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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.08.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-08-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188708147
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18870814
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18870814
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1887
- Monat1887-08
- Tag1887-08-14
- Monat1887-08
- Jahr1887
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.08.1887
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Erscheint täglich früh 6'/, Uhr. Nedaction und Lrprdition Johannesgasse 8. Sprechstunden -rr Urdaction: Vormittags 10—12 Uhr. Nachmittag« ö—k Uhr. stiir d m>s,eiandrei M-nutcript« «acht sich di» iN»d»cn»n mchl »»rdmdlich. ««nähme her sür ht« n-chftf«»,enh« Nummer bestimmten Inserate an W«»r«tasikn bi« 8 Uhr Rachmttta««, an Lonn- nn» Festtagen früh bis'/»S Uhr. 3n drn Filialen für Sns.-^nnahme: Ott« >lem«. UniversitätSstraß« 1. Laut» Lüsche. K-tharturustr. 23 par«. ». KönlgSplatz 7, nur bis '/,fl Uhr. UchMerIasebick Anzeiger. Organ filr Politik. LocalaMckte. Lan-els- nndGefchSftsverkchr. 226. Sonntag den 14. August 1887. Auflage L»,7»i». Aboiinrmriltsprriü viertelj. 4'/» ckNK 'ncl. Bringerlohn 5 Mk„ durch die Post bezogen 6 Mk. Jede einzelne Nummer 20 Pf Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilagen (in Tageblatt-Format gesalzt) ahne Poskbeiördcrring M Mk. Mit Postbesörbcrung 70 Mk. Inserate sigespaltene Petitzeile 20 Ps. Gröbere Lchristen laut uns. Preisverzeichnis. Tabellarischer u. Ziffernsatz nach höherm Tarif. lirctamrn unter dem Redactionsstrich die 4gespalt. Zeile 50 Pf., vor dcnFamiliennachrichten die 6gespaltene Zeile 40 Pi. Inserate sind stets an die trrpc0iti»n zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praonumorantio oder durch Post. Nachnahme. 81. Jahrgang Amtlicher Theil. Da« 10. Stück de« diesjährigen Ersetz- und Lerord- nungsiblatte« für da« Königreich Sachsen ist bei Mt« ein» gegangen und wird bis r«u» SS. August aus dem Rath- hau«saale zur Einsichtnahme öffentlich «»«hängen. Daffelbe enthält: Nr. SO. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung der ersten Sektion der schmalspurigen Secunbäreisendahn von Mügeln bei Oscbatz nach der Station Nerchau-Trebsen der Muldenthaleisen- bahn betreffend; vom 20. Juni 1887. Nr. 31. Bekanntmachung, eine Anleihe deS Steinkohlenbau» Verein« Deutschland in OelSnitz betreffend; vom 21. Juni t887. Nr. 32. Bekanntmachung, die Errichtung eine« AichamtS in Aue betreffend; vom 23. Juni 1887. Nr. 33. Berorvnung, die Abtretung von Grundeigenthum ru Erbauung einer schmalspurigen Secundäreiseu. oahn von Sckönseld über Tannenberg nach Geher betreffend; vom 7. Juli 1887. Nr. <4. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum »u Erbauung der zweiten Dection der schmal spurigen Secunbüreisenbahn von Mügeln bei Oscbatz nach der Elation Nerchau-Trebsen der Muldenthal» eisenbahn betreffend; vom 11. Juli 1887. Nr. 35. Bekanntmachung, die dermalige Zusammensetzung der Landrenten-, LandeSculturrentrn« und Alter»- renten-Bankverwaltungbetreffend;vom IS.Iuli 1887. Nr. 36. Bekanntmachung, eine Anleihe der Gewerkschaft .Güte Gotte«" zu Scharfenberg betreffend; vom 25. Juli 1887. Nr. SV. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemetnde Schneeberg betreffend; vom SO. Juli 1887. Nr. SS. Verordnung, die Abänderung einiger Bestimmungen der unter dem 20. Mai 1884 zur Ausführung des ReichSgesetzeS vom 3. Juli 1883, die Abwehr und Unterdrückung der Reblauskrankheit betreffend, er lassenen Verordnung (G - u. B.-Bl. v. 1884, S. 1LS) betreffend; vom SO. Juli 1887. Leipzig, am 12. August l887. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Trvndlin. Krumbiegel. Vekanntmachung. Da« 32. Stück de« diesjährige» ReiehSgesetzdlatteS ist bei un» eingegangen und wird bi« zum 3. September d«. IS. auf dem RathhauSsaale zur Einsichtnahme öffentlich auShängen. Dasselbe enthält: Rr. 1743. Bekanntmachung, betreffend di« einheitliche Be zeichnung der Fahrwasser und Untiefen in den deutschen Küstengewässern. Vom 31. Juli 1887. Leipzig, den S. August 1887. Der Rath der Stadt Leipzig. l)r. Trönvlin. Krumbiegel. Vckarlittmachims. Die Lieferung der Oesen für den SchlachthosSneubau ist vergeben und werden die unberücksichtigt gebliebenen Herren Bewerber deshalb ihrer Offerten entbunden. Leipzig, den 4. August 1887. I» Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Trvndlin. Cichorius. Städtische Sparcasse beleiht Werthpaptere unter günstige« Bedingungen. Leipzig, den 20. Januar 1887. Die Sparcaffen-Deputatton. Auction. Im AuctionSlocale deS hiesigen Königlichen Amtsgericht« sollen Dienstag, deu 1«. dss. Mt». V.IV Uhr vormittags 1 Partie Möbel, Bilder, Mundharmonika-, 1 Trommel, 1 Singer-Näh,»aschine, 1 Fast Rumcssenz, 1 Mehlkaste«, 1 Tafel- Waage, 1 Handwagen, 2 einspännige Mstwagen, 1 Ladentasel mit eiserner Platte, 1 Kastenregal mit Aussatz und Spiegel, scheiben, 1 großes eichenarlig gestrichenes Fachregal u. dgl. m. meistbietend gegen sofortige Baarzahlnug öffentlich versteigert werden. Leipzig, den 13. August 1887. Fischer. Gerichtsvollzieher. Auction. Mittwoch, den 17. August ». I.. Nachmittag« S Uhr wird aus dem Wcrl'ichen Kohlenwerke in Borna eine noch gute Dampfmaschine mit liegendem Lylinder und Speisepumpe (6 Pserde- krast) sowie der aus 3 Parcellen anstehende Hafer gegen sofortige Bezahlung versteigert. Borna, den 12. August 1887. Der Gerichtsvollzieher de« st-«t,Iiche« A«t«,ertchtA. i B. Werner. Nichtamtlicher Theil. Unsere Marine. m. * Die deutsche Kriegsmarine ist verfassungsmäßig der Be - aufsichtigung seilen- des Reichs und der Gesetz gebung desselben unterworfen. Bei Gesetzvorschläaen über die Kriegsmarine aiebt, sofern im BundeSrath eine Meinungsverschiedenheit stattfindet, die Stimme de« Prä sidiums een Ansschlag, wenn sie sich für die Ausrechterhaliung der bestehende» Einrichtungen ausspricht. — Die kaiserlich« Marine recrutirt sich au« freiwillig eingetretenen oder auS- gehodenen Seeleuten von Beruf, aus freiwillig eingetretenem oder ouSgehobenc», Maschinen- und SchifsShandwerkSpersonal und aus Freiwilligen oder AuSgebobenen für die Manne truppen (Seebalaillon und Seearlillerie). Die Dienstpflicht in der Flotte dauert sieben Jahre. Davon kommen drei