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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 16.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454421Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454421Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454421Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 255-256 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 16.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 101
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig 101
- ArtikelDas Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 104
- ArtikelKalenderwünsche 105
- ArtikelKommerzienrat Christian Mauthe 106
- ArtikelBrief aus La Chaux de Fonds 108
- ArtikelEindrücke von der Geschäftstour 109
- ArtikelDienstboten-Wecker 110
- ArtikelAblaufanzeigevorrichtung für Uhren 110
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 112
- ArtikelVermischtes 112
- ArtikelVereinsnachrichten 113
- ArtikelFachschulnachrichten 113
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 113
- ArtikelGeschäftsnachrichten 114
- ArtikelPersonalien 114
- ArtikelFragekasten 115
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 116
- ArtikelBüchertisch 116
- ArtikelPatente 116
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 213
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 229
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 245
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 261
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 277
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 293
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 307
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 328
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 333
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 351
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 353
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 371
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 373
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 394
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 397
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 415
- BandBand 16.1909 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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102 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 7 ist wichtig für alle Kollegen, an deren Orten sich der Hausierhandel mit Schmucksachen ausgedehnt hat. Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde. Ein Händler hatte ganz billige Ringe und Broschen hausiert. Als er angezeigt wurde, machte er geltend, daß seine Ware keine Schmucksache oder Bijouterie im Sinne des Gesetzes sei, und tatsächlich wurde der Händler von der Strafkammer freigesprochen, die annahm, daß unter den Schmucksachen in Paragraph 56 nur Sachen von er heblichem Werte zu verstehen seien. Das Kammergericht stellte sich in seinem Berufungsurteil auf den entgegengesetzten Standpunkt und führte folgendes aus: Die Auffassung der Strafkammer steht im Widerspruch mit den Absichten des Gesetzgebers sowie der Entstehungsgeschichte des Paragraphen 56 der Gewerbeordnung. Die in Ziffer 11 des Paragraphen 56 bezeichneten Schmucksachen, Bijouterien, Brillen und optischen Instrumente sind erst durch die Novelle vom Jahre 1896 zur Gewerbeordnung aufgenommen und damit vom Hausierhandel ausgeschlossen. Wie sich aus den Motiven zu dieser Novelle ergibt, wurden die gesetzgebenden Körperschaften hierbei von dem Gedanken geleitet, daß der Hausierhandel mit diesen Gegenständen eine große Gefahr für das Publikum be deute; gewissenlose Händler wären zu leicht in derLage, wertlose Gegenstände unerfahrenen Käufern für teures Geld aufzuschwatzen. Solche Übervorteilungen, die gerade beim Hausierhandel zu leicht möglich seien, sollten aber ver mieden werden. Beim Erlaß dieser Novelle waren in Ziffer 3 des Paragraphen 56 der Gewerbeordnung der Vertrieb von Gold- und Silberwaren im Wege des Hausierhandels verboten. Wenn die Novelle sich nun bemüßigt fühlte, in Ziffer 11 Schmuck sachen und Bijouterien vom Hausierhandel noch besonders aus zunehmen, so muß sie unter Schmucksachen wohl etwas von Ziffer 3 verschiedenes gemeint haben. Während nämlich Ziffer 3 nur aus edlen Metallen hergestellte Sachen betrifft, soll Ziffer 11 ganz allgemein alle Gegenstände umfassen, die zur Verzierung des menschlichen Körpers dienen. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob diesen Gegenständen ein Metallwert innewohnt oder nicht. Broschen und Ringe sind unbedenklich und ohne Rücksicht auf ihren Wert in jedem Fall als Schmucksachen zu betrachten. Der angeklagte Händler konnte nun auch nicht deshalb für straffrei erklärt werden, weil er etwa in dem guten Glauben sich befand, Broschen und Ringe von unbedeutendem Wert seien keine Schmucksachen im Sinne der Gewerbeordnung. Das wäre ein reiner Rechtsirrtum auf seiten des Händlers, und der ist stets unbeachtlich. Unkenntnis des Gesetzes kann vor Strafe nie schützen. Aus diesem Urteil geht hervor, daß auch der Hausierhandel mit billigen Schmucksachen ungesetzlich ist und bestraft werden muß, wenn Anzeige erfolgt. Es liegt im Interesse der Uhrmacher, sich dieses Urteil zunutze zu machen und die Polizeiorgane darauf hinzuweisen. Besonders für die Innungen