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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.05.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-05-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188605149
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18860514
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18860514
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1886
- Monat1886-05
- Tag1886-05-14
- Monat1886-05
- Jahr1886
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.05.1886
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tckOltch fäh «'/. Uhr. »er««« «» «-Perm», ö. Affrechibuäe, Zer »et«««: 10-1» Uhr. Uhr. «l » s»krr«te « Uhr Rach«Ut«a», »srthhie'/.»AL , R« I» r« Flliule» str Sus.-Lmutz«: Vit» «-»». U»t»rfit«t«Oraßr 1. L—t» Lösch«. KRtz-rt»-»str. L.p. «r «« '/.» Uhr. IL4. Anzeiger. Organ fir Poltti!, Localgeschichte, Handels- «nd SeschSstSverkehr. Meß»A«fla-e Alionntmrnlspreis Viertels. 4'/, Mk. incl. Briugerlob» b Mk.. durch die Pos» l-e zogen 6 Mk. Jede riuzelae Stummer LU Pi. Belegexemplar 1V Ps. Sebödre» für Extrabeilagen iin Tageblatt-Format gesalzt) »tznr Postdesörderung öO Mk. Mit Poftbesürderuag 60 Mk. Inserate Kaespaltene Petitzeile SO Ps. OrSgere Schriften laut uns. Preisverzeichnis DaRöartscher ».Ztffrrnsa» nach hoher« Larif. »erlamrn «»er dem RedactioaSftrich die saespali. gelle ÜO Pf., v»rde»Fomilte»»achrichtra die «gespaltene geile 40 Pf. Arferatr siud Net« a» die ExpeSttiv» zu frude». — Rabatt »ird »icht gegebeu gahluu- pr»e»»«ar»vä» oder durch Post, »achaahme. Arettag den 14. Mai 1886. 80. Jahrgang. Amtlicher The«. Nrkemüvechmlr. Nachdem wir mit Genehmigung der Kircheoinspectiou eine neue kirchliche Begräbniß- und Gebührenordnung für die evangelisch.lutherischen Kircheugemeinde» der Etadt Leipzig errichtet haben, bringe« wir dieselbe mit de« Bemerken zur öffentlichen Keaatuiß, daß wegen Inkrafttreten derselben und »»egen Aushebung de« BegräbnißregulativS vom 3. Juli 1860 i« Einvernehmen mit dem Nath« der Stadt Leipzig »eitere Bekanntmachung erfolgen wird. Leipzig, den 11. Mai 1886. Dt« »errtntchte« Ktrche»»orstL»-«. 0. Pank. Kirchlich« B«-rLb»t-«ivrd»«»g fitr hi« e»a»,«lisch ° lutherische» Uirchrngemeinde» her Stoßt Leipzig Um die «erthvolle Form de« kirchliche» vegrabnisie« »» rtner allgemeinen Sitte zu erbebe», auch um bemerkbar gewordene Nebel- stand« »ad Mißbräuche in der bisherige» Weise der Begräbnisse »» beseitige», ist nachsolgeade kirchliche Bearöbnißorduung sammts AebLpcenorduung sür die edaagelisch-ktthenschen Kirchengemeinde» der Stadt Leipzig »o» den vereinigte» Ktrchenvorstände» mir Se»ehmigung der mituaterzeichaetea Ktrcheataspectio» beschlösse» Warden: 4. Broriötttß-Vrömi««. gnr Bersorg»»g der kirchli^ea Begräbnisse ist aas jedem der drei Friedhöfe — oh»r Unterschied der Parochien — ei» Wochenamt mit einer durch dir Kirchenvorstände in Uedereinstiinmunq mit der FriedbosSdepntatioa de« Rathe« festzusetzeuden Zeit eingerichttt. Zu diesem Wochruamt« wrrbe» du SttftuagSgeiftliche» »icht hrraugczogea. 8-2. 