Jahre aus den ununterbrochenen aktiven Dienst, doch kann die activ« Dienstzeit sür Seeleute von Berus, für da« Ma- fchiueupersoual, Lootsen und Lootsenknechte in Berücksichtigun- ihrer technischen Vorbildung u»d »ach Maßgabe ihrer Aus bildung sür den Dienst in der Flotte bi« aus ein Jahr Ver kürzt werden. Nach abgeleistetem activ«n Dienst« werden di« Mannschaften zur Marinerrservr beurlaubt. Nach abgeleisteter Dienstpflicht in der Flott« erfolgt de, Eintritt in die See wehr erster Classe sür fünf Jahre. Uebrigens finden sür Seeleute, welche auf Handel-schiffen dienen ober deutsche Navigation«» oder Schiffsbauschulea besuchen, in Frieden-zeiten mancherlei Erleichterungen in Bezug auf die Erfüllung der Militairdiensi- pflicht statt. Dir verurtheilung zur Zuchthausstrafe hgt dir dauernde Unfähigkeit rum Dienste in der kaiserlichen Marine, die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte die zeitweise Un fähigkeit zum Eintritt in dieselbe zur Folge. WaS die deutsche Handelsmarine betrifft, so be stimmt die Versaffung, daß da« Reich da« Verfahren zur Er mittelung der LadungSsähigkeit der Seeschiffe zu bestimme» >a der raounasiayigkelk der Verlauste r die Ausstellung der Meßbriefe, sowie der Schifstcertificate zu regeln und die Bedingungen festzustellen hak, von welchen die Erlaubniß zur Führung eine« Seeschiffe» abhängig zu machen ist. I» Ausführung der BcrsaffungSbestimmungen ist durch die vom Bundesrath« unterm 5. Juli 1872 erlassene Schiffs- vermessnngSordnung da» Verfahren für die Vermessung der Seeschiffe auf Grundlage der britischen Vorschriften (System Moorsom) für alle Bundesstaaten einheitlich geregelt. Zur Ermittelung der LadungSsähigkeit der Schiffe wird deren Raumgrhalt nach metrischem Maß sestgestellt. Bon dem Brutto - Raumgehalt wird zur Ermittelung de- Netto- Gehalt« der Betrag der Logisräume der Schiffsmann schaft, sowie der Maschinen-, Dampfkessel- und Kohlen räume abgezogen. Ueber jede Vermessung wird von den hierzu bestellten Behörden ein Meßbrief anSgeserligt, in welchem neben der den Brutto« und Netto-Raumgehalt de« Schiffes au»drückenden Zahl der Cubikmeter zugleich die entsprechende Zahl britischer Registerton« (ein Cubikmeter —- 0.353 Registrrton«) angegeben wird. Die Meßbriefe werden den Schiffen nicht auSgrhändigt, vielmehr werden die er mittelten BermrflungSergebnisse in die SchiffScrrtifieat« ein getragen. Ueber die Anerkennung der von den deutschen Behörden bewirkten Vermessungen in ausländischen Häfen hat da» deutsche Reich mit verschiedenen Staaten Verabredungen getroffen. Neben diesen ihr durch die versaffung ausdrücklich zu gewiesenen Ausgaben hat die RcichSgesrtzgedüng sich »och nach anderen wichtigen Seilen hin mit der deutschen Handels»,arine beschäftigt. Hervorzuheben ist zunächst die Seemann«, ordnung. Dieses Gesetz ordnet nicht allein die privatrecht- lichen Beziehungen zwischen der Schiffsmannschaft und dem Sckiffer bezw. dem Rheder in umfassender Weise, sondern cs regelt auch die dem öffentlichen Recht angebörige» Verhältnisse, ins besondere nach der polizeilichen und strafrechtlichen Seite hin. so daß es eine selbstständige, in sich abgeschlossene Covisication