsregierung gezwungen, in dem Amts blatt« zu inseriren haben und welche nicht. Daß an dieser Sach- und Rechtslage die Zu ficherungen nichts ändern können, auf welche sich der Beschwerdeführer beruft, erachten wir al« selbstredend, und wir dürfen daher Zuversicht lick der Abweisung der erhobenen Beschwerde ent gegensehen. In größter Verehrung verharren wir Leipzig, den 18. November 1874. Der Rath der Stadt Leipzig. Or. Koch. Rath der Stadt Leipzig. Am 2 l . November 1874 wird den Herren Stadtverordneten hier die Blatt 327 folg, abschriftlich zu den Acte» ge brachte Beschwerde deS Herrn Reusche zur ge fälligen Kenntnißnahme ergebenst vorgelegt. G Mechler, Stadtschreiber. Eingeg. am 21. Nov. 1874. 1171. Borgetraqen in der Plenarversammlung am 25. November 1874, Bl. 2491. „Bei dieser Mitheilung soll eS bewenden." Neues Theater. Leipzig, 29. November. Die bei Wachtel und Labatt gemachte Wahrnehmung, daß „Fra Diavolo" eine der difficilsten Ausgaben, fand bei dessen heutiger Ausführung mit Herrn Stolzenberg von Neuem Bestätigung. Im Vergleich zu den Vorgenannten entledigte sich Herr Stolzenberg derselben verhältnißmäßig am Besten, aber auch ihm gelang es nicht, ein ganz abge. rundetes Bild dieser eigentbümlichen Gestalt zu geben, da ihm wohl das elegant Chevalereske, weniger dagegen das unheimlich Dämonische nahe liegt. Das leicht prickelnde französische Wesen dieser Musik beherrscht Herr Stolzenberg vielfach keineswegs ohne Gewandtheit, an anderen Stellen jedoch, wie in den beiden Romanzen de- 1. und 2. Actes, desgleichen im Fra Diavolo - Liede ließ er sein lyrisches Naturell zu sehr vor walten und beeinträchtigte sich die Wirkung durch gedehnte Tempi oder durch einzelne dem Charakter der Musik fremde Ausschmückungen, muß sich auch im Interesse abgerundeten Ensem ble«, besonders im ersten Quintett, mit den an keren Sängern noch bester einsingen und für ein zelne zu tonloS oder unverständlich hinaeworfene Parlando- und Dialogstellen mit der Akustik un seres großen Hauses noch bester vertraut mache», was sich bei einem so gewiegten, jede Aufgabe mit so sichtlicher Sorgfalt durcharbeitenden Künstler sicher erwarten läßt. Während er im ersten Acte allzu mroße Oekonomie walten ließ, überhaupt nicht sehr günstig diSponirt schien, trat im dritten sein Organ wie die Virtuosität seiner Technik am Lortheilhaftesten hervor. UebrigenS fesselte im Allge meinen die heutige Vorstellung durch mehr Belebtheit und Elasticität, waS besonders der in jeder Be- >ehung prächtigen und frischen Darstellung durch räulem Gutschbach zu danken war, auch Herr >ielke, welcher gesanglich immer noch ruhigere leherrschung gewinnen muß, erfaßte manche Mo mente ungezwungener; Frau Holzstamm und Herr Ehrte wurden der komischen Seite der beiden englischen Originale gleickwie früher ge recht, doch darf derselben zu Liebe der feine hoch aristokratische Ton nicht verlassen werden, wie überhaupt graziöse Feinheit als ein Grundton dieser Oper noch durchgängiger zur Geltung kom men muß. Die beiden Banditen und der' Gasi- wirth waren in den Händen der Herren Rebling, Broda und Ulbrich bestens aufgehoben. Herr Capellmeister Mühldorfer gab mit unserem treff lichen Orchester Proben großer Gewandtheit und Elasticität, und die hinter der Scene sehr gut auSgeführte Theatermusik mackte den Wunsch rege, derselben in anderen Opern, namentlich in „HanS Helling", dieselbe unentbehrliche Sorgfalt zugcwendet zu sehen. — vr. Herrn. Zopfs. Malinv -es Fräulein Steinacker. Leipzig, 30. November. Gestern Morgen ver anstaltete die Pianistin Fräulein Irma Stein acker eine Matinä im Saale de- Herrn Com- merzienrath Blüthner. Solche Privatconcerte bezeichnen in Leipzig neuerdings häufig den Aus gangspunkt für eine künstlerische Laufbahn; sie geben das erste öffentliche Zeuaniß davon, daß die Entwicklung eine« jungen Talents in das Stadium künstlerischer Selbstständigkeit getreten ist. Und die Theilnahme des dabei anwesenden Publicum- ist in diesem Falle eine um so größere, da eS sich hier um ernste Aufgaben in der Kunst handelt, und die Kräfte, mit Venen sie bemustert werden sollen, noch sehr jugendliche find. So war es, als im Juni d. I. Frl. Kühne aus Petersburg ein Concert im Blüthner'schcn Saale gab, und so war es auch gestern in der MatinL de- Fräulein Steinacker. Dieselbe ist, nachdem sie ihre Ausbildung unser« Wissen« im Stuttgarter Conservatorium empfangen hat, mit- wirkenv bereits hier und in eiüigen andern Städten (Halle, Concert der Berggesellschast) als Pianistin aufgetreten: als selbstständige Concert- aeberin ist sie erst gestern dem Leipziger Publicum bekannt geworden. Ihr Programm bestand aus Werken der neueren Schule: „Gnomenreigen" von Liszt, „Grillen" an- den Fantasiestücke» von Schumann. „Nocturne" von Chopin, deren technischen Anforderungen die Dame in einer Höchst ehrenwerthen Weise gerecht wurde. Je kürzere Zeit verstrichen ist, seitdem der tech nische Studienplan unter der Obacht de- Mei sters zur Ausführung gekommen, desto bedeutungs voller und für die gesunde Weiterentwickelung unentbehrlicher muß die correcte Ausführung der gewählten Vortragsstücke, die leichte und sichere Handhabung alles Dessen, was die Schule lehren kann, genannt werden. Und wenn bei einer jungen Pianistin sich soviel Geschmack, Sauber keit und Delikateste in den künstlerischen Produk tionen vereinigt zeigt, wie gestern bei Fräulein Steinacker, so ist da« eine Wahrnehmung aller erfreulichster Art. War nun auch da« gewählte Programm danach angethan, die Leistungsfähig keit der Dame in einem verhältnißmäßig nur engen Kreise schätzen zu lernen, und kam bei de« Vortrag deS Schumannstchen. besonders aber Chopin'schen Stückes ein Moment mit m Krage, dessen ganze Bedeutung vielen Virtuosen erst bei späterer Reise recht fühlbar wird und auch hier
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