Lerielite ete eler II. I^»n»nrer 1L IL6 723 13«. Bericht der Fiiianzdeputation der zweiten Kammer i über Kap. 25 und 26 des Staatshaushalts - Etats auf die Jahre 1898 und 1899. Verzinsung der Staats- und Finanzhauptkassen - Schulden, sowie Tilgung der Staatsschulden. Eingegangen am 7. März 1898. (Dekret Nr. 2, Landt.-Akten, Königl. Dekrete 2. Bd. Hest VII, 1. Mittheilungen der II. Kammer Nr. 7 u. 8 S. 101 flg.) Kap. 25. Verzinsung der Staats- und Finanzhauptkaffen-Schulden. Der im Voretat unter Tit. 1 eingestellt gewesene Betrag hat sich durch den in voriger Finanzperiode planmäßig getilgten Rest der Aktienschuld der sächsisch-schlesischen Staats- i) eisenbahn erledigt. Die Verzinsung der Staatsanleihen, wie sie im Jetztetat unter Tit. 1 bis 7 und Tit. 9 a eingesetzt sind, entspricht den Verzinsungen nach Maßgabe der gesetzlichen Tilgungs- I(s Pläne. In Tit. 8 kommt die Verzinsung der 3 prozentigen Rentenanlcihe von 1896 (vergl. G Gesetz v. 1 5. Mai 1896, G.- u. V. - Bl. S. 96) erstmalig zum Ausdruck, und zwar mit l 800 000^// von 40 000 000 Kapital auf die Zeit vom 1. Oktober 1897 bis 31. März 1899, und mit 1 125 0 00^ von 75 000 000^// Kapital auf die Zeit vom 1. April 1899 bis 30. September 1899, 2 925 000 ^ zusammen, mithin gemeinsährig 1 462 500^, um welchen Betrag der Titel 8 gegen den Voretat höher ein gestellt ist. Tit. 9 b fällt gegen den Voretat um 197 400 ^/ geringer aus. weil der Rest der cs l- 4 prozentigen Anleihe von 1866 im Betrage von 5790000^ außerplanmäßig getilgt wat werden soll und daher die Verzinsung nur bis zum 1. Juli 1898 in Anrechnung zu ln8 bringen ist. Tit. 9e ist um 57 010 geringer eingestellt infolge der ab 1. Juli I 898 beab- chst sichtigten Umwandlung der 4 prozentigen Anleihe von 1872 in eine 3 ^prozentige. Endlich tritt Tit. 10 in Höhe von 37 656^// neu hinzu und zwar infolge 4 pro- tmx Zkntiger Verzinsung derjenigen Prioritätsanleihe, welche laut Gesetz vom 2 0. Dezember 81 1895 (G.- u. V.-Bl. S. 167) beim Ankäufe der Altenburg-Zeitzer Eisenbahn vom olT Staate übernommen wurde. Im übrigen wird auf die in der Erläuterungsspalte zu einzelnen Titeln gegebenen rizK Bemerkungen verwiesen.