-v-pz.^.'z Decret an die Stände, einen Nachtrag zu Cap. 54 des Staatshaushalts-Etats betreffend. Eingegangen bei der II. Kammer am 30. November 1889. Seine Königliche Majestät lassen den getreuen Ständen in der Anlage O einen, einen Nachtrag zu Cap. 54 des Staatshaushalts-Elats betreffenden Aufsatz zur Berathung und Beschlußfassung zugehen und sehen der verfassungsmäßigen Erklärung darauf in Huld und Gnaden entgegen. Dresden, am 2 3. November 1889. Hermann von Nostitz-Wallwitz. Leonce Freiherr von Könneritz. Schon seit mehreren Jahren haben Verhandlungen über die Einverleibung der Land- gemeinde Strehlen in den Stadtgemeiudebezirk von Dresden stattgefunden, welche erst vor Kurzem zum Abschlüsse gelaugt sind. Die Ausführung dieser Bezirksveränderung, sowie auch der gleichzeitig mit ins Auge gefaßten Einverleibung der Landgemeinde Zschertnitz nach Dresden, bedingt nun selbstverständlich auch die Ueberuabme der Sicherheitspolizei iu den dem Stadtbezirke zuwackseuden Gebieten auf die hiesige Polizci- direction. Da die beabsichtigte Aeudcrung au sich als zweckmäßig und als im Interesse aller drei betheiligten Gemeinden liegend anzuerkeumn ist, hat das Ministerium des Innern die Zusage gegeben, die Bewilligung des hieraus für die Staatscasse erwachsenden Mehraufwandes bei ber Ständeversammluug einzuholen, wogegen die Stadtgemeinde für den Fall dieser Bewilligung sich bereit erklärt hat, ihren seither mit jährlich 90 000 „S gewährten Beitrag zu den Kosten der Polizeidirection auf jährlich 1 10 00<» zu erhöhen. Indem nun die vorgedachte Bewilligung hiermit beantragt wird, ist zugleich zu be merken, daß, um den Polizeidienst in dem räumlich ziemlich ausgedehnten neuen Gebiete auch in wirklich genügender Weise einrichten zu können, für letzteres ein besonderer (XII.) Polizeibezirk mit einer, gleich den übrigen Polizeibezirkcn, durch einen Jnspector, einen Wachtmeister und 2 0 Gendarmen zu besetzenden Wacke zu errichten sein wird, wobei übrigens die Füglichkeit gegeben sein wird, dem neuen Bezirke einige Theile der zur Zeit überlasteten angrenzenden drei Bezirke (des XI., X. und VI.) zuzuweisen und dadurch eine wünschenswerthe Erleichterung der letzteren herbeizuführen. Iwoiele. III. kullil. 63