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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.04.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-04-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188604187
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18860418
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18860418
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1886
- Monat1886-04
- Tag1886-04-18
- Monat1886-04
- Jahr1886
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.04.1886
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8284 * Es ist seht in Petersburg endgiltig beschlossen. Sebastopol wieder zu einem starken Wassenplatze und zu einem befestigten Hasen zu erheben. Nack der Eroberung der Festung de» Schwarzen Meere« Halle man nicht mehr daran gedacht, sie von Neuem zeitgemäßer auszubouen oder die Hasenanlagen zu verstärken, letztere» erwies sich auch schon darum als überflüssig, weil Rußland nach den Be stimmungen de- Pariser Frieden« keine Kriegsflotte im Schwarzen Meere ballen durste. Al« es aber Rußland 187t gelang, jlene Bedingung zu beseitige», bestimmte man zunächst Otschakow am Norduser de« Schwarzen MecreS zum Krieg«, basen und begann bald auch mit dem Bau einer Kriegsflotte. Vor einigen Jahren wählte man jedoch daS unweit gelegene Nikolojemsk zun, KriegShaseu. Der leicht zu vertheidigende Vorhafen von NikolajewSk kann in der Thal der größten Flotte der Welt Schutz gewähren. Sebastopol war in den ganzen langen Iabrcn unbeachtet geblieben und die Be wohner fürchteten so sehr einen abermaligen Angriff durch eine feindliche Flotte, baß Niemand die zerstörten Häuser aus» baute, und daß viele Straßen der Stabt noch ein Viertel» jahrhundert »ach dem Sturm säst in demselben Zustande waren, in dem sie sich nach der elsmonatigen Belagerung befanden. Erst nach dem letzten türkischen Kriege gewann uia» in Sebastopol neue Zuversicht, baute neue Häuser und die Stadl verschönte und vergrößerte sich zusehend«. Jetzt soll sie sich zu einem starken Stützpunkte der russischen Meeresküste auswachsen. Die sofortige Verlegung eine« FestuiigSa-rtillerie - Bataillon« nach Sebastopol, sowie die Bil dung einer FestungSbebörde wurde bereit« angeordnet. Die Anlage der Fort« wird mit großem Eifer betrieben und dürfte, da cS ja dort an ArbeitSkrästen nickt fehlt, bald beendet sein. Rußland richtet überbaupt jetzt aus seine StreitkrSsle zum Schutze des Schwarzen Meere- ein ganz besonderes Augenmerk; namentlich beeilt man sich, so schnell wie möglich eine mächtige Flotte in diesem Meere zu schaffen Die beste» Marine-Ossiciere werden dorthin versetzt, und eS gilt für eine besondere Auszeichnung, in der Flotte de« Schwarzen Meeres zu dienen. * Ueber die Pferderennen am Don berichtet da« preu ßische .Militär-Wochenblatt": Da die Dänischen Steppen den weitaus größte» Lheil der Remontea nicht nur für die Kosaken, sondera auch die regulär» Lavallerie liesern, die Pferdezucht dort ober Lesahr läuft, infolge der immer mehr zunehmenden Beackerung der Weideländer««» m Verfall za geratheu, so sind von der Regierung nicht nur Besehle ergangen, welche die Beackerung der zur Pferdezucht frei zu halten- den Laapftrecken eiaschränkea, sondern es eristiren seit 1876 auch ojficlelle Bestimmungen über Bornakme von Pferderennen, vermittelst deren da« Bestreben, gute werthvolle Pferde zu ziehen und zu de- sitze», angeregt und befördert »erden soll. Im Februar 1886 sind dar- über »eue Beringungen erlasse», deren wesentlichste Puncte h>er folgen: Bo» der Laste de« Donischeu Heere« werde» alljährlich 1500 Rubel zu Preisen aa-gesetzt. Diese Preise bestehen in einem ersten Preise von 1000 Rubeln nebst den pro Pferd 30 Rubel betragenden Lin- sitzen und »>»em zweiten Preise von bOO Rubeln. ES dürfen nur Hengste und Stuten der Dänischen Race (Veredelung mit orientalischem Big» nicht au-geschlosten) starten. Aller nicht unter süns Jahre»; Distanz 10 Werst; Gewicht für Hengste 3 Pud 35 Pfund, sür Stuten 3 Pud 30 Pfund. Die Distanz von 10 Werst muß in höchste»« 17 Minuten 30 Secuadea zurückgelegt werde«, und müssen mindoften« zwei Pferd« von verschiedenen Besitzern am Plasten erscheinen, widrigensall« da« Rennen nicht staiifindei. Ei» Besitzer darf nicht mehr al« ei» Pferd anmelde». Die sonstigen Regeln sind dieselben, wir die von dem Dänischen Pcivatreuuverein acceptirten. Da« Rennen findet aus Dänischem Grund und Boden im Monat September statt, und wird der Dermin von dem Lomit« de« Do- aischen Rennverein- in Bereinbarung mit dem