2) 1ö ^l, wr»» für dir BegrLbatßfeter a»f dem Friedbes« et« erweiterte Form — gleichviel d»rch »elchea Geistlich«, oder zu welcher gelt — begehrt wird. 3) HO ^il, wenn die kirchlich« Begräbuißfeier tm Dra»rrh»»se — gleichviel ob i» eiufocher oder erweitertrr Form — orgehrt wird. 4) 46 wenn der Geistlich« de» Lra»rr»«> vom 8terbeha»s« »och dem Friedhof hi» begleite» soll — gleichviel ob er di« kirchliche Handluag aar am Grabe oder auch tm Hause, in einfacher oder erweitertrr Form vollziehe» soll. ö) Außer der Gebühr von SO ^l im Falle 3 ist die »ater 1 bestimmte Gebühr für die Handlung de- Geistliche» aus de« Friedhose zu erhebe», wenn nicht dieselbe zu der für gebührr»- Bekanulmachmg. Da- D»«««» sllr den Neubau de« Schlacht» und Dieh- ^ Hof« befindet fick von jetzt an in dem aus der Baustelle hierzu errichteten Gebäude. Leipzig, am 11. Mai 1886. D«r -kath der Stadt Leipzig. vr. Georgs. Tnngmuth, Assessor. Auction M Lindenau. Sanuabrnd, Heu IS H.M. Norm. 10 Uhr. Fortsetzung »ach r^n°'L7 k-r L I Mantag. de-17. t.M. solle. .« «cho.-.-t ...ur 800 Paar Herren- und Knabenbtinkleider, 32 compl. Herren statlfiudet. S) In de. Fülle», wo dt« >age-«rige» nicht selbst für da« Forllomme» de« Geistliche» zum uud vom Friedhöfe sorge», ist a»ßer de» obige» Gebühre» ei» Zuschlag von b dafür z» erhebe». i, >»»erk»n,r Di« vegräb-tßfeier t» riusacher F«r« besteht'' a»«: Einsegnung, Schriftlrettoa. Gebet laus Grund der »ge«d«X Baterunser und Segen. Sie wird ein« vegräbnißseier in erweiterter F»n». wen» 1) bezahlter Gesang oder > Schmuck der Fnedhos-eapelle oder 8 Nmoesendett eiue« Letchenbitter» oder 4) ei»r Letcheurede hs»zu1rtU. IN. 1) Alle Gebühren fließe» in die Kirchencasse der Parochi« de« B«rstorbe»e», wird aber ein dieser nicht aagehSreudrr Geistlicher gewählt, in die Kirchencasse de« Legieren. 8) Dir Bestimmungen der vorstehenden Begräbnis- »nd Gebühre», orduuag gellen auch für die unter den Vertrag zur Ordnung der kirchlichen Verhältnisse der Leipziger Garnison vom 15. April l88b fallenden Begräbnisse vo» Mililairpersonen mit folgender näherer Maßgabe: . » die In 8 2 der VegrLbnißorbnung vorgeschrtebeu« Anmeldung hat bei dem Küster der Militairgemeinde zu erfolgen: wegen der SS.«>»> L^LSL ihunl chst bald dem Küster der,enigen Kirchengemeinde aozmneldru, welcher der Berftorbeue augehärt hat. Diese Anmeldung kan» von de» Angehörigen selbst »der i» ihrem Aufträge von dem Leicheubesteller erfolgen. Der Küster ist verpflichtet, den Anmeldend«» dt« kirchliche Be gräbiiißordaunL sowie die Gebührenord»»»« vorzulrge» »nd sie z» befragei>, ob sie für da» vegribniß die Mitwirkung eine« Geist- lichen wüiischea »nd eveat. da« Weiter» in ihrem Auftrag« z» ver anlassen. 8 4. Die M iwlrkang eines Geistlichen kann überall da beansprncht werden, wo sie nicht darch kircheugesetzltche Bestimmungen ausdrücklich ausgeschlossen ist. 8. b. Verpflichtet zu der in 8- 1 bezcichneten Zeit, da» Begräbniß zu halten, ist im einzelnen Falle derjenige Geistliche, welcher aus dem Friedhöfe, auf welchem da» Begräbniß pattfiadet, deu Wochen. dienst dn. Es genügt in diesem Falle die Bestell»»- beim Küster der Kirche«, gemeinde. 8- e. Doch kann anch ei« anderer Geistlicher «m die Uebrrnahme der kirchliche» Handlung angegangen werden (vergl. Gebührenordnung Rr. ll); in dirsem Falle hat die Anmeldung außer bri dem Küster der Kirchengemeiude auch bei dem gewühlte» Geistlichen zu geschehen. Diese Anmeldung hol eutweder durch die Angehörige» oder durch Vermittelung de« Küster- der Kirche de« gewählten Geistlichen zu erfolgen. Zeit und Stunde de« Begräbnisse« ist in solchem Falle nicht ohne vorherige Zustimmung de« Geistlichen sestznsetzeu »nd zu ver öffentlichen. 