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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.05.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-05-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188705034
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18870503
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18870503
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1887
- Monat1887-05
- Tag1887-05-03
- Monat1887-05
- Jahr1887
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.05.1887
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>»ff»- i «ns- ,, ,r La«»» lelde« erv-ii. k >« and». , ter« ,ar„. X»pt- itter» A lsso. I« der unter ßl'r.r >«»«», flwts. werth änstt. »5 t» loch«. , t» vor- o.oov nie», d «n ritt«» 'n:: j d»r »o» -n» keine noch >sch' , »«. n. — vor, >»>»» «cht I um u»er- rjeü» lliger dnrch et». >äkcn kl,d» «hält für sch»» hielt .» «. M l»„ Vser XN4) oto. pfer »k« »,» Gser ftke" Erscheint täglich früh v'/, Uhr. Nr-action und Lrpeditiou IohanneSgaste 8. Lprkchkutldekl der Kedaction: vormittags 10—18 Uhr. Nachmittag« 5—6 Uhr. gär dir «ll«»»d« e»,«t»i>dter «»»iiscrirt« «acht ftch d» SIkdacr>«n m<dt verbindlich. Aun«tz«e »er sür »te «Lchftf«l>e»De Nu»«er hesti««te» Inserate oa Wochentagen bis L Uhr Nachmittan», inToun- nn» Festtagen früh »t«'/,8ll>r. Zn den Filialen für Zns.-Zlnnah«: vtt« Me««, UniversitätSstratze 1. Louis Lösche. tlathariarustr. 23 Part. u. König-Platz V, nur bi«'/.» Uhr. mMer.Tageblatt Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, tzandels- «nd GtschSstSderkehr. 123. Amtlicher Theil. J,u Monat April lsd. 2». erlangten da» hiesige Bürgerrecht: Petzer, Paul Wilhelm, Buchhändler; Bergmann» Franz Bernhard, Schuhmacher; Dietzel, Johann Heinrich, Roßfleischhändler; ivhdnrr» Loui«, Schuhmacher; Geißler, Friedrich Hermann, Produkten Händler; Heilwann. Karl Alexander, Klempner; Heilwau», Ernst Julius, Klempner; Hcrberg, Erwin, Typograph; Herzog, Eugen, Revisor beim Krankenversicherungs-Amt; Höhne, Ernst Earl Heinrich, Fleischer; Hofmann, Ernst Albin, Bäckermeister; Keil, Theodor, Procnrist; Kruv, Bruno Emil, Tischler; Kolli»»«». 0r. Earl Arthur; Lledoth. Juliu« Moritz, Ehemiker; Lohse, Friedrich Ernst, Obsthändler; LuraS. Earl Reinhold. Sausman»; Lutz, Gustav Adolph, Lausmann; Mielisch. Earl Albert Hugo, -arthograph; Nietzold. Friedrich Hermann, Bäckermeister; Ossermann, Huber» Leopold, Director der Leipziger Wollkämmerei; Pohler, Earl August, kausm. Agent; Prctzsch, Earl Franz Restaurateur; Luernrr, Hermann August Albin, Kausmaan; Lckiäffer, Friedrich Moritz Edmund. Kaufmann; Schcwmel, Eduard Moritz Emil, Kausniann; Tcherdel, Ferdinand Heqmauu, Äctreidehändler; Schntzert, Johanne« Martin, Tischler; Lchulzr, Heinrich Oscar, Sattlermeifter; Tieglin Or. Ernst Theodor Wilhelm Albert, Docent a. di Uaiversltät; Simon, Ferdinand Loui«, Bäckermeister; TstowaS. Gottlieb Michael Maximilian, HaydlungSreistuder; Tvrnkmau», Friedrich Ernst. Bäckermeister: Walther, Earl Alexander Hugo, Inspektor; Wiesewann, Louis Theodor Wilhelm Albert, Restaurateur. Deklmntulachimg. Nachdem dem hiesigen Criminaloberwachmeister Aarl A-ra«, Moritz Jrdek am 28. d. Mt«, dessen vom unter, zeichneten Polizeiamle ans seinen Namen ausgestellte Le-iti«ationSk«rte und eine aus »einen Beamten der Criminalpotize»* lautende Aabrfretkart« der hiesigen Pservebahndireckio» abhanden gekommen ist, wird dies zur Berhülung von Mißbrauch hierdurch mit dem Ersuchen öffentlich 'bekannt gemacht, diese Papiere im Aus- sinbungSsallc der