aller aus die Verhältnisse deutscher Kauffahrteischiffe bezüg lichen Bestimmungen bildet. Die Seemannsordnung ordnet an, daß jeder im Bundesgebiet in Dienst tretende Schiffs, mann ein SeefahrtSbuch erhalten muß, regelt da« Mnsterungs- versahren, da« BertragSverhältniß zwischen Schiffer lind SckissSmann, die Disciplinargcwall de« Schiffers und enthält Strafbestimmungen sür Entziehung vom Dienste. Verletzung der Dienstpflicht, Meuterei u. s. w. Die Seemannsordnung hat weiter zum Schutze der SchisiSleute die Einrichtung be sonderer Behörden, der Seeinannsäniler — nicht zu verwechseln mit den gleich zu erwähnenden Seeämtcrn — angeordnet. Auf Grund de« Gesetze« vom 27. Juli 1877 sind nämlich zur Untersuchung von Seeunsällen. von welchen Kauffahrtei schiffe betroffen werden, an den deutschen Küste» besondere Behörden, Seeämter. errichtet, gegen deren Entscheidung in gewissen Fällen Beschwerde an Vas Obcrseeaml zu Berlin zulässig ist. von anderen mit der Schifffahrt zusammenhängenden, dem öffentlichen Rechte augeböreiiten Bestimmungen sind noch folgende zu erwähnen. DaS Gesetz, betr. die Be urkundung de- Personenstände- und die Eheschließung vom 6. Februar 1875, enthält im sechsten Abschnitt Vorschriften über die Beurkundung des Personenstände« der aus der See befindlichen Personen. Darnach hat der Schiffer unter Zu ziehung von zwei Schiffsossicieren oder anderen glaubhaften Personen bei Geburten und Sterdefällcn, welche sich aus Seeschiffen während der Reise ereigne», die Functionen de« Standesbeamten zu verrichten. Der Schiffer, welcher den diesbezüglichen Vorschriften zuwiderbandcll, wird mit Geld strafe bis zu 150 Mark oder mit Hast bestraft. In unserem vorigen Artikel haben wir bereit« bemerkt, daß von StaatSwegen den hilfsbedürftigen Seeleuten besondere Fürsorge gewidmet zu werden pflegt. Da« Gesetz, betr. die Verpflichtung zur Mitnahme hilfsbedürftiger See leute, mit deutschen Hafen nach einem deutsch de» Canal«, Großbritannien«, de« Sunde« oder de« Kattegat« «der nach einem außerdeutschen Hafen der Nordsee oder der Ostsee bestimmt ist, die Verpflichtung auf. deutsche Seeleute, welche sich im Au«lande in hilssbedürftigem Zu stande befinden, behus« ihrer Zurückbeförderung nach Deutsch, land mitzunehmen. Um den Mißbrauch der deutschen Flagge durch seeuntüchtig« Schiff« zu verhindern, sind die ReichSconsulat« in den britischen Hafenvlätzen angewiesen, für ein daselbst in da« Eigenthum von Reich-angehörigei, übergehende» Schiff ein provisorische« Flaggrnattest nur auf Grund eine« amtlichen Sertüchtigkeit-zeuguiffe« zu erthrilen. Da« Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch regelt im fünften Buch die auf die Kauffahrteischiffe (au«gcschlossen sind Kriegsschiffe, Schiffe, welche nur zum eigenen Gebrauch, zu wissenschaftlichen Expeditionen, im Allgemeinen: welche nicht rum Erwerb dienen) sich beziehenden pridalrechtlichen Verhältnisse, soweit dieselben wegen der eiqrnthümlichen Natur de« Seeverkehr« von den Regeln de« übrige» bürgrr- lichen Rechts abweichen. Die Seemaansordnung ersetzt den aufgehobenen vierten Abschnitt, betr. die Rechtsverhältnisse zwischen Schiffer und Mannschaft. DaS