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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.07.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-07-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188607255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18860725
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18860725
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1886
- Monat1886-07
- Tag1886-07-25
- Monat1886-07
- Jahr1886
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.07.1886
- Autor
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Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. Auflage LS,«SO. Abonnrmrnisprris viertel;. 4'/, rA!'.. incl. Brmgcrlodn 5 Mk., durch die Pest bezogen 6 Mk. Jede einzelne Nummer 20 Pi Belegexemplar 10 Ps. Gebüvreu sür Extrabeilagen lia Tageblatt-Formal gesalzt) ohne Postbesücderuiig 50 Mk. mit Postbcsörderung 60 Mk. Inserate ögespaltene Petitzeile 20 Ps GrSßcre Schriften laut uns. PreiSverzeichn:» Tabellarischer u.Ziffernsatz nach hüherni Tarij tterlamen »nter dem RedactionSstrich die 4gclpalt. Zeile 50Ps., vor den Familiennachrichte a die 6gejpaltene Zeile 40 Ps. Inserate sind sicis an die Expedition zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praeoumerrrmto oder durch Post- Nachnahme. 2VK. Amtlicher Thetl. Veliiiiiiitmiichiiiir, betreffend die Anmeldung «nfallverficherung». pflichtiger Baubetriebe. Unter Hinwet» auf die nachstehend veröffentlichte Bekannt machung de- ReichSversiilierung-amle- vom 10. diese- Monat- werten alle Unternehmer hier bestehender Betriebe der in dieser Bekanntmachung bezcicbiielen Art ausgesordert, diese Betriebe unter Benutzung de« angesuqten Formulare- bis zum L. September dieses Jahre» bei dem Unterzeichneten Amt, Weststraße Nr. 30,1., Zimmer 2 anzumciden. AnmeldungSsonnnlare können daselbst in Empfang genommen werden. Leipzig, den 26. Juni >886. Krankenversicherungsamt der Stadt Leipzig. n. ü. 1185. Dr. Schmib. Scharlach. Bekanntmachung deS RetchSversicherungSamteS. Laut Bekanntmachung vom 27. Mal 1886 (Reich» Gesetzblatt Leite 190) hat der BuiidcSr- Ih ans Grund de- 8 l Absatz 8 l>e- llttsallversichcruiiasgesctzcs vom 6. Juli 1884 (Reichs-Gesetzblatt Leite 69) beschlösse», Arbeiter und Dein, bSbeamte, welche von einem Gewerbe- treibenden, besten Gewerbebetrieb sich aus die Aulsühruag von Schreiner (Tischler.), Einsetzer«, Schlosser-oder Anschläger- Arbeiten bei Bauten erstreckt, in diesem Betriebe beschäftigt werden, mit der Wirkung vom 1. Januar 1887 au für ver- si»ernngSvflichtig zu erkläre». Gemäß A ll deS UiiiallversicherungSgesetze- hat daher jeder Unter- nelimec eine» der vorgenannten Betriebe denselben unter Angabe de« Gegenslande» und der Art der Betriebe-, sowie der Zahl der durch- s-d,tätlich darin beschäftigte» veisicheruugtpflichtige» Personen binnen einer vom Neich-.VersicherungSamt zu bestimmenden Frist bei der unteren VerwaltungSdebörde aniumelven. Diese Frist wird hiermit aus die Zeit bi« zum 1. September ». I. einschlirbltch sestgeietzt. Welche Staat-- oder Gemeindebehördeu als untere Verwaltung-- bchöidc» im Siune de- Unsalloersicheruug-geietze- anzusehen sind, ist von den LentralbehSrden der Baude-stooie» in Geniäßdeii de- tz 109 de- genannt«,, Gesetze» seiuer