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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 16.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454421Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454421Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454421Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 255-256 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 16.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig 65
- ArtikelGarantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher (E. V.) 68
- ArtikelDie Hochwasserkatastrophe in Nürnberg und der dort angerichtete ... 68
- ArtikelSpiralen und ihre isochronischen Eigenschaften (Schluß) 69
- ArtikelKünstliche Turmuhren im Mittelalter (Schluß) 71
- ArtikelElektrizität und Magnetismus (Fortsetzung) 73
- ArtikelPatentrundschau 75
- ArtikelDie Leipziger Ostervormesse (Schluß) 76
- ArtikelVereinsnachrichten 78
- ArtikelPersonalien 79
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 80
- ArtikelGeschäftsnachrichten 81
- ArtikelVermischtes 81
- ArtikelFragekasten 82
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 84
- ArtikelBüchertisch 84
- ArtikelPatente 84
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 213
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 229
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 245
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 261
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 277
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 293
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 307
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 328
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 333
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 351
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 353
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 371
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 373
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 394
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 397
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 415
- BandBand 16.1909 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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66 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 5 eine Bemerkung enthalten, daß entsprechend der Aufforderung der Handwerkskammer die Interessenten verpflichtet seien, so fort bei Lieferung der Ware oder Arbeit Rechnung zu stellen, daß Reklamationen nur binnen 14 Tagen angenommen werden, daß bei Barzahlung 2 (bis 4) Prozent Skonto erteilt würde, und daß nach Mahnung 4 Prozent Verzugszinsen in Anrechnung kämen. Diese Zahlungsbedingungen müssen mit den Kunden vereinbart werden. Das Wesentliche jeder Vereinbarung be steht darin, daß dieselbe vor Ausführung der Arbeiten oder Lieferungen erfolgt. Alles Nachträgliche hat keinen Zweck. Einseitig aufgestellte Zahlungsbedingungen sind wertlos, denn die Gegenpartei braucht sie nicht anzuerkennen. Deshalb muß alles, was der Handwerker in seinem geschäftlichen Verkehr mit seiner Kundschaft erreichen will, betreffs Ausführung der Arbeit oder Lieferung, deren Preis, alle Wünsche über Ab nahme und Zahlung usw., vorher vereinbart, also im Angebot festgelegt werden. Es empfiehlt sich weiter, daß der Hand werker seine Zahlungsbedingungen auch auf Angebotsformulare für schriftliche Offerten und auf die Briefformulare setzt, ins besondere auf diejenigen, die er zu Offerten benutzt. In manchen Fällen wird auch ein Anschlag im Geschäftslokal, welcher die Zahlungsbedingungen enthält, gute Dienste tun. Bei jeder pas senden Gelegenheit sollte auch mündlich auf die Bedingungen hingewiesen werden. Nur so kann es sicher erreicht werden, daß die Gerichte alle Zahlungsbedingungen, ins besondere auch die Reklamationsfristen, strikte und unweigerlich anerkennen. Verzugszinsen können mit Sicherheit nur vom Tage der Mah nung ab gefordert werden. Zur Mahnung genügt die Zusendung einer Rechnung mit dem höflichen Ersuchen um Begleichung. Nach den Innungsstatuten ist jedes Mitglied verpflichtet, zur Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen mit zuwirken und den Innungsbeschlüssen sowie den Anordnungen des Vorstandes nachzukommen. Zur Förderung der gemein samen gewerblichen Interessen gehört aber auch an erster Stelle die Bekämpfung der dem Handwerkerstande so schädlichen Borgwirtschaft. Es können daher die Innungen und gewerb lichen Vereine einen großen Einfluß auf ihre Mitglieder aus üben, wenn sie Beschlüsse auf diesem Gebiete fassen und diese durch gemeinsames Vorgehen zur Durchführung zu bringen suchen. Es wird sich empfehlen, daß auch unsere Uhrmachervereine und -Innungen sich mit den Vorschlägen der Handwerkskammern befassen und über die beste' Art der Durchführung der nötigen Reformen Beschlüsse herbeiführen. Der Kollege Baertz, Hötensleben, hat uns gebeten, die Herren Grossisten darauf aufmerksam zu machen, daß der dort, Post straße 5, wohnende Heinrich Simon, der sich als Uhrmacher ausgibt, als , , , Metallschlosser gelernt hat. Eine Verbindung kann denjenigen Firmen, die auf gute Be ziehungen zu den Uhrmachern Wert legen, nicht angeraten werden. In M.