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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 16.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Signatur
- I 787
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454421Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454421Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454421Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 255-256 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 16.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 101
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig 101
- ArtikelDas Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 104
- ArtikelKalenderwünsche 105
- ArtikelKommerzienrat Christian Mauthe 106
- ArtikelBrief aus La Chaux de Fonds 108
- ArtikelEindrücke von der Geschäftstour 109
- ArtikelDienstboten-Wecker 110
- ArtikelAblaufanzeigevorrichtung für Uhren 110
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 112
- ArtikelVermischtes 112
- ArtikelVereinsnachrichten 113
- ArtikelFachschulnachrichten 113
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 113
- ArtikelGeschäftsnachrichten 114
- ArtikelPersonalien 114
- ArtikelFragekasten 115
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 116
- ArtikelBüchertisch 116
- ArtikelPatente 116
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 213
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 229
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 245
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 261
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 277
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 293
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 307
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 328
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 333
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 351
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 353
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 371
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 373
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 394
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 397
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 415
- BandBand 16.1909 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Ceip3iger Ubrmacber Geltung Organ ber Deutfcben Ubrmacber»Vereinigung, 3 entralftelle 3U Ceip3ig ber Garantiegemeinfcbaft Deutfcber Uhrmacher, ber freien Innung für bas Uhrmacbergewerbe im Stabt» unb Canbhreis Bielefelb unb ber 3wangsinnung für bas llbrmacber», Golb» unb Silberarbeiter» föanbwerk bes ftreifes Iferlobn Abonnements- unö Infertionsbeöingungen fiebe auf Öem Citelblatt Uelegramrmflbrefje: Ubrmacber=3eitung, Diebener, Ceip 3 ig SernfprecbsRnjcblufc Dr. 2991 Hacfofcruck ift nur nacb vorheriger Vereinbarung unter genauer Quellenangabe geftattet! rtr. 1 Ceip 3 ig, 1. April 1909 16. Jabrg. Deutfcpe Uprmacper-Vereinigung, 3entra!ftelle 3 U Ceip 3 ig. Am 22. März fand unsere Sitzung wieder im Mariengarten statt, und zwar unter Teilnahme der Mitglieder Herren Friedrich, Hahn, Herrmann, Hofmann, Magdeburg, Scheibe, Schneider, Scholze, Wacker und Wildner. Unter den verschiedenen Eingängen erregte Interesse die An frage eines Mitgliedes, ob es gestattet sei, daß sich ein Kollege als geprüfter Uhrmacher bezeichnet, obgleich er nur die Gehilfenprüfung, nicht die Meister prüfung abgelegt hat. Herr Syndikus Pilz hatte auf Befragen er klärt, daß nach der Gewerbeordnung nur der Meistertitel geschützt ist, während die Bezeichnung geprüfter Uhrmacher die Gewerbe ordnung nicht kennt. Diese Bezeichnung ist zwar ungewöhnlich, doch läßt sich dagegen nichts einwenden. Von unkollegialischen Handlungen zeugen einige Inserate der Frankenhauser Zeitung. Der Kollege M. G. hatte dort in einem Inserate auch Anerkennungsschreiben veröffentlicht, die ihm von früheren Kunden überlassen worden waren. Anscheinend hat dies seinen Konkurrenten A. W. ver drossen, denn er annoncierte darauf: „Es möge sich niemand durch marktschreierische, jüdische Reklame täuschen lassen, die außerdem gar nichts besage, denn jeder Geschäftsmann hätte be freundete Kunden, die ihm auf Wunsch solche sogenannte Aner kennungen ausstelle.“ Herr W. mag ja über die Anerkennungen denken wie er will, seinem Fache hat er jedenfalls mit der Erwiderung einen schlechten Dienst erwiesen, denn nichts wirkt häßlicher als die gegenseitige Herabsetzung. Das Mißtrauen der Laien gegen die Uhrmacher ist doch schon groß genug und sollte durch derartige Maßnahmen nicht noch genährt werden. Der Deutsche Uhrmacher-Gehilfenverband hat an die Zentral stelle wegen Gewährung von Sommerurlaub an seine Mitglieder folgendes Schreiben gerichtet: „In den letzten Jahren hat sich die Gewährung von Sommer urlaub fast in allen Berufszweigen eingebürgert, ohne daß damit die vielleicht anfangs befürchteten Schädigungen des Geschäfts verbunden waren. Ja, man hat sogar die Beobachtung gemacht, daß die Geschäfte durch Gewährung von Urlaub nur gewannen, da die Schaffenskraft und Arbeitsfreudigkeit durch die stattge fundene Ausspannung wesentlich erhöht wurde, diese Vorteile also dem Geschäft direkt, wieder zugute kamen. Wir gestatten uns nun, mit der ergebenen Bitte an Sie heranzutreten, Ihren Gehilfen während der heißen Jahreszeit einige Erleichterungen zu gewähren. Wir glauben keine Fehlbitte zu tun, zumal wir Wert darauf legen, mit den Herren Chefs Hand in Hand zu arbeiten, wenn wir Sie bitten, auch Ihren Gehilfen eine kurze Erholungszeit zu gewähren, deren Dauer sich je nach der Zeit der Dienstjahre richten könnte. Sollten dagegen Bedenken bestehen, daß geschäftliche Schwierigkeiten entstehen könnten, so möchten wir darauf hin- weisen, daß bei angemessener Einteilung der Arbeitszeit und rechtzeitiger Information der mit der Vertretung beauftragten Person diese Schwierigkeiten in den meisten Fällen gehoben werden könnten. Wir würden jedes Entgegenkommen seitens der Prinzipale mit aufrichtigem Dank begrüßen und empfehlen uns Mit vorzüglicher Hochachtung Der .Vorstand des Deutschen Uhrmacher-Gehilfenverbandes O. Schröter, 1. Vorsitzender." Die Mitglieder Herren Hahn, Herrmann und Schneider er klärten in der Besprechung des vorstehenden Rundschreibens, daß sie mit der Gewährung von Urlaub, der sich allerdings den Dienst jahren entsprechend abstuft, gute Erfahrungen gemacht haben. Über die Auslegung des Begriffes „Schmucksachen“ hat bei den Gerichten immer Streit bestanden. Bekanntlich ver bietet Paragraph 56 der Gewerbeordnung unter Ziffer 3 den Ge werbebetrieb im Umherziehen mit Gold- und Silberwaren, Bruch gold, Bruchsilber und Taschenuhren, sowie unter Ziffer 11 mit Schmucksachen, Bijouterien, Brillen und optischen Instrumenten. Viele Gerichte haben bisher oft entschieden, daß nur die Schmucksachen aus edlen Metallen, oder mindestens von höherem Wert (gute Doubleware) unter das Verbot fallen, nicht aber der billige Schmuck aus unedlem Metall. — Jetzt hat endlich eine Entscheidung des preußischen Kammergerichtes dieser verschieden artigen Auslegung ein Ende gemacht und diese Entscheidung
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