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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.08.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-08-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188708119
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18870811
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18870811
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1887
- Monat1887-08
- Tag1887-08-11
- Monat1887-08
- Jahr1887
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.08.1887
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ikrscdelnt tLgtted früh 6'/, Uhr. Nrdarlion und Lrprdttiou Johauacsgaffe 8. Aprkchlinnörn drr UrdaULon: Vormittags 10—12 Uhr. Nachmittags ö—6 Uhr. Für d Aua»,»« v!,»-Icri»U »»cht sich du Redacilo» »ich» »«rdindlu». Annahme der für »t« aichstsalgnt»« Nummer deftlmmten Jaserate an Wochentagen t>» 8 Uhr Nachmittag», an Sonn- und Krsttagen früh dt»'/,» Uhr. 3n drn Fitialkn für Zns.-Annahmr: Ltto Klemm, Universität-sttaße 1. Louis Lösche» Kathartneustr. 23 pari. u. KSutg-platz 7, nur bis '/.S Uhr. Anzeiger. Organ fiir Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. Auflage LS7SV. ^boniirmrntspreis viettelj. 4'/, Klk ncl. Bringcrlohn 5 Mk., durch die Post bezogen 6 Mk. Jede einzelne Nummer 20 Ps Belegexemplar 10 Ps. Gebühren für Extrabeilagen (in Tageblatt-Format gesalzt) ohne Postbesörderung M Mk. mit Postbesürderung 70 Mk. Inserate Lgespaltene Petitzeile 20 Pf. Gröbere Schristen laut uns. Prersverzcichuiß. Tabellarischer u. Zlfferusatz nach höherm Tarif. Ueetamrn unter dem Redac»tonsftrich die 4aespalt. Zeile 50 Ps., vor denFamilcen Nachrichten die Ogespalrene Zeile 40 Ps. Inserate sind stets an die i^peditton zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praonumorunli» oder durch Post- uachnahme. 223. Donnerstag den N. August 1887. 81. Jahrgang Amtlicher Theil. VekanntNachullg. Die Pflasterarbeüen in der Bayerischen Straße find ver geben und werden die unberücksichtigt gebliebenen Herren Bewerber deSbalb ihrer Offerten entbunden. Leipzig, den 4. August 1887. 3013 Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Ib. 101S Vckamltumchung. Wegen vorzunehmender Pflastcru»gs>«rbeiten wird die Harkortstrahe zwischen der Nonneniuüble und Pleißentlroße Von Donnerstag, den tt d. M. ab aus die Dauer der Arbeiten für allen unbefugten Fährverkehr gesperrt. Leipzig, den 3. August 1887. Der Rath -er Stadt Leipzig. IX. 527S. Vr. Tröndlin. Hennig. Städtische Sparcake beleiht Werthpapiere unter günstigen Bedingungen Leipzig, de» 20. Januar 1887. Die Svarcaffen-Deputatiou. Dclranntmachung. Im Monat Juli gingen denn Arnienamte ein: 2 ^ — -f Sühne in Sachen A. M. W. '/- H- K. 10 » — » « » » AG'/. 3- F. durch 1V . — « « » - F. W. H. '/- A. B. Herrn — » 70 - Streitobjekt i. S. A. K '/. R L. Friedens — » Sühne in Sachen A H. /. F- B. richter — » « « « F. E. T. '/. H H Sicbert. 5 15 2 2 2 1 2 2 3 20 10 1 10 1 3 2 2 10 50 5 ). H- '/- H- V- H- U. -/. I. durch de» stellvertretenden Friedensrichter Herrn Referendar E. Schwartz. durch Herrn Friedensrichter IH. A. Iauck «en. Str. /. M. R. /. R. '/- E- ,. /. L. W. '/. L. K. /. I. — » « « » T. /. G G. — - - - L. /. K — - freiwilliger Beitrag von den Herren Gebr. Schmidt in Coblenz. 