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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 17.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141349Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141349Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141349Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Garantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher (E. V.)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 17.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 41
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 57
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 73
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 89
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 105
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 125
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 141
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 157
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 173
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 193
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 229
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 245
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 261
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 277
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 293
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 309
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 325
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 341
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 361
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 377
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 397
- ArtikelAn unsere Leser! 397
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 398
- ArtikelGarantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher (E. V.) 400
- ArtikelBörse und Börsengeschäfte 401
- ArtikelSchwerpunkte der Spiralen und ihrer Endkurven (Fortsetzung) 404
- ArtikelEin Originalbericht über die Uhrmacherei aus der Zeit vor dem ... 407
- ArtikelGrangers freie Pendelhemmung für Präzisionsuhren 408
- ArtikelAuf- und Abwerke und Ablaufanzeiger (Schluß) 409
- ArtikelNur eine Probenummer! 410
- ArtikelDer Chronograph "Longines" mit elektrischer Betätigung 411
- ArtikelAus der Werkstatt, für die Werkstatt 412
- ArtikelFachschulnachrichten 412
- ArtikelVereinsnachrichten 412
- ArtikelPersonalien 412
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 413
- ArtikelGeschäftsnachrichten 413
- ArtikelRundschau 414
- ArtikelFragekasten 414
- ArtikelNeue Exportverbindungen 415
- ArtikelBüchertisch 415
- ArtikelPatente 415
- ArtikelDes Uhrmachers Nebenberufe 416
- BandBand 17.1910 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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400 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG der Angeklagte selbst zagegeben hat, ist von ihm für die Lieferung der kompletten Uhren, weder an den Uhrmacher Schwarg, noch an irgend einen anderen Uhrmacher eine Provision gezahlt worden. Der von dem Angeklagten geltend gemachte, überdies nicht erwiesene Einwand, er habe Reichel nur die Uhren geliefert in der Erwartung eines größeren Abschlusses, ist unbeachtlich, da die Uhren, wie die Beweisaufnahme ergeben hat, nicht nur zur An sicht, sondern vielmehr fest gekauft und auch bezahlt worden sind. Es war somit der den Uhrmacher schä digende Erfolg eingetreten, d. h. Lieferung zweier kom pletter Uhren an einen Möbeltischler, ohne daß dem Uhr macher eine Entschädigung vom Angeklagten in Gestalt einer Provision gezahlt worden ist. Auf Grund dieser Erwägungen war der Ehrenrat ein stimmig der Ansicht, daß der Angeklagte infolge der Lieferung der beiden kompletten Uhren, an und für sich gegen die Münchener Verträge gehandelt hat. Der Ehren rat kam aber auch andererseits einstimmig zu dem Schluße, daß dem Angeklagten seine Handlungsweise zur Schuld nicht zuzurechnen ist und zwar auf Grund folgender Erwägungen: Wenn auch die Ansicht des An geklagten hinsichtlich der Lieferung der beiden kompletten Uhren, wie oben dargelegt, eine irrige ist, so konnte er doch in gewissem Sinne zur Annahme dieser Ansicht be rechtigt sein, weil in den Münchener Verträgen ausdrück lich über die Lieferung von kompletten Uhren an Möbel- Fabrikanten bzw. Tischler nichts gesagt ist und eine Entscheidung über diese Frage zu der Zeit, als der An geklagte die Uhren an Reichel lieferte, noch nicht ergangen war, dies vielmehr erst durch das vorliegende Urteil des Ehrenrates geschehen ist. Der Ehrenrat konnte daher zu gunsten des Angeklagten annehmen, daß dieser hinsicht lich der Lieferung der kompletten Uhren in gutem Glauben gehandelt hatte. Aus diesen Gründen konnte daher in bezug auf Punkt 2 der Anklage weder eine Schuldig- noch eine Freisprechung erfolgen. g ez p) r piscHer, gez. Wilh. Benöhr, gez. Alfred Hahn, gez. Carl Goldschmidt, gez. August Heckei, gez. Georg Meißner, gez. Albert