Zeit bestimmt und öffentlich bekannt gemacht worden (vcrgl. „Amtliche Nachrichten dr- R. L. A.' 1886, Seite 19 ff). Im Nebriqen wird wegen der Anmeldung ans den nachstehend obgedrncklc» 8 II de- genannten Gesetz--, sowie ans da- beigesügte AnnicldungSsormular bmg wiesen. Die «nmeldung-pflicht erstreckt sich nicht aus die Unternehmer von Betrieben, welche bereit« auf Arund de- 8- l> Absatz 3 und 4 a. o. O als Betriebe mit Motoren oder mit mindest-»- zehn Arbeiter« iu da- Kataster einer Berus«- geiiosjciischast ausgenomnik» worden sind. Berlin, den 10. Juni 1886. Da« >eich«-verstcheruu,«a»t. Büdiker. A«r«ular für »t« Aumcl»««,. Staat Krei- (Amt) ....... Rcgiernng-bezirk . . . Gemeinde- (Gut--) Bezirk . . . Aumelönng aus Grund de- 8-11 de» Unsallversicherung-gesetze-. Name de» Unlernebiiicrs (Firma) Gegenstand de- Betricb«-*) Zahl der durchschnittlich be- schästigten Versicherung-- pflichtigen Personen**) Bemerkungen ... de» .... ISS (Unterschrift de- zur Anmeldung Verpflichteten.) Vekaimtmachimg. Sonntag den 25. Juli 1886. 8V. Jahrgang. »«zeige zufolge Hot der Vuffetier Franz Theodor Rosten sein ihm vom Stadtrath daselbst am S. Fe- *) Nur solche Betriebe, welche sich aus dir Au-sühruag von Bau. titdriie» erstrecken, sind anzumelven; doch ist nicht erforderlich, dost die Arbeiter ausschließlich bei Bauarbeite« beschästigt werden. '*) Die Anmeldung hat auch dann zu erfolgen, wenn weniger til- 10 versicherung-pflichtige Personen (Arbeiter und solch« Betrieb-, beamte, deren Jahre-arbttt-verdienst an Gehalt oder Lohn zwei- tausend Mark nicht übersteigt) beschästigt werden. fl. 11 de- Unfalloersicherung-gesetze-, Jeder Unternehmer eine- unter den 8 1 lallenden Betriebes hat den letzteren binnen einer von dem Reich-versicherung-amt zu b«. stimmenden und Sffenllich bekannt zu machenden Frist unter Angabe de» Gegenstandes und der Art desselben, sowie der Zahl der durch schnittlich darin beschäftigten versichernng-pflichtigeo Personen bei der unteren Verwaliung-behörde anzumelden. Für die nicht angemeldelen Betriebe hat die untere Verwal- lungsbehörde die Angaben nach ihrer Seantuist der Verhältnisse zu ergänzen. Dieselbe ist befugt, die Unternehmer nicht «»gemeldeter Betriebe p einer Au-kunsl darüber innerhalb einer zu bestimmende» Frist durch Geldstrafen im Betrüge bi« zu einhundert Mark aazuhalten. Pekanntmachllilß. Wegen Schleußenbaue- ivirv die Sehmlstratze dlm Montag, den L. Angnsi d. I. ab auf die Tauer der Arbeiten für alle« «avefngten Fährverkehr gesperrt. Leipzig, am IS. Juli 1846. Der Rath der Stadt Leipzig IX. 68S5. 1-r. Gcorgi. Hennig. Die Manrer , Steinmetz- «nd Ziminerardelte», sowie dle Gisenlteferung für de« Renhan der d. BezlrkSsehule sollen vergebe» wervcn. Die Anschlag-. sormulare und Beringungen sind ii» Bureau de- Herrn Hof» daumeister Brückwald. Nnr»berger Straße 44. II., gegen Hinterlegung von 2 zn entnehmen. Tie Angebote stnb dersiegelt und mit der Ausichrisk ,S Bezirk-schule" versehe,, bi- Montag, den 2. August, Mittag- 12 Uhr auf dem Vau- amte abzugeben. Der Rath behült sich über die Vergebung der Arbeiten völlig freie Entschließung vor. Leipzig, den 22 Jul, ,886. Dt» Ba».D»p«tattp» de» Math». Erstatteter Anz vetzini,»« au- Ni vruae 1882 au-gesertigte- Dienstbuch verloren. Wir