1266 Hsreelrt« sti «?vr IS. SLkrrnisT«r. Stl^. Bericht der Finanzdeputation .4. der zweiten Kammer über Kap. 24 des ordentlichen Staatshaushalts-Etats für 1900/01, zum Königlichen Hausfideikoinmm aehöriae Sammlungen für Kunst und Wissenschaft betreffend. Eingegangen am 9. April 1900. (Dekret Nr. 2, Landt.-Akten, König!. Dekrete 2. Bd. Heft VII. Mittheilungen der II. Kammer Nr. 5 u. 6 S. 33 flg.) Am Vergleich zum Voretat schließt das Kapitel mit einem Mehrzuschuß von 112 5 34 ^. Da die in der Erläuterungsspalte begründete Mindereinstellung für die Einnahmen nur 231 beträgt, so ist das Mehrerforderniß in der Hauptsache auf die Mehrausgabe zurückzuführen. Für Besoldungen (Tit. 5 bis 12) hat eine Mehreinstellung von 42 395 statt gefunden. Neu eingestellt sind: in Tit. 8 für 1 Kustoden 3 9 0 0.F, - - 10 3 Aufseher — 1450^ — 4350 - - - 11 2 wissenschaftliche Hülfsarbeiter 3300-. Die schriftliche Begründung dieser Neuanstellungen befindet sich bei den Deputations akten; ebenso die Begründung der nicht unwesentlichen Gehaltserhöhungen, welche die Deputation als gerechtfertigt anzuseheu hatte. Die Erhöhungen in Tit. 8 (Kustoden, Bibliothekare rc.) entsprechen einer früher ge gebenen Anregung; die Erhöhungen in Tit. 1 0 (Aufsichts- und Hauspersonal bei den einzelnen Sammlungen) stehen im Einklang mit den im gesammten Etat erfolgten Mehr- einstellungen für dieselben Gruppen. Bei den Mehreiustellungeu für die sächlichen Ausgaben (Tit. 14 bis 23) gab die Erhöhung um 20 000 in Tit. 15 Veranlassung zu besonderer Aussprache mit der Königlichen Staatsregierung. Während ursprünglich in Tit. 15 für die Bezahlung des Restes für die Rethel'schen Zeichnungen noch die Vertheilung auf zwei Finanzpcrioden in Aussicht genommen war, soll nun die Restzahlung bereits in der bevorstehenden Finanzperiode voll erfolgen; auch ist diese Zahlung als Mehreinstellung behandelt, um die Vermehrung der Samm lungen im übrigen nicht zu beschränken. Wenn demgegenüber seitens der Deputation darauf hingewiesen wurde, daß bereits im Boretat dieser Titel um 35 000 erhöht worden war, so erklärte die Königliche Staatsregierung, daß davon allein 34 000 ^ für die Königliche Bibliothek, also nicht für Kunstzwecke, beansprucht würden, und daß man daher die erhöhte Einstellung haben müsse, wenn man die Kunstmuseen auf der Höhe ihrer Bedeutung erhalten wolle. In der Deputatiousverhandlung wurde darauf hingewiesen, daß durch den vermehrten Zukauf für die Sammlungen die Regierung immer mehr in die Nothwendigkeit verseht