Heeretzftabe rechtzeitig bekannt gemacht. Ueber die Resultate de« Rennen« find von dem Lomit« genaue Berichte an die Hauptverwaltung der Kaiserlichen Gestüte und au de» Heere«.Ataman eiuzureichen. Sehnliche Rennen sind»» auch in den übrigen Kojakengedieten, bei den Kalmücken und Kirgisen, zum Lheil auch bet den activen Sosakenregimentern — beim Kaiserlichen Convoi und den Gardekosakea — alljährlich statt. * Ein Telegramm au« Budua berichtet, daß Djevad Pascha in Cettinje dem Fürsten Nikita im Name» de» Sultan« da- Bedauern Uber die Tödtung einiger Monte, negriner flelegentlich einer Grenzverletzung ausgesprochen hat Gleichzeitig erhält die „Politische Correspondenz" Mittheilung von einem blutigen Con flirte, der kürzlich an der türkisch- montenegrinischen Grenze vorgekommen ist. Zwei monte- uegrinische Bataillone überschritten die Grenze und besetzten mit Waffengewalt zwei türkische Dörfer in der Nähe von Kolaschin. Als die Pforte Aufklärungen verlangte, antwortete die montenegrinische Regierung, daß die in Rede stehenden Dörfer durch die Entscheidung der Delimitation« - Commission Montenegro zugesprcchen wur den. Die montenegrinische Regierung habe jedoch mit der Besitzergreifung derselben ldis nach vollständigem Ab schlüsse der Grenzregulirung warten wollen, sei aber im Interesse der Sicherheit der angrenzenden Ortschaften zur Be» setzung der beiden Dörfer gezwungen worden, da die Ein wohner der letztere» wiederholt Räubereien ausführten. Die montenegrinischen Truppen seien bei idrem Einmärsche von den Einwohnern angegriffen worden, wa» zu einem Handgemenge führte, bei dem es Tobte und Verwundete aus beiden Seiten gab. Die Ordnung sei nunmehr hergestellt, und die Truppen seien in ihre frühere Stellung zurückgekchrt. Die Pforte bat sich mit der Aufklärung zufrieden gegeben, und gilt der Zwischen fall al« beseitigt. — Offenbar hängt auch der neueste Schritt Djevad Paschas mit dieser Asfaire zusammen. * Nachdem die Zabl der in der nordamerikanischen Union verbundene» Staaten zu Anfang Februar durch die Erhebung de» Territorium« Dakota zum Staat auf 3S gestiegen war, hat das Sternenbanner »euerding« durch die a», 8. d. M vom BundeSsenat beschlossene Umwandlung de« Territorium« Washington in einen Staat den >0. Stern erhalten. Der neue Staat liegt im äußersten Nordwesten der Vereinigten Staaten; er grenzt im Norden an Britisch-Eolumbia, im Westen an den Stillen Ocean, im Süden an den von Washington durch de» Columbia trennten Staat Oregon, im Osten an da« Territorium Idaho Die Hauptstadt ist Olympia. Zur Umwandlung ei»,« Terri toriumS in einen Staat ist erforderlich, daß e» die Zahl von 60.000 wassensähigen männlichen Einwobnern erreicht. Die Territorien sinv ii» Senat gar nicht, im Rcpräsentantcnhause nur durch Drlegirte mit berathender Stimme vertreten. Liitteliproceffe. * Die UrtheilSgründe de« Königsberger Ober andesgerickt« in dem Diätenproceß Fiscus wider Dirichlet lauten »ach stenographischer Ausnahme der .KönigSberger Hartung'schei, Zeitung- wie folgt: Artikel 32 der ReichSorrsaffiinq bestimmt, daß die Mitglieder de« Rei<h«togr als solche keine Besoldung oder Entschädigung de- ziehen dürfen. E« fragt sich, ob dieser Irlikel sich nur aus Zahlungen an« öfientlichen oder auch aus solche an« Privatmitteln bezieht, serner. ob and welche civilrechtliche Wirkungen die Borschrist in», besondere nach preußischem Reck» hat Der Wortlaut enthält nicht« über die Quelle, au« welcher ReichStog-milglieder Besoldung oder Entschädigung nicht beziehen sollen E« könnte daher nur in Frage kommen, ob der eine oder andere der qebiuuchte« Ausdrücke nur von Zahlungen au» össenilichen Mitteln verstanden werden kann. Wenn die« auch von dem Aufdruck „Besoldung" gellen mag. so doch keiaessall« von dem Au-druck „Lntichud gong". Da« Wort „be ziehen" schließlich, von welchem d,e beiden vorigen Ausdrücke ab« hängen, wird zwar aus Gehalt Pension und Sporielu, andererseits aber auch aus Einkünfte und Einnahmen überhaupt, Renten, wie aus einmalige Einnadnicn insbeiondere, endlich iogar aus Waorr« und Lebensmittet angewandi. Dem enispricht auch der Sprach gebrauch der neueren RerchSgeletze. Schon in dem Reich-grsetze vom 2l Juni 1860 wird der Au»bruck „Gehalt" und „Dienstdezüge" soivobl von den Linkilnsien der öflenllichen Beamten und der im Prwaldienst dauernd angeitellien Personen gebraucht. Weder an dern Wortlaut de« Artikel« 32. noch au« dem Zusammenhänge der Gesetze läßt sich eine Beschränkung der Vorschrift ans Zodlnng au» öfieailichen Mitteln, noch ein« sonstig« Beschränkung