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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 19.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454412Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454412Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454412Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 293 - 296 fehlen, S.313/314 unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bericht über die 12.Prüfung der Lehrlingsarbeiten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Uhrmacher als Mieter und Vermieter
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 19.1912 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 133
- ArtikelBericht über die 12.Prüfung der Lehrlingsarbeiten 134
- ArtikelDer Uhrmacher als Mieter und Vermieter 135
- ArtikelDer neue Lehrling 138
- ArtikelZahnräder und Eingriffe 139
- ArtikelPatentrundschau 141
- ArtikelReparaturen an Sprechmaschinen 142
- ArtikelAus der Werkstatt, für die Werkstatt 142
- ArtikelVereinsnachrichten 143
- ArtikelFachschulnachrichten 144
- ArtikelPersonalien 144
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 144
- ArtikelGeschäftsnachrichten 145
- ArtikelRundschau 146
- ArtikelFragekasten 146
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 148
- ArtikelPatente 148
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 217
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 249
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 269
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 333
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- BandBand 19.1912 1
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 9 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG 135 mann in Greven i. Westf. Die gleiche Zensur und je 5 M. Prämie erhielten die Arbeiten Nr. 20, ein Satz Punzen usw. von Ernst Hörger, Lehrmeister Fr. Mayer, Giengen a. Br.; Nr. 14, Gesperr für eine Stußuhr von Rud. Vogel bei Osw. Kurze in Crimmitschau; Nr. 24, Zylinder-Hemmung für Reiseuhr von Walter Helm bei Herrn. Hofmann, Leipzig; Nr. 4, Hammer aus Gußstahl von Arthur Hering bei Max Hummißsch in Döbeln und Nr. 6, ein Amboß aus Stahl von Karl Sonner bei Rieh. Hauck, Kaiserslautern. Die Zensur „Sehr gut“ erhielt ferner noch die außer Wettbewerb eingegangene Arbeit des Schülers Nagel in Burg i. Dithm., der sich in seinen Mußestunden mit Uhr macherarbeiten beschäftigt und nach seiner Probearbeit zu den besten Hoffnungen berechtigt. Das Diplom mit der Zensur „Gut“ erhielten die Arbeiten Nr. 1, Lehrling H. Kleinhans, Lehrmeister Karl Ocker länder, Ulm a. D.; Nr. 2, Lehrling Karl Buhlinger, Lehr meister Karl Walter, Rastatt; Nr. 3, Lehrling Erich Horn, Lehrmeister Georg Garbe, Dessau; Nr. 13, Lehrling Arthur Cordes, Lehrmeister Georg Gesing, Delmenhorst; Nr. 16, Lehrling Hans Thumann, Lehrmeister Joh. Thumann, Oberndorf, Oste; Nr. 17, Lehrling Aug. Elverfeld, Lehr meister Emst Sela, Emmerich a. Rh.; Nr. 18, Lehrling Eugen Hannes, Lehrmeister Erich Sturm, Tegel; Nr. 22, Lehrling Carl Brockmann, Lehrmeister J. Lange, Eutin. Die Zensur „Ziemlich gut“ erhielten die Arbeiten Nr. 12, Lehrling Eugen Appel bei Paul Krug, Lichtenfels; Nr. 15, Lehrling Erich Sticherling bei Adolf Hanack, Barby a. E.; Nr. 21, Lehrling Fritz Knorre bei Wilh. Schmidt, Strelißi. M.; Nr. 23 u. 23a, Lehrling K. Tilleczek bei A. Sacha, Ujest O.-Schl.; Nr. 25, Lehrling Arthur Nitsche bei Aug. Rathge in Ahlden; Nr. 26, Lehrling Wilh. Ehrhardt bei Erich Sturm, Tegel; Nr. 27, Lehrling W. Hoffmann bei W. Hoffmann, Niemegk; Nr. 29, Lehr ling Hans Zeeck bei Herrn. Schröder, Stralsund. Die Zensur „Genügend“ erhielten Nr. 7, Lehrling Alois Gold bei Jos. Schuster, Ellwangen; Nr. 8, Lehrling Joh. Schade bei H. Nagel, Burg i. Dithm.; Nr. 9, Lehr ling E. Riesemann bei Ph. Riesemann, Bergzabern; Nr. 11, Lehrling Franz Klossek bei Albert Koziol, Zaborze; Nr. 19, Lehrling Jos. Albers bei Arnold Albers, Reckling hausen. Ungenügend war die Arbeit Nr. 28. Mit dem Ergebnis der Prüfungen können wir diesmal recht zufrieden sein, da es möglich war, über die Hälfte der Einsender mit dem Diplom auszuzeichnen. Bei der außerordentlich regen Beteiligung, der stärksten aller bis herigen Prüfungen, ist dies ein sehr gutes Ergebnis. Unsere Vorschläge für die Prüfungsarbeiten haben sich bewährt, es ist dadurch vermieden worden, daß den Lehr jahren nicht entsprechende Arbeiten häufiger eingingen. Gegen frühere Jahre ist es heuer nur vereinzelt vorge kommen und wir hoffen, diese Erscheinung künftig ganz ausmerzen zu können. Als Übung für die Gehilfenprüfung ist unsere