8- 7- I» Fällen, wo di« Leich« bereit» ans dem Friedhose sich befindet, Wird rin Leichenconduct durch die Straßen in Begleitung de« Geist liche» nicht gewährt. 8. 8. Wird die Mitwirkung eine» Geistlichen im Sterbehanse und besten Begleitung de« Trauerzuges begehrt, so hat sich lrtzterrr sofort nach der häuslichen Drauerseier zum Friedhose zu begeben. Die nachträgliche Schmückung de» Sarge« erst aus dem Leichen wagen ist wegen des damit verbundenen Zeitaufwandes unzulässig. 8 9. Die Leitung der Begräbuißseierlichkeit liegt dem Mitwirken den Geistlichen ob, insbesondere ». die Bestimmung de« Ort« derselben ans dem Friedhose, ob in der Lapelle oder nur am Grabe, d. Genehmigung der Wahl der zn singende» Lieder, v. di« Bernehm»ag mit den im einzelnen Falle mitwirkendrn Vereinen wegen der zu wählenden Gesänge oder umstkalischen Ausführungen, ck. die Genehmigangs-Ertheilnug zom Halten von Reden seiten- andrrer Personen, sowie die Bestimmung der Reihenfolge dieser Reden. 8 10. Gemäß der Verordnung de« evangelisch-ftttherischen Lande«. tvoststoriumS vom 20. Aognst 1877 darf während de« Vormittag«- gottcSdieastk« eine Beerdigung »nter kirchlicher Mitwirkung »icht geschehen. 8 11. Der Geistliche ist berechtigt, die Mitwirkung zu versagen, 1) wenn unk rchlichr Inschriften an dem Leichenwagen, de» Wage »decke» rr. sich befinde». 2) wenn bei dem Begräboiff« Symbol», Abzeichen »nd der gleichen zur Anwendung kommen, die der kirchliche» Feier widersprechen. 8 1». Die Küster aller Kircbeugemeinden werde» a»s Befrage» bereit willigst über alle Begräbniß - Angelegenheiten Auskunft und Rath erthrilen. 8 1». Der Lag. mit »elchem gegenwärtige Begrübnißordnung lammt Grhührrnordnnng in Gültigkeit treten soll, «ird »och besonder« be- kau»t gemach; werden. » Gedndrenor«»»», tz«r e»a»»elis»-lotheris»r» Kirchen»»««»»»»» für kirchliche »et vt^rädnissen t« Lechzt». «rdü»re»sret ist die kirchliche Ve,rüü»«»f1er «f »e» Friedhöfe, wenn diele 1) ,» einfacher F«r« begehrt wird »nd 2) d»rck> den mit dem Frteddoslwvchendienst betrante, Geistliche», de» soge,an»ie» Wüchrer» 2) innerhalb der für gebühreafrrie Begrtdnißsrier» srstgesrHte» Zeit geschieht. ^ U» GedüHre» stad zu zahlen: 1) IS ^st, wen» für dl« vegrülmißfeier ans de» Friedhose zwar die ei>s»ch« F«r«. oder ». »in «»derer Geistlicher ak« der WSchner — oder d. e>»« »«der« Zeit al« die sür gebührenfreie Begrüb- »ißseiern festgesetzte drgehri wird. Division-Prediger besondere Regelung mit den zuständige» Stellen vorbehallen; d. die nach 8- 6 >ui> e des gedachten Vertrags vom Dtvifiont- prediger zu übernehmende Mttwtrlnng bet Begräbnissen von Militatr- Personen ist gebührenfrei. o. Wird die Beerdigung durch eine» andern Geistlichen oder durch den DivisionSprrdigrr über sei,« durch den gedacht«» Vertrag geordnete Beipflichtung hinan« bewirkt, so grrisen die Bestimmungen der Gebührenordnung sowohl bezüglich der Gebühreusreiheit, »lS bezüglich der sestnegelltea Gebühren und der Ueberweisnng denselben an die Kirchencasse» Platz. 