heutige Privatseerecht ist bei allen seefahrenden Nationen in seinen Grundzügen wesentlich gleich. Im Einzelnen finden sich freilich vielfache Abweichungen, deren Beseitigung von der Doctrin. von Handel-kammern, freien Bereinigungen u. s. w. angrstrebt wird. Da« englisch- amerikanische Privatseerecht, welche« in feinen Grundlagen aus Gebrauch uud GerichlSpraxi« beruht, ist durch die Gesetz, gebiuig Wetter entwickelt. Da« dem Seerrcht gewidmet« ule, vom 27. Tecember 1872 legt im Zusammenhang hier- it jedem deutschen Kauffahrteischiff, welche» von einem außer- mischen Hafen nach einem deutschen Hafen oder nach einem zweite Buch xz^?°w'ieb Portugal ^ ^ Spanien, codificatwnen andere, Lä-der.^w^ v ^§st beschäftigt man »m Vorbild gedient sich schon seit längerer Seerecht». -z^nkreich seid,» oeiwaingr Zeit mit einer Revision de« Leipzig. 14. August 1887. . —. -are-a»» Bischöfe waren in diesen Tagen * Dte preußisch«» l» Hz gegenwärtige» in Fulda versammelt und e« vei ^ ist u -sn' dir Mitte zwischen einer unzweiselkast sriebiieben- L Wohlwollen Suri7 und 'w" und ^ qogischen ultramontan«, Krieg«partei gestellt, dabenbe vreubischen Bischöfe in jüngster Zeit vielfach Entschiedenbcil, Emmülhigkeit und Klarheit in ihrer Haltung vermissen lassen in Folae dessen ist die kirchenpolilische Leitung auch mehr und mFr Ü-ren Händen entglitten und e« hat ^ Int,reffen der katholischen K.rche höchst nachtheilige Zustand eine« schon nicht mehr latenten, sondern ganz offenkundigen Kampfe« zwischen der kirchlichen Autorität und einem ul ra- montanen Ravicali«mu- herauSgebildet der Wah' aqitation, im Parlament und namentlich in der gesummten klerikalen Pres? seinen «rgernißerreg-nden Ausdruck findet Diese direct gegen die obere Leitung der kirchlichen Ange legenheiten gerichtet. Unterströmung m.t Energie n,cv-rzu- drlicken. müßte da« Streben der B'schose sein. Aber freilich befinden sich auch unter ihnen einzelne, von denen man wohl bezweifeln darf, ob ihnen ein wirklicher und dauernder FriedenSschluß ernstlich am Herzen liegt. -Ueber da« Befinden de« Kronprinz-" wird der .Weser,eitunz" au» Berlin geschrieben: „Die Nachrichten über da« Befinden deS Kronprinzen sind befriedigend. Allerdings bat man sich in der begreiflichen, allgemeinen und ttefgesühllen Freude über die Besserung im Zustande des Thronerben vor gutgemeinten Uebertreibungen zu bitten. Nachdem ein Wiener Blcttt neuerdings beunruhigende Meldungen über den Kron prinzen gebracht, haben wir Gelegenheit genommen, bei einer schon ihrer Stellung nach unlerrichlcten Persönlichkeit Er kundigungen einzuziehen. Darnach kann mit denkbar größter Sicherheit aus die baldige und vollkommene Wiederherstellung de» Patienten gerechnet werden, aber heute schon von der vollendeten Wiederherstellung zu sprechen, wäre verfrüht. Sckon daß der Ausenlhalt deS Kronprinzen in England (oder Schottland) um drei bis vier Wochen verlängert wird, spricht nicht dafür, daß die Aerzte ihre Aufgabe al« bereits erfüllt ausehen." * Zur Lage in Albanien meldet die „Politische Cor- respoiivenz" a»S Scutari d'Albania, 2. August: Die Befürchtungen, welche an die jüngsten Zusammenstöße zwischen den Montenegrinern