Unterzeichneten Behörde abzuliesern. Leipzig, am 30. April 1387. DaS Polizeiamt der Ltadt Leipzig. Nr. 1664 v. Ii. Bretschneiber. Ilr. S Vekannlmachung. Tic Pflasterung der Querstraße mit Schlackengußsteinen soll a» einen Unlcrnehmer in Accord verdungen werden. Tie Bedingungen für diese Arbeiten liegen in unserer Ties- ban-Lcrwaltuna. Rathhaus, II. Etage, Zimmer Nr. >4, auS und können daselbst eingesehen resp. entnommen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt nnv mit der Aufschrift: „Pflasterung der Querstraße" versehen ebendaselbst und zwar b>S zum 16. Mai ds». I«., Nachmittags 5 Uhr cinzureichen. Der Rath behält sich daS Recht vor, sämmtliche Auge« bote abzulehnen. Leipzig, am 27. April 1887. id. 1326. DeS RatbS der Ltadt Leipzig Ltraflenbaudrputation. Vtkanlitlnachung^ Die Leuchtkraft dcS städtische» LeuckrtgajeS betrug in der Zeit vom 23. April bis 1. Mat d. 2. im Arganb. brenner bei 2.5 Millimeter Druck und 14V Litern sliindlichem Ecusum daS 17.0 fache der Leuchtkraft der deulschen Normal kerze von 50 Millimeter Flammcnhühe. DaS spcclfische Gewicht stellt sich im Mittel aus 0.442. Leipzig, am 2. Mai l887. De» Rath» Deputation z> de» Gasanstalte». Städtische Sparcasse beleiht Wertkpapiere unter giinsttge» Bedingungen. Leipzig, den 20. Januar 1887. Die Sparcaffen-Deputatioa. Delranntmachllng. Bon dem Unterzeichneten Armenamle sollen ün Stadt hause allhier (Eingang Miiblgafse) Donnerstag, den 3. Mai ». BormillagS von 0 Uhr an, Möbel, HauS- und Küchengerälbe, getragene Kleidungsstücke. Belten rc meistbietenb versteigert werden. Leipzig, den 30. April 1887. DaS Armraamt. Ludwig-Wolf. Junghähael. Auflage ^boulirmrilisptris Viertels. 4'.^ incl. Bringerlohn 5 Mt., durch die Post bezogen 6 Mt. Jede einzelne Nummer 20 Ps Belegexemplar 10 Ps. Gebühren nir Extrabeilagen sin Tageblatt-Format gesalzt» ohuc Posst'eiörLe'ung 60 Net. Mit Postbesörderung 70 Mt. Zusrralr Ogcspaltene Petitzeile 20 Ps. Gröbere Schriften laut uns. Prei.b.rzeichui». Tabellarischer u. Ziffernsay nach hoherm Tariff Nrclttinrn unter dem Redactionsstrich die 4gcspalt. Zeile 50Ps.. vor de»Fa milie» »achrichte» die 6geipal!c»e Zeile 40 Ps. Inserate sind stets a» die Expedition zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung l>raeiiuiw'r.».>l» oder durch Post- Nachnahme. Dienstag den 3. Mai 1887. 81. Jahrgang. Batterie, au« rinn» Saale de« krhftallpalaftr«, am 84. vor. Ml«. Nachmittag«: 8) «in Vartemannstr, klet». alt. schworzleder», mit weißem Schlößchen. enthaltend ca. kk ln 8 Doppelkronea, 5 2-Mark- stücken und diverser Münze, einige Nitznadel« und Natitzettelchr«, aui dem Augustu-platze mütelst Tascheadiebstohl«, am 25. vor. Ml«. Nachmittag«; 9) ein silberner Suz>pen»Barle>elöff«l, stark, mit »ach unten spitz autlaosendem Stil, au« einer Wohnung in Nr. 8 der Wald- straße. am 25. vor. Mt«.; 10) eine silberne Ctzltuderuhr» flach, ohne Goldrand, mit geriester Rückseite »nd kurzer goldener Gliederkette mit schwachem Haken und Sichcrheit«ri»g, daran ein ovale« goldene« Medaillon, an« einer Wohnung io Str. 8 de« Kupsergüßchen«, von, 26. bi« 27. vor. Mi«.; 11) ein Regenschtr« mit blauem Gloriabezug mit gelbem Stab und Llienbeinring, von einem BerkausSstande aus dem AugustnSplatze, am 27. vor. Mt«. Nachmittags; 12) ei» schwarzlederueS Portewannate mit weißem Bügel mit Knöpscheiiverschluß. enthaltend 1LV Mart in Gold, aus einem Berkauf-ladea ia Nr. 14 de« Schuhmachergäßchea«, am 27. vor. Mt«. Bormittag«: 13) ein Vaste« Eenskörner. stgairt krei« mit wagrechteni Strich, au« dem