9) Bezüglich der au« den StiftnngSanstaften de» JacobShoSptlaleS («tadlkeaiikrnhauS), de« IohannishoSoiloleS und des GeorgenhauIeS (Zwang-arbeilS- und BersoigtenhauS) erfolgenden Beerdigungen sind mit Genehmigung der miluulerzeichneten weltlichen Coinspectioa al« StistungebehSrdr solgrnd« Bestimmungen getroffen worden: ». Die Anordnung, iu welchem Umfange bei der Beerdigung drr tu den bezeichnet»« Sliftung-anftulten Verstordenen oder dahin ver. brachten Lobten eine Milwti kunq de« Snfl?geisil>chen ftattsiuden soll, sowie die Festsetzung etwaiger Gebühre» hierfür bleibt dem Rathe alt Stistuug-Hehärde vorbihalten. Zunächst verbleibt eS bei der Anordnung, wonach die Mitwirkung de« Geistlichen bei dem Johanni». Hospitale in einer Drauerseier in der StiltScapellc und am Grabe und bei dem Georgeahause in der Anstallskirche gebührenfrei statt- sindet. Bezüglich der aus dem Krankenhaus« Beerdiglen liegt eine Vervflichtung de« Stift-geistlichen zur Mitwirkung nicht vor, r» greisen daher hier die Bestimmungen der Gebührenordnung ganz allgemein, auch bezüglich der Beerdigung durch den Wöchner und de« Antrag- aus solche, Platz. Eine Feier in der Capelle de« Krankenhauses gilt als Feier im Drouerhauie lvergl. oben II. 3). Wird im JohanmShoSpitale «drr im Georgenhause ein Parochial» geistlicher zur Beerdigung eine« daselbst verstorbenen Insassen hcrbei- gezogen, so sind ebenfalls die unter II geordneten Gebührensätze sür die Kirchencasse der Parochie de« Geistlichen zu erheben. Die Geistlichen am JacobStioSvitale und am IohanniSboSvitalc nehme», wozu sie sich bereit erklärt haben, am WSchiierdleiiste Tdeil; bezüg- lich de« Geistlichen am Georgenhause bleibt Regelung Vorbehalten. d. Werden von den Geistlichen der genannten Stiftungen geist« liche Handlungen bei Begräbnisse» von solchen Verstorbenen vollzogen, dadurch zwar nicht» geändert, aber di« Thronfolge wird da durch entschieden. Die Geburt einrS Sohne« leitet da« Recht der Thronfolge aus diesen hinüber, während die Geburt einer Tochter an dem Recht der sünsjährigea Maria Mercedes nicht« ändert. Die Königin Isabella hat e« vorgezogen, die kritische Zeit außerhalb Spanien« bei ihren Verwandten in Bayern zu verbringen. Man kann daran« entnehmen, daß da« Verhältniß zwischen Schwiegermutter und Schwieger tochter nicht eben da« beste ist, sonst würde doch dir Groß mutter vor der Geburt eine« Enkel« oder einer Enkelin nicht ihre Heimath verlassen. Di« Spanier haben die Königin Isabella nach ihrer Vertreibung im Jahr« 1868 in Spanien stet« al« ein nolhwendige« Uebel betrachtet, weil sie doch der Mütter ihre- König« nicht den Laufpaß geben konnten- jetzt, da sich ein gespannte« Verhältniß zwischen ihr und der Wittire Alsonso'« entwickelt hat, könnte darin leicht «ine Aenbernng eintreten und man könnte ihr andeuten, daß man e« nicht ungern sähe, wenn sie München oder Nymphenburg zum dauernden Aufenthalt erwählte. Die Aufregung, welche im September vorigm IabrcS bei Gelegenheit dcS Karolinenstreites in Spanien herrschte, hat vollständigem Glrichmuth Platz gemacht, man freut sich der Anerkennung deS Recht» aus di« Karolinen, kümmert sich aber nicht mehr um da« Schicksal Derer, welche die Thorlieit begingen, das GesandtschastSrecht in Madrid zu verletzen. Die Sache ist abgetban und durch Hissung der spanischen Flagge aus der Insel ?)ap zum endqiltiaen Abschluß gebracht Sagasta stellte io der Thronrede die Verlängerung drr be stehenden Handel-Verträge in Aussicht und theilte mit. daß ein solcher mit England abgeschlossen sei. England stand bekanntlich in der