und drn türkischen Albanesen geknüpst wurden, haben sich glücklicherweise als übertrieben erwiesen. Woil sind an der montenegrinischen Grenze in der Gegend von Plava und Gussinje andauernd 19 Bataillone montenegrinischer Truppen concentrirl, trotzdem ist aber ein Waffengang zwstchen der Türkei und Montenegro nicht zu besorgen. Zunüchst muß die Thal- sache allein, daß jene blutigen Kämpfe keine Fortsetzung erfahren haben und daß der geplante Rachezug der vergewaltigten und be- raubten albanesischen Stimme bisher unterblieben lst, beruhigend wirken. Ueberdies war man von montenegrinischer Seite bemüht, da» Unrecht wenigstens bis zu einem gewiffen Grade und so weil die- überhaupt möglich, gut zn machen. Die Montenegriner aus Baflovic, welche den Raubzug auf türkisches Gebiet unter nommen hatten, sind von ihrer Regierung angewiesen wor den, die gemachte Beute den Albanesen wieder zurückzustellen, ei» Vorgang, der bisher in der Geschichte montenegrinisch-albanesischcr Campagnen sehr selten zu veezeichnen war. Der Stamm von Ruhovo bat denn auch doS ihm geraubte Lieh wieder erhalten; der Stamm Clementi hat e« abgelehnt, diese Genugthuung anzunehmen, ehe er nicht vom Bali von Scutari dir ausdrückliche Versicherung erhält, daß man sich lürkischrrseit« mit dieser Salissaction zufrieden gebe. Die Localregierung hat bereit« a» die Llemeniiaer die Verständigung ergehen lasse», daß die« der Fall sei und daß sie das ihnen zurückgestellte Eigenthum übernehmen mögen. Tie Sculareier Re- gierungSkrrise. welch» sich ans ziemlich ernste Lonsequenzen der letzte» «renzscharmützel gefaßt macht und hinter denselben seindselige Ab- sichten der montenegrinische» Regierung selbst gewittert halten, sind von diesem glimpflichen AnSgange der Sache recht befriedigt, «nch die Aufregung, «e«Me sich der «Ibanestschen Bevölkerung im Allgemeinen nach den mehrrrwähntea Kämpfen bemächiigt Halle, ist nunmehr gewichen. Es sei bet diesem Anlässe bemerkt, daß die Scutareier gouvermentalen Kreise bedauerltcher Weise allzu leicht von dem «esühle der Kriegsfurcht befallen werden. ES ist wohl eine Thntsache, daß Montenegro der denkbar unruhigste Nachbar ist ""d",Em Anscheine nach darauf abgesehen hat. die türkischen ? Ath-M kommen zu lasse»: ober gerade angesichts s°"«es'tzten Treiben« der Montenegriner muß -kr*. "scheinen. wenn man in jedem Austausch von Flintenschüssen au der Grenze. ta jedem Rinderraub, welchem montenegrinischer Soldaten au» einiger Entfernung ruhig «^dvrzeichen eine« „türkisch-montenegrinischen Kriege- ' ^ letzten Kämpfe zwischen den ? b-u Stämmen Llemen» und Ruhovo auderseit« wurde i, den Scotareser Regierungskreilen b^.a^ ^ '°'b» P«s°nen. welche sonst dtt Monieaegrinern und Albanesen nach °°g.ft-ck, wÜ?dem ^ - "-sm-tt vou Besorgniffe., in ^°"g°'Crs°'sck>kr Herr Paul Reichard Brüssel geschrieben wird, dort eingekroffen und st? Akr.^ ^m^.'»""senden Bericht über seine * B-!