entnehmen. Der Artikel, der sich mit gleichem Wortlaut ot« Artikel 29 t» dem Gut- Wurf der verbündeten Regierungen befand, aber in der vorberathen- dea Sitzung de« Reichstage« vom 30. März 1867 durch eine den Reich»lag«mitgliederii Rersekoftea und Diäten au« der Buude«casfe zu- ichernde Lorschrist ersetzt wurde, ist bei der Schlußberathung vom 15. April 1867 durch Annahme eine« Amendement« »> die Verfassung gekommen. Sollte nun der Dlätenaiispruch der Reichstag-Mitglieder gegen die Bunde-cass« beseitigt werden, so wäre die« durch Streichung de« Artikel- 32 in der Bersossung der Borberalhunq genügend zum Biitdruck gebracht; sollte di« Nichizahlung von Diäten al« eine dauernd negative Einrichtung de« Bunde« unter den Schutz de« Artikel 78 der Bersossung gestellt und damit die Gewährung von Diäten durch bloße Mehrbeii-bkschlüsse verhindert werden, sc brauchte nur gesagt zu werden, daß die Mitglieder de« Re>ch«tag« al« solche keine Besoldung oder Entschädigung beziehen. Der Au-druck „dürfe« keine Eiilichädigiing beziedea" stiebt der Lorschrisl eine über da« Berhälttiiß der Reichslag«m>tglieder zum Reiche oder zur Bunde«, casse binouSgehende Bedeutung. Der Artikel 32 hat jedoch nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine politische Bedeutung, welche durch den Zusammenhang der vom Reichstage handelnde» Artikel SO bi« 32 klar gestellt wird. Artikel 20 laßt den Reich»»«» an« all»,- meinen direkten Wahlen hervorgehe», Artikel 22 bi« 28 ordnet die Bcsugniß de« Reichstag», die Artikel 2t, 23 bi« 32 behandeln die Stellung seiner Mitglieder. Dieselben solle» unabhängig sein, sollen gegen >ede Behinderung und Beeinflussung ihrer Ldäligkett geschützt werden. Deshalb bedarf der gewählte Beamte keines Urlaub«, deshalb sind die Reich-tag«miiglieder während ihrrr Ltzätigkeit gegen Verhaftung und gegen spätere Verfolgung wegen igrer Abstimmung geschützt, deshalb sollen sie andererseits Vertreter de« gelammten Volke«, nicht ihre» Wahlkreise« und nicht an Aufträge und Instruktion»,, gebunden sein, deshalb auch keine Besoldung oder Entschädigung beziebea dürfen. Wenn man den Artikel 32 in diesem Zusammendange betrachtet, würde eine Beschränkung de« Inhalt« aus Diätenzahlung au- öffentlichen Mitteln seinem Zwecke widersprechen. Mag auch die Beriagnng von Diäte» durch Gesetz ein Mittel lein, wenig begüterte Männer vom Reich«, tage auszuschließen, so würde doch andererseit« die daneben statthafte Gewährung von Geldmitteln an Reich-tngSabgeordnete an« Ver anlassung diese« ihre« Berufe«, sei e« seiten» ihrer Wähler, ihrer Parteigenossen oder anderer Privatpersonen, in weit höherem Grad« geeignet sein, die Unabhängigkeit Derer, die solche annebmen, zu gesäbrden. Wenn sich demnach weder au« dem Wortlaut de« Artikel« 32 noch au« den, Zusammenhänge desselben mit den übeigen den Reichriag betreffenden Bestimmungen eine Unter- scheipnng zwischen Zahlungen au« öfientlichen und solchen au« Privatmitteln «rgiebt, so kann den ReichrtagSverhandlungen selbst, die nur die Meinungen einzelner Reich«iag«mitglieder und Bnudercommlssionen wledergebeo, kaum eine so erheblich« Bedeutung beigelegt werden. daß darauf eine vom Wort laute abweichende Auslegung de« Artikel« 32 gerechtfertigt werben könnte. Al« Gcsammteindruck der vorberathendeu Verhandlung de« Reichstages vom 30. März 1867 über Artikel 23 de« Ent- ivurs« lassen sich die folgenden Sätze ausstcllen: 1) Die Diätenlostgkeit wird von den Regierungen und der Partei zur Ausgleichung de« allgemeinen Wahlrecht« verlangt: 2) die Regierungen befteken de-halb aus der versaffullgSmißlgeu Feststellung der Diätenlosigkeit; 3) sämmtliche Redner erörlern den Einfluß der Diäten auf die Zusammensetzung de« Reichstage«, aus die Eigenschaften seiner Mit glieder: 4) Redner beider Parteien betrachten zwar nur beiläufig, ober gewissermaßen al« selbstverständlich und ohne aus Widerspruch zu stofien, da« beabsichtigte Verbot al- gegen Entschädigungen an« Privatmitteln, au« der Wählerschaft gerichtet. Ja der Schlußberathung der Bersossung am tö. Avril 1667 wurde da« Einvelständniß der Regierungen mit der großen Mehr heit der vom Reichslage in der Borberalhung beschlossenen Abände rungen de- EntwnrieS auSgesvrochen. als Hiuderniß der Verein baruag über da» Äesommnesultai wurde» nur zwei Puncte bezeichnet. Einer dieser Punkte betrisst die Diätensrage, bezüglich welcher eia Antrag aus Wiederhcrst llnnq der Regierung-Vorlage gestellt war Auch die in der SpccialdiScussion vorgebrachten Gründe sür und gegen die Diätenzahlung