Karolinenfrage aus deutscher Seite, also ist die Wiederanknüpsung guter Handelsbeziehungen zwischen England und Spanien zugleich ein Zeichen guten Einvernehmens wischen Spanien und Deutschland. An der Erwerbung de- 9esitzeS der Karolineninseln war Deutschland niemals gelegen, wa» un« werthvoll erschien, war nur der ausreichrude Schutz für unsere dort bestehenden HandelSniederlassuogen. Dieser ist jetzt gewährleistet und damit da« erreicht, woraus es uns ankam. Wer al« Besitzer genannt wird, kann uns völlig gtrichgiltig sein. Er scheiut. daß auch die Spanier jetzt Uber daS Wesen unserer Ansprüche ans die Inseln vollständig auf geklärt sind, und daß sie die Hissung unserer Flagg« aus den Carolinen nicht mehr als einen RechtSbruch, sondern als die ge«« welchen sich vorigste de« Streben« an'ehe», die deutschen Handel«»ieder- lgen Jahren s° gewichtige Stimmen erhoben, al, da« I den^^ z.ge Mittel erkannt, worben, ein Sühnst traurige- Zeichen j S«>' anjüge, 20 deral. stir Knaben, ca. dOO Mir. diverse Stoffe, 1 Näbmaschiue für Schneider. 1 Ladentasel. mehrere Schränke, 1 Pult, rto Schrribsecretair, 1 Regulator, 3 Lischr, 2 Spiegel, t achtarmiger Kronlenchter nwiftbietenb gegen sosortige Baarzahluug versteigert werde». Leipzig, am 10. Mai 1386. Der Gerichtsvollzieher des Kintgl. Awt-gericht» das. Bekanntmachung. Dnrch freiwilligen Abgang koui.ni de» oer Gemeinde Lindenau eine mit 7bO Ansang-gchali und 80 Bekleidnngtgeld dotirte Schntzmanussiellr -isdald zur Besetzung. Lrwritlich gesunde Bewerber, thunlichst gediente Militair«, welche die Unterosstclerscharge bekleidet haben, «erden veranlaßt, ihre selbst versaßten und selbst geschriebenen Gesuche bis ,n« 2». «at 188« hierher ein,»reichen. Lindeuao, am 12. Mai 1886. Der Gemetntzerattz. Oueck. Nichtamtlicher Theil. Spanien. Am 10. Mai sind in Madrid die Eorte- eröffnet worden, nachdem r« vier Tage zuvor gelungen war. die im Schoß« d«S MinisteriumS besicbenven Meinungsverschiedenheiten au«zu- zleichen. Zur Beseitigung de« Deficit« ist nun doch der kauf drr S taalSwaldnngen. gegen welchen sich vor emzige ^ sür den Stand der spanischen Finanzen, aber da» Einver ständnis über di« zu lressenden Maßnahmen ist doch ge wonnen. DaS ist mehr, al« nach den verworrenen Stimmen, welche seit Monaten über die zerrütteten Parteiverhältnisse zu u»S dringen, erwartet werden konnte. DaS Streben Sagasta'S ist daraus gerichtet, zwei starke Parteien zu schaffen, aus welche die Monarchie bauen kann, eine conservative und eine liberale; er ist bemüht, durch AlonsoMartinez und Martinez CampoS ein Gegengewicht gegen die Secessionisten Römer» Robievo und Lopez Doniinguez zu bilven. BiSker bat eS der Ministerpräsident unter schwierigen Verhältnissen nicht an Geschicklichkeit fehlen lasten, c» ist also zu bossen. daß er auch darin eine glückliche Hand zeigen wird. Bo» größter Wichtigkeit sür die Zukunft Spaniens ist die Uneinigkeit zwilchen den Republikanern. ^ Die Anhänger Salmeron'S und Zorrilla'S stehen sich schon seit dem Tode Alsonso'S feindlich gegenüber, und Castelar hält daran fest, daß er der Entwickelung der monarchischen In- stitutionen, soweit sie sich in liberalen Bahnen bewegt, keine Hinderniste bereiten will, weil er überzeugt ist, daß sich daraus doch früher oder später die Republik als Frucht ergeben werde. Nun. daS kann die