Grundstücke in Nr. 11 der Zeitzrr Straße, vom 28. bi« 29. vor. Mt«.; 1«) eine gelbleder« Brieftasche mit Gewerdelegtttwalia»». karte, div Nrchnunge« und Quittungen, aus „Carl IVaxo" lautend, au« dem Pauorama-Restaurant. am 84. vor. Mw. Abend«; 15) ein schwarzlederueS Geldtäschchen >»>t weißem Schlößchen, enthaltend ca. 8 ^l ia Silber- and Nickelmüaze, aus dem Roßplotze mittelst Talchenbtebstahl«. am 25. vor. Ml« ; 16) eine goldene Vucre-Newautair-Uhr mit geriester Rückseite mit wappenäbiilichem Schildchen (ziemlich abgegriffen), mit goldener, starker, großglicderiner Vanzertrtte mit großem Karabiuerhakea, am AuSgange de« Liren« Renz am 26. ds«. Ml«. Abend«. Etwaige Wahrnehmungen über de» verblieb der gestohlenen Gegenstände »der den Thäter stad »»gesäumt bei unserer Lrimiual- Adtheilunq zar Anzeige »n bringe». Leipzig, am L. Mai 1887. Da» Va'izei-Amt »er Stadt Leistttp Bretschneiber. vr. D. Vieb-aljls-vrr-.anntmlichllns. Gestohlen wurven vier erstatteter Anzeige »usotge: 1) cm goldene« Armband, glatter breiter Reis mit 6—7 weißen Derlen und blätterartigea Verzierung, au« einer Wohnung in Nr. 3 der Packbosstraße, vom 20. bi» 22 Februar ds«. Ir«.; 2) eia 3rädriger Kinderwagen (Draisine, logen. Propeller), mü roth. nab gelblockirtein Holzgeslell und Dierdekopf über dem vorder, rode, au» einer Kcllerabtheiluag in Nr. 15 der Davidstraße, in den letzten 14 Tagen; 3) ei» kleiner Handwagen (Maarerwagen) gebraucht, llrädrig, mit kastenaussatz mit einem Querholz an der Deichlei. odue An strich. au« dem Hosraume in Nr. b der Ritlerstraße, seit 15. vor. Ml«.; 4) »IN Nastwagen»Haase. duukelbla». besonder« lang, von einem Wage» im städtischen Lagerhos«, seit 18. vor. Mi« : 5) ein vapp-«arian. enthaltend div. Rolle, buntsarbsge« seidene« Band, an« einem Geichäjitlocale iu Rr. 5 der Srimmaischcu Straße, seit 23. vor. MtS.; 6) ein rowmrrübrrzieder von dunkelargnem Kammgarn, mit einer Reibe Hornknvpie mit verdeckter Batterie und schwarzem Filier, an« einem Gaftlocale in Nr. 1 der Nürnberger Straße, am 23. vor. Mt«. Abends; 7) em rommerüberzieher, wenig getrogen, »o, oliwMünem. melirlcm Stoff, mit schwarzem Wollatla«snUer. ebensolche« Sammet- krage, und einer Reihe ubcrsponnruer knöpf« mit verdeckter Nichtamtlicher Theil. Schlußwort zum Fall Achniibele. Der Fall Schuäbele ist io rwer Weise von Dk.itscüiand behrmvelt worden, wie eü von verständigen Leute» zu gesiüeb« pflegt, wenn der andere Theil der vollen Zurechnungsfähig keit ermangelt. Dir Franzosen gerathcn stet» außer sied, wen» sie i» den, Wahn befangen sind, daß ihre nationale Ebre aus dem Spiele steht, und lassen sich dann zu Len thörichtstcii unv übereiltesten Handlungen Hinreißen, vie sie bei ruhigerem Blute dann selbst schwer bereue». Die letzte Aeußerung oieser krank haften Erregbarkeit haben wir erlebt. alS Frankreich in Folge der Niedermetzclung einer Ablheilnng französischer Soldaten den Zug »ach Toukin beschloß. Dieser Zug hat Frankreich bekanntlich die schwerste» Opfer gekostet und »nt einem vvll- stäntigen Mißerfolge geendet, dessen Folgen »och lange nicht überwunden sind. Wenn nun aber die Sache eine ungünstige Wendung niinmt, bann verlieren die Franzosen bekanntlich sofort d,e Besinnung und wühle» gegen «»ander. Ais statt der vollständigen Unlerwerjung der Änainiten der Ueberjall von Hüe geschah, wurde das Ministerium Ferry gestürzt, das an dem Unglück vollkommen schuldlos war. Die Auslegung, welche die Le» Fall Schnäbel« begleitenden Umstände ans deutscher Seite czefunbcn baden, zeigt, daß die