<M"tlich liegt die Gesetzgebung rücksicbtlick der Kinderarbeit in den Niederlanden sehr im Aram ^87< weni'ai?,«?» in, Jahre ähnlichen Gesetze» durcb- ju»w,gen. 1-ver versuch, daffelbe zu vervollständigen, blieb beantragt nun: 1) die Revision der bestehenden Gesetzgebung; 2) die Ertdeiluna der Ermächtigung a» die Regierung, eie Aus führung gewisser Arbeiten durch ;»nge Leute, welche daS l8. Jahr ihreSAlter« noch nicht zurückgelegt, untersage,, zu dürfen; 3) tie Untersagung der Nacht- iindSoiintagSarbeil von jungen Leuten, welche da» 18. Jakr- ihre« Alters noch nicht erreichte»; x) Untersagung der Nacht- und EoiintagSarbcit von F.aucn j„ Fabriken und Werkstätten; 5) Unterbrechung, wahrend wenigstens zwei Stunden, der Tbäligkett u> äkulicheu Anstalten von Frauen und junge» Leuten, insofern letztere da« 18. Jahr ihres Alters noch nicht erreichten; 6) die Untersagung der Beschäftigung von Frauen innerhalb vier Wochen nach ihrer Niederkunft. Der Ausschuß verlangt ferner die unmttllbare Ausarbeitung einer Gewerbestatistik, gesetzliche Bestimmungen rum Schutze der Arbeiter, die Ernennung von Fabrikinspeciorcii, sowie die Stiftung von HttfS- und Krankcncassen für di« Arbeiter und ihre Verwandte». * Endlich ist wieder einmal eine erfreuliche Nachricht auS Alschi» »ach dem Mutterlande hcrübergclangl. Der Schwiegervater oeS Sultan« Tuanku Dauv, NamenS Tuanku Abdul Meoschid, ein einflußreicher 'Porleisübrer, hat sich nämlich am 16. Juni diese» JabreS zum Statthalter in Aolta-Revja begeben, um sich der niederländischen Botmäßig keit feierlich zu unterwerfen. Diese Thatsache ist um so wichtiger, alS bereit« früher an maßgebender Stelle der Bor schlag erörtert wurde, Tuanku Dauv alS Vertreter der nieder ländischen Negierung an die Spitze AtschinS zu stellen. Nicht iveniger erfreulich klingt die Miltheilung, daß daS Borbabe», eine Militalr-Erpeditiou nach Trumo» abgehcn zu lassen, als »nnölhig ausgegeben wurde und die Behörde das be treffende Gebiet höchstens von 150 Mann Soldaten besetzen lassen will. * General Salamanca scheint nach dem Ehrennamen de» spanischen Bo »langer zu streben, wenigstens zeigt in der cubanischen Angelegenheit sein Gebühren eine seltsame Aehnlichkcit mit den, des französischen Generals mit dem kurzen Gcdächtniß. In einer Depesche an Sagasta hat General Salamanca die abfällige Kritik über Len Colonial minister Balaguer, welche ihm „Rcsumen" in den Mund gelegt batte, rundweg abgeleugnet »nv, fall« dem Minister diese Erklärung n'.ckl genüge, seine Entlassung angeboren. Damit scheint die Ministerkrise denn lyalsächlich erledigt zu sein, nicht aber der politische Skandal, denn „Ncsumen" halt seine Behauptungen ganz und voll aufrecht, die Worte feie» an der Wirkhstafel im Europäischen Hof in La Granja ge sprochen worden, die Zeugen oeS Gesprächs hätten den Artikel des „Resumen" vorher eingesehen und seien bereit, sür die Richtigkeit der Behauptungen rinzustchen. Der Ber- saffer de» Artikels soll übrigen« dem General bereits seine Cartellräger geschickt haben, also auch hier ist die Folge ein Ehrenhandel, und vielleicht verläuft auch dieser nach französischem Muster. -Die englischen Torpedoboot-Manöver im Canal haben noch nicht begonnen. Die denselben zu Grunde liegend« Idee ist, daß eine feindliche Flotte, als welche das Geschwader Sir W. Hewett'S gellen soll, den Hasen von PorlSmouth genommen hat und in Spithead ankert. Da keine Panzer- flotte zur Verfügung