Königin-Regenti» Maria Christine ruhig abwarten; bis die Dinge diese Wendung nehmen, vorausgesetzt, daß sie überhaupt ei» tritt, kann noch sehr lange Zeit vergehen. Vor läufig besteht da« Ministerium Sagasta noch, und alle kann dir spanische Evlonialpolitik nur gewinnen, weil sie dadurch auf den rechten Weg gelenkt wird, de» sie bisher noch nicht gesunden hatte. * ^ " - - . noch, und die nicht Insassen ihrer Stiftung waren, bezüglich de» Geistiicheu am I schlimme» Prophezeiungen , welche ihm ein schnelle- Ende vorauSsagten, sind unerfüllt geblieben. Am 25. Mai ist König Alsouso schon ein halbe« Jahr tobt, und Alle- ist verhältnißmäßig ruhig odgelaufen, abgesehen von dem Putsch aus Schloß St. Julien bei Cartagena und den verunglückten Versuch dcS Herzog« von Sevilla, eine Palast revolution zur Wiedereinsetzung ver Isabella zu insrcniren Die Anstifter de- Angriff- aus da« Schloß St. Julien sind hingerichtet, und der Herzog von Sevilla ist aus die Balearen verbannt, im klebrigen steht in Spanien noch AllcS aus dem selbe» Fleck. Mit Recht hebt Sagasta in der Thronrede hervor, daß eS besonders die väterliche Fürsorge de- Papstes war. welche der Königin den Mulb gab, ihre Pflichten als Königin und Mutter zu erfülle». Jede Begünstigung der Ansprüche de- Don Carlo« durch den Papst hätte den Fortbestand der Dynastie Alsonso'S zur Nnmvglichkrit gemacht. Es giebt im spanischen Klerus eine starke und einflußreiche Partei, welche mit Don Carlo» hält. Weß Geiste« Kind diese Leute D-,T«P-rtnteade»t. Der Rath der Stadt Leipzig, s-.nd. da« hat da« Attentat gegen den Bischof Izquierdo von V. Pank. vr. Georg,. Kr. Madrid, " - 2. . JacobShoSpitale auch an den aus demselben Beerdialen, so werden die unter II aeordneten Gebühren erhoben und fließen in die Lasse der betr. Stiftung. Dir Erhebung erfolgt im Krankenbause durch die Giiftungtverwaltvng, sonst durch den zuständigen Küster. 4> Die in den hiesigen unter 3 genannlea Stiftung»«, dem Armenbause, de» Institute» der Universität, der Augenbrilanstalt und anderen etwa später noch zu bestimmenden Anstalten Ver storbenen sind von der in 8 2 der Begräbnißordnong bestimmten Anmeldepflicht ausgenommen; eine geistliche Mitwirkung der Parochial- geistlichen bei der Beerdigung derselben findet, abgesehen vo» den vorstehend unter 3 getroffenen besonderen Bestimmungen und insoweit statt, als sie von den Angehörigen der Verstorbenen in Gemäßheit von 88 2 und 3 beantragt wird; sind Angehörige nicht vorhanden oder nicht sosort zu ermitteln, so kann der Antrag von der Anstalt«. Verwaltung gestellt werden. Leipzig, den 11. Mai 1886. Die »errtnigten Ktrchenvorftäntzr. v. Pank. Die Lirchenists-ection für Leipzig. Wal-gräsern-Verpachtung. Im Forstreviere bonnewttz soll Do««rr»tag, d«n 2«. Mai die diesjährige GraSnutzung unter den im Termine »äber be kannt zu gebenden Bedingungen und gegen sofortige Zahlung de» Gebotes nach dem Zuschläge parcellcnwelse meistbietend verpachtet werden. 