30 » Geschenk von Herrn Emil de Beer. — « » » Herren Jaeger L Pl. — » - in Privalklagsachen Z. /. K durch Herrn flkechlSanivalt I)r. Ledig — - - von Herrn M. L. (Verlust einer Welle). — - von Frau Malwine Z. i. S. Pr 171 Summa, worüber dankend quiktirt Leipzig, den 2. August 1887. Der Rath der Stadt Leipzig. (Armeuamt.) Ludwig-Wolf. Seidel. Nichtamtlicher Theil. Ministerverantwortlichkeit. * Die Verantwortlichkeit der Minister für Handlungen de» Landesherr» wird bedingt durch die Gegenzeichnung, aber es ist die Verantwortlichkeit hierauf nicht beschränkt, sondern auözudehnen aus alle Amtshandlungen der Minister. Die Doctrin unterscheidet zwischen politischer und recht- lieber Verantwortlichkeit, wenn auch in de» Ausdrücke» geschwankt wird. Die politische Verantwortlichkeit der Minister beschränkt sich in Deulschlanv im Wesentlichen daraus, baß die Minister gehalten sind, bei den Verhandlungen der Lande»- verlrelungen zu erscheinen, falls dieses gefordert wird, »nb daß die LandeSverlretung berechtigt ist, von de» Minister» Auskunft über eingehende Beschwerden zu verlangen, welchem Rechte übrigen« mchl die Verpflichtung der Minister gegenüber« steht, die an sie gerichteten Interpellationen auch bcanlworle» zu müssen. WaS sodann die rechtliche Vcranlwortlichkeil der Minister anbetrifft, so wird hier die civilrechllicke und die stras- rechtliche Verantivorllichkeil zu unterscheiden sei». Für dcibeArlen der rechtlichen Vcranlworllichkcil ist aber davon auözugebcn, daß die Minister in keiner Beziehung von den bestehenden Landesgesetzen, mögen diese nun Civil- oder Strafgesetze sein, rximirt sind. Wa» die civilrechtliche Berantwortlichkeit betrifft, so sind der StaatSregieruog gegenüber dir Minister und speciell der Finanzminister verantwortlich dafür, baß die SlaatS- gclder gesetzmäßig verwandt werden. Tie Volksver tretung kann den Ministern die Entlastung verweigern, aber eS fehlt an Gesetzen, welcde die VolkSverlrelüngen berechtigen die Minister bei den LandeSgcricblen wegen Ersatzes de» un gesetzlich auSgegebenen Geldes zu verklagen. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Minister, in so weit dieselbe staatsrechtlicher Natur ist, umsaßt diejenigen Fälle, in welchen es der LandeSverlretung zusteht, gegen die Minister Anklage zu erhebe». Die deutschen BersassiingS- gesctze stimmen darin überein, daß die VersassungSverletziing ei» specielleS Mliiisterverbrechen ist. WaS indessen unter VersassungSverletzung zu verstehen, darüber weichen die Gesetze unter einander ab und lasten eS an derjenigen Bestimmtheit, welche die Praxi» erfordert, nickt selten »edlen. Einige Ge setze begnügen sich mit dem Ausdruck „V-r'affungsverletzung". ohne denselben irgendwi. näher zu bestimme». So Preußen in Art, 01 der Verfassung: andere schränken Veil Begrif mehr ein, so Sachsen i» tz >42 der VersastnngS-Urkiinde: Handlungen, welche aus den Umsturz der Verfassung gerichtet sind, oder die Verletzung einzelner Pnncte der Versagung betreff«». Außer der VersastungSverletzung wird »ech erwähnt der „Verralb", die Be icchung, die Untreue, Erpressung und Verletzung der Amtspflichten. Wenn diejenigen Gesetze, welche die Ministerverantwort- lichkett bclrestcu, zu den Ministerverbrechen auch diejenigen Verbrechen rechnen, welche in den allgemeinen Strafgesetzen I ausgestellt sind, so ist e» natürlich, daß nun auch für diese I Ministerverbrechen die in de» allgemeinen Slrasges yen de« I stimmten Strafen angebroht sind. Für diejenigen Minister, verbrechen dagegen, welche sich nur in den die Leranlworl- lickkeil der Minister betreffenden