deutsche Regierung mit peinlichster Sorgsall Alles vermeiden will, was der klankhaften Erregbarkeit der Franzosen einen Borwand zur Begebung von Thorheiten lieser» könnte. Des halb hat der Reichskanzler di« Sachlage so ausgesaßt, als ob Schnäbcle sich an dem Orte, wo er verkästet wurde, in Folg« einer mit einem deulschen Grenzpolizeibeamte» ge troffenen Verabredung befand, also glaube» konnte, daß er bei Ueberschreilung der Grenze freies Geleit beanspruchen könne. Au» dem Schreiben de» Reichskanzler- an den sran zvsischcn Botschafter Herbelte vom 28. April gebt aber ber, vor, daß Schnäbel« unabhängig von seiner Verabredung mit dem Polize,commissar Gautsch aus deulschen, Boden ver- hastet worben »st aus Grund einer Beifügung des Relaisgcrichts, welche ergangea war. nachdem unzweifelhaft seststand. daß Schnäbele lande-verrätherische Handlungen in Deutschland begangen babe. Mit der Verhaftung war übrigens nicht ver Polizeirommifsar Gautsch beaujlragt, wie zuerst irrthümlich gemeldet wurde, sondern der dem Unlerluchnug«. «chler beigegebene Criminalcommiffar v. Tausch. Geraoe diese Namen-Verwechslung hat viel zu einer unrichtige» Auffassung und Bcurlheilung der Sachlage bcigetrage», man war dadurch zu dem Irrlhum verleitet, daß Gautsch, welchen man für identisch mit v. Tausch hielt, dem Schnäbele >n der Thal eine Falle gestellt habe. Da« ist nicht geschehen, sondern Ver Crinnnalcommissar v. Tausch batte nur die zu fällig erlangte Kennlniß von ver Ankunft Schnäbele'« an dem Grenzpsabl bei Novcant benutzt, um die ihm anbeiohlcne Bcr- hastuug Schnäbele'S auSzufübreu. Dieser war aber aus eine solche Möglichkeit nicht gefaßt und ließ e« deshalb au der nöthigen Vorsicht sehleu. Fürst BiSniarck stellte sich mit Rücksicht aus diese Sachlage aus den Standpunct, daß di« Husaiiimenkunst Schnäbele'S mit Gautsch »ach vvrangegangcner Verabredung Jene» unter den Schutz des Völkerrechts stellte, »ach welchem ihm sür de» amltiche» Grenzverkehr sreieS Geleit zukain, selbst wenn die GerichtSb.'bördcu dcS Nachbarstaats aus ibn fahn deten. Dir Auslegung, welche Fürst Bismarck hier dem Völkerrecht angedeihen läßt, ist eine sür Frankreich so überaus günstige und woblwollende. daß sie sicherlich von strengeren Beurtbeilern mühelos angesochten werden könnte In dem Schreiben vom 28 April sagt der Reichskanzler: „Wenn die Grenzbeamlcn bei derartigen Gelegenheiten der Gefahr auSgesctzt wären, aus Grund von Ansprüchen, welche Vie Gerichte beü Nachbarstaales a» sie mache», verhaltet zu werken, so würde m der dadurch sür sie gebotenen Vorsicht eine Erschwerung der lausenden Grenzgeschäste liegen, welche mit dem Geiste und den Traditionen der heutige» internationalen Beziehungen nicht in Einklang ständen." So unanfechtbar richtig dieser Satz ist. so kann er doch nicht unter der Voraus setzung bestehen, daß Trenzcommissare ihre amtliche Thätigkcit dazu mißbrauchen, um Angehörige de» Nachbarstaates sür Getd zu verbrecherischen Handlungen gegen ihr Vaterland zu t verleiten. Daß die Ausdehnung de« freien Geleit» ans solche I Fälle eigentlich nicht beaaspruchl werten tan», bebt Fürst I B»«marck ausdrücklich in dem Schreiben vom 28. April hervor * sür den Fall, daß Schnäbele sich etwa neuerdings aus deulschen» Boden sollte betreffen taffen. >«» dem gesammten Inhalt de» Schreiben» geht hervor, daß die deutsche Regierung bei Behandlung de» Falle« Schnäbele bi» an die äußerste Ärenze der Nachgiebigkeit an Frankreich gegangen ist, daß sie feurig« kohlen aus dem Hauple Desjenigen gesammelt hat, der