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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.10.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-10-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188610239
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18861023
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18861023
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1886
- Monat1886-10
- Tag1886-10-23
- Monat1886-10
- Jahr1886
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.10.1886
- Autor
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Svksnnlmsvkung. Die nachstehenden durch Ausgabe von Schuldverschreibungen auf de« Inhaber aufgenommenen Anlehen der Haupt- und Residenzstadt Karlsruhe werden auf den L. Februar 1887 zur Heimzahlung gekündigt: ». Das 4°svige Anlehen vom 1. Juli 1862 im Nennwerth von 1 Million Gulden und im Restbetrag von 774 856 Mark, d. DaS 4^ige Anlehen vom 18. September 1879 im Nennwerth von 2 Millionen Mark und im Restbetrag von 1842 400 Mark, v. Das 4°gige Anlehen vom 1. Oktober 1880 im Ncnnwerth von 2 Millionen Mark und im Restbetrag von 1867 600 Mark, ä. Das 4",gge Anlehen vom 1. August 1883 im Nennwerth von 3 Millionen Mark und im Restbetrag von 2906 500 Mark. Die Besitzer der Schuldverschreibungen dieser Anlehen werden aufgefordert, die Capitalbeträge sammt den Zinsen gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen und der dazu gehörigen ZinS- scheine und Zinsschein-Anweisungen auf 1. Februar 1887 bei den in den Stricken genannten Zahlstellen oder hei dem Bankhanse L. II«»»»vnrA«r IßiSi oder der ««NtkanlL in W^anlLlaLl «. ZL. und in VvrLL» oder - dem Bankhause IZSldL L«o L O«. in ««rLLi» in Empfang zu nehmen. Solche Personen, welche für eine größere Anzahl von Schuldverschreibungen die Capitalbeträge zu erheben haben, werden gebeten, der von ihnen gewählten Zahlstelle einige Tage vor dem Einlösungstermin ein von ihnen unterschriebenes Verzeichniß mit Litera, Nummer und Nennwerth der einzelnen Schuldverschreibungen zu übergeben. Den auf Namen eingeschriebenen Schuldverschreibungen ist zugleich urkundliche Bescheinigung, daß die Jnscription aufgehoben werden kann, bei der Vorlage zur Einlösung anzuschließen. Wir haben mit den oben erwähnten drei Bankhäuser», nämlich mit: dem Bankhause Li. der MittVÜÄSUNsoliSiL iu L» «. ÄL. und in VvrlLr» und dem Bankhause »eSL- Li«« L L-o. in V«L IL» die Verabredung getrosten, daß bei denselben die Schuldverschreibungen der gekündigten Anlehen gegen solche des neuen Leigen städtischen AnleheuS von ALOVvo«« Mark nach Maßgabe der nachstehend veröstentlichten Bedingungen convertirt werden können. Karlsruhe, den 23. Oktober 1886. Lelmetrlsr. Letnimaeker. VonvortlrnnK äer 4pr«k. kalkriikei' 8tiulta»leiliell von <!en.lillü'eil 1882,1879,1889 mck 1883 Riritl Subsvrlplloll üiik eiileil Vlleüdetrsx l!«8 3 pioe. ^illkllMs likk 8l»l!t Kilil8i»!ie von UOVV OVO Mark. Auf Grund des Beschlusses des BürgerausschusieS vom 28. September d. I. und mit Genehmigung des Großherzogl. Ministeriums des Innern vom 30. September d. I. hat die Stadt Karlsruhe zum Zwecke der Convertirung der vorgenannten Anlehen im Restbetrag von Mark 7 391356 sowie zur Bestreitung der Kosten verschiedener städtischer Unternehmungen bei dem Bankhause L«. Rlaiuhmrgxar in Karlsruhe, der in Frankfurt a. M. und dem Bankhause Idvlbrüvk, «». in Berlin ein 3^ Anlehen i« Betrage von U IllUIloaen Mark AeivIisvLdrnnz ausgenommen. Für dieses Anlehen werden auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen der Stadtgemeinde ausgegeben, und zwar lStüvlL s««« 4.1t. 4 L Alnrk SV«« -- «»rk 4«««««« - s««v - « - - Ivo« — - s«««««« - «««« . « - - s«« ---- - IS««««« - LS«« - Id - Sv« -- - s««««« Die Schuldverschreibungen werden bis zum Heimzahlungstermin in halbjährlichen Raten am 1. Mai und 1. November jeden Jahres — erstmals am 1. Mai 1887 — verzinst. Die Heiwzahlung -es Anlehens erfolgt »I pnrl nach de» i den Schuldverschreibungen beigedruckten Tilgun zsplan vom Jahr 1887 an innerhalb 4« Jahre«. Die ZinS- und Capitalszahlungen geschehen bei der 8tru1t< N8-.0, sowie bei dem Vankhanse Veit K.Uomdm'86r in Karlsruhe, der Mttvliieutseiieu Oreüttlianit in krankkurt L. A. »nd L«rH» und dem Bankhause volhriiek, I,eo L Oo. in üerUu Die Schuldverschreibungen sind von Seiten der Gläubiger unaufkündbar; der