siebt, so soll eine Torpetostotlille ver suchen, den Feind zu vertreiben. Die Kanoucnboole werden sich an den Manövern belheiligcn, um die Bewegungen der winzigen Fahrzeuge zu verdecken. - Ob dem durch Gladstone angeregten Gerede von einem Fürstenthum Wales und einer walisischen Nationalität ist den walisische» Celle» der Kami» ge schwollen; daher die Verlegung ihres großen Nalio Häl fe st es Eisteddfob vou Llanouduo in Wale« nach London. Sie wollen dort in dem größten aller Coiicertsäle, der Albcrt- Halle, de» hartköpfigen Briten ihre Eigenart und damit die Nolbwendigkcit eines walisischen Home Rule darthun. Daß daneben der Königin bei ihrem Jubiläum der Zoll der wali sischen Ergebenheit durch diese Platzverlegung dargebracht werden sott, bleibt nicht ausgeschlossen: an sich aber ist da» Fest ei» Ausfluß deS durch Gladstvuc'ü Wühlerei krankhaft gesteigerten walisische» TreuiiungSgesühlcS. Vergcsseu bat mau in Wales noch nickt, daß 'London einst die Caer- ludd, die Stadt de« walisischen Kviiigo Ludd war, und daß die Engländer nicht Eingeborene, sondern nur Eroberer sind, welche die Celten westwärts drängle». Wenn daher im vorigen November mehrere Barden in London anlanglcn und m den Tcmple-Garoens springend und schwertschwcnkend Besitz von London nahmen, gleich de» Heilösoldalen, io war daS eigentlich so viel wie Wicderbesitz. Damals verkündete der Erzdruidc von Mae» Loög, daß „wenn daS Aller Christi l887 sei.... aus einen Trompetenstoß angesichts des Landes und der Königin ei» Gorscdv und ei» Elstetesod in der Landeshauptstadt abgehaltcn werden solle." Kürzlich nun wurde mit dem Gorsedd, d. h. Borversammlnng, der Anfang gemacht, und zwar an, Hellen Tage, „angesichts der Sonne, LeS AugeS deS Lichtes" in einer Ecke des Hyoe-Park, nahe beim Pulver magazin. Die Barde» der britannische» Insel maßen vorder de» geheiligten Kreis ab. der von zwölf Steinen umgebe» war. Bon dem Steinblock in der Mttle aus vcrnchlele der Haupl- barde das Gorsedd-Gebet, zog ein alles Schwert halb aus der Scheide und stieß eS wieder hinein, nachdem die anwesenden Cclten aus cellisch erklärt, daß Friede >m Fürsienthum herrsche. Gesang mit Harsenbegleitung beschloß die Vorieier. Nach mittag- begann der eigentliche Elstedvsod in der Alberl-Halle mit PreiSgesang und Rede. Leider ließ sich der Ehrenbarve» Gladstone, entschuldige»; er leide an Husten und sei bett lägerig; er entschädigte aber durch eine» Brief, i» welchem er in seiner bekannte» Rhetorik auf den Patriotismus de« Fürstenthums anspielte. Statt seiner hielt ein keltischer Pair, Lord Mostyn, die Festrede; er betheuerle, daß das Eisteddfod so lange dauern werde, al« sich ein „Cymro" im FUrsicittl ui» fände. Dann folgte der Sängerkrieg Pis 4 Uhr NachmtttagS. Dost» »nd Telegraphenwesen. * Leipzig, 13. August. Zum 15. August tritt in Leutzsch eine Postagentur in Wirksamkeit, deren Verbindung durch die Eiseobahnjüge der Linien „Leipzig-Corbetha" »nd „Leipzig-Saal selo hergestellt wird. Am 15. August wird in Oelzschau in Verbindung mit der Orispostanstalt eine ReichS-Telegraphenanstalt mit beschränk tem Tagesdienst eröffn«.
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