Packbusch. Dieser Bericht wird bei unseren Mitgliedern wohl nur gemischte Gefühle auslösen, denn das Verfahren, für die Detailgeschäfte der Grossisten einen Uhrmacher zu suchen, der sich für eine kleine Provision bereit erklärt das Ge schäft als legal mit seinem Namen zu decken, bedeutet eine Gefahr. Die Uhrmacher können sich keinesfalls da mit einverstanden erklären, daß dieser Ausweg Usus wird, denn er würde den durch die Goslarer Verträge gewoll- ten Zweck, nämlich die Einschränkung der die Uhrmacher schädigenden Detailverkäufe, unmöglich machen. Das Bestreben der Uhrmacherverbände muß deshalb nach wie vor darauf gerichtet bleiben, daß sich die Grossisten des direkten Verkaufes an das Publikum ganz entwöhnen. Nur dann ist es möglich dem Uhrmacher seinen Kundenkreis zu erhalten, den doch schon genügend illoyale Konkurrenz einzuengen sich bemüht. Andererseits müssen wir aber auch erneut betonen, daß es die Pflicht der Uhrmacher ist, diejenigen Grossisten welche sich bereit erklärt haben die Goslarer bzw. Mün chener Verträge anzuerkennen, zu unterstüßen und nicht, wie es vielfach beklagt wird, schroff abzuweisen. Wenn die Münchener Verträge von den Grossisten verlangen, daß diese nur an Uhrmacher verkaufen sollen, so muß bei den leßteren auch die Geneigtheit bestehen bei den Grossisten zu kaufen. Ein Vertrag verpflichtet immer beide Teile, kommt der eine Teil seinen Pflichten nicht nach, so bricht er den Vertrag und kann dann nicht mehr verlangen, daß der andere sich daran gebunden hält. Das mögen unsere Kollegen doch stets berücksichtigen. Troß unserer und des „Zeitungsverlags“ Warnung vor dem Berliner Versandgeschäft Deutsche Uhren-Indu- strie erscheinen deren Anzeigen nach wie vor im Prome theus sowie der Oldenburger Morgen-Zeitung. Die be rühmten Schenkanzeigen der Feith, Chronos usw. haben in den Oldenburger Nachrichten für Stadt und Land, dem Altmärker in Stendal sowie im Leipziger Tageblatt Unter schlupf gefunden, trotzdem uns von leßterem zugesagt worden war, daß es solche Anzeigen nicht mehr auf nehmen werde. Dagegen haben wir von den Straßburger Neuesten Nachrichten die Mitteilung erhalten, daß dieses Blatt die Aufnahme der Inserate von Chronos und Kohler mann Wien abgelehnt hat. Bravo! Den Straßburger Kollegen empfehlen wir dafür, die Neuesten Nachrichten mit ihren Anzeigen zu bedenken. Uhrenfabrik Helvetia firmiert in Berlin ein Händler Namens Zeiske. Dieser hat sich vom Grossisten jeßt zum Versandgeschäft ent wickelt und inseriert in dem Organ der Hausierer. Er führt nicht nur Uhren, sondern auch Fahrräder, Musik werke, photographische und optische Artikel, Lederwaren und Zigarrenspißen. Wie sich das mit der Uhrenfabrik Helvetia verträgt, bleibt wohl sein Geheimnis. Die gute Dame Helvetia, die Patronin der Schweiz, muß ja allerlei erdulden, auch daß mit ihrem Namen viel Marktschreierei getrieben wird. Cadolzburg betreibt ein Sattler Namens N. neben seiner Sattlerei auch Uhren- und Goldwarenhandel und macht den ansässigen Kollegen das Leben recht sauer. Wir sind gebeten worden, die Herren Grossisten aufzufordern, die Uhrmacher im Kampfe gegen die illoyale Konkurrenz zu unterstützen, und wir hoffen, daß diese Aufforderung bei allen Gros sisten Gehör findet. Mit kollegialem Gruß! Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig). Alfred Hahn, Vorsißender. H. Wildner, Schriftführer. Garantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher (E. V.) Eine Anleitung zur Weihnachtsreklame werden alle diejenigen Kollegen nicht benötigen, welche aufmerk sam die im Laufe des Jahres in der „Leipziger Uhrmacher- Zeitung“ erschienenen Artikel über Reklame verfolgt haben. Indessen wird auch bei diesen gerade in der wichtigsten Zeit die Muße fehlen, die für das Ausarbeiten einer Re klame unbedingt nötig ist. Wir sind deshalb einer An regung gern nachgekommen und haben nachfolgendes Rundschreiben aufgeseßt, das jedes Mitglied an seinem Plaße drucken lassen und an seine Kundschaft verschicken kann: „Ein beliebtes Weihnachtsgeschenk ist die Uhr Oder ein Schmuckgegenstand, weil man damit dem Be schenkten stets Freude macht. Soll diese I reude aber nicht in Ärger sich verwandeln, so muß man beim Kauf einer Uhr z. B. beachten, daß ihr Wert sich nicht nach dem glänzenden Äußeren schäßen läßt, sondern nur im guten Werk begründet ist. Der Kauf einer Uhr ist deshalb eine Vertrauenssache. Da sich in den Uhrenhandel Elemente gedrängt haben, die den Umstand ausnüßen, daß die Käufer den Wert dieser Waren nicht selbst schäßen können, so mißtraue jeder den Anpreisungen von Uhren auswärtiger Versand- geschäfte. Diese Geschäfte können nicht die gleiche Garantie bieten, wie der am Orte ansässige Uhrmacher, erstens weil sie dem Käufer nicht erreichbar sind, zweitens als reine Kaufleute meistens von Uhren nichts verstehen, während der ansässige Fachmann jedes Stück, das er zum Verkauf stellt, vorher sorgfältig prüft.
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