ergebe» nicht«, wodurch die Auslegung de« Artikel« 32 nnch seinem Wortlaute, Zuiammenhange und Zweck in Zweiscl geletzt werden könnte Ii» Gegentdeil würden die Männer, die vom Reich-tage »ach der au«gesprochr»en Absicht der Regierung und der Conservalive», welche von den Liberalen ebenso verstanden und drSh.ilb bekämpft ist, fern gehalten werde» sollen, nicht fern geballe» werden, wen» die Zahlung von Diäten au« Privatmitteln erlaubt wäre. Der so sestzustellcnden Auslegung de« Artikel« 32 gegenüber kommen Analogien au« anderen Gebieten des äffend lichen Rechts »ich! in Betracht. Fall« wirklich Herrenhausmitglieder au- UiiivklsilätS- oder städtischen Lassen Entschädigungen er hallen, ist die« sch»» darum »ichl beweisend, weil die preußische Ber saisung über die Diäten der HerrenhauSmilglieder überhaupt keine Besiinimung, insbesondere kein Verbot enthält. Die vor mehreren Jahre» vom B»i>d--rolhe beschlossene, später wieder eingeschräiifte Gewährung von Eisendadnsrcikarlen an die Rcich«iagsi»>!qllcder kann allerdings mit Art. 32 kaum in Einklang gebracht weiden und erscheint dieselbe mindestens al- eine Ausnahme, die aber doch nicht geeignet ist, eine versassung-mäßige Regel zu beseitigen. Bei den wiederholten Beraibungen der Diätenaniräge im Reichstage, die fiel« ans Gewährung von Diäte» au« Reichsniiiteln sich richteten, ist die Frage, ob solche au- Privatmitteln erlaubt seien, nur vorübergehend gestreift worden. Der in der Session 1874/75 gestellte Antrag de« Abgeordneten Krüger, daß. so lange die Zahlung von Diäten nicht in« Leben trete, r« den Wahlkreisen unbenommen bleiben sollte, Diäten fand« sür von ihnen gewählte Abgeordnete zu bilden, wurde ohne D>« cussion abgelehat, weswegen sich die Ablehnung weder für noch gegen die hier vorliegende Frage verwerthen lasse. Die gelegentlichen Bemer, kungrn einzelner Abgeordneten in de» Verhandlungen der späteren Jahre sind nur Zeugnisse für die Auslegung, welche die betreffenden Redner dem einmal bestehende» Gesetz gegeben baden, Auslegungen, die naturgemäß mehr oder minder von dem Parteistondpuncle des Redner« beeinflußt sein mußicn. Die civilrechtliche Wirkung de« Verbot« der Diätenzahlung ist in den Reichstag-Verhandlungen über- Haupt nicht zur Sprache gekomnicn. Bon den staatsrechilicheu Schriftstellern, die die Vorlage behandeln, sprechen sich von Martitz, von Mohl, Laband, Zorn, Schulze gegen die Zulässigkeit von Eni schädigunge» au« Privatmitteln au«, und auch Georg Metier, der einen vermittelnden Standpunkt eingenommen halte, erklärt in seinem deutschen Staat-recht privatrechiliche Verträge, Testamente und Stiftungen, durch wrlche einem RcichSiagSniiigliede al« solchem eine BermögenSzuwendung versprochen wird, kür recht-unwirksam und klagte«, v. Rönne dagegen hält die Annahme von Ent schädigungen von Privatpersonen durch Artikel 32 nicht sür per boten. Gebt man nach den vorgehende» Erörterungen davon au«, daß der Artikel 32 der Rrich-versaffung den ReichSiagSmitgliederu auch die Annahme von Entschädigungen au« Privatmitteln ver- bietrt. so bleibt noch die Frage zu beantworten, in welcher Richtung sich die Wirkungen diese« Verbot« äußern. Sic können sich äußern: 1) aus ftao»«rechtlichem Gebiete; 2) aus strafrechtlichem Gebiete und 3) auf civilrechtlichem Gebiete. Die Frage, ob und welchen Einfluß die treberirelung de« Berbot« etwa aus die Fähigkeit, Mit glied des Reichstag« zu sein, auSübt, würde nach Artikel 27 der Reichsversaffung zur ausschließlichen Zuständigkeit de« Reichstage« gehören. Wa- die Wirkungen aus strafrechtlichem Gebiete anlangt, so stellt sick» Artikel 32. weil dem Verbale eine Strafbestimmung nicht diiizngesüat ist, al« rin unvollkommene« Gele- dar und könnte »ine Bestrafung nicht rechtsertigen. Auch die civilrechtliche» Wirkungen sind weder in der Beriaffung selbst, «och lauft in den ReichSgejetzea ausgesprochen, eben so wenig in den R,ichsinqSver dandiungcu zur Sprach, gebracht. L« kann jedoch nicht dehaupiet werden, daß die Bksttmmungen der Verfassung überhaupt keine privatrechtlich« Wirkung bervorbringeu könne. Die in Absatz 2 de« Artikel« 18 getroffene Bestimmung ertheilt z. B. de» au« dem Staatsdienst der Buude«stoolen zu einem Reichstag berufenen Be amten unmittelbare« Privairecht, dergleichen legt Artikel 4t. Ab- lotz 2 den bestehende» Eisenbahnen eine unmittelbar wirksame Last aus. I» jedem einzelnen Falle bleib» demnach zu unter, suchen, ob eine Bersaffung-bestimmung privatrechiliche Wirkungen ha». Hierbei wird e«, da »in einheitliche« bürgerliche« Gefttzbnch nicht