bitten, doffelbe im AuifindungSsalle an un- abzulteferu. Leipzig, am 81. Juli 1886. Da« Volizeiamt »er Stadt Letpzt«. I. V : Iunck, Polizei-Rath. H. Die Lieferung von ca. 2300 Eentner döhni. Stntzkotle für hiesige Schule. ^0 l sg, das Gemeindeamt soll dem Mindestsordernden, vorbehältlich der Auswahl unter de» Bewerbern, übertragen werden. Die Lieferung hat je nach Bedarf und franco Keller zu geschehen. Offerten mit der Antichrist „Kohlenlieserung" sind bis zu» 10. August 1886 verschlossen vier einzureichen. Tonnewitz, den 22. Juli 1886. Der Vemet«be»orft«ud. Eulensteia. Vrkanntmachuns^ ^ Bei dem nnterzeittineken Stavigemeioderailie ist die Stelle eine- Schutzmaune», mit welcher ein Gehalt von 650 ^l und 60 ^ Bekleidung-gelb, sowie gegen Ueberiragung de- AnfsichtsdieusteS freie Wohnung im städlischen Armenhaus- verbuadra ist, zu besetzen Geeignete Bewerber, welche gediente Militair« sein müssen, wollen selbftgrschrirdene Gesuche, unter Beifügung von Zeugnissen, at«bald und längsten» di» Ende dieses Monat» anher einreicheu. Zwenkau, den 14. Jali 1886. Der Stadtge«,t«derath. Ahnert, Bürgermeister. Vekanntmachung. Die hiesige vürgermctftcrstclle soll mit 1. October d. I. besetzt werden. Mit derselben ist neben freier Wohnung im Rathhause eine Jahre-deioldung von 2250 ^l verbunden, wozu noch voraussichtlich 450 ^l für Führung de- Slande-amte- kommen werden. Der Bürgermeister wird aus sech« Jahre gewählt, darf keiuerlei Nebengeschäste betreiben und ist nicht pension-berechtigt. Bewerber wollen ihre Gesuche bi» zum 15. August d.J. bei un» einreicheu. Meuselwitz, am 14. Juli 1836. Der Stadtrath »asrldst. Jahn. Nichtamtlicher Theil. Jur inneren Lage. VI. * In sehr ausgedehntem Maße hatte der Reich Stag sich mit der Justizgesetzgcbung zu befassen, hinsichtlich deren, wie bereit« ermähnt, durch ihn die Zuständigkeit de- Reichs schon bei der ersten Feststellung der Verfassung und später noch einmal durch eine Aeiiderung derselben erheblich erweitert worden ist. DaS erste große Justizgesetz, welche- den Reichs tag noch zur Zeit deS Norddeutsche» Bundes unter sehr leb hafter Theilnadnic der Bevölkerung beschäftigte, war da» Strafgesetzbuch, bei welchem namentlich die Frage der Ab schaffung der Todesstrafe > weile» Kreisen ein fast lcidenschasl- licheS Interesse erregte. Ter Reichstag balle bei der zweite» Lesung, obgleich schon bei dieser die Erklärung deS Kanzlers erfolgt war. Preußen und wahrscheinlich auch die Mehrheit deS Bnnvc-lakhe- werde die Todesstrafe nicht falle» laste», bcnnoch für die Beseitigung derselben sich ausgesprochen, mußte sie dann aber bei der drille» Lesung, wen» das Gesetz nicht scheitern sollte, wenigstens für einige, nicht für alle die Fälle, für welche sic ursprünglich in Vorschlag gebracht war. zulasten. Der schwer errungene Sieg der Regierung für Beibehaltung der Todes strafe überhaupt hinterließ bei dem vorzugsweise auf diesen Punkt concenlrirten öfkrnllichen Interesse bei vielen den Ein druck, als habe die Regierung bei den Verhandlungen über vaS Strafgesetzbuch überhaupt eine fast erdrückende Ueber- macht gegenüber dem Reichslag bcthäligt NichlS aber ist unrichtiger. Im Gegenlheil, e» ist bei diesem Gesetzbuch, aus dessen Zustandekommen auch die Regierung eine» sehr hohen sachlichen