und Vereine ist es Pflicht in dem angedeuteten Sinne vorzugehen, und wir emp fehlen diesen, sich dabei die Mithilfe der Handwerkskammern zu sichern. Die größte Beachtung empfehlen wir dem nachstehenden, der Fachzeitung der Tischlermeister entnommenen Artikel, betitelt: Berliner Schulrektoren und das Handwerk. Zu einer hochinteressanten und die weitesten Kreise des Handwerks über den lokalen Rahmen hinaus berührenden Aus sprache zwischen den leitenden Schulmännern der Berliner Fortbildungsschule und den Vertretern des Berliner Handwerks kam es in einer im „Prälaten“ abgehaltenen Versammlung des Berliner Rektorenvereins, zu der etwa 120 Rektoren und etwa 30 Obermeister der verschiedenen Berliner Innungen erschienen waren. Außerdem nahm an der Versammlung teil: der Geheime Oberregierungsrat von Seefeldt als Vertreter des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe, sowie Vertreter des Königlichen Polizeipräsidiums, einige Gewerberäte, sowie Vertreter der Hand werkskammer zu Berlin. Herr Rektor Pagel, Leiter der Gemeindeschule in der Pappelallee, hielt einen sehr instruktiven Vortrag über die Pflichten der Schulen, sowie des Handwerks gegenüber der schulent lassenen Jugend. Er betonte im besonderen, daß die Schule ihre Aufgabe nur dann richtig erfülle, wenn sie auch Sorge dafür trage, daß die aus der Schule zur Entlassung gelangenden Knaben und Mädchen einer ordnungsmäßigen Lehre übergeben würden; denn nur diese sei in der Lage, die jungen Leute vor den großen Gefahren des Lebens zu schützen und sie in ihrem Charakter zu festigen. Diese Aufgabe sei natürlich nur in Ge meinschaft mit den Vertretern des Gewerbes zu lösen, die durch ihr Erscheinen in der heutigen Versammlung ja zeigen wollten, daß sie zu ihrem Teil bereit seien, an der großen Kulturaufgabe mitzuwirken. Der Referent schlug folgende Thesen vor: 1. Die Berliner Rektoren sind bereit, die ihnen unterstellten Lehrer zu veranlassen, zunächst diejenigen Knaben, welche die Schule verlassen, auf die Bedeutung einer ordnungsmäßigen Handwerkslehre schon lange vor der Entlassung dieser Knaben aus der Schule aufmerksam zu machen. 2. Um aber auch die Eltern dieser Knaben für die Frage zu interessieren, solle letzteren eine Broschüre zur Kennt nisnahme für dieselben an die Hand gegeben werden, in der in kurzen und prägnanten Zügen die Verhältnisse der einzelnen Gewerbe einschließlich der Lehrzeitent schädigung, sowie die Aussichten dieser Berufe geschildert werden. 3. Die Lehrer stellen ein Verzeichnis auf, aus welchem die Meldung für die einzelnen Gewerbe ersichtlich ist. 4. Die Berliner Innungen geben ihrerseits ein Verzeichnis der für das nächste Halbjahr vakanten Lehrstellen. 5. Der Rektorenverein, sowie der Innungs-Ausschuß zu Berlin errichten einen gemeinsamen Stellennachweis für Lehrlinge und betrauen einen noch zu wählenden Aus schuß mit der Vermittlung. 6. Die entstehenden Kosten werden von den Berliner Innungen getragen. 7. Beide Korporationen wollen dafür Sorge tragen, daß die schulentlassene Jugend unter Aufsicht der Lehrerschaft zu Jugendklubs organisiert und diesen Vereinigungen Schulräume von der Schuldeputation überlassen werden. Der meisterhafte und von warmer, innerer Überzeugung getragene Vortrag des Herrn Referenten fand die ungeteilte Zustimmung alier Anwesenden und löste eine ausgiebige De batte aus. Der Geheime Oberregierungsrat von Seefeldt überbrachte zunächst die Versicherung seines hohen Chefs, daß derselbe die Bestrebungen des Berliner Rektorenvereins, sowie des Berliner Handwerks mit allergrößtem Interesse verfolge und nicht ver fehlen werde, dieselben aii seinem Teile zu unterstützen. Es bestehe kein Zweifel, daß in der Fürsorge für die schulentlassene Jugend nicht nur ein kultureller, sondern auch ein nationaler Fortschritt zu verzeichnen sei; denn unsere Jugend vor den Erfahrungen und Gefahren der Großstadt zu schützen, sei eine sittliche Pflicht aller verständigen Menschen. Er könne nur hoffen und wünschen, daß die Anregungen des Herrn Referenten, dem er in allen Punkten beistimme, auch in die Tat umgesetzt und von den berufenen Vertretern der Berliner Schulen sowie des Handwerks mit Eifer und Freudigkeit befolgt würden. Herr Stadtverordneter Goidschmidt gab gleichfalls seiner Freude Ausdruck über die Annäherung zwischen Theorie und Praxis und verspricht sich von dem Zusammenarbeiten zwischen dem Rektorenverein, dem Erziehungsbeirat, sowie den Berliner Gewerben nur das Allerbeste. Herr Obermeister Rahardt nahm als Vorsitzender des Innungsausschusses der Vereinigten Innungen zu Berlin für die anwesenden Obermeister das Wort und sprach zunächst seine Freude und seinen Dank für die vom Rektorenverein an die Innungen ergangene Einladung zu der heutigen Versammlung aus. Er erkannte an, daß auf dem Gebiete der Lehrlingsver mittlung mancherlei Übelstände bisher bestanden hätten, habe doch bisher jegliche Fühlung zwischen den einflußreichen und berufenen Schulleitern einerseits, sowie den Obermeistern der Innungen andererseits gänzlich gefehlt. Er könne nur versichern, daß die Berliner Innungen die dargebotene Hand der Berliner Rektoren mit freudigem Herzen ergreifen und es als Ehrensache betrachten, die entstehenden Kosten des geplanten Lehrstellen-
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