138 Bericht der Beschwerde- und Petitions-Deputation der zweiten Kammer über die Petition des Gemeindevorstandes Karl Gustav Leischmg in Möckern und Genossen, betreffend die Verunreinigung der Flußläufe der Elster und Luppe durch die Schleusenanlagen der Stadt Leipzig. Eingegangen am 10. März 1896. Aer Inhalt der Petition ist den Mitgliedern der zweiten Kammer durch die vertheilten Drnckepemplare bekannt, es wird deshalb davon abgesehen, denselben wörtlich hier zu wiederholen. Die unterhalb Leipzig an der Luppe und Elster angrenzenden Gemeinden haben schon zu wiederholten Malen bei den Ständekammern über die Unzuträglichkeiten, welche sich durch die Verunreinigung der Flußläufe durch die Leipziger Schleusenwässer ergeben, Be schwerde geführt und um schleunige Abhülfe gebeten. Bon der Königlichen Staatsregierung sind die Klagen der Gemeinden für beachtlich gefunden worden. Der Stadt Leipzig wurde von derselben wiederholt aufgegeben, für Abhülfe zu sorgen. Die Stadt Leipzig hat daraufhin wiederholt Versuche zur Abhülfe der Uebelstände mit nicht unerheblichen Kosten angestellt, auch verschiedene Projekte berathen und ent werfen lassen, welche leider Len gehegten Erwartungen nicht entsprochen haben. Nur da durch ist wohl auch die große Verzögerung in der Abhülfe der bcregten Uebelstände zu er klären. Bei den betreffenden Gemeinden haben diese Mißerfolge nunmehr wieder den Anschein erweckt, als wolle Leipzig sich seinen Verpflichtungen entziehen und die Beseitig ung der trostlosen Zustände nur verzögern, dadurch ist bei den betreffenden Gemeinden eine begreifliche Erregung entstanden und hat dieselben in den Glauben versetzt, daß die sonst so fürsorgliche Königliche Staatsregierung der Verwaltung der Stadt Leipzig gegen über nicht den nothwendigen Nachdruck angewendet habe, wodurch sich wiederum die an grenzenden Gemeinden zurückgesetzt und vernachlässigt glauben; infolge dessen haben sich dieselben veranlaßt gefunden, ihre Klagen dem gegenwärtigen Landtage wiederum vorzu tragen und bitten erneut um schleunige Abhülfe, welche die Petenten nur darin erblicken, wenn der Verwaltung der Stadt Leipzig seiten der Königlichen Staatsregierung aufgegeben werde, Rieselfelder anzulegcn, worauf sich ausdrücklich ihr Gesuch richtet. Die Beschwerde- und Petitions-Deputation hatte zu ihren mehrfachen Berathungen einen Kommissar von dem Königlichen Ministerium des Innern erbeten, welcher auch an einer Sitzung theilgenommen hat. Der Herr Kommissar erklärte, die Einführung der Schleusenwässer von der Stadt Leipzig nebst Vororten bestehe schon seit langer Zeit, und ebenso alt seien auch die Klagen über die daraus erwachsenen Uebelstände. Die König liche Staatsregierung erkenne vollständig an, daß große Uebelstände vorhanden seien, sie habe aber auch niemals unterlassen, auf Abhülfe hinzuwirken. Infolge eines Preisaus schreibens habe die Verwaltung der Stadt Leipzig einen Versuch zur Klärung eines Theiles der Schlcusenwässer gemacht, welcher einen sehr guten Erfolg verspreche. Bei einer von der Königlichen Staatsregiernng veranstalteten Besichtigung der Probekläranlagen, unter