und politischen Werth legle, den Wünschen deS Reichstag« in sehr reichem Maße Rechnung getragen worden. Die Todesstrafe wurde bei gemeinen Verbrechen ausschließlich auf den eigentlichen Mord beschränkt, bei den schwersten Fällen absichtlicher Tödtung, für weiche sie im Entwurf angedroht war, beseitigt. Bei politischen Verbrechen blieb sie nur für die allerschwcrsten Fülle deS Hoch- vrrrath-, Mord oder Mordversuch on dem BunteSober-' Haupt, an dem eigenen Lanke-Herrn oder an denjenigen Landes herrn. in dessen Staat der Tbäter verweilt, bestehen und wurde in allen anderen Fällen schwerer Art, z. B. selbst ab sichtlicher, aber ohne Ucbcrlegung auSgeiübrter Tödtung eine- BnndeSsürste» oder Mordversuch an einem solchen u. A. als de» obige» Voraussetzungen. Gefangennchmung eines Bundes- fürsten u. A. durch lebenslängliche Zuchthaus- oder FestungS- strafe ersetzt. Grundsätzlich wurde ungeachtet de« sehr ent schiedenen Widerstrebe»- der Regierung bestimmt, daß in allen Fällen, in welchen Zuchthausstrafe öder Festungshaft alter nativ angedroht sind, auf die erste nur dann erkannt werden dürfe, wenn sestgestellt werde, daß die strafbare Handlung au- ehrloser Gesinnung entsprungen sei, und um dem Grund satz möglichst au-gedehnte Anwendung zu sichern, wurde nahezu bei allen politischen verbrechen, welche der Entwurf au-schlirßlich mit Znchthau-strase bedroht halte, alternativ neben diese die Festungshaft gestellt. Bei einer Reihe leichterer politischer vergehen wurde der Thatbestand zum Zweck größerer Sichrrung der bürgrrlichen Freiheit gegen mögliche Uebergrifse der Executive schärfer präcisirt, einzelne in dem Entwurf für strafbar erklärte Handlungen, z. B. die bloße Rechtfertigung einer gesetzwidrigen Handlung, wurden von Strafe ganz frrigelassrn. Daneben sind »n einer sehr großen Anzahl von Fällen bei strafbaren Handlungen der verschiedenstrn Art die im Entwurf vorgesehenen Strafen bedenkend gemildert, sei es durch Herabsetzung de« Slras» marimum-, sei es durch Zulassung von mildernden Umständen. Außerdem wurde der Kre,S der nur aus Antrag de« verletzten zu verfolgenden Delikte, der sogenannte» Antrag-belicte, erweitert. N>ckt zu übersehen ist auch der sehr stark unigkstaltend- Einfluß, welchen der Reich-tag aus die Novelle zum Slras. »es^buch in der Session 1875/76 au«geübt hat. Die im Anfang der siebziger Jahre eingerissene Verwilde rung der Masten und einzelne besondere Vorkommnisse veranlaßten die Regierungen, eine Verschärfung de- Siras- gesetzbuchS in verschiedene» Richtungen zu beantrage». Wenn dem Reichstage vorgeworfen werden sollte, er trage die Schuld an der ungenügenden Kraft deS Strafgesetzbuch-, so ließ sich dieser Vorwurf nur in der einzigen Beziehung rcchl- scrtigen, daß die durch den Reichstag geschaffene Möglichkeit, bei ÄiilragSdelicien den Antrag ans Bestrafung b>S zur Ver kündigung deS StrasnrtheilS zurückzichen zu dürfen, in der That zu schlimmen Mißständen geführt hat. Die entsprechende Aenderung deS Gesetze- fand natürlich keine Schwierigkeit, ebenso wenig, aber ohne daß der Reichstag ein ihm zur Last fallendes Versehen wieder gut zu machen gehabt hätte, die Verschärfung der Bestimmungen gegen Körververletzung und gegen Widersetzlichkeit gegen die öfsenltiche Gewalt. Da gegen