Geschichtlicher Überblick Bearbeitet von Küscl, Hptm. d. L. >1. D. Die Geschichte des Militär-St. Heinrichs-Ordens umspannt den Zeitraum von 17Z6 bis zum Ausgang des Weltkrieges 1918 und ist eng verwoben mit der Geschichte des alten sächsischen Herr scherhauses Wetkin, mit den Wechselfällen der in den letzten 200 Jahren geführten Kriege, in denen Sachsens Söhne auf den meisten Schlachtfeldern Europas mitkämpften, und durch sie mit der engeren Geschichte der Heimat. Die äußeren Formen und Satzungen dieses ältesten deutschen Kriegsordens haben im Laufe der langen Jahre seines Bestehens mehrfache Änderungen erfahren. Niemals aber wurde an dem vor nehmsten Stiftungsgrundsatz gerüttelt, daß der Orden nur im Kriege durch Verdienste und Einzeltaten vor dem Feinde zu erwerben war. Unbeschadet dessen, daß er an sich ausschließlich zur Belohnung sächsischer Offiziere bestimmt war, haben ihn auch Heerführer und einzelne Offiziere anderer deutscher und uns verbündeter Armeen erhalten, vornehmlich solche, unter deren Befehl sächsische Truppen gefochten hatten. Die Gesamtentwicklung des Ordens gliedert sich in folgende Abschnitte: I. 17Z6—1768: Verwaltung nach den Bestimmungen des Gründungsstatuts des Kurfürsten Friedrich August II.; II. 1768—1796: Verwaltung nach den Satzungen des Regenten Prinzen Xaver, Herzogs zu Sachsen; III. 1796—1629: Verwaltung nach den gleichen, aber durch einige neue Bestimmungen des Kurfürsten Friedrich August III. (seit 1806 König Friedrich August I.) geänderten Satzungen; IV. 1829—1916: Verwaltung nach den Satzungen des Königs Anton, ergänzt durch Nach träge. I. Abschnitt 1736-1768 Sehr bald nach seinem im Jahre 17ZZ erfolgten Regierungsantritt beschäftigte sich der Sohn und Nachfolger Augusts des Starken, Kurfürst Friedrich August II. von Sachsen, der als König von Polen den Namen August III. führte, mit der Absicht, einen Orden zur Belohnung rein mili tärischer, kriegerischer Verdienste zu schaffen. Zum Schutzherrn wählte er den letzten deut schen Kaiser aus sächsischem Fürstenhause, Heinrich II. (1002—102P, der Mitte des 12. Jahr hunderts vom Papst Eugen III. heiliggesprochen wurde. Wenn sich auch urkundlich nicht Nachweisen läßt, welche Gründe im einzelnen den Kurfürsten zu dieser Wahl bestimmt haben, so hat er jeden falls dem Orden mit der Benennung nach dem großen Kaiser aus sächsischem Geschlecht, dessen heißestes Bemühen es war, die deutschen Stämme und Völker zu machtvoller, geschlossener Einheit zu führen, eine bedeutungsvolle, großdeutsche Weihe gegeben. Dem damaligen Brauche entsprechend war der erste Satzunggentwurf in französischer Sprache abge faßt. Am 27. November 17Z4 beauftragte der Oberkämmerer Graf Heinrich Brühl in einem aus Warschau datierten Schreiben den Hofrat Joh. Jac. Mascau, diesen französischen Entwurf ins Deutsche und Lateinische zu übertragen.