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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 16.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454421Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454421Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454421Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 255-256 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Was soll man beim Kauf eines Geldschranks wissen und beachten? (Schluß)
- Autor
- Rocke
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 16.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig 33
- ArtikelGarantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher (E. V.) 34
- ArtikelWann muß sich der Uhrmacher ins Handelsregister eintragenlassen? ... 34
- ArtikelSpiralen und ihre isochronischen Eigenschaften (Fortsetzung) 36
- ArtikelBrief aus La Chaux-de-Fonds 38
- ArtikelElektrizität und Magnetismus (Fortsetzung) 39
- ArtikelWas soll man beim Kauf eines Geldschranks wissen und beachten? ... 41
- ArtikelVorrichtung zum Regeln von Taschenuhren im Liegen 43
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 43
- ArtikelVereinsnachrichten 44
- ArtikelFachschulnachrichten 44
- ArtikelPersonalien 44
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 44
- ArtikelGeschäftsnachrichten 44
- ArtikelVermischtes 45
- ArtikelFragekasten 46
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 48
- ArtikelBüchertisch 48
- ArtikelPatente 48
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 213
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 229
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 245
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 261
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 277
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 293
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 307
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 328
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 333
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 351
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 353
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 371
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 373
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 394
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 397
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 415
- BandBand 16.1909 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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42 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 3 Ankäufe anonymer Schränke, d. h. solcher, deren Verfertiger nicht deutlich und mit nicht zu beseitigender Firma angegeben ist, wo möglich gebrauchter derartiger Schränke, dringend abgeraten wer den. Hier fällt jede Garantie des Verfertigers und damit jedes Rückgriffsrecht gegen ihn weg. Derartige Handelsware verdient samt und sonders nicht die Bezeichnung Geldschrank, insofern da bei kaum die einfachsten fachmännischen und bewährten Regeln zur Erreichung möglichster Einbruchs-, Feuer- und Sturzsicherheit beachtet sind. Die Besitzer sol- cherGeldschrän- ke sind allemal die Leidtragen den, wenn man in den Zeitungen von gelungenen Einbrüchen in solche liest. Un sere Abbildung zeigt einen ledig lich mit der Be- zeichnung„Stahl- panzer“ versehe- nenSchrank,des sen Herkunft nicht festzustel len ist. Der Ein brecher hat mit Leichtigkeit mit einer großen Blechschere, nach der Art, wie sie in der Küche zum Öff nen der Kon servenbüchsen benutzt wird, den Mantel der Vor dertüre aufge schnitten, dann das Schloß her ausgenommen und somit den Schrank entleert. Der Einbruch ge schah in der Nacht vom 4. zum 5. Juni v. J. bei der Firma Gebr. Schwier, Holz handlung in Stadthagen (Schaumburg- Lippe). ZumVer- gleich ist die Ab bildung eines allen Anforderungen entsprechenden, gegen die modernen Einbruchs werkzeuge unangreifbaren Geldschranks, wie er von der oben genannten Hannoverschen Fabrik hergestellt ist, wiedergegeben. Vom Kaufe eines im übrigen die anfertigende Fabrik deutlich er kennen lassenden Schranks beim Zwischenhändler soll nicht ab geraten werden, zumal wenn dieser nicht ausschließlich Ver treter einer Firma und deshalb nicht auf die Anpreisung der Vorzüge eines einzelnen Systems eingeschworen ist, vielmehr als mehr oder minder unparteiischer und sachkundiger Ratgeber dienen kann. Jedenfalls liefert aber wohl jede deutsche Fabrik — aus ländische brauchen bei der anerkannten Leistungsfähigkeit unserer heimischen Industrie auch auf diesem Gebiete von deutschen Ge schäftsleuten nicht in Betracht gezogen zu werden —gern an jeden Besteller, und auch die größte Fabrik ist in der Lage, jeden Re flektanten individuell zu bedienen. Denn ein Gcldschrank ist ja ein S:ück, dessen Beschaffung für den Käufer stets ein Ereignis bedeutet, und dafür hat auch die größte Fabrik Verständnis, zumal auch für sie kein Stück Schablonenware ist, sondern trotz der fabrikmäßigen Herstellung eine individuelle Behandlung erfordert. Hat also der Reflektant die Kataloge mehrerer Fabriken durch studiert , dann möge er sich an dieje r ige wen den, die durch langjährige Lie ferungen und da raufhin ihr zur Verfügung ste hende Referen zen Vertrauen einflößt, ferner aber auch da durch, daß sie bereitwilligstund ausgiebig ihren gesamten Fabri kationsbetrieb jedem Kauf lustigen vor Au gen führt, damit er sich genau von der Solidität der Arbeit in allen ihren Tei len überzeugen kann. Die Zu ziehungeinesbe ratenden Sach verständigen mag unter Um ständen nützlich sein, nur ist zu beachten, daß solche nur selten und dann oft nach bestimmter Richtung hin in teressiert oder voreingenom men sind. [Ein Archiiekt ' oder gewöhnlicher In genieur genügt nicht, auch nicht irgendein Pro fessoreinertech nischen Hoch schule, von de- halten, sondern nen sich ja viele selbst für von wirklichem Nutzen kann sein. Es wäre schade, wenn Geldschränken solche unnützen Universalgenies nur ein Spezialsachverständiger sich bei der Anschaffung von Sachverständigen“ eindrängten, wie sie im Klavierhandel so verbreitet sind, Leute, die eigentlich mehr Zutreiber und Gelegenheitsagenten sind, durch ihre Vermittler tätigkeit aber für den Käufer meistens nur die Gestehungskosten stei gern und den notwendigen Gewinn des Fabrikanten oder Händlers schmälern. Nachahmenswert erscheint in dieser Hinsicht dasVorgehen der Handelskammer zu Hannover, die einen dem Publikum gewerbs mäßig zur Verfügung stehenden Sachverständigen, nachdem dessen Sachkunde undUnparteilichkeit einwandsfrei festgestellt war, fürGeld- schrank- und Tresorbau öffentlich angestellt und beeidigt hat. Dieser
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