Stadtgemeinde Karlsruhe steht dagegen das Recht zu, das ganze Capital mit dreimonatlicher Frist zu kündigen oder in einzelnen Jahren die planmäßige Tilgungssumme zu erhöhen. Das Ergebniß jeder Ziehung wird, gleichwie eine etwaige vollständige Kündigung mindestens 3 Monate vor der jeweiligen Heimzahlung in dem Karlsruher Tax-Iatt, Ävr Karls ruher Leituux, äer kranltkurtvr Leitung, üew krankturter Journal, ilvr iieriiuvr stürseuLvitunK und der 8trasshur8er kost bekannt gemacht. Die Schuldverschreibungen können auf Verlangen des Inhabers kostenfrei auf bestimmte Namen eingetragen werden. Nach Rückzahlung der 4°>o Obligationen bildet die neue 3lo Anleihe die einzige gegen Partial-Obligationen aufgenvmmene Schuld der Stadt. Wir bieten den Besitzern von 4°jg Karlsruher Obligationen den Umtausch in Obligationen des neuen 3°jg AnlehenS unter folgenden Bedingungen an: Die Anmeldung zum Umtausch hat in der Zeit vom 25. Oktober bis 3. November d. I. einschließlich bei dem Bankhmisc Vvlt D. in oder bei der FLttt«ia«»t8eNvi» ei<<N1I»»nIt in I i r». M. und Lterlln oder bei dem Bankhausc wvlvrüelt, Le« L t «. i» Ltvrltii stattzufinden. Mit den 4°>« Obligattonen sind alle nach dem 1. November d. I. fälligen Coupons und die Talons einzureichen. Die cingereichten Obligattonen, gegen welche Quittungen ausgestellt werden, können am Tage nach der Einreichung wieder in Empfang genommen werden; dieselben werden mit dem Vermerk der stattgehabten Anmeldung zur Convertirung versehen; die Coupons «nd Talons bleiben im Verwahr der Anmeldestelle. Den Besitzern von 4°jo Obligationen wird bei der Convertirung eine Prämie von Mark 6.«v in Baar auf je Mark 100 der gegen die eingereichten Stücke auszugebenden 3"jg Obligationen gewährt. Der Umtausch findet in der Weise statt, daß für die 4°jv Obligationen in Mark der gleiche Nominalbetrag in 3°jc, Obligationen, für den Gesammtbetrag einer Einreichung in Gulden- vbligatton der gleiche bezw. der nächst höhere Nominalbetrag in 3°jg Obligationen, unter Umrechnung von fl. 7 zu Mark 12, gewährt wird. Die laufenden Zinsen auf die eingereichten 40><> Obligationen werden pr. 1. November d. I. verrechnet, von welchem Termin ab auch die Zinsen der neuen Obligationen laufen. Der Umtausch der abgestempelten Stücke gegen die neuen Obligationen erfolgt unter Bekanntmachung in öffentlichen Blättern baldmöglichst. Dir «öffnen gleichzeitig eine öffentliche Wubso«ipLi«n «uf denjenigen Betrag des 14 SIlN!«n«» Alnrlr, welcher durch die Convertirung nicht absorbirt werden wird. Die Subscription findet Vannbrstnx, Uv» 4. «I. «U. in ILKrlsr«!»«: bei dem Bankhause V«>t L. IIoindurUVr, - K. M.r bei der L)r«sLSrd»i»It, - L«rN>»: bei dem Bankhause IV«IvLL«llL, L«« L LI«, und bei der Mitt«IÄ«Rit8«lL«i» O««ÄL1Dtti»lL in den üblichen Geschäftsstunden unter folgenden Bedingungen statt. 1. Der Subskriptionspreis ist auf festgesetzt. Ter Preis versteht sich zuzüglich Stückzinsen vom 1. November bis zum Tage der Abnahme. 2. Früherer Schluß der Subscription. sowie die Bestimmung der Höhe des Betrags jeder einzelnen Zutheilung bleibt jeder Subscriptionsstclle Vorbehalten. 3. Bei der Subscription ist eine Caution von 5^ des Nominalbetrages in Baar oder börsengängigen Wertpapieren zu hinterlegen. 4. Die Zutheilung wird so bald wie möglich nach Schluß der Subscription «folgen. Im Falle die Zuteilung weniger als die Anmeldung beträgt, wird die überschießende Caution pnverrüzlich zurückaegeben. 5. Die Abnahme der zugetheilten Obligattonen hat vom 22. November ab gegen Zahlung des Betrags zu geschehen. Der Subscribent ist jedoch verpflichtet, von den zugctheilten Stücken j, a«r SS. LSSS, «/-Üke.kLN« a»r S4 ^an««r- 1SSS «bzunehmen. 6. Nach vollständiger Abnahme wird die hinterlegte Caution verrechnet rcsp. zurückgegeben. Für zugethcilte Beträge unter 10000 M. ist keine successive Abnahme gestattet und sind solche K« 82. November 1886 uugetrennt zu rcguliren. 7. Sollten die definitiven Stücke nicht rechtzeitig fertig gestellt sein, so geben die Subscriptionsstellen gemeinschaftlich ausgefertigte JnterimSscheine aus, welche gegen die definitiven Stücke dt Gemäßheit weiter« Vekanntmachung umgetauscht werden. Karlsruhe, Frankfurt a. M., Berlin, den 23. Oktober 1886. Volt L. lowdnrxvr. Atttvlssntsvds vrosttdenk. Vvldrüvk, Loo 4 Vo.
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