unter der Marke der Frenndschast die ärgsten Verletzungen de» Vertrauen« und de» Völkerrecht» begangen hat. Weit gefehlt ater, daß man i» Frankreich der Handlungsweise der deutsche» Regierung da» richtige VerstLndniß entgegenbringen sollte, wirft man sich dort noch dazu in die Brust und spricht von der festen Haltung Frankreichs und der öffentlichen Meinung Europas, vor welcher Deutschland zurückgewichen sei. DaS ernzige Anzeichen einer besseren Einsicht giedt sich in dem Entschluß zu erkennen, künftig die größte Borsicht anzuwenden, um Deutschland nicht ausS Nene zu reizen; aber auch diese Anwandlung wird dadurch wieder verschleiert, daß man sich dazu nur aus dem Grunde entschließt, um Deutschlanb nicht u neuen Streitigkeiten Anlaß zu geben. Die Franzose» ielleu also die Sache so dar, als ob sie daS größte Recht hätten, ihre Grenzbeamten al» Spione zu gebrauchen, und daß nur dm deutsche Händelsucht in dieser ganz harmlosen Thätigkeit eine strafbare Handlung finden könne. Glücklicher Weise haben andere Völker mehr Unbesangen- beit und Freiheit de» Urtheil» über die wahre Natur des Fall» Schnäbele, wie dl« von un» i» der EonntagSnummer initgetheillen Unheil« der englischen Blätter über die Frei lassung Schnäbele» beweisen. Die „Morning Post" nennt die Freilassung einen Act der Großmuth de- Kaiser», welcher Frankreich verpflichte, seinem mächtigen Nachbar gegenüber eine ehrliche und gerade Politik zu üben, unv der .Daily Telegraph" spricht sogar die Hoffnung au», daß der Fall Schnäbele sür dir Sache de» Frieden» günstige Früchte tragen werde. Da» Blatt rust den Franzosen zu, sie möchten nun eia für olle Mal den Argwohn aufgebea, daß Fürst BiSniarck sie herauSsordern wolle, nachdem Deutschland so augenfällige und hochherzig« Beweise seiner Frieden-liebe gegeben habe. Doch da» sind eitle Wünsch« und vergebliche Hoffnungen. Sagt doch der „Voltaire", daß Schnäbele nur desbalb srei- gelaffeu worden sei, weil de« Fürsten BlSniarck die Gelegen- beit, to-zuschlagr». noch nicht gut genug scheine. Also auf der eiuen Seite Ruhmredigkeit und die A»i»aßu»g, daß Deutschland vor der Festigkeit Frankreichs zurück,»eiche, aus d-r and-r, die Berv," bt.^uug, daß e» «och einen günstigere» .,»i«vu»cr um LoSscht.grn abwartel Wahrlich, mit selchen Le».t.i Frieden zu halten, ist eine so schwierige Ausgabe, daß sic nur bei Auwenvung höchster Klugheit und Besonnenheit gelöst »Verven kann. Man sagt, die französische Regierung lheilr die Anschauungen der französischen Presse nrcht. aber daS ist nur zum Theil richtig. Venu dieser Regierung gehört der General Boulanger an. ver Cbes des KriegSminislerimuö sammt dem vom Oberst Dinceiit geleiteten Nachricktenbureau. der Urheber der landeüverrälhenschen Thätigkeit Schnäbele'S, welche zu dessen Verhaftung geführt hat. * Leipzig, 3. Mai 1887. * DaS neue kirchenpolitische Gesetz ist unterm 29. April vom Kaiser vollzogen und im „NetchS-Anzeiger" veröffentlicht worden. E» lautet; 'Artikel >. Artikel 3 de« Gesetze« vom 2t Mai 1886 (Besetz Sammlung S. 147) wird, wie folgt, abgeändert «ad ergänzt: tz. 1. Die Bischöfe von Osnabrück und Limburg sind besugt. i» ibren Diöcesen Seminare zur wisjciijchasllichen Vorbildung der Geist, licheii zu errichten und zu unterhalten. Aus diese Sciiiinare sinden die Bi'siiiumuiigen des Artikel« 2 de» Gesetze« vom 21. Mai 1886 Anwendung. 2. Die beschränkende Bestimmung im Absatz 4 des Artikels 2 des Gesetzes vom 21. Mai 1886 wegen de« Besuch« der kirchlichen Leininare wird ausgehobea. Artikel 2. Die Gesetze vom 11. Mal 1873 (Gesetz-Sammlung 2. 