vorhanden, aus die Livilrechte der Einzelftaaten ankommen Der Etnwand, daß es nicht Wille de« Gesetzgeber« >m Reiche ge. wesen sein könne, Normen zu geben, di» in den verschiedenen Bunde«» staate» verschieden wirkte», kann die privatrechiliche Wirksamkeit des Art. 32 nicht beseitigen. Da« von dem Reiche ausgesprochene Ber> bol ist sür alle Mitglieder de« Reich-iaqe« bindend, gleichviel, in welchem B>indk«staal sie wahnen oder gewählt werden. Von »eben, sächlicher Bedeutung ist, daß da« Verboi nach den jeweiligen Bunde«, gesetzen verschiedene Wirkungen hervorbringeu kann, die« muß bi« zur Inkrafttrefting eine« einheitlichen bürgerlichen Gesetzbuches ertragen werden. Man verkennt ferner den Einfluß de« Reich-recht« aui »a« Landrecht, wen« man einwendet, daß die in Frage kommenden Ve sttmmunge, de« allgemeinen Landrecht» nicht ans Verbote bezogen werde« könnte», dir in lpätreer Zeit von neuen Staat-bildunqen au-geden möchte». Nach der Lorichrift ve« Artikels 2 drr Reich« versaffunq steh« »»zweifeldaft sest. daß die Reichsgesetz« de» Landr-geietzrn Vorgehen. Sollte man diese» Satz aber »ar von den aus Grund der Berfoffnng selbst erloffenen Gesetzen gelten kaffen, so ist doch dt« AeichSdersaffnng, die verfass»,, des Norddeutsche» Bunde» in drr preußische» Gesetzsammlung per» kündet uad also preußische« Gesetz gewordra. Es erschein» dem. noch jeder Zweifel au-geschloffe», daß Da», wa« nach drr Reich«, veriaffung verboten oder unerlaubt, im Sinne de« Allgemeinen Land- rechis al« verboten und »»erlaubt gelten muß. Bei der Prüfung der Frage, ob die 88 172. 173, 205. 206 l. Allgemeinen Landrecht- aus den vorliegenden Fall Anwendung finden, kann die« vorweg bei dem letztgennnnlea Paragraphen vernein» werden. Bon einem wider die Ehrbarkeit lausenden „verwerst.chea" Zweck kann nicht die Red« sein, wo e« sich um die Ueberschreitung eine« »ach hartem Kamps« durch, gesührten Verbote« handelt, um rin Verhalten, da« io ähnliche» Fällen z. B. bei der Annahme von Entschädigungen seiten« der Herrrnhou-mitglieder, bei der Annahme der Eisenbahnsreikarteu seitens aller Mitglieder des Reichstage« unbeanstandet geübt Ist. — E« kann sich nur noch fragen, ob eia Geschäft, welches gegen eia aussiücklich verbotenes Gesetz läuft oder eia Geben zu einem uaer- laubiea Zweck verfolgt. Der Ausdruck „Geichäst" kommt al« technischer «m Allgemeine» Landrecht nicht vor, wird vielmehr in ver- schiedener Bedeutung gebraucht, dasselbe gilt von dem Ausdruck „Zweck". In den vorliegenden Geletzesftellea sind „Geschäft" und „Zweck" sich ergänzend gebraucht, uad zwar Zweck in der gewöhnlichen Bedeutung dc« Worte«. Geschäft in dem Sinne der 88 70, 71. Lheil I, Titel 11 de« Allgemeinen Laudretdl« von einem aus Bewirtung eine« Recht«. Verhältnisses gerichteten Willen-acte«, drffen rechtliche Bedeutung, die ihn erst zum Rechtsgeschäft erhebe» würde, mindesten« zweisel- Haft ist. Nach diesen Auslegungen kann also FiSeu« zurücksordein: Zahlungen aus Grüns eine« Willen-acte«, der zwar aus Be- Wirkung eine« RechtSverhüllniffeS gerichtet, dessen Anerkennung al« Williame« R-chtSgeichäft aber ei» ausdrücklich«« Lerbotqeletz ent- gegeniikhi, b. wa« durch in Ermangelung eine« solchen vochrrqeden- den Willen-acte« zn einem unerlaubten Zweck, d. h. zn der gewollten Erreichung eine» unerlaubten Ersolge« gegeben ist. Wenn nun da« Lenlralwohlcomit« der Fortschritt-Partei bescktloffen hat, gewiffen RrichSIagsabgcorbneten eine Summe von mindesten« 500 -sl sür jede RcichStag-iession al« Ersatz baarer Su«lagen »uzusichern und dann eia einzelner Abgeordneter in Keuntniß diese« Beschlüsse«, wie sie beim Beklagten zweisello« vorliegt, die gedachten 500 Mark aanknmt, so liegt in dem Beschluß de« Lentral» walilcomitSS und in besten Anwendung aus den einzelne» Abgeordneten und der Annahme selten« d«S letzteren eia Ge schäft im Sinne de« 8- 172. ei» Geschäft, welche« dem Berbot de« Artikel« 32 der Reichsversaffung zuwiderläuft. FiscnS hat daher da« Recht, dem Empiänger den verbotenen Gewinn zu entreißen, von dem Beklagten also diejenigen Beiträge zu fordern, die dieser aus Grund de- Beschlusses de« Leutralwahlcomitä« au- dem Diäten fand« seiner Zeit erhalten hat. Da Beklagter zugiebt, ungefähr 500 ^l erhalten za haben, so mußte er zur Zahlung dieses Betrage« verurlheilt werden, ohne Rücksicht daraus, ob er dieselben zur Be- streftung seine- Unterhalte« in Berlin oder zur Ausgabe im Partei- Interesse verwand» hat. Hinsichtlich de« Reste« von 1500 -si kommt e« ans den dem Beklagten zugeschobeueu Eid au, der seinem