Neerete. .HL So, S6. 313 Die Kosten der Erwerbung der zu den planmäßigen Straßenverlegungen beuöthigten Grundflächen, soweit diese letzteren sich nicht im städtischen Besitze befinden, bestreitet der Staatsfiscus, wogegen demselben das Areal der abzuwerfenden Straßentheile unentgeltlich zu überlassen ist. III. Für die Kosten der von der Staatseisenbahnverwaltnng planmäßig auszuführenden Herstellung von Brücken und Widerlagern zum Zwecke der Unter- und Ueberführung von Straßen, welche durch die Hebung der Durchgangsgleise zwischen der Residenzstraße und der verlegten Bergstraße nöthig und beziehentlich möglich gemacht wird, sowie zum Zwecke der Unterführung einer neuen Straße unter dem Rangirbahnhofe Dresden-Friedrich stadt, zahlt die Stadtgemeinde als Gegenleistung eine Pauschalvergütung von 1 000 000^/ in baarem Gelde an den Staatsfiscus. Decret an die Stände, Nachträge zu dem Staatshaushalts-Etat auf die Finanzperiode 18A? betreffend. Eingegangen bei der II. Kammer am 30. Januar 1890. Seine Königliche Majestät lassen den getreuen Ständen im Anschlüsse die vor behaltene Begründung des Postulats zu Cap. 41, Titel 18, sowie einen Nachtrag zu dem Staatshaushalts-Etat auf die Finanzperiode 1 8ß-^, Cap. 6, 60 und 69 betreffend, zur verfassungsmäßigen Berathung zugehen und sehen der Erklärung derselben in Huld und Gnaden entgegen. Dresden, am 27. Januar 1890. Albert. Hermann von Nostitz-Wallwitz. Begründung zu Cap. 44 Titel 18 des Etats für die Finanzperiode 18ß?. Die Diensträume der Amtshauptmannschaft zu Zwickau, welche sich in einem im Jahre 1873 für 19 000 Thaler erkauften Grundstücke an der Scheergaffe daselbst be finden, find ihrer Lage, wie ihrer Größe und Beschaffenheit nach ungenügend, auch ist es gerade nach den dasigen Verhältnissen ein Uebelstand, daß Dienstwohnung für den Vorstand veersle. III. LaoS. ru äea LütldeUllv§ell.) 79