1»I) und vom II. Juli 1883 (Gesetz-Sammluug S. 109) werden, wie folg«, abgeändert: tz 1. Die Verpflichtung der geistlichen Oberen zur Benennung der Eaiididatcn sür «in geistiiche« Amt, sowie da« Einiprucht- recht des Staates werden sür die Bestellung de« Verweser« eines Psarrainl» iAdmiuistiatolS, Provisor» rc.) aufgehoben. Da« Ein- Ivluchtrecht gilt fortan nur sür die dauernde Uebertregung eine« Pfarramts. tz. 2. An Stelle de« 8 16 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 von Nr 2 ab tritt folgende Bestimmung: 2) wenn der Anzustclleude au« einem aus Thalsachen beruhenden Grunde, welcher dem bürger liche» oder staal«bürgerlrchen Gebiete angehört, sür die Stelle nicht geeignet ist. Die Thalsachen, welche den Einspruch begründen, sind anzuqel'en. tz. 3 Ein staatlicher Zwang zur dauernden Besetzung der Psarr ämter findet sortan nicht statt. Der 8 19 und der zweite Absatz de« 8 19 de« Gesetze- vom 11. Mai 1873 werden ausgchobe» 8. 4. GecitlilOche Entscheidungen gegen Geistliche in den Fällen des 8- 21 de» Gesetze« vom 11. Mai 1873 habe» nicht von Recht« wegen die Erledigung der Stelle zur Folge. Die entgegciisteheade Bestimmung a. a. O wird auigehoben. ß. 5. Die Abhaltung von Messen und die Spendung der Sacra mente fallen nicht unter die Strasbestiimiinngen der Gesetz: von, 11. Mat 1873 und vom 21. Mai 1874 Vorstehende Bestimmung findet auch aus Mitglieder von Orden und ordensähnlichen Eougre- gatioiieu Anwendung, soser» dieselben sür da« Gebiet der preußischen Monarchie zugelasseu find. Die Vorschrift de» Artikel« 15 de« Ge setzcs von, 21. Mai 1886 wird hierdurch nicht berührt. Artikel 3. Die im Absatz 2 des Artikel« 8 de« Gesetze« vom 21. Mai 1886 vorgeschriebene Verpflichtung der geistlichen Oberen zur Millheilung kirchlicher DiSciplinar-Entscheidungen an die Ober Pkäiibenleu wird ausgehobe». Artikel 4. Die 88 2 b>S 6 deS Gesetzes über die Grenzen de» Rechtes zu», Gebrauch kirchlicher Straf- und Zuchlmittel von« 13. Mai 1873 (Gesetz-Lomml. S. 205) werden aufgehoben. Artikel ö. Das Gesetz vom 31. Mai 1875, belr. die geistlichen Orden »»d oidensähnlichen Eongregnlioiieii der katholischen Kirche lGcietz Sainml. S. 217), wird, wie jolgt, obgeändcrt: 8. 1. Im Gebiete der preuhiichen Monarchie werden wieder zu gelassen diejenigen Orden und orden-ähnlichen Eaiigregationea der katholischen Kirche, wetche sich a. der Au«hilse in der Seelsorge, d. der Urbung der christliche» Nächstenliebe, o. dem Unterrichte und der Erziedung der weiblichen Jugend in Höheren Mädchenschulen und gleichartigen LrzrehungSonftalte« widmen; ck. deren Mitglieder ein beschauliche' Leben fuhren. 8. 3. Aui die wieder zuzulosseoden Orden und Eongregationen find,» i» Beziehung aus die Errichtung der einzelnen Niederlassungen, sowie aus die sonstige» Verhältnisse dieselben gesetzlichen Bestimmungen Anwendung, welche sur die bestehenden Orden und Eongregationen gelten. 8. 3. Die Minister de« Innern und der geistlichen Angelegen beiten sind ermächtigt, den bestehenden, sowie den wieder zuzulasscuLrn Orden und Coa,regatiouea die Ausbildung von Missionare» sür de» Dienst im Au«la,d«. sowie zu diesem Bchuse die Errichtung von Niederlassungen z« gestatte». 