ete. II ZL»»»sr»er. U SS^. 1-167 Weiter aber vermochte die Deputation diesen einen Billenbau schon deshalb nicht abzulehncu, weil das Kurhaus mit seinen Nebeubauten Wohnungen für Kurgäste — ab gesehen von der Wohnung des Kurhauspächwrs, welcher für seine Rechnung diese Wohnung zur Beifügung stellt — nicht enthält. Würde die Königliche Staatsregierung seiner Zeit beim Bau des neuen Kurhauses solche Wohnungen in einem Anbau mit beantragt haben, so ist Wohl anzuuehmen, daß die LauLstände im Interesse der großen Aufwendungen des Staates für Bad Elster die selben genehmigt haben würden, zumal in den Kurhäusern vieler Badeorte Wohnungen vorhanden sind und gesucht werden. Anzünehmcu ist aber auch, daß irgend welche Einwendungen seiten der Bewohner von Elster damals im Hinblick auf die durch Errichtung dieser großartigen Bauten sich bekundende Fürsorge des Staates für Bad Elster nicht gemacht worden wären. Wenn auch im allgemeinen grundsätzlich es richtig ist, daß es nicht die Sache des Staates ist, für Herstellung oder Bermehrung von Wohnungen zu sorgen — soweit solche nicht für Staatsbeamte oder Bedienstete des Staates im unbedingten Interesse der Ver waltung oder auch im sozialen Interesse für Unbemittelte erforderlich sind, — so kann von einer Durchlöcherung dieses Grundsatzes bei dem einen Villenbau nicht die Rede sein. Hinzugefügt mag auch noch sein, daß durch die Vorschläge der Deputation, die Villa öffentlich zur Verpachtung auszuschreiben unter Vorbehalt einer Auswahl unter den Bietern und unter Bemessung des Pachtpreises nach den gleichen Grundsätzen, die ein Privatmann befolgen würde, insbesondere also auch unter Mitbewerthunz des Grund und Bodens, eine unberechtigte Konkurrenz ebenfalls für die Hausbesitzer in Elster aus geschlossen ist. Hinsichtlich der Petition des Kurvereins in Bad Elster sei noch bemerkt, daß ein näheres Eingehen auf den Inhalt dieser Petition nach den vorstehenden Darlegungen sich erledigt hat. Endlich aber kann die Deputation nicht unerwähnt lassen, daß die in Elster betriebene Agitation gegen die Planung der Staatsregierung im Hinblick auf das seit Jahren be- thätigte Wohlwollen derselben für Elster ihr in mancher Hinsicht nicht verständlich er scheint. Wie mit den früheren Vorlagen, so hat auch mit dieser die Regierung für Elster bad nur das Beste im Auge gehabt. Um so bedauerlicher sind daher die durch Zuschriften, Zeitungen und Versammlungen bekannt gewordenen Auslassungen und Uebertreibungen, auf deren Wiedergabe hier verzichtet werden kann. Die Königliche Staatsregierung erklärte sich mit dem Beschluß der Deputation, von der unter u eingestellten Summe von 241