wurde die Strafbarkeit einer erfolglos gebliebenen Aufforderung oder eine- erfolglos gebliebenen Erbieten- zu einem Verbrechen (Fall DncheSne) nur unter de- ichränkenven Voraussetzungen anerkannt und eine criminelle Bestrafung unbotmäßiger Beamten im auswärtigen Dienst (Fall Arnim) nur wegen genau präcisirter, eine bloße Ver letzung der DiSciplin unzweifclhast überschreitender rechts widriger Handtunae» zugelastcn. dagegen wegen bloßer Nach lässigkeit in der Registratur, wegen WegnebmenS von Acten, soweit die» nicht schon »ach dem allgemeinen Strasgesetzbuch strafbar ist. abgelehnt. Der Antrag endlich, die im AuSlande begangenen Verbrechen und vergehen in weiterem Umfange, als VaS Strafgesetzbuch bestimmt, für im Inland strafbar zu erklären, wurde fast ganz, der Antrag, den Begriff de« sogenannten vollendeten Versuchs neu in da» Strasgesetzbuch einzusühren und mit demselben eine höhere Strafe zu verbinden, nahezu einstimmig abgelehnt, und ebenso erging e» den Anträgen, den Thalbestand verschiedener politischer Vergehen, wie Aufforderung zum Un gehorsam, Ansreizung u. a., allgemeiner und mehr umfassend zu machen; nur der Antrag, Angriffe auf die Institute der Familie und deS EigcnthumS für slrasbar zu erklären, fand bei den Conscrvaliven und einem Theil der RcichSpartei Unterstützung. — Da- Centrum hat zusammen mit dem Fortschrill nahezu gegen alle Vorschläge der Regierung, z. B. auch gegen die Verschärfung der Strafbestimmungen gegen Widersetzlichkeit, ebenso gegen die criminelle Bestrafung pflicht widriger Handlungen von Beamten im auswärtigen Dienst gestimmt. Der Reichskanzler aber enthielt sich gegenüber der entschieden abwehrenden Haltung, welche der Reichstag zu einem große», wohl dem bedeutenderen Theil der Novelle zum Slrasaesetzbnch eingenommen hatte, de- Versuch-, durch emen künstlichen Truck ein günstigeres Resultat zu erlangen, und beschränkte sich aus die Erklärung, die Regierung habe durch die Vorlage ihre Veranlworllichkeit decken wollen und überlasse eS dem NcichSlag, unter seiner Verantwortung zu entscheiden. Bei der ganzen Gruppe der großen, daS Gerichtswesen betreffenden Gesetze über die Gerichtsverfassung und die ver schiedenen Arten de- gerichtlichen Verfahren- ist eS dem Reichstag gelungen, eine Berücksichtigung seiner Ansichten in anSgedehntestci» Maße zu erlangen. Schon in der raschen, nur mit großer Anstrengung zu ermöglichenden Ausarbeitung der betreffenden Entwürfe lag ein Entgegenkommen gegen seuie Wunsche, und diesen war schon von vornherein in einem höchst wichligen Puiirte, in der Beibehaltung de« Geschworenen- gerichlS stall der von der Negierung wohl vorgczoqenen, auch von einem Theil deS Reichstags selbst gebilligten Erweiterung und Bcrallgemciiierung der Schvfscneinrichtung, entsprochen. DaS gleiche Bestrebe», zu einem für alle Tbcile annehm baren Ausgleich unler den huiiderlsach auS polilischen und auS juristisch-kcchnischcn Gründe» sich durchkreuzenden Ansichten zn gelangen, zeigte sich sodann bei den sämmlichcn ebenso langen wie schwierigen Verhandlungen über die Gesetzentwürfe nicht nur im Reichstag selbst, sondern auch in der zur Vor« Prüfung derselben nicvergesctztcn Commission, deren Arbeite» daS glänzendste Zeugniß nicht minder für den Fleiß, daS Wissen und