-Gladbach haben die Uhrmacher in der Firma J. Schwiertz, Optiker, eine Konkurrenz bekommen, die durch marktschreierische Anzeigen von Uhren, welche, von der mit ihr identischen Firma „Chronos“ ausgehen, das Unmöglichste zu leisten verspricht. Hoffentlich kommt das Publikum bald dahinter, daß die eigenartige Firmen verbindung nur Sand in die Augen bedeutet. Aus Nürnberg, der Stadt, die uns Uhrmachern durch Peter Henlein lieb und wert ist, traf vor einigen Wochen eine Mitteilung ein, welche wohl alle Kollegen schmerzlich berührt hat: Bei dem Hochwasser sind dort nicht weniger als sieben Kollegen betroffen worden und haben fast ihre gesamte Habe verloren. Der Nürnberger Uhr macherverein richtet infolgedessen an sämtliche Fachangehörige die herzliche Bitte, den geschädigten Uhrmachern durch Zu weisung von Geldmitteln zu helfen, und wir sind sicher, daß diese Bitte nicht ungehört verhallen wird. Einen Begriff von der Katastrophe werden unsere Kollegen aus der Schilderung des Hofuhrmachers Speckhart, die in der vorliegenden Nummer veröffentlicht wird, erhalten. Gebe also jeder ein Scherflein. Zu dem Tema Uhrenverleiheti schreibt der Kollege Heerklotz, Bühlau: „Der Kollege S. berührt mit seiner Klage über das Ver leihen von Taschenuhren zweifelsohne eine recht mißliche Sache, darüber dürften wohl alle Uhrmacher einig sein. Gleichwohl schießt aber doch Kollege S. etwas übers Ziel hinaus, denn über seinen Radikalvorschlag: „Alles Verleihen hört einfach von jetzt an auf“, werden die zustimmenden Ansichten kaum allge mein sein. Den letzen und ausschlaggebenden Faktor dürfte trotz aller Ansichten und Vereinbarungen doch in sehr vielen Fällen das persönliche Verhältnis des Uhrmachers zu seinen Kunden geben. Ich glaube kaum, daß viele Kollegen z. B. irgendeinem alten schätzbaren Kunden, dem sie früher wieder holt eine Leihuhr zur Verfügung gestellt haben, plötzlich eine solche verweigern, zumal wenn sie wissen, daß der Kunde in kleinen Verhältnissen lebt, die ihm die Ausgabe auch nur eines Talers für eine Reserveuhr nicht gestatten. Entweder man macht nun eine „Ausnahme“, und man wird sich wundern, wie oft man mit der Zeit solche „Ausnahmen“ im Interesse des guten Einvernehmens wird machen müssen, oder aber der Kunde wird das Abschlagen seiner Bitte als eine persönliche Unfreundlich keit auffassen und geht sofort oder doch das nächste Mal zu einem anderen, ihm möglichst auch bekannten Uhrmacher, der dann eine Leihühr gibt und damit vielleicht einen neuen Kunden gewonnen hat. - . - . Auf mittleren und kleineren Plätzen, wo die Mehrzahl der Bevölkerung sich kennt, halte ich eine strikte Durchführung des Vorschlages des Kollegen S. für absolut ausgeschlossen. Ich selbst z. B. habe mein Geschäft in nächster Nähe eines Bahn depots, und die meisten der zu mir kommenden Schaffner und Beamte, denen eine Uhr nicht eine Stunde entbehrlich ist, würden wohl sofort 5 Minuten weiter zur nächsten Konkurrenz gehen, wenn ich ! eine Leihuhr verweigern wollte. Aber ebenso wie Kollege S. mit seinem Vorschlag zu weit geht, ebenso scheint er jetzt mit seinem Entgegenkommen hin sichtlich der Leihuhren zu weit zu gehen, denn er sagt, daß er darin eines großen Lagers bedürfe in Stahl, Silber und Gold, für Damen und Herren. Ja, so viel Entgegenkommen habe ich meiner Kundschaft mein Lebtag noch nicht gezeigt. Daß ich dem Kunden noch eine entsprechende Uhr ev. gar in Gold, zur Verfügung stellte, gibt’s nicht, er muß zufrieden sein, wenn er einen brauchbaren Zeitmesser leihweise erhält. Gelegentlich etwas auf die Leihuhrträger schimpfen, die einem wochenlang die so notwendig gebrauchten Leihuhren nicht wiederbringen, regt wohl manchen Kunden zum Nachdenken über das eigent lich Unbillige seines Verlangens an. Ich habe als Leihuhren -nur einige alte angenommene Uhren und ein paar alte Laden hüter,meist Schlüsseluhren. Braucht ein Kunde.beruflich genaue Zeit, so bekommt er eine zuverlässige Schlüsseluhr. Ich zeige damit meinen; guten Willen, und . der Kunde wird doch bald . wiederkommen, um seine bequemere Remontoiruhr wieder zu erhalten. Für andere wieder habe ich zwei möglichst schlecht regulierende Uhren, die ihren jeweiligen Träger möglichst bald wieder um den Besitz seiner eigenen Uhr besorgt sein lassen. Diesbezügliche Reklamationen beantworte ich ehrlich mit dem Hin weis auf die so oft gemachte Erfahrung, daß gutgehende Leihuhren fast immer erst nach Wochen oder Monaten ihren Weg zu mir zurückfinden. Und dies ist ja auch der Hauptverdruß bei demganzen Uhrenverleihen, viel weniger das Ausleihen selbst,, denn ein paar alte eingetauschte Uhren oder alte unverkäufliche Laden hüter hat ja jeder Uhrmacher. Und wenn diese Uhren immer prompt in einigen Tagen wieder .zurückkommen, dann kommt man auch mit ziemlich wenig Verleihuhren aus. Deshalb hat sich mein Kampf nie gegen das Verleihen, sondern stets nur gegen das lange Behalten der Uhren gerichtet, und da habe ich auch seit ca. einem Jahre mit noch einem Mittel recht ; gute Erfolge gehabt. Ich habe meine Verleihuhren in einem unserer 6-Stück-Kartons liegen. Will ich’einem Kunden nun eine Uhr leihen, so stelle ich meinen Karton vor mir auf die Ladentafel und suche mir die für diesen Kunden geeignet er scheinende Uhr heraus. Auf der Innenseite des Kartondeckels wird nun aber, nach dem Kunden zu gerichtet, eine fast den ganzen Deckel ausfüllende, schön kräftig in Rundschrift • 'ge schriebene Notiz sichtbar. Diese lautet: „Zur gefl. Beachtung!
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