Veran staltung jedem Lehrling zu empfehlen und darum rechnen wir auch im nächsten Jahre wieder auf eine zahlreiche Beteiligung. Der Uhrmacher als Mieter und Vermieter. Am 1. April wird mancher Uhrmacher eine neue Woh nung oder ein neues Geschäftslokal bezogen haben, oder wenn er selber glücklicher Hausbesitzer ist, neue Mieter erhalten haben. Da tauchen für manchen wieder eine Reihe von Rechtsfragen auf, die eine Beschäftigung mit diesem großen und für das tägliche Leben sehr wichtigen Rechtsgebiet an dieser Stelle nötig machen. In der Nummer vom 15. Januar haben wir unseren Kollegen er zählt, wie wichtig es ist, schon beim Abschluß des Miets vertrages recht, recht vorsichtig zu sein, um sich nachher vor unangenehmen Überraschungen und vor Schaden zu bewahren. Das werden auch unsere folgenden Ausfüh rungen wieder zeigen, in denen wir von den Rechten und Pflichten des Uhrmachers als Mieter und Vermieter etwas erzählen wollen, wobei wir allerdings hauptsächlich an den Uhrmacher als Mieter denken. Dabei knüpfen wir ein paar Beispiele aus dem praktischen Leben an, weil eine Inhaltsangabe der geseßlichen Bestimmungen ohne Beispiele meist unverständlich bleiben muß. Wenn ich als Mieter neu zuziehe, so gilt der Rechts grundsaß, daß der Vermieter mir pünktlich die gemiete ten Räume in einem zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen muß. Er muß sie mir auch während der ganzen Mietszeit in solchem Zu stand erhalten. Als Mieter bin ich dagegen verpflichtet, die vereinbarte Miete pünktlich zu zahlen und im allgemeinen die Räume vertragsmäßig zu benußen. Wie sich das alles in der Praxis macht, werden die fol genden Erörterungen im einzelnen zeigen. Auch wenn Vorauszahlung der Miete (pränumerando zahlen sagt man gewöhnlich) im Vertrag ausgemacht ist, werde ich meine erste Mietsrate in der Regel erst zahlen, wenn mir die gemieteten Räume zur Verfügung gestellt sind, also wenn ich zugezogen bin. Denn es könnte ja sein, daß der vorige Mieter noch drin sißt oder daß die Räume aus irgendeinem anderen Grund gar nicht bezogen werden können. Stellt mir der Hausbesißer die Räume ordnungsmäßig für den Einzug zur Verfügung, und ich weigere mich ohne ausreichenden Grund einzuziehen, so muß ich die Miete zahlen, auch wenn ich noch nicht drin bin. Seßen wir den (Nachdruck verboten.) Fall, daß unser Uhrmacher zwischen dem Abschluß des Mietsvertrags und seinem Einzug ganz in Vermögensver fall gerät, so daß der Vermieter annehmen kann, daß er die Miete für den teuren Laden gar nicht mehr aufbringen kann, so kann der Vermieter Vorausbezahlung der Miete für die ganze Vertragsdauer sogleich verlangen, oder aber Sichefheitsleistung dafür vielleicht dadurch, daß ein vermögender Verwandter oder Bekannter für die Miete während der Vertragsdauer Bürgschaft leistet. Sonst braucht der Vermieter den Mieter nicht einziehen zu lassen. Der Vermieter muß, wie oben gesagt, die Räume nebst allem wesentlichen Zubehör unserem Uhrmacher in durchaus brauchbarem Zustande für den Mietzweck zur Verfügung stellen. Wir werden gleich sehen, was das heißt. Vorher müssen wir auf eine gefährliche Bestimmung vieler Mietsverträge aufmerksam machen, die leider man cher Mieter unbedachtsam unterschreibt und damit viele seiner Ansprüche meist leichtsinnig aufgibt. In manchen Verträgen steht nämlich, daß der Mieter die gemieteten Räume in ihrer jeßigen Beschaffenheit übernimmt und anerkennt, daß sich alles in brauchbarem Zustande be findet, oder dem Sinne nach ähnliches. Ehe der Mieter das unterschreibt, muß er sich natürlich die Räume genau ansehen. Sonst endeckt er, daß Scheiben zerbrochen sind, Schlösser und Öfen nicht in gutem Zustand sind und anderes mehr. Wenn der Vermieter die Räume angeblich in brauchbarem Zustande übergibt und Mängel mir als Mieter arglistig verschweigt, die ich nicht ohne weiteres wahrnehmen konnte, so haftet der Wirt mir allerdings dafür. Aus dem Vertrag muß sich also am besten deutlich ergeben, daß mir die Räume in brauchbarem Zustande übergeben werden, dann bin ich geschüßt, denn der Haus besißer darf nicht gegen Treu und Glauben verstoßen. Was hat unser Uhrmacher in solchen Fällen zu tun? Wenn der Uhrmacher am vertraglichen Tage einziehen will und findet noch den vorigen Mieter drin oder aus anderen Gründen die Räume noch unbeziehbar, so ver langt er am besten schriftlich vom Vermieter sofortige Bereitstellung der Räume, und der Vermieter hat dann zu sehen, wie er das macht. Sollten die Fenster und Öfen vor dem Einzug repariert, die Fußböden oder Decken
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