den Scharfsinn wie für den hingebenden Eifer abiegen, mit welchem sie für daS Zustandekommen der Gesetze in möglichster Vollkommenheit bemüht war. Leipzig, 25. Juli 1886. * Der „Deutsche Reichs«»zeigen" bringt folgende Ver ordnung, betreffend die Errichtung einer besondere» Commission für die Herstellung de» Norb«Ostsee Canal»; Wir Wilhelm, von Gotte- Gnaden Deutscher Kaiser. König von Preußen rc., verordnen im Namen de- Reich-, mit Zustimmung de« Bunde-ralh-, was solgi: Für die Herstellung des Noid-Ostiec. Eanal» wird eine dem Reich-amt de- Innern unmittelbar unler- geordnete besondere Lomniissioii unter der Bezeichnung: „Kaiserliche Eanal-Lommiision" errichtet, welche innerhalb de« ihr zu>,ewiesenen Geschäftskreise- sür die Dauer ihre- Bestehen« alle Rechte und Pflichten einer Reich-bebSrde habe» soll. Die Bestimmung de- Sitze- der Commission, der Zuiammen- setzung uud de- Geschäftsganges derselben ersolqt durch den R-ich«. kanzler. Urkundlich unter Unserer Höchsteigeuhändigeii Unterschrift und beigedrucktem Keiserlichen Jnsiegel. Gegeben Schloß Mainau, den 17. Juli 1886. Wilhelm. (i-- 8.) von Boettichcr. * Der .ReichS-Anzeiger" enthält ferner folgende kaiserliche Verordnung, betreffend den Erlaß von Verordnungen a» dem Gebiet der allgemeinen Verwaltung, de« Zoll- und Stcuerwesen» für die westasrikanischen Schutzgebiete Air Wilhelm, von GolteS Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc.. verordnen aus Grund de» Gesetze», betreffend die RechtSverhällnisie der deulscheu Schutzgebiete vom 17. Apnl 1886, im Nameu de- Reichs, wat folgt: 8- 1- Der Gouverneur sür da- Kamerungebiet, der Lommiffar sür da- Togogebiet und der Eommisior für da« südwest-aseikanische Schutzgebiet werde», jeder für den ilnn unterstellten SlmlSbejirk, er mächtigt. aus dem Gebiet der allgemeinen Verwaltung de- Zoll- und Sltuerweitn« Verordnungen zu erlassen. Dieselben sind iosort in Abichrist dem Reich-kanzler mitzulheilea, welcher befugt ist, die er- lasse»«» Verordnungen auszuheben. 8- 2. Die Verkündigung der Verordnungen erfolgt tn ortsüblicher Weise, jedensallt durch Anheftung an die Tafel »et Regierung«, gebäude«. 8 3. Gegen Strafbescheide, welche aus Grund der in Gemäßheit de- 8- l erlassenen Verordnungen ergeben, steht den Betroffenen Beschwerde an de» Reich-kanzler (Auswärtige- Ami) zu. Die Einlegung der Beschwerde da« keine auffchiebende Wirkung, r- kann jedoch von der Behörde, gegen deren Strafbescheid Beschwerde erhoben wird, die vorläufige Einstellung der Vollstreckung verfügt werden. Urkundlich unter Unserer Höchstelgeahäudigeu Unterschrift u. d beigedrucktem Kaiserliche» Jnsiegel. Gegeben Salzburg, den 19. Juli 1886. (I-. 8.) Wilhelm. v. Bismarck. * Der „Hamburcziscbe Correspondent" bringt olgcnde Notiz: „Nach den Meldungen verschiedener Biält.r hätten die kürzlich zwischen den süddeutschen Finanz- mini st e r n statlgehablcn Besprechungen sich aus die Braiml- >v rin steuersrage bezogen. Da- sei möglich, obgleich man in sonst gut unterrichteten Kreisen der Reich-Hauptstadt kein:» bestimmten Anhalt hierfür kenne. Wenn man daraus ans einen neuen Anlauf auf diesem Gebiete geschloffen habe, so bedürfe eS eine- solche» Zeichen- wahrhaftig nicht mehr, da die Branntweinsteuer überhaupt nicht von der Tagesordnung