Anträge gemäß al« Uebrrzeuguog-eid zn normirea war, weil dem Beklagten nicht zugemuthet werden kann, Zahlen au» einer mehrere Jahre zurückliegenden Zrit mit Zuverlässigkeit so in seinem Gedüchtuiß zn bewahren, daß er deren Wahrheft odrr Nichtwahrheit deschwärea könnte, und weil seine Angabe, daß er keine Notizen darüber ge sübrt und daß seine Anfrage an den Schatzmeister der Partei keinen Erfolg gehabt habe, glaubhaft erscheint. Da eS nicht ausgeschlossen ist, daß Beklagter de, der Eide«leistung eine höhere Summe al« empfangen znqiebt, bleibt die endgiltig« Feststellung des Betrages, mit welchem Kläger abgewieseu, bezw. zu welchem Beklagter ver> uriheilt wird, sowie die Entscheidung des KosteupnucteS dem Läulerungsurtheit Vorbehalten I Auch das Berliner Kammer-ericht hat am Freitag Gelegenheit gehabt, sich mit der Diätensrage zu beschäf tigen. E« handelte sich um den vom Fi-cu« gegen den RcichStag-abgeordneten Langhoss zu Schmarrow ve» Putlitz wegen Herausgabe von während der Session 1881/84 au« Pnvatmitteta empfangenen 1500 angestrengten Proceß, in welchem der erste Richter, da» Landgericht zu Neu-Ruppin aus Abweisung des FiSrus erkannt hatte. Gegen die ab weisende Entscheidung hatte der Fi«cu« Berufung eingelegt Der Gerichtshof (ll. Civitsenat, Vorsitzender Senat-Präsident Donalies) erkannte, wie die .Lossische Zeitung- miltheilt nach eingehender Erörterung der Rechtsfrage von beiden Seiten unter Abänderung der ersten Entscheidung dem Klageantrag des FiScuS auf Herau«zahlung von 1500 gemäß. Der Gerichtshof ist — so wurde ouSgesiihrt — au Grund der EiitstehungSgeschiLte des tz. 32 der Verfassung und in Ucbereinstimmung mit der Mehrzahl der Staatsrechts lchrer der Ansicht, daß tz. 32 ein absolute« Berbot»gesei; enthält, und daß der tz. t72 I 16 de» Allgemeinen Landrecht« sich auch aus die Handlungen gegen reichsrechtliche Verbots gesetzt bezieht, daß sonach, wenn auch kein gegen die Ehrbar keil und gegen die guten Sitten verstoßende« Handeln vor liegt. doch mit Rücksicht aus oben erwähnte- Verbot der Klageanspruch begründet erscheine. — Diese Entscheidung ist. da eö fick um ein Object von uiiht über 1500 ut handelt, nicht mehr aufechlbar. UuiverjitSt. L VL. Leipzig, 17. April. Als ordentlicher Prasrssor m der medicinischen Facultät und al» Professor vr weck. Strümpell'« Nachfolger in derDirection de« medicinisch- pcliklinischen Institut« ist der ordentliche Professor in der medici- nischen Facultät zu Dorpat Staat«rath vr. meck. Friedrich Aldin Hossmann berufen worden. Derselbe hat den Ruf angenommen und wird wohl End« de« Sommersemesler« hierher übersiedein. Prof. 1^. Hofsmann leitet« in Dorpat die medicinische Klinik. Nach Aschersou's Universität«» Kalender steht er in seinem 43. Lebensjahre. Bon seinen Schriften sind uns aus dem Jabre t874 ..Experimental» Studien über Diabetes", die er in Gemeiaschast mit vr. wvck. Karl Bock unternommen und abgeschloffen hatte, namentlich aber au» jüngster Zeit seine „Vorlesungen über allgemein« herapie mit besonderer Berücksichtigung der inneren Krank heiten" (Leivzig. F C W. Vogel 1885) bekannt. In den Dorpater Lehrkörper war Professor vr. Hofsmann etwa 1874 eingetreten, und zwar zunächst als außerordentlicher Professor. SorialpoMisches. * lieber die Frage, welche Unfälle im Sinne de« Un sallversickerungsgeseheS al« Betriebsunfälle anzusehen seien, bat die LeinenbernsSgenossenschast eine Anfrage an da» RcichS-Versickerungsamt gerichtet, welches daraus folgenden Bescheid erlassen hat: „Berlin, den 1. April 1886. Dem Vorstand erwiedert das Reichö-BerstcherungS-Amt aus den Bericht vom 15. März 1886, betreffend die Merkmale, durch welch« sich Unfälle al« „Betriebsmisälle" >m Sinne de« Unsall-Bersicherung«. Gesetze« kennzeichnen, ergebenst, daß diese Frage nicht allgemein be- aniivortet werden kann. Vielmehr kann eine Entscheidung nur nach Maßgabe der in den einzelnen coucreten Fällen obwaltende» Um> stände getroffen werden. Aber auch hinsichtlich der zur Sprache gr> brachten Einzelsällc ist da» ReichS-BersicherungSamt nicht in der Lage, sich im Wege der bloßen Verfügung zu äußern, da ein jeder dieser Fälle aus dem Wege des Rekurse« (8- 63 Absatz 1 de« Unsall-Ber siche, ung-gesetze«) demnächst an dasselbe herontreten kann: da« Reichs» BkrsicherungSamt wird alsdann in der durch tz- 20 des Unsall-Ber sicherungSgesetze« vorgelchriebenen Besetzung unter Zuziehung von zwei richterlichen Beamten ans Grund de« vollständigen thatjächlichea Material« und nach Anhörung aller Betheiligtea letztinftaiijlich za euische,den