«erieltte ete. <1er II. ILaniiner. ^ SOI. I 155 201. Bericht der Beschwerde- und Petitions-Deputation der zweiten Kammer über: .4. die Petition des Vereins der Weißeritzwasser-Jnteressenten um Er richtung einer ZwangZgenossenschaft für die Weißeritzwasser-Jn- reressenten mit staatlicher Unterstützung, 8. die Petition des Stadtgemeinderathes zu Gottleuba und Genossen um Errichtung einer Stauanlage au der Gottleuba bei Haselberg auf Staatskosten, 0. die Petition der Besitzer von Fabrik- und Mühlenanlagen an der Gottleuba um Errichtung einer Stauanlage oberhalb des Hammer gutes Haselbach zur Regulirung des Wasserlauses der Gottleuba aus Staatskosten. Eingegangen am 31. März 1898. Die Petitionen unter ^ und 6 haben ähnlichen Inhalts bereits zum Oefteren die Ständekammern beschäftigt und ist deshalb auf die Verhandlungen zu verweisen, die be- x züglich der ersten Petition des Vereins der Weißeritzwasser-Interessenten am 13. März 1894 (Landt.-Mittheilungen der II. Kammer S. 1 126) und der zweiten Petition am ! 26. März 1896 (Landt. - Mittheilungen der II. Kammer S. 1347) stattgefunden H haben. Die Petenten unter 6 haben zuerst 1891 eine Petition um Errichtung einer Stau- o anlage im oberen Gottleubathale eingereicht, die in der Kammer zur Verhandlung kam. Eine zweite Eingabe folgte unterm 1 5. Januar 1894 mit der Bitte, die Stauanlage o auf Staatskosten zu erbauen. Auch hier ist auf die Kammersitzung vom 27. Februar 1894 (Landt.-Mitteilungen >6 der II. Kammer S. 765) zu verweisen. Ebenso wie auf die Kammersitzung vom 26. März 1896 (Landt.-Mittheilungen der II. Kammer S. 1 347), die eine dritte Eingabe derselben behandelt, in welcher Ein- »g gäbe in erster Linie wieder der Bau einer Stauanlage auf Staatskosten, wenn dies aber n - nicht zu erreichen, die Genehmigung zur Bildung einer Genossenschaft erbeten wurde. Alle Petitionen bezwecken die Errichtungen von Thalsperren, nur unterscheiden sich i<j die Weißeritzwasser - Interessenten dadurch von den Gottleuba - Interessenten, daß elftere stets nur um Genehmigung einer Zwangsgenossenschaft mit staatlicher Beihülfe ,es petitionirten, während letztere dies erst in zweiter Linie thaten, in erster Linie aber um ,6 den Bau der Stauanlagen auf Staatskosten baten. Diesem letzten Verlangen vermochte die Kammer nicht zuzustimmen, das Verlangen ,6 der Weißeritzwasser-Interessenten beschloß sie aber der Königlichen Staatsregierung zur A Kenutnißnahme zu übergeben. Wenn diese Angelegenheit nicht weiter gedieh, so lag das daran, daß , trotzdem man von keiner Seite die Wichtigkeit der Sache verkannte, man doch erst den Erlaß eines