1. Vormittag- 9 Ubr am Pflanzgarten unweit de« StreittercheS bei Connewitz und H. Vormittag« 1 > Nhr an der weißen Brücke ans drr! Conncwcher Linie. Leipzig, am 12. Mai 1886. Die Skat-4 Aorstdeputatioa. Bekanntmachung.' Die Herstellung von 360,0«o rchlraßentteinen «rrschte-ener Größe sür den Bau der hiesigen „Langenstraßenschleuße' soll an > den Mindrstsordernden — AuSwuhl Vorbehalten — vergeben werden. Die Bedingnnoen lür diese Arbeiten liegen aus dem Gemeinde- bureo« au« und können daselbst elngelehen, resp entnommen werd ». Offerten sind versiegelt und mit der Auijchnit: „Stein- ltrsrrang kstr stte Langenstraßenschleuße" ebendaselbst bl« 1»»m 1K. M«t 1886. Nachm,t»a,« L Utzr. elnzureichen. Wählt«, am 10. Mat 188«. Der Gemeintzeralh. Singer. Madrid und der schmachvolle Versuch, durch eine Aliarkerzc Tod »nd Verderben zu verbreiten, gezeigt. Ein entarteter sittenloser KlcruS macht die Fürsorge VeS Papste« zur Besse rung dirser trostlosen Zustände nnr um so nvthigcr. und die Verrohung der Geistlichkeit kann den Abscheu gegen «ine carlist,sche Umwälzung bei dem zur Ruhe und Ord nung neigenden Tbeil de« spanischen Volke« nur ver- größer». Man hört denn auch jetzt nicht» mehr von einer carlistischen Erhebung. Die Carlisten haben in Spanien durch da« Attentat aus den Bischof den letzten Rest von Sympathie verloren, die Spanier ziehen eS vor, unter der Wittwe Alsonso'S nach den Grundsätzen de« ver- storbenen König« weiter regiert zu werden, statt sich in neue Abenteuer und in die Schrecknisse de« Bürgerkriege» zu stürzen, die sie bi« aus die Hefen durchgekostet baden Die beiden Haupkfrinde der bestekendcn Dynast»«, die Zorrillisten und die Carlisten, sind gegenwärtig in Svanien machtlos, und ehr geizige Streber vo» der Art Romero Robledv'S und Lopez Dommgue,' finden auch kein ergiebige« Feld sür ibre Tätig keit. Zwischen den Conservativen und den Sagastianern ist ein Wassensttllstanv ans der Bast« der Ilntersiühung der Königin-Regenti» geschloffen, und da die Armee ans dieser Seite steht, so ist die Grundbedingung sür die fernere gedeih liche Entwickelung Spanien«, so we,t davon überhaupt die Rede sein kann, erfüllt. Da« Ereigniß, welchem ganz Spanien mit gespannter Erwartung entgegensieht, die Niedcrkunst der Königin, steht unmittelbar bevor. An den vestrhendrn Verhältnissen wird Leipzig, 14. Mai 1886. * In BundeSrathSkreisen wird angenommen, daß die Branntweinsteuervorlage dem Reichstag unmittelbar nach seiner nahe bevorstehenden Wiedereröffnung werde zu- gehen können, auch wenn in der Plenarsitzung am Donnerstag noch nicht die Annahme der Gesetzentwürfe erfolgte. Noch früher wird der Reichstag jedenfalls in den Besitz der neue» Zuckersteuervorlage gelangen, di« auch zuerst den Gegenstand seiner Berathunaen bilden dürste. Der Verlaus der Berathungen über die Branntweinsteuer läßt sich natür lich jetzt noch nicht übersehen, doch hält man eS nicht für ganz ausgeschlossen, daß die beiden Eteuergrsetze so rasch erledigt werden, daß die Session an Pfingsten geschlossen werden kann. — lieber die Branntweinsteuerfrage schreibt die Nationalliberale Eorrespondcnz": Für Diejenigen, welch« der neuen Bran»tw«i»steurrvorlage im Princip günstig gestimmt sind, wird unter deu Eiiurlerwägunaen i» erster Linie die Angemessenheit deS Steuersätze« stehen müssen. Manche mögen der Meinung sei», daß dieser Satz über- baiipl niemals zu hoch gegriffen werden könnte; wenn er am Ende dabin sühne, daß da« Brnnnlweintrinken wegen allzu hohen Preises ganz ausbörte, so hätte nach ihrer Ansicht die Steuer aus« Beste ihre Schuldigkeit gcthan. Der Finanzmann wird die Sache anders anlehen; sür ihn wird die Grenze der Steuererböhung da erreicht sein, wo die