hoben. Inzwischen muß es den Verletzten woser» sie erlittene Verletzungen al« BetriebSunsälle gellend machen wollen, überlassen bleiben, ihre Ansprüche im Wege de« Feststellung«, und eventuell de« schiedSnchterttchen Lersahrea« nach Maßgabe drr dies- seitigen Anleitung zu venolgen. Die sür die Feststellung der Ent schädigung zuständigen Genossenschaft«»^»»« haben zunächst in eigener Zuständigkeit zu entscheiden, ob eine Verletzung al« «in BetriebSna fall anzmeheo ist odrr nicht. Las Rnchs.LersichernagS.Amt. Bödikrr." * Auch Rußland will jetzt den Arbeitern eine Unfall versicherung gewähren. Nach Petersburaer Blättern tagte kürzlich mi Finanzministerium eine au« Dolegirten der Industriellen und anderen Mitgliedern, darunter auch Ber- treter de« Bergdevartement«, bestehend« Commission behus« Berathung eine« Gesetzes über Unfall-Entschädigung von Fabrik- Arbeitern. Die Commission beschloß in ihrem Entwurf, „die Fabrikanten, Industriellen, Hüttenbesitzer und Landwirthe. die mit Maschinen arbeiten, nur dann sür Tod. Verstümmelung und chronische Gesundbeitsschädigung von Arbeitern verant wortlich zu machen, wenn der Unfall veranlaßt wurde durch Mängel an Maschinen oder Sicherheitsvorkebrungen. durch Fehlerbastigkeit der Maschine, durch Explosion, sowie durch Nachlässigkeit odrr ungenügende Keniitnisse de- Dienstpersonal», dessen Besrble und Anordnungen Unfälle hervorriesen, endlich, wenn Ver ArbeitSmodu» die bestehenden Vorschriften und«, achtel ließ." Die Entschädigungssummen, die vom Gerichte zugesprochen werken, sind ziemlich hohe; im Falle de» Tode» sind Cur» und Bestattungskosten zu tragen und die vom Der- storbenen Unterhaltenen sicher zu stellen; im Falle einer Ge» sundheitSschädigung die Curkosten und eine Pension zu zahlen; letztere variirt zwischen 25 und lOO Procent vom vollen Pensionsdetrage. der nach Maßgabe des Wochenlohnes be rechnet wird; der Termin für Einreichung der Entschädigung-» klage ist auf zwei Jahre normirt und dem Fabrikbesitzer die Beweisverpflichtung zugeschoben, daß der Unfall durch ri, mpjor oder Schuld de» Arbeiters entstanden sei. Luuft-Verei«. Sonntag, den 18. April, Vormittags '/,t2 Uhr in der Aula des Collegium Iuridicum Bortrag des Herrn Direktor vr. Lücke über den Realismus »a der mo dernen Kunst. Ausgestellt sind 1) 8 Oelgemälb«: .Lastet die Kindlein zu mir kommen- von Fritz von Uhde» »Die heilige Elisabeth, Almosen spendend" von Friedrich Preller, em Portrait von Leon Pohle, .^kleine Leiden" von Jako» bide«, „Mädchenkopf" von E. von Blaa». .Liroleriu" von Emil Rau. „FrühlingSlandschaft" und „La Marettina" von Ollo Heßler in München; 2) Studienblätter (Blumen- und Fruchtstücke) von Karl Adolf Senfs (geb. 17. März 1785 in Halle, gestorben 2t. März 1863 zu Ostrau); 4 plastische Werke: Marmorbrnunen von Adolf Hilde brand,. eine Bronce-Truppe (.Herme mit Bacchantin") und eine Bronce-Statuette („Wer kaust Liebesgötter?") von August Sommer in Rom und eine Gruppe in Tips „Pan mit Nymphe") von E Huber in Dresden. Eullaffrmgsfrierlichkeit iu drr U. Fortbildungsschule für Lnabe«. * Leipzig. 17. April. Ium siebente» Male entließ Heuer dt» vorkebeud genannte Anstalt Schüler, von welche«, wie der Redner, Herr Direktor vr. Etoerl, bemerkte, dieselbe hoffe und wünsch», daß sie draußen Zeuaniß von dem Nutze« und der Zweckmäßigkeit der gesetzlichen Fortbildungsschule oblegen möchten. Denen aber, welche an die Anstatt zu große Forderungen stellen, und Denen, welche geneigt sind, dieselbe für Dinge verantwortlich zu mache», die in allem Andere», nur nicht tu der Schule selbst ihre» Grund habe», möge gesagt sei», daß dieselbe unr in beschränkter Weise au ihr»» Schüler» zu arbeiten tm Stand« sei und in Folge dessen weder für de» einen, noch für den anderen Fall verantwortlich gemacht werden könnte. Ersrenlich sei die Lhalsache, daß die Voreingenommenheit gegen da« Institut brr gesetzlichen Fortbildungsschule mehr «nd mehr tm Schwinden begriffen sei und daß man in Stadt und Land die Weisheit des Gesetzgebers anznrrkennen beginne, welche die Fortbildung-schale in da« Getriebe der Schule etnsügte. Ja den Mittelvunct seiner Entlaffunglred« stellte Herr Direktor vr. Stoerl da« Bibelwort: „ES soll nicht aus- hörrn Samen »nd Ernte, Frost «ad Hitze, Sommer und Winter, Lag und Nacht." I» überau« sinniger Weise verstand e< der ge- schätzte Redner, zwischen jenem Bibelworte uad dem nienschliche» Leben Beziehungen auszustellen und in tief durchdachter Weise zu begründe» und de« Weiteren aurzusühren, daß ein Fing, ling, wenn er sich die