Grletzen finden, sind auch i» diesen Gesetzen besondere Strafen bestimmt, von denen einzelne den Cbarakter wirklicher Criminalstrasen (Geldstrafen, Frei heitsstrafen). andere den von DiSciplinarstrasen haben (Ver weis, Suspension. Entfernung vom Amte mit oder ohne Pension, Cassation). DaS Verfahren anlangenv, so bestimmt die preußisch« Verfassung, daß jede Kammer für sich dar Reckt habe» solle, die Minisleranklage zu erheben, die übrige» Verfassungen ver langen zur Erhebung der Ministeranklage den üdereinstii»- nienven Beschluß beider Kammern. Äußer de» Kammer» kann Niemand eine Minisleranktage erbeben, insoweit cs sied nickt um die Zuwiderhandlung gegen ein allgemeines Straf gesetz handelt, »> welchem Falle selbstverständlich die allgemein hierzu aulorisirle» staatlichen Behörden da» Reckt und die Verpflichtung baden, gegen einen Minister wir gegen einen anderen Uiiterlban, entsprechend den bestehenden gesetzlichen Vorschrislen, einzuschreiten. I» einzelnen Staaten ist der für die Aburtbeiliing der Miiiisteranklagen bestimmte Gencktshos der höchste Gerichts- Kos de» Landes. Da nun aber in Folge des Gerichlsver- saffungSgesetze» der höchste Gerichtshof ausgekoben ist, so sink anch, abgesehen von allem Anderen, durch da- Fehle» eines zuständigen Gerichts die Vorschriften über Ministeranklage» bedeutungslos geworben. Die Zuweisung brr Minister- anklagen an daS Reichsgericht kann »> Geniaßbeil des tz t5 des EinsührunHSgcl'etzer zum Gerichlsversaffungsgcsey erfolge». In manchen «lallten wird zur Beurtheilung der Minister» anklagen vom Souverain und den Ständen ein besonderer Staalögerichishos gebildet, z. B. in Sachsen. Bei der Zusammensetzung dieses StaalSgerichlShos» wird de» Siänden überall ein Antbeil gewährt; nirgends jedoch ist ihnen das Recht übertrage», oe» Präsidenten de» GeiichlSbosS zu wähle». Die Beisitzer des Slaaisgerichtsboss (überall l2) werden zur Hälsie durch den Regenten ernannt, zur Hälfte durch die -Stände gewäbtl. Sp'kielle Vorschrislen enthalten die Gesetze über die Zeitdauer, sür welche Vieser Slaatsgerichlshos ein gesetzt ist. über die Art und die BorauSietznnq der Ein« berusiing desselben, über vir Führung der Untersuchung In Sachsen ist noch besonders vorgeschrieben, daß die Acte» de» SlaatSgerichtShofS durch den Druck bekannt zu machen sind. In einzelnen deutschen Ländern werben als Rechtsmittel gegen Undcile des SiaalsgerichlshosS die Revision und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zugelasten, in auoeren ist die Zurücknahme der Aukiage zulässig. >» manchen Gesetze» wird auch von einer Verjährung der Miiilstcranklage gesprochen. Eine Begnadigung de» Landesherrn kau» die von dem competenie» Gerichte ausgesprochene Strafe nicht beseitigen. Nur unter Mitwirkun z oer La»vesvertrelil»g ist die« zulässig, bald in Form de» Gesetzes, bald unter Zustimmung derjenige» Kammer, welche die Anklage erhoben hat. Durch Art. t7 der Verfassung sür das deutsche Reich ist bestimmt, daß die Anordnungen und Verfügungen des Kaiser« zu ihrer Giltigkeit der Gegenzeichnung des Reich-kanzlerS bedürfen, welcher dadurch die Verant wortlichkeit übernimmt. Im Princ p ist dadurch die Ministerverantwortlichkcil auch sür da» deutsche Reich anerkannt. Doch ist diese Verantivorllichkeil des R »chskanz- lerS lediglich eine moralische, da eS an einem Beranlwort- lichkeit-gesetz fehlt, wie denn ein solche» auch nicht in Aussicht gestellt