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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 16.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454421Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454421Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454421Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 255-256 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 16.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig 65
- ArtikelGarantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher (E. V.) 68
- ArtikelDie Hochwasserkatastrophe in Nürnberg und der dort angerichtete ... 68
- ArtikelSpiralen und ihre isochronischen Eigenschaften (Schluß) 69
- ArtikelKünstliche Turmuhren im Mittelalter (Schluß) 71
- ArtikelElektrizität und Magnetismus (Fortsetzung) 73
- ArtikelPatentrundschau 75
- ArtikelDie Leipziger Ostervormesse (Schluß) 76
- ArtikelVereinsnachrichten 78
- ArtikelPersonalien 79
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 80
- ArtikelGeschäftsnachrichten 81
- ArtikelVermischtes 81
- ArtikelFragekasten 82
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 84
- ArtikelBüchertisch 84
- ArtikelPatente 84
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 213
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 229
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 245
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 261
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 277
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 293
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 307
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 328
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 333
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 351
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 353
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 371
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 373
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 394
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 397
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 415
- BandBand 16.1909 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Ceip3»9 er Ubrmacber3eitung Organ ber Deutfcben 11 brmacber=Vereinigung, 3entraljtelle 3 U Ceip 3 ig ber Garantiegemeinjcbaft Deutfcber Ubrmacber, ber freien Innung für bas Ubrmacbergewerbe im 5taöt* unb Canbbreis Bielefelb unb ber 3wangsinnung für bas Ubrmacber*, Golö* unb öilberarbeiter* föanöwerk bes Greifes Ijerlobn Abonnements- unö Infertlonsbeöingungen fiebe auf Oem Titelblatt CelegramnvAöreffe: Ubrmacber=3eitung, Diebener, Ceip 3 ig §ernfprecb=flnfcbluf 5 Hr. 2991 Hacbörucfc ift nur nacb vorheriger Vereinbarung unter genauer Quellenangabe geftattet! nr. 5 Ceip 3 ig, l. (Där 3 1909 16. Jabrg. Deutfctye Ul)rmad)er-Vereinigung, 3entralftelle 3 U Ceip 3 ig. Am 15. Februar hat unsere Sitzung wieder im „Mariengarten“ stattgefunden. Anwesend waren als Gast Herr Baumgärtel- Delitzsch und die Mitglieder Herren Diebener, Friedrich, Hahn, Herrmann, Hofmann, Magdeburg, Scheibe, Scholze, Wacker und Wildner. Kollege Schneider fehlte entschuldigt. Der Vorsitzende berichtete über die zu unserer Eingabe an das Reichsamt des Innern weiter eingegangenen Zuschriften der Handels- und Handwerkskammern. Demnach haben eine Unterstützung unserer Bestrebungen zu gesagt: die Handelskammer zu Halberstadt und die Handwerks kammern zu Breslau, Bromberg, Coblenz, Dessau, Heilbronn, Magdeburg, Oberbayern (München), Plauen, Stralsund, Straßburg, Ulm und Wiesbaden. Außerdem hat der Reichstagsabgeordnete für Leipzig, Justizrat Dr. Junck, erklärt, unsere Eingabe in der Kommission für die Beratung des Gesetzentwurfs wider den un lauteren Wettbewerb zu vertreten. Warten wir nun ab, was die Kommission beschließt. Unserer Bitte, auch weitere Abgeordnete der Kommission für unsere Eingaben zu interessieren, wurde wiederholt entsprochen. So wurde von einem unterfränkischen Kollegen dem Abgeordneten Gerstenberger entsprechendes Material über die „Nomos“-Gesell- schaft unterbreitet. Auf die Bestrebungen der Handwerkskammern, das Borgunwesen einzuschränken, seien hiermit unsere Kollegen dringend aufmerk sam gemacht. Der Handwerkskammertag hat in seiner Sitzung vom 24. bis 26. August in Breslau gegen das Borgunwesen fol gende Mittel zu empfehlen einstimmig beschlossen. Di§ Rechnungsstellung der Handwerker hat tunlichst so fort unter genauen Angaben der Zahlungsbedingungen, oder sofern dies nicht angängig erscheint, am Ende eines jeden Monats, spätestens aber am Ende dreier Monate zu geschehen. Zu dem Zwecke empfiehlt sich: a) Für die einzelnen Gewerbezweige einheitliche Zahlungs bedingungen auf einheitlichen Rechnungsformularen ein zuführen. Bei Ablieferung oder Fertigstellung jeder größeren Bestellung bzw. Arbeit ist dem Auftraggeber sogleich mit der Ware eine Begleitrechnung zuzustellen. b) Diese Begleitrechnungen sind mit einem gedruckten Ver merk zu versehen, daß Reklamationen nur binnen 14 Tagen (4 Wochen) nach Zustellung der Rechnung geltend ge macht werden können. c) Im Falle sofortiger oder innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung der Rechnung erfolgender Zahlung ist ein Skonto von 2 Prozent (4 Prozent) zu gewähren, um auf diese Weise einen Anreiz zur Barzahlung zu bieten. d) Für alle nicht innerhalb 3 Monaten nach Zustellung der ersten Vierteljahrsrechnung berichtigten Beträge sind auf Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent in Rech nung zu stellen, die dem Betrage der Rechnung zuzu fügen sind. e) Auf den Rechnungsformularen sind die obigen Zahlungs bedingungen ausdrücklich zum Ausdruck zu bringen. f) Da, wo in Gegenrechnung gearbeitet wird, ist möglichst am Schlüsse jeden Vierteljahres Abrechnung zu halten. Pflicht sämtlicher Handwerkskorporationen ist es, die ihnen angeschlossenen Handwerker durch gemeinsame Besprechungen und Vorträge in ihren Versammlungen auf diese Mittel hinzu weisen, und durch gemeinsame Beschlüsse ihre praktische Durch führung herbeizuführen. Durch regelmäßige öffentliche Bekanntgabe solcher Be schlüsse, durch Aufforderungen an das Publikum, die ausge schriebenen Rechnungen auch zu bezahlen, durch Übertragung der Forderungen an Kreditinstitute (Kreditgenossenschaften) zur Einziehung, durch Errichtung und Beitritt zu Kreditanstalten und zu Kreditschutzvereinen, ist die Wirksamkeit der ergriffenen Maßregeln zu sichern. Gerade die Innungen und gewerblichen Vereine sollen ihre Aufgabe darin sehen, ihre Mitglieder zur pünktlichen Ausstellung der Rechnungen zu erziehen. Soweit die Rechnungen nicht bei Lieferung oder Leistung der Arbeiten übergeben werden, sind dieselben mindestens monatlich (vierteljährlich) der Kund schaft zuzustellen. Solche gemeinsame Zahlungsbedingungen müssen sich natürlich nach der speziellen Lage des betreffen den Gewerbes richten und sind daher gerade von Innungen und gewerblichen Vereinen für ihre speziellen Gewerbe nicht nur gemeinsam aufzustellen, sondern auch durchzuführen. Solche Zahlungsbedingungen lassen sich, nach bisher vielfach mit gutem Erfolge gemachten Erfahrungen, besonders dann durchführen, wenn sich die einzelnen gewerblichen Vereine dazu entschließen, gemeinsame Rechnungsformulare aufzustellen und diese dann auch gemeinsam zur Durchführung zu bringen. Derartige Rech nungsformulare müssen zunächst an der Spitze der Rechnung
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