in dem Bibelvorte augedeutrte, stet- wirder- kedrende Ordnung in der Natur,am Vorbild« in seinem künftige» Leben und Strebe» dienen taffe, er e« gewiß zu jener Vollkommen heit bringen werde, wrlche «ha »vr Gott and Menschen wohlgefällig erscheinen lasse. Leider verbietet e« der Raum, de« Nähere» ans die vortrefflichen Aussührnage, selbst rinzugeheu. welch« sicherlich einen tiefen und, will'« Gott, einen nachhaltigen Eindruck hervorriesen. Nachdem ein Schüler im Namen der Enilaffenea der Anstatt, ihrem Leiter und den Lehrenden Worte de« Danke« gewidmet hatte, schloß die ernste Feier mit einem gemeinschaftlichen Gesänge. IVll. Leipziger Kunst-Äuctiou von Alexander D««»> Lrr Katalog sür die am Mittwoch, den 28. April und die folgenden Laae (Vormittags 10—t Uhr) im Danz'lchen Auktion«» local. Gellertstraße 7, stattsiadead« Kunst.Auction zählt eine Reih« der beachteuSweriheftea uad znin Lheil seltensten Handzeichnungea, Kupserstiche uad Kuastbücher aus an- den Nachlässen Gustav Bergt iu Burgstädt, F. von Schober iu Wien und E. Berboeck- Hoven in Brüssel. Als Illnstration-beilaqe bringt der Katalog ein interessante« Blatt: „Hohmann'S Hof zu Leipzig im Jahre t?05", drffen Original sich im Besitze des Herrn Georg Müller in Leipzig befindet. E« stellt dar, wie Kurfürst August ll. von Sachsen, König von Pole», während der Messe in Leipzig anwesend, vom Kupferstecher und Kunsthändler Leier Schenk aus Amsterdam ein- geladen wird, dessen Kunfthandlang zu besichtigen. Der Abschnitt „Kunstbücher und Kuvserwerke" verzeichnet außer Andresen'S Handbuch für Knpserstichsammler mit seinen Suvpte. menten, Apell'S Handbuch de«gleichen. dem Naumann-Weigel'scheu Archiv für die zeichnenden Künste u. s. w. auch eine größere Anzahl von älteren AucttonSkotalogen berühmter Knpserftichsammlungea mit den Lift« der erzielten Preise, sodann größere und seltener« Werke überKuustgeschichle, allgemeinen and monographischen Inhalt-, darunter FSrster'S t2bäadiqe Denkmale dentscherBaukunft, Bildnerei undMalerei. Eine besondere Abtheilung ist „Reliquien vom Lomponisteo Franz Schubert", gewidmet an- dem Nachlasse Franz von Schober'-, dar- unter wichtige und beglaubigte Antogrophea de-Meisters. Unter drr Rudrik „Handzeichnnngen neuerer Meister" finden sich die schönsten und seltenste» Sachen, Blätter von Benno und Franz Adam, Ed. Bkndrman«, Böcklin, Brandt, vürkel. Lamph-iusen, Enduber. Flüggen, L. Foltz, L., H. und P. Heß, Merbach, W. von Kanldoch, de Kehser, Kirchner. Kabelt. Jos. Koch, Kurzbauer, Makart, Gab. Max, Mintrop, Feuer-Müller, Reser, Preller «so., D. Quoglio. L. Richter. Rottmanu, E. Schleich, El. Schraudolph, N. v. Schwind, E. I. Berboeckhovru u. o. m. Eine ähnliche reiche Au-beute giebt der Durchblick drr Rubrik „Kupserstiche und Radicungen". Auch hier find Werke der beste« Meister zn finden. Ldols Wrisk«. Vermischtes. — Berlin. 16. April. Der Kronprinz hat. wie da« beute ausgegebene Bulletin besagt, in der vergangenen Nacht sebr gut geschlafen. Nach vollständiger Verbreitung des Aus schlage«. welcher am Gesicht bereit« verblaßt, hat da« Fieber bereit« ganz, der Katarrh beinahe ganz ausgehört. — Die Priazessinnen-Töchter Sophie und Margarethe sind von den Masern so weit wiederhergestellt, daß. wie wir erfahren, dieselben bereits seit Kurzem einige Stunden außerhalb des Bettes zubrinqen konnten. — Ebenso schreitet auch d»e Besserung in dem Befinden der Erbpriftzessin von Sachsen- Meiningen in normaler Weise fort. Dieselbe hat in der verflossenen Nacht recht gut geschlafen und auch das Allgemeinbefinden ist heute durchaus befriedigend. — Der Kaiser ertheilte am heutigen Vormittage dem Bljchvs Vr. Ko pp au» Fulda vor dessen Abreise von Berlin eine Audienz und nahm den Vortrag de- Ober-Hos- und HauSmarschallS Grasen Perponcker entgegen. Mittag» ar beitete der Kaiser längere Zeit allein. Um 1 Uhr empfingen die Majestäten den Besuch de» Herzog» und der Herrogin von Sachsen-Altenburg, welch« am Abend zuvor au» Nlten- bura hier eingetroffen und im Schlosse abgestiegen waren. — Demnächst »nternabm drr Kaiser eine Spazierfahrt und empfing nach der Rückkehr von derselben den Oberst- käiilmerer Grasen Otto zu Stolderg-Wernigerod«. Um 5 Uhr findet im königlichen PalaiS ein kleineres Diner statt. — Gestern Abend sand bei den Majestäten rin« musikalisch« Soirse im runden Saale des königlichen Palais statt, zn drr gegen 200 Einladungen ergangen waren. Bei dieser Abend- nnterhaltung gelangte zunächst das einaktige Lustspiel „Ein
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