8- 4. Da« vom Staate in Verwahrung »nd Verwaltung ge nommene Berm-ge« der aufgelösten Niederlassungen wird de» be treffende» wieder errichteten Niederlassungen zuruckgegebeu, sobald dieselben EorporationSrechte besitzen und in rechtsverbindlicher Weise die Verpflichtung zur Unterhaltung der Mitglieder der aujgelösteu Niederlaslnngea übernommen haben Scho» vor der Ersüllnng dieser Voraussetzungen kann denselben die Nutznießung diese« Vermöge»- gestattet werde». Artikel 6. Die ßß 4 bis 19 des Gesetze« über die Verwaltung erledigter katholischer BiSthümer vom 20. Mai 1874 (Gesetz-Samml. S. 135) werden anfgehoben. * In ihrer von uns abgedruckten Liste der in den letzten Jahren in Deutschland ertappten Spione hat die Kölnische Zeitung" insvseru einen Zrrthni» zn verbessern, alö darin die sanimtlichcn Mitglieder der Spwnagcgruppe de» belgischen Professor» Janssen» als vom Rei cbsge richl vcrurtheilt bezeichnet worden sind; da» war nicht richtig. In einer eingehenden Untersuchung, über die seinerzeit wiederholt ausführlich berichtet worden, ist eü gelungen, fast sämmtliche Mitglieder dieser Spionagegruppe zu cruutlel» und ihre Thätigkeit zu enthüllen DaS Reichsgericht in Leipzig hat aber nur über den Ehcs dieser Gruppe, de» Pros. JaiisienS zu Lüttich, und de» Geschäftsmann Lnipper zu Birkenseld sein Urtheil fällen können. Die «rslere ist, wenn »vir n»S recht erinnern, wegen LandcSverralhS zu acht Jahren Zucht haus vcrurtheilt worden, der Angeklagte Knippcr ist aber damals von der Anschuldigung der Beiliilse zum Laiidcs- verrath und der Begünstigung einer Bestechung sreigcsprochen würden. Da» Reichsgericht hat. soweit ,»»n damals gehört bat, zwar sür erwiesen erachtet, daß Zkinppcr objccliv dem JanssriiS Beihilfe zum LandcSverralh geleistet habe, eü hat aber auSVrücklich erklärt, daß eS sich nicht babe die Uebcr- zeugung verschaffen können, daß Knipper wußte, zn welchem verrütherischen Zwecke JansscnS sich seiner Hilfe bediente. * Der ossiciöse Eorrekpondent der „Politischen Eorre» spondenz" meldet an» St. Petersburg, 25. April; Der Gesetzentwurf, welche« der M nisler de« Innern dem Rcichsrathe „zur besseren Coiitroliriing der Bauer» Angelegen heiten" vorgelegt hat, beschäftigt andauernd di: ösr ntliche A»s- iiierksanlkeit. Es hat ganz den Anschein, als sollte eme scharfe und combiliirt: Preßcainvaglie gegen dieses Projekt eröffn t weiden. Ei» Moskauer Blatt, die ai.ti-rkatkaw'sche „Rnjjkia Viödoiiiosti", hat das Gesicht mü einem Artikel eiugcleitei, >n welchem an dem Tolftoi'scheu Plane eine entschlossene ftrilik grübt wird, und dieser Artikel ist bezeichne'.der Weise last i» e-ntonoo vom „Journal de St. Wtre«v-4.rg" wledergcgebe« worden. Nach De.», was aus comvkitnlkstc» Quellen verlautet, bat i», Reichsralhe ganz besonders jene Bestimmung großen Widerspruch hervorncrusen. errzuiolge dem Plenum der ueu zu ereilenden Beamte» die E»Iicye>o,iug von Grenz- slreitigkeitcn zwischen Gutsbesitzern und Bauern zustehen soll. Dieie Frage spielt eine ItderaiiS große Roste in Rußland. Bet dem bis zum Jahre 1881 bestandene» ,.^-Iävni kmuitöt," (HaupteoniitS) liefe» ourchschnittlich jede Woche 150 Gesuche n»i Enlscheiduiig i» solche» Fragen ein. Es ist einleuchtend, daß Euscheidniigeii, die in über stürzter Eile getroffen werde» mußten, und zwar von Personen, die mit den Localverhältnisse» in de» einzelnen Fall „ »ich! »ii Min besten bekannt waren, »»r selten und nur zufälliger Acise der Gc- rcchligkeit enisprachen. Diese Eutscheidiinge» Hain» sehr viel dazu tzeigclrage», den Heß ö» schüren, welcher die russiiche» Bauern lhaliächlich gegen die GulSbesitzer beseelt. Um diesem Uebelftandc einigermaßen zu steuern, wurde im Jahre 1881, de», Vorschläge des damaligen Ministers des Innern, Grafen Jguaiiew, gemäß, ein neue» Departement unter dem Senate creirt, das sogenannte