adgcsetzt worden sei und unverrückbar seststehe, daß ei» nencr Versuch zu ihrer Regelung zu den Hauptaufgaben der nächste» Session gehören werde." — Dazu bemerke» die Bcrliu.r Politischen Nachrichten" osficiös: Wir können dem „Hamburger Correspontenten" versichern, daß gerade daS Geqeutheil Dessen, waS er mit so viel Sicherheit proguo- sticirt, eintreffen wird. Die Regierung wird diesem Reichs- tage keine weitere Branntweinsteuer-Borlage mache». Wrr »leinen, nian würde schon a priori zu dieser Annahme habe gelangen können, wenn man sich die Zusammensetzung deS gegen- wärtigen Reichstage« vor Augen gehalten hätte. Ausschlaggebend sind in diesem Reichstage einige Fractionen, die ihre Ausgabe lediglich in der Uulerminirung des Reiche- sehen und in ihrem hieraus gerichteten Strebe» selbst davor nicht zurückichrccken, mit den Polen gemeiasanic Sache gegen die handgreiflichen Interessen des Reichs zu machen. Bon einer derartig zusammeugesetzten BolkSvertretung die Annahme einc-S Ge setze« zu erwarten, das dem Reiche eine weitere Stärkung bringt, hieße dem Satze huldigen: 6re<io, gui» »dsorilum e»t. Nachdem die Opposition die bi-herigen Branniweinsteuervorlagen in erster Linie damit bekämpft hat, daß sie da- Bedürsniß nach höheren Reichs- kinnahmen in Zweifel zog, wäre eS in der That absurd, nochmals den Versuch zu erneuern, von diesem Reichstage die Zustimmung zu einem Aesetzesvorschlage zu erlangen, besten Annahme eine wesent liche Stärkung de-Reiche- in sich schließen würde. Unsere-Erachtens giebt c< bei dieser Sachlage sür die Regierung nur einen Weg: Sie muß abmarten, daß die Wähler sich über die Bedürsnißirage klar werden; sie muß abwartcn. daß die deutsche Nation einsiehl, aus welch gefährliche Baba die heutigen parlamentarischen Verhält nisse sie gebracht haben und wie nothweudig e« ist, daß wir an Stelle de- jetzigen.LonglomeratS von Welfen, Franzosen, Social- drmokraten, Polen und Polcngenoffeu wieder eine wirklich deutsche Volksvertretung bekommen. In der oppositiouelleu Presse wird die Lage der Dinge mit Vor- siebe so dargestcllt, als ob die Regierung da- Branntweinmonopol absolut brauche. Diese etwas seltsame Aufsaffung hat auch in weiten Schichten unserer Bevölkerung Eingang gesunden. Möchte man sich doch darüber klar werden, wie dle Dinge in Wirklichkeit liegen! Die Regierung erstrebt überhaupt niist eine höhere finanzielle Ein nahme, insoweit nicht der Reich-tag mit ihr zu der Ueberzeugung gelanat, daß Bedürfnisse vorbanden sind, zu deren Deckung die Mittel beschafft werden müssen. Für die Regierung wäre eS ja viel bc- queuikk, die Dinge einfach gehen zu lasten, wie sie gehen, anstatt ihre Kraft in Versuchen zu erschöpfen, de» Reich-tag von der Nolh- wendigkeit der Eröffnung neuer Einnahmequellen zu überzeugen. Nicht der Regierung, ist der Reichstag angegangen worden, neue Mittel zu bewilligen, sondern dem Reiche, d. h. den so und so viel Millionen Deutschen, zu deren Nutzen die Erträge de- Branntweinmonopols verwendet werden sollten. Wolle» diese letzteren eine derartige Verwendung nicht, nun aut, dann muß sich die Regierung bescheiden. Aber e< ist eine Verfälschung der Thal- sach-n, wenn man glauben machen will, daß eS sich bei dem Brannt weinmonopol um einen Vortheil der Regierung handele