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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 17.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141349Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141349Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141349Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 17.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 41
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 57
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 73
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 89
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 105
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 125
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 141
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 157
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 173
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 173
- ArtikelKostbare Uhren und Automatenwerke im Grünen Gewölbe zu Dresden 176
- ArtikelDie Tagespresse im Dienste unserer Interessen 179
- ArtikelDie Fehler, welche einer guten Reglage hinderlich sind 180
- ArtikelDie Bestimmung des Strompreises für Licht und Kraft 181
- ArtikelFestlegung des Osterfestes und Kalenderreform (Schluß) 183
- ArtikelDie Reparaturen der Fahrradrahmen (Schluß) 183
- ArtikelBericht über den 19. Verbandstag des Verbandes Deutscher ... 185
- ArtikelAus der Werkstatt, für die Werkstatt 186
- ArtikelFachschulnachrichten 187
- ArtikelVereinsnachrichten 187
- ArtikelPersonalien 187
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 188
- ArtikelGeschäftsnachrichten 188
- ArtikelRundschau 189
- ArtikelFragekasten 189
- ArtikelNeue Exportverbindungen 191
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 191
- ArtikelBüchertisch 191
- ArtikelPatente 191
- ArtikelDes Uhrmachers Nebenberufe 192
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 193
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 229
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 245
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 261
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 277
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 293
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 309
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 325
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 341
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 361
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 377
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 397
- BandBand 17.1910 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Leipziger Uhrmacher-Zeitung Organ der Deutschen Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) der Garantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher, der Freien Innung für das Uhrmachergewerbe im Stadt- und Land kreis Bielefeld und der Zwangsinnung für das Uhrmacher-, Gold- und Silberarbeiter-Handwerk des Kreises Iserlohn Abonnements- und Insertions-Bedingungen siehe auf dem Titelblatt Telegramm-Adresse: Uhrmacher-Zeitung, Diebener, Leipzig Fernsprech-Anschluß Nr. 2991 Nachdruck ist nur nach vorheriger Vereinbarung unter genauer Quellenangabe gestattet Nummer 11 Leipzig, 1. Juni 1910 17. Jahrgang Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralsteile zu Leipzig). Am 23. Mai fand unsere monatliche Sißung wieder im Mariengarten statt. Anwesend waren die Mitglieder Herren Friedrich, Hahn, Herrmann, Hofmann, Magdeburg, Scheibe, Schneider, Wacker und Wildner. Der Vorsißende berichtete der Zentralstelle über den Verlauf des Heidelberger Grossistentages, dem er und der Schriftführer beigewohnt haben. Den offiziellen Bericht des Verbandes finden unsere Mitglieder in der heutigen Nummer als besonderen Artikel, so daß wir uns mit einem Hinweis darauf beschränken können. Von der Firma A. Lange & Söhne, Glashütte, war uns am Tage der Sißung eine Druckschrift über ihren Vergleich mit der Nomosuhrgesellschaft zugegangen, den unsere Mitglieder am Ende dieses Be richts wiedergegeben finden. Die Gründe, welche die Firma A. Lange & Söhne zu dem Vergleiche bewogen haben, sind in dem Schriftstück ausführlich dargelegt. Der am meisten für sich sprechende ist der Hinweis, daß eine Fortsetzung der Klagen noch erhebliche Zeit be ansprucht haben würde, in der das Versandgeschäft seine bisherige Reklame hätte weiter betreiben dürfen. Im übrigen können wir aber die Bemerkung nicht unter drücken, daß die Stellung der Firma A. Lange & Söhne im Kampfe gegen die Nomos troß des Dresdener Urteils erheblich stärker war als die ihres Gegners. Uns kann es nicht zweifelhaft sein, daß die Nomos auch bei der Re visionsverhandlung gegen das Dresdener Urteil noch unterlegen wäre. Jeßt können wir nur hoffen, daß die goldenen Brücken, die ihr durch das Eingehen auf den Vergleich gebaut worden sind, nicht dazu benußt werden, durch eine erneute, raffiniert den wahren Charakter der Nomosuhrgesellschaft verschleiernde Reklame das alte Spiel von neuem zu beginnen. In unserem vorigen Bericht erwähnten wir bereits, daß der Verband deutscher Fahrrad- und Motorfahrzeughändler seine Mitglieder auffordert, das Aushängen des Stukenbrocksdien Katalogs in den Gastwirtschaften möglichst zu verhindern. Wir empfahlen unseren Mitgliedern ebenfalls, bei den ihnen bekannten Gastwirten ihren Einfluß dahin geltend zu machen, daß der betr. Katalog ihnen keinen Schaden zu fugt. Heute können wir noch berichten, daß der genannte Verband den deutschen Gastwirts-Verband erneut aufge fordert hat, seine Mitglieder zu veranlassen, den Katalog nicht auszuhängen, widrigenfalls durch den Fahrradhändler verband alle Gastwirtschaften, die den Katalog aushängen, boykottiert würden. Gleichzeitig ist den Gastwirten an gedroht, daß sich die Uhrmacher der Bewegung anschließen und der Hoffnung Ausdruck gegeben worden, daß der Gastwirtsverband es soweit nicht kommen lassen wird. Die Antwort des leßteren steht noch aus, wahrscheinlich werden wir darüber in der nächsten Nummer berichten. Über den Gewerbebetrieb im Umherziehen ist ein neues Reichsgerichtsurteil gefällt worden. Danach seßt ein Gewerbebetrieb im Umherziehen im Sinne des bekannten Verbots der Gewerbeordnung keineswegs voraus, daß jemand mehrfach in einem fremden Gemeinde bezirke an die Kundschaft herangetreten sei, und daß er also von Haus zu Haus gehend seine Uhren feilgeboten habe, sondern es genügt, wenn er dies in einem einzigen Falle getan hat. Derartig hat der dritte Strafsenat des Reichsgerichtes in einem unlängst gefällten Urteile ent schieden. Begibt sich beispielsweise ein Uhrmacher in den benachbarten Gemeindebezirk, um dort einem Privat mann, der ihn darum ersucht hat, mehrere Uhren vorzu legen, damit er von ihm kaufe, so stellt dieser Akt allein nach obiger Entscheidung einen Gewerbebetrieb im Um herziehen dar. Mithin müßte nunmehr jeder Uhrmacher, der einem Kunden außerhalb seines Wohnortes Uhren vorlegt, erst einen Wandergewerbeschein lösen! Mit kollegialem Gruß! Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig). Alfred Hahn, Vorsißender. H. Wildner, Schriftführer. * * * Das Ende des Nomos-Prozesses. Die zwischen der Firma A. Lange & Söhne, Glashütte, und der Firma Nomos-Uhr-Gesellschaft Guido Müller & Co., Glashütte, schwebenden Prozesse sind durch einen Ver gleich beendet worden. In dem ersten Rechtsstreit, den die Firma A. Lange & Söhne als Klägerin angestrengt hatte, hatte das König liche Oberlandesgericht Dresden durch Urteil vom 17. De zember 1909 wie folgt erkannt: I. .Der Beklagten wird unter Androhung einer Geldstrafe bis zu 1.900 Mark für jeden I all der Zuwiderhandlung untersagt,
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