Ver messungs-Departement. welches noch immer ex>stirt und viel Unheil verhindert hat. Ebenso beschäftigt die Aisaire GierS-Katkow immer noch die allgemeine Ausmerksamkeit. In diplonialüchen Kreise» hat inan die Ueberzeugiing nuSgesprocheu, daß die zu Oster» mfterbliebene Auszeichnung des Herr» von Gicrs nicht lange am sich werb'warten lassen. Man betont in den gleichen Kreisen, das; eS im Ucbrigen »uht erst eines demonstrative» Zeichens dafür redürse, daß der Zar mit der gegenwärtige» Führung der Geschäfte des auswärtigen Ministeriums durchaus einverstanden sei, da m:t Rücksicht aus den entschlossenen Eharakter des Zare» im a dere:; Falle Herr von Gier« nicht mehr im Amte wäre. DaS drille Geip.achSlhema bildet das Gerücht, e« stehe eine Umwandlung der Mehrzabl der elastischen Gymnasien in Realgymnasien bevor und zwar aus Grund eines be sondere» kaiserlichen BeiehlcS und in, Gegensätze zn den Wünschen de« Ministers der VolkSausklärung, Herrn Delianoni, der bekanntlich die Meinungen der Hcrreu Naikoiu, Tolstoi und theillveis- auch Herrn Pobcdoooschew'S gegen sich hat. Sollte das Geruch! sich be wahrheiten, würde eS einer bcocutuiigSvollen Schwenkung i» der inneren Politik gleichkommcn. * Der derzeitige Juspecteur des türkischen Mililair- BildungwescnS. von der Goltz Pascha, der vom Ikaiscr während seine» jetzigen Urlaube» zun, Oberst befördert »st, wirv sich noch einrge Zeit in Berti» aujhaltc» und dann mit seiner Familie wieder »ach 5!o>lsla»tiiiopel znrück- kehren. Sein dortiges Verbleiben ist vorläufig noch aus drei Jahre beniesten; dann scheibet er au» dem türkischen Dienst aus, wenn kein neuer Evntract zu Stande kommt, * Bor ungefähr drei Monate» hatte die armenische Colouie in Paris Herrn Eastelar zu Ehren ein Diner veranstaltet, das einiges Aussehen erregte. 'Nachträglich er schien cmc Broschüre, welche die Beranlnstiing zu diese,» Feste entwickelte und die bei dciiiselbcu gehaltenen, sehr liberalen Rebe» wiebcrgab. NaUirlich gelangici, Excniplarc dieser Broschüre in die Hände armenischer Rvtabilitäten in ikon- stantinopel und durch Vermittelung der ottomanischeii Botschaft in Paris auch in de» Besitz de» Sultans, der ofsenbnr durch den Inhalt der Schrift sich unangenehm berüht sühlle, so daß er Lein sranzösischen Postamle Beseht zugehen ließ, alle von Europa kommende» Druck werke vor ihrer Ausgabe an die Parteien dem Mini- slerium des Innern zur Prusung vorzulegen. Zugleich ließ sich Se. Majestät die RamenSlistc ;euer Staatsbeaiulen armenischer Abkunft vvrlegen, welchen die Broschüre zuging. Ii» Zusammenhang mit dieser Angelegenheit dürste ein kürz lich aus dem Palastc crslvssener Beseht sieben, demzufolge das zu Gunsten einiger angcklagt gewesener Jnspectvre» der ,.8ociLtü unio armuniennu" gefällte Gcri HI urtheil »mgcftoße» wird und jene Jnspectoren dennoch verbannt werden Man vermutbet. daß der Sultan ver obengenannten Gesellschaft gram ist. weil sie mit den im Auslands lebenden Armeniern Verbindung unterhält und i» Marseille das einancipalioiis- srcundliche Blatt .Armcnia" herauSgiclk Dagegen bat eine ander« Entscheidung in ariucmsche» .'kreisen de» beste» Ein druck hervorgerusen. Zwilchen dem arabischen Fürste» Gar gur und den armenischen Behörden Jerusalem schwebten Besitzstrcitigkciten über einen Bvdencomplc; im Äerthe von 10.000 Pfund, welchen beide Thcile t,r sich in Auspiuch »ahmen. E« kam zum Proeeß, bcn Gargur gewauu. Da« Urtheil war schon erflosten, als der Ministcrralh dasselbe
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