und daß diese ein Interesse daran habe, überschüssige Gelder anzusanimeln und mehr einzunebmen, ai« nach Maßgabe des klar vor Augen liegende» Bedürsiiisse- zu Nutz und Frommen de- deutschen Volkes au-gegebe» werden muß. * Kaum ein Jahr ist eS her, daß Graf Münster den lange Jahre bekleideten Posten eine- deutschen Bot schafters in London mit dem in Paris vertauschte, »nd schon geht daS Gerückt, daß bei bevorstehenden Veränderungen »n diplomatischen Dienste Graf Münster den Pariser Pollen verlassen werde. Nur darüber gehen die Ansichten aus einander. ob Gras Münster der diplomatischen Laufbahn überhaupt entsagen oder mit dem Grasen Hatz selb t, dein derzeitigen Botschafter in London, tausche», d. b also seinen alten Posten wieder einnchincn werde. Was daran Wahres ist, läßt sich, wie der „Allgemeinen Zeitung" auS Berlin geschrieben wird, im Moment nicht feststellen, doch sollte man annehmen, daß diejenigen Gründe, die vor einem Jahre sür die Uebcrnahmc deS Pariser Postens seitens de- Grafe» Münster maßgebend waren, »och sortwirken, zumal da damals fast allgemein behauptet wurde, daß diese Gründe mehr persönlicher Natur seien. ES konnte nicht fehle», daß bei dieser Gelegenheit wiederum der Name deS nnnmebrigen EtaatSsecretairS de- auswärtigen AmIeS, Grasen Herbert Bismarck, genannt wird, und zwar als eventueller Nachfolger Hatzfeld?» in London. ES scheint aber, daß man hier eS nur mit einer Combination zu Ihn» hat, die allerdings sehr nabe liegt, aber doch keine wirkliche Berechtigung hat. Zunächst sei daran erinnert, daß die Er nennung deS Grasen Herbert Bismarck zum SlaalSsecrctair darum erfolgte, weit der NcichSkanzier erklärt hatte. Laß er z» seiner Vertretung in auswärtigen Geschäfte» einer Persönlichkeit bedürfe, die sein vollste-, unerschütterliche- Ver trauen genießt. ES ist nicht wahrscheinlich, daß der Reichskanzler, nachdem er diese Persönlichkeit in seinem Sohne gesunden hat. kiesen nunmehr als Botschafter nach London senden werke. Diese ganze Combination scheint in dem Umstande ihren Ur sprung zu haben, daß Graf Herbert BiSinarck von seinem Vater bereit- einmal in einer Specialmission nach London gesandt worden war und in der hohen englischen Aristokratie vielfach intime Beziehungen besitzt. Es ist aber deck etwa» andercS. in einer Specialmission mehr zur Erledigung von Normalien als dauernd »ach London geschickt zu werden, zu mal da unsere Bcziehunben zu England seit dem Beginn der RcichScolonialpolitik wesentlich andere geworden sind und damit auch der Posten de» Londoner Botschafters einen anderen Charakter angenommen hat. Und da darf man mit Fug bezweifeln, ob der Reichskanzler eS sür zweckdienlich halten wird, öenselbcn mit seinem Sohne zu besetzen. * Von bestunterrichteter Seite ist die „Augsburger Abend zeitung- in die Lage versetzt worden, die in München um- lausendrn Gerüchte von Aenderungen in der alljährigen In spektion der bayerischen Truppen durch den deutschen Kronprinzen in da- Bereich vager Combinationen zn ver weisen. Der Kaiser hat seine hohe Befriedigung über kie Tüchtigkeit der bayerischen Arme« nicht allein dem Prinz- Regenten versichert, sondern diese» speciell auch dem Kricgs- minister gegenüber gethan. ! 'R !!
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