vrannlweinsieuer aufhört, hoben Ertrag »u liesrrn. Bi« bnrt an birse Grenzen heranzugchen, werde» Diejenigen unter allen Umständen geneigt sein, welche jede andere Steuer für minder gut, minder aerrcht baltrn, als die Brannlivcinsteuer. Für sic kommt die Brdürsnißirage überhaupt nicht in Brtrachl; jeder höhere Ertrag aus der Brannlweinstrner bätte in der Brseiligung oder Ermäßigung ,eder beliebigen anderen Steuer sofort seine naiurgemäße Bestimmung. Auch dieser Ansicht vo» der absoluten Bortrcfflichkeit der Brannl- wenisteuer vermögen wir nicht beijlipsi'chlen. Grade im Gebiete der Brannlweinsi »ergemeinlchaft, aus welche- sich der neue Entwuis einstweilen beschränkt, ist der Branntwein für die arbeitende Elaste »war kein unentbehrliche- Nahrung«-, ober doch ein schwer ersetzbare« Reizmittel. Eine starke Beriheuerung desselben könnte also diese Elaste leicht in einem Maße treffen, welche« durch Sleucrerleichic- rnnge» aus der andern Seitr nicht ausgeglichen werden würde. Freilich ist der Schnaps sür dieselbe Elaste zugleich ein büchst ge fährliches Geiiußmittel und insofern erscheint eine recht sühlbare Er höhung de- Preise« al» eine wirkliche Wohliba, sür da« Boik Diese» beiden Gcsicbl-puncien in demselben Augenblicke gerecht zu wcroc». w>rd nicht lcicht sein. Die Anhänger einrS aus bie Befriedigung deS inländischen Brannlweinconsums beschränkte» Monopols werden daraus Hinweisen, wieviel eher diese« höhere Erliäge zu lielern im Stande wäre, ohne den Detailpreis des LchnapleS sehr wesentlich zu erböhen. Indeß derartige Löningen de» Problems ivrrdcn bei un- nicht in Frage kämmen, ma» wird sich mit ihm »n Rahme» der Eonsumsieuer abfinden müssen. Und da ist denn zu unlc-.suchen, ob der Steuersatz de- preußische» Antrag» lI20 .öl pro Hektoliter absoluten Alkohol») da» Richtige trifft. Daß tne daran« »n erwarlente Einnahme etwa da» wirkliche Einnabmebedürsniß übersteigen könnte, ist von vornherein zu verneinen. C« fragt sich also nur. ob die Steuer von den Inter- estenten, d. h. von den an der Erzeugung und dem Brrtriev de« BrannlweincS Betheiligten sowie von den Verbrauchern getragen werden kan» und wird. Statt sich darüber in allerlei unsichecen Vermutbiingei zu ergeben, ist e« gut, einen Blick aus unser Nach- barlond Frankreich, in welch-,» die Eonsumsieuer besteht, zu werten- Frankreich belastet dal Hckioliier Alkohol mit 156.25 Frc« . d. b. mii lü» ^ Bedenkt man. daß bei «n» aus da« Hektoliter auch noch etwa tk .A Matschraumsteuer entsalleu, so würde bei »nS aller- ding» dcr Branntwein höher belastet erscheinen al« tn Frankreich. Allem Frankrrich kommt noch dazu die Licenzadqabe der Brenner und Händlrr und dir zwischen 7.50 und 30 Fr. pro Hrktoliter lchwankende EingangSgebühr der Etödte. Außerdem stad unsere Nachbar,, bekanntlich zu einer weiteren Erböhuna der Vranntwrin- steiler io gut wie entschlossen. Wenn die« Alle« in Frankreich möglich ist, warum sollte «S nicht auch bei un« drr Fall sein? Die Verhältnisse der Bronntweinconsumenten in Rvrdsrankreich — ttn Süden wird sehr wenig Branntwein getrunken — find den«» der Branniweincvnsumenten in Deutschland ziemlich ähnlich. Man wird also nicht annehme» können, daß der von ! Steuersatz btt un« unerschwinglich set. Die lreußen vorgeschlagnic rage ist «ur. ob di«
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