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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 19.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454412Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454412Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454412Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 293 - 296 fehlen, S.313/314 unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 19.1912 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 101
- ArtikelGesellschaftsverträge 102
- ArtikelÜber den Einfluß der Pendellänge einer Uhr auf deren ... 105
- ArtikelReisebrief 106
- ArtikelPatentrundschau 108
- ArtikelWie sichert sich der Uhrmacher das Hausuhrengeschäft? 109
- ArtikelModerne Goldmacher 110
- ArtikelVereinsnachrichten 111
- ArtikelFachschulnachrichten 111
- ArtikelPersonalien 112
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 112
- ArtikelGeschäftsnachrichten 113
- ArtikelRundschau 113
- ArtikelFragekasten 114
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 116
- ArtikelPatente 116
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 217
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 249
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 269
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 333
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- BandBand 19.1912 1
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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(Drgan der Deutfdjen Ul>rmadjer4>ereinigung ßentraltfeUe ju £eip 3 lg), der <0aranrtegemejnf<f)aff Z>eutfd)er Uhrmacher, forote »erfdjiedener Innungen Abonnemente* u.Jttferfiong^götnguttgen ßeßeCifelblotf »nod^trutf ifl nur nodj porßeriget Pereinborung unter genauer (fruetlenongobe geflotfef 5clegraOTOT-Börc)Tre: Ubrnio^er-Jcltung, Dfebcner, Zeiptfq + Jernfprect^ftnfdjlufj Hr. 2991 Hummer 7 2eip3ig, 1. Apnl 1912 1^.3abrgon0 Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig). Am 18. März hielt die Zentralstelle ihre monatliche Sißung ab. Erschienen waren die Mitglieder Herren Friedrich, Frye, Hahn, Herrmann, Hofmann, Magdeburg, Scheibe, Schneider, Steger, Wacker und Wildner. Vom Verband deutscher Uhrengrossisten, Abteilung Taschenuhren, war an uns die Aufforderung ergangen, gemeinsam mit dem Grossistenverband und den übrigen Uhrmacherverbänden gegen den Detailverkauf von Uhren auf der Landesausstellung in Bern Stellung zu nehmen. Obgleich wir ja bekanntlich dem Zentralverband schweizerischer Uhrmacher, der die Be kämpfung des Ausstellungs-Detailhandels in die Hand genommen hat, unsere Unterstüßung zusagten, haben wir uns bereit erklärt, auch eine Eingabe des Grossisten verbandes mit zu unterzeichnen. Unterdessen hat, wie wir dem schweizerischen Uhr macher-Journal entnehmen, das Komitee der Gruppe Uhrenindustrie zu der Eingabe der schweizerischen Uhr macher Stellung genommen, und zwar in ablehnendem Sinne. Sonderbarerweise hat dabei auch schweizerischer Chauvinismus Blüten getrieben, indem das Komitee sich darüber aufregte, daß deutsche und österreichische Uhr macher die Eingabe unterstüßten; diese hätten sich in schweizerische Verhältnisse nicht einzumischen! — Die Zurückweisung dieses Ausfalles haben die schweizerischen Kollegen schon übernommen und mit Recht darauf auf merksam gemacht, daß die deutschen und österreichischen Uhrmacher für 48 Millionen Franken Uhren jährlich der Schweiz abnehmen und deshalb wohl ein Wort zu einer Angelegenheit sagen dürfen, die sie ebenfalls benach teiligen würde. Wir hoffen, daß sich die Chauvinisten die Ausfuhrzahlen als Dämpfer dienen lassen und uns den Respekt erweisen, den wir als gute Kunden verlangen dürfen. Im übrigen sind wir überzeugt, daß die Mehr zahl der Schweizer Uhrenfabrikanten auf unserer Seite steht Gegen das W anderlager-Unwesen welches bekanntlich im Schmuckwarenhandel sich ein genistet hat, versuchen einzelne Bundesstaaten vorzu- gehen. Baden beabsichtigt folgende Änderung: Die Veranstaltung von Wanderlagern und das Feil- bieten von Warenlagern durch Auktionatoren soll bei einem Gesamtwert der zum Verkauf bestimmten Waren bis zu 4000 Mk. ausschließlich mit 60 Mk. von 4000 Mk. bis zu 8000 Mk. „ 90 „ 8000 „ „ „ 12000 „ „ 150 „ für je weitere 4000 Mk. Warenwert mit je 60 „ für je 7 Tage und weniger, beim Feilbieten von Waren lagern bei Auktionatoren für je 2 Tage und weniger des Betriebs (der Tag des Beginns voll gerechnet) be steuert werden. Von einer Abstufung der Steuer nach der Größe der Betriebsorte wurde abgesehen, da, wie es in der Begrün dung des Geseßentwurfes heißt, eine größere Einträglich keit der Wanderlager in den größeren Gemeinden doch wohl nur wegen des daselbst möglichen größeren Um- saßes angenommen werden könne; soweit aber die Höhe des Umsaßes die Einträglichkeit des Betriebes beeinflußt, werde dieser Umstand schon durch die Abstufung der Steuer nach dem Gesamtwert der zum Verkauf bestimmten Waren berücksichtigt. Im geltenden Geseß über die Be steuerung des Wandergewerbebetriebs, Tarifnummer 3, wird die Höhe der Steuer noch je nach der Größe des Ortes verschieden bemessen. Und zwar beträgt für je 10000 Mk. und weniger Gesamtwert der innerhalb einer Woche zum Verkauf bestimmten Waren in Städten von mehr als 20000 Einwohnern der Steuersaß 60 Mk., in Städten von 4000—20000 Einwohnern 40 Mk. und in allen übrigen Orten 30 Mk. Eine Verschärfung der Steuer gegenüber dem dermaligen Zustande wird also durch die Erhöhung des Mindestsaßes für die unterste Stufe und seine stufenweise Steigerung entsprechend der Zunahme des Warenwertes bewirkt, indem in dem Entwürfe Stufen von je 4000 Mk. vorgesehen sind, während jeßt solche von 10000 Mk. bestehen. Die Handelskammer Villingen hatte beim Gr. Ministerium der Finanzen die von dem Verbände selbständiger Kaufleute und Gewerbetreibender Badens vorgeschlagenen Steuersäße, die in den mittleren Städten von 2000—15000 Einwohnern die Wanderlager erheblich schärfer getroffen hätten, befürwortet. Die Handelskammer ging in ihrem Berichte an das Gr. Mini sterium davon aus, daß nach den Beobachtungen, welche in den Kreisen des Kleinhandels ihres Bezirkes über die Umsäße der Wanderlager gemacht worden sind, eine ge ringere Besteuerung zu einer wirksamen Bekämpfung der Warenlager nicht ausreichend sein würde, und daß bei den Steuersäßen, die von dem genannten Verbände vorgeschlagen wurden, der Wanderlagerbetrieb bei den
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