ist. Die Vera»livorilichke>t deS Reichskanzlers besteh! nur der ReicbSgewalt gegenüber, also abgesehen von seiner VerantworllichkeU gegenüber den, Kaiser, nur gegenüber dem BuiideSralb und dem R-ichStage. Namentlich kann der zu fällige Umstand, daß der Reichskanzler zur Zeit auch preußi scher Staat-minister ist, nickt die Folge haben, daß derselbe für Dasjenige, waS er in seiner Eigenschasl als Reichs kanzler gethan, den preußischen Kammern verantwortlich wäre. Die preußische LandeSvertrelung steht dem Reichs kanzler nicht anders gegenüber, wie die Landesvei- tretung jebcS anderen Bundesstaates. Auch den Landes- herrcn und den Ministerien der einzelnen Bundesstaaten ist der Reichskanzler nickt verantwortlich. Für seine legis lativen Abstimmungen im Bundesrathe kann der Reichskanzler auch dem RcichSiage gegenüber nickt verantwortlich sein, und dasselbe gilt binsicbtlich seiner Theilnabme an den Execuliv- beschlüffen des BunceSraths. da die Nichlverantworllichkeit des BundeSrathS in denjenigen Fälle» aus den Reichskanzler auSzuvehnen ist, in denen letzterer als Mitglied diese» Colle gium» sich an einer Abstimmung über Maßregeln der Exe cutive betheiligt. ES beschränkt sich demnach die Verantwort lichkeit deS Reichskanzler» gegenüber dem Reichstage und dem BuiibeSrathe darauf, daß die Anordnungen des Kaisers, in soweit dieselbe» der Zustimmung des BundekralhS bevürje», diesen Beschlüssen entsprechen, und daß die Anordnungen des Kaisers, insoweit solche von diesem selbstständig getroffen werden können» der RcichSversaffung und den RcichSgesctzcn nicht zuwiderlauscn. Das Verbältniß der einzeln«,, Bundesstaate» zum deutsche» Reiche läßt hinsiLIlich der Minislerveranlwortlichkeit folgende beiden Fragen entstehe»: Erntirt eine Verantwortlich keit der Minister eine- einzelnen BunveSstaaleS sür die den Mitgliedern deS BundeSralhe« erthcilten Instructionen- Die Frage ist im Princip zu bejaben. Denn die Minister sind gemäß der Verantwortlichkeit, die sie fllr alle Maßnahmen gegenüber den Kammern und ihrem Fürsten haben, auch ver antwortlich sür die Instructionen, die sie den Mitgliedern deS BunoeöralhS geben. Um sür diesen Fall möglichst alle Differenzen auszuschließen, sind z. B. in Sachsen die Minister selbst Mitglieder de» BundeSralhS. Allerdings nehmen ste nur höchst selten in eigner Person an den Sitzungen desselben tbeil, sondern sie taffen ibre Stellvertreter, größten Theil» Ministerialrälhe, a» ihrer Statt Sachsen im Bunvesrath ver trete». Diese Gebundenheit der Mitglieder deS AundeSralbS an die Vorschriften rer Verfassungen und der LanreSgesctze ist jedoch ohne Einslnß auf die Recht»,äßigkeil eine- BunreSralhS- bcschlusseS, und e» kann sehr ivobl der Fall Vorkommen, daß ei» ReichSgcsetz. welche) »n verfassungsmäßige» W^qe »ach I erzielter Uedereinstiminung zwischen BundeSrath und Reichstag I »u Stande gekommen ist, von den Ministern desselben Einzcl- »slaale- zur Lu-sühruug zu bringen ist, m welchem eben diese Minister wegen Verletzung der LandeSversaffung zu diesem seiden Gesetz in Anklagezustand verletzt worbe» sind Eine fernere Frage wäre: Wem sind die Minister der einzelnen BunbeSstaale» wegen einer Verletzung der Reichs Verfassung und der Reichsgesetze veranlwortttch? Da die ReichSgesetze einen wesentliche» Bestandlheil des in jedem Bundesstaat gellenden Recht« ausmacken. so wird auch die Volksvertretung de» einzelne» BundeSilaaleS da» LanbeS- mlnlsterium wegen Ueberlretung und NichlauSsührung Ver- elben zur Berankworlung ziehe» können; ausgenommen jedoch in denjenigen Fälle», in welchen die betreffende Handlung de« MiiilsterS aus Anordnungen de« Kaiser» beruht. sür welche lediglich der Reichskanzler und zwar nur dem Ruch«- läge verantwortlich ist. Für die Durchführung der Reichs- geseye ui den Emzelstaalen, insoweit dieselbe ihnen über- iragen worben, sind die Landesminister auch iiisoiveil dem Reiche ve> antwortlich, als in Gemäßheit der Verfassung des deulschen Reiches die Erfüllung der BunbcSpslichlen »nltclsl Execulwn erzwungen werde» kann. Leipzig, 11. August 1887. * NnserKaiser hat seine Bavecur in Gastrin beendet und gedachte am Mittwoch Nackniiklag von dort abzureisen Se. Majestät wird, wie es weiter heißt, am Freilag Vor mittag 3'/« llbr aus der Station Drewitz eintreffen und sich vo» dort zu Wage» gleich nach Schloß BabelS derq be geben, um sür vlc nächste Zeit daselbst Aufenlball zu nehme». Soweil eS sich biS jetzt beurlheilen läßt, hat die diesjährige Bavecur deS Kaisers in Gaslein aus VaS Befinde» und die körperliche» Kräsle deS hohen Herr» eine so heilsame Wir kung wie kaum je in früheren Jahren ausgeübl. Nicht wenig trug schon die >m Ällgemeinen recht günstige Witterung dazu bei. Der Kaiser unternahm denn auch besonders in den letzte» Tage» recht zahlreiche Ausflüge und Spaziergänge. Am Monlag Nachmillag ließ er sich, zur freudigen Uedcr- raschung der zahlreichen Spaziergänger, im Rollstuhl nach der Erzherzog Jobaiin-Prvmciiade und dort eine sehr lange Wegestrecke weil bi» zur ueu erbauten Restauration deS viel genannten Bterivirlhes Slöckl fahren. Mit einer ihm unter wegs begegnenden, gleichfalls im Rollstuhl fahrende» allen Dame wechselte der Kaiser »> leutseligster Weise Zeichen de« Bedauerns, daß sie beide nicht mehr zu Fuß auf dem, wenn auch vortrefflich angelegten, so doch elwaS beschwerlichen Wege ihren Spaziergang machen dürsten. Aus den Spaziergänge» und be« jeder Gelegenheit hatte übrigen» der Kaiser sei» Augenmerk aus jede Neuerung >m Bezirk des WildbaveS, und er soll sich wiederholt mit Anerkennung über die Thäligkeit der G mein de- und Babeverwaltung ausgesprochen baden, die unter sehr schwierigen, sür den Bewohner des Tieflandes und der Ebene kaum erklärbaren Schwierigkeiten die Jnstand- baltiiilg der Anlagen und Wege, die H rstellung »euer schöner Aussichlspiuicte und dergleichen sich angelegen sein läßt. — E>» Telegramm von» Dienslag meidcl noch: * Bad Gastein, 3. August. Le. Majestät der Kaiser machte gestern Mittag mehrere Atschsdsbesuche, uiucrnahi» gegen At-end eine Lpaziersahrt in das Köiichachthal »nd »al ni nach der Nuckk hr de» Thee >» der La itude bei der Gräfin Leinidaifs ein. Zur Tafel waren gestern der Badearj! v. Heilet ua der Burger»-, islcr Ltrau- binqcr geladen. Heule srüli naiim Le. Majestät ei» Bad und machte Laai, einen Lpazn igang aus dem itaiserwege. Die Abreise von hier, die ans morgen Nachmittag t llkr festgesetzt war, ist aus morgen Nach.»mag 3V, Uhr verschoben woeden. ' Seit der kirchciipoliti sche Friede in Preußen zu Stande gekommen ist, sind die ultramontanen Zeitungen bei der Arbeit, Diejenige. waS der Papst zugestandcn hat, als gefährlich hiiizniiellen und Wege anzngeheii, aus denen man eS in der Wirklichkeit umgehen könne. Nanientlich richlcl sich dieser Etter aus die Anzeigepflicht und da» staat liche Einspruchsrcchl. ES ist wahrlich rin sehr unwürdiges Treiben, das sich vor uns abipielt. Weil die Anzeigcpflichl angeblich ein so großes und schweres Zugeslänbniß fette»» der Euri«. gewesen, verlangte man vom Staate, daß er um Viesen Preis auf säniinllichen übrigen Gebiete» »ackgebe. Und jetzt, nachdem die« geschehen, beinühl man sich vffenllich um die Welle, die Wege zu finden, um der ganzen Anzeigepflichl ein Schnippchen zu schlage», sie völlig werlhloS zu mache». Sehr verständlich wird geralhen; alle Geistliche i bleiben wie bisher Wühler und Hetzer gegen den Slaal; da sie alle eS sind, so kann entweder gegen keinen ein staatlicher Einspruch erhoben oder cs kann keine Pfarrei mehr dauernd besetzt werbe». In letzter»! Falle häkle» wir den Culturkampf von Neuem: einen solchen aber kann der preußische Staat erfahrungs gemäß nickt anShalten; also: „einig und bockbeinig" ist die Losung! Der Versuch wird nicht glücke», denn das bischöfliche Willkürrrgimeiil bat seil Beendigung deS Cultur- kampsS in einzelnen Diöcesen mehr als drei Viertel der ganzen Geistlichkeit völlig auS dem bisherigen Wab» gerissen, al» ob eS de» Leitern de» CulturkampseS um Schutz der nieder» Geistlichkeit zu thun gewesen wäre. Zu einem neuen Culturkampf ist der Kleruö einfach nicht mehr zu habe» Sehr bemerkenSwcrlh ist auch der Ratb, bei erhobenem Ein spruch die Pfarrei einfach nicht zu besetze», sondern verwalte» zu lassen. Als man in das neue Gesetz die Bestimmung aus- nehmen wollte, daß die Psarrverwelung nicht länger als sechs Monate dauern dürfe, erklärte Bischof'Koop diese Bestimmung sür überflüssig, da ja daS canomiche Recht selber schon die Bischöfe anbalte, binnen sechs Monaten zu besetzen. Wo bleibt daS Wort des BischcsS und daS canonische Recht, wenn man jetzt mit der Absicht hcrvvrkomml. Psarrverweser statt Pfarrer dauernd aus die Stellen zu setze»! Die« hinterlistige, verlogene Treiben der ultramontanen Zeitungen kann übrigen» unmöglich von den hohen kirchlichen stellen gebilligt werben, und hoffentlich herrscht auf der dieser Tage statlfindenden Bischof-coiiferenz in Fulda ein anderer Geist; den» aus allen Seile» - auch aus der kirchlichen — braucht man den Friede». - Man schreibt der „Magdeburgischen Zeitung" aus Berlin: Aus daS Erstarken de» PolonismuS und das zuversichtlichere Austreten der nalionalpvlnilchen Propaganda in den preußische» Provinzen Westpreußen und Posen hak der in der letzte» Zeit wiederholt genannte Marcinkowski'jche Berel» einen nicht unbedeutenden Enisluß gehabt. Dcrielbe ist im Jahre 1810 von den« Arzte Marcinkowski begründet worden, angeblich zu dem Zwecke, „die lernende Jugend zu unterstützen", wie ja auch sein visicieller Name „Verein zur Unterstützung Ser le> »enden Jugend" lautete. Zn Wahrheit ist er kaum jemals etwas Andere- al« ein- volililch« Kampsorgaaisation gewelen. In seine,» LentralcomilS und dt» über die ganze Provinz verbreitete» Filialcomuts fand die nationalpolniiche Propaganda die vorzüglichste Stütze, lieber die Llellung der Regierung zu dem Verein braucht nicht viel gesagt zu werden ES war im Jadre l840, wo derselbe begründet wurde, wenige Monate vor dem Rückmtl Flottwell's von der Verwaltung der Prov nz Posen, deS Mannes, der zuerst ln der Provinz Posen ein deutiches Programm zielbewußt versolgt hatte. Die Regierung war sogar scheinbar eibaut von den Bestrebungen de» Vereins, der sich öffentlich die Erziehung von Kindern polnischer Rationalität sür den Lehrberuf zum Ziel gestellt hatte, freilich nur, um in den also herangebildelen gesügige Werkzeuge sür die aalionalpolniiche Pro paganda zu erhallen. Der Verein hat lange Zelt für alle seine Briefe und Geldlendungen das Privilegium der Poriosreiheil zu- gebilligl erhallen. Man sieht, die Regierung hat keinen Grund, sich zu beklagen, wenn die Laat, die auch sie mit hat bestelle» Helsen, so herrlich ausgegangen ist. daß sie jetzt nach jahrelangem Zaudern zu b.ivnderc» ges,ygcber>sch«n Maßualmicn ihre Zuflucht hat nehmen iinijjen Der Marcliikowsti'iche Verein war zu», giößlen Theil sür leine Ausgaben aus sreiwillige Beiträge angewiesen, die indessen in de» erste» Jahien seines Bestehens ziemlich reich geflossen zu sein scheinen. Bis 1848 hol derielbe jährlich etwa 450.000 veraus- gabl, später gingen seine Einnahmen herab. Bestimmte Angaben liege» n»s »ich, mehr vor, auch nicht über die Art, wie er in den letz'.e» Jahren gewirkt dal. doch sand sich in diesen lagen in einem voi ische» Blatte eine Bemerkung vor, aus der wohl entnommen w.rden dars. daß dem Verein fortan eine andere Richtung für seine Tliäiigkeit gegeben werden soll. Die von der Regierung konsequent durchgesührten Versetzungen von Lehrer» polnischer Naiionalttät in rem deuliche Provinze» müssen es zwecklos erscheinen lassen, sür die Erziehung und Heranbildung eines national-polnisch gesinnten Lehrerstandes besondere Anstrengungen zu machen. I» Holstein, Hannover oder den Rheuilandcn können die Slipendioten des Marciiikowski'ichen Verein» ihre AgitaiionSküiiste getrost versuchen. Der Verein soll deshalb, wie eS heißt, seine Tliäiigkeit jetzt in erster Linie dem Handwerkerstand zuwendcn Deutlicher konnte der wahre Zweck, den der Verein versolgt. nicht klar gestellt werde» als durch die Wandlung, welche jetzt mit demjelbe» vorgenommen istl * Herzog Ernst von Sachscn-Koburg-Gotba war vom Straßburger Männergesangverein für feine Composilion „An Elsaß-Lothringen" zum Ehrenmitaliebe ernannt worden Aus daS ihm übersandte Diplom hat der Herzog mit folgendem Schreibe» geantwortet: Geehrte Herren! Empfangen Sie verbindlichsten Dank für da» mir übersandte künstlerisch ausgesührtc Diplom, durch welche» mich der Straßburger Mannergesangverein zu seinem Ehrenmitglirde er- nennt. Ich habe diese Ebrenmitgliedschast mit besonderer Freude angenommen: einerseits als ein Ausdruck Ihrer freundlichen Ge sinnung sür mich, daun aber auch, weil diese Kundgebung gerade aus Llraßburg kommt. Nirgends mehr als dort gilt es, daß Ihr Lpnlch: „Heil deutschem Wort und Sang" zu Wahrheit werde. Dem Straßburger Männergesangverein ist eine hohe Ausgabe zu- gesallen: die Kraft und Innigkeit des deutschen Liedes soll nicht nur die alten SlammrSgenoilen festlich vereinigen und treu zusammen- lialken: eindringen soll sie auch in die Gemüther derer, die noch ab seits stehen, damit die Herzen allmästg sich auslhun unv sich wieder aus sich selbst besinnen. Dahin zu wirken mit Hellem, heimath- stche», Klang, ist Ihr Berus. Mit dem Wunsch, daß ec gesegnet sei» verbinde ich die Bitte, daß Sie allen Mitgliedern des Straßburger Mäniiergesangvereins meinen freundlichste» Tank aussprecheu mögen. Ko bürg, 23. Juli 1887. Ihr ergebener Ernst. » * « * Wenn der Wiener Corrcsponbent der „Vossiscken Zeitung" genau unterrichtet ist, so rollt Prinz Ferdinand von Ko bürg schon aus dem Wege vorwärlö, an dessen Ende ihm ei» Thron winkt. Er telegraphier vom DienStag: „Heute um >/,3 Uhr hat daü ganze Gesolge des Prinzen mit dem Couricrzug der Slaatsbahn Wien verlassen. Man sah Minister Natschewitsch. Major Laaba, Rittmeister Dobner, den bulgarische» Dolmetscher, zwei katholische Geistliche und Diener, im Ganze» fünfzehn Personen, in die Waggons steigen. Der Prinz wird mit Hofrath Flcischmann den Zug erst von Marchegg oder Pest benutzen. * Sehr bezeichnend sur die Stimmung, in welcher die russischen diplomatischen Kreise de» Tod Katkow'S ausgenommen haben, ist folgende Auslastung des russisch- vssiciöse» „Nord": Katkow war ein großer Patriot mit einem edle» Herzen, einer hockangeleglen Nalur und einem geraden Charakter, aber cs schlle ihm die biegsame Ge« schnieibigkeit. Seine Ansichten waren einseitig. Er nahm iveder Rücksicht auf die verschiedenen Wandlungen der poli tischen Fragen, noch hatte er Verslänbniß sür den Compromiß, welcher das Wesen der Diplomatie auSmachl. Daher stammten leine leidenschaftliche» und oft ungerechten Angriffe auf jene P rsvnen, deren Pflicht e» ist. eine vermittelnde und tempo- risirende Thäligkeit auSzuüben. Er war kein Mann für die AUtagSpolitik, sondern geschaffen sür den Augenblick einer großen nationalen Krisis, wie die polnische Erhebung des Jahres 1863." In der Thal haben Katkow und seine hochgestellten Gönner durch ihre Halsstarrigkeit und Unkenntniß der curo- päcschen Verhältnisse die russischen Diplomaten in den letzten Jahren sehr oft zur Verzweiflung gebracht. * Die Befürchtung, daß in der Schweiz ein Referendums« sturm gegen die Haftpflicht crwerterun gorganisirt werden würbe, scheint sich nicht zu ersülle». Eme in Bern adge- ballciie größere Versammlung von Arbeitgebern bat beschlossen, die ansänalnch beabsichtigte Opposition auszugebcn, und an anderen Orken soll die Sttminung ebenso sein — DaS in voriger Woche beendete eidgenössische Schützenfest in Gens hat ein sehr günstiges finanzielles Resultat ergebe». Die Einnahmen, welche aus eine halbe Million veranschlagt waren, erreichten die respectable Höhe von 735,000 Francs. Groß war der Zuzug der fremden Schützen, namentlich au) dem benachbarten und sprachlich verwandle» Frankreich. Zur Ehre der al- Redner auslretenven Franzosen muß aber gesagt werben, daß sie nichts vorbrachten, waS irgendwie Anlaß zu Mißdeutungen oder Verstimmungen halte geben können. * In den politischen Kreisen Belgiens macht die künf tige Nachfolge im Großherzogthum Luxemburg viel Kopfzerbrechen. Man würde natürlich nicht ungern sehen, ivcnn daS Großberzogthum an Belaien käine, unv auch die Lnremburgrr solle» sehr sür kiese Losung schwärmen. DaS sino aber eitle Hirngespmnste, an deren Verwirklichung ernste Politiker nicht denken. DaS ministerielle „Brüsseler Journal" erklärt nun in einem hochossicivsen Artikel, daß über die Nachfolge im Großherzogthum Luxemburg auch nicht die geringste diplomatische Meinungsverschiedenheit herrsche» kann: Nn» der Herzog Aböls von Nassau in der Berechtigte. DaS Regierungsblatt läßt den persönlichen Eigenschaslen des Her zog» volle Gerechtigkeit widerfahre»; die Luxemburger würden erkennen, daß die neue Dynastie, die im Lande selbst residiren würde, eine neue Quelle des Wohlbefindens sür sie sein würde. Von Belgien auS wird damit den Lnremburgern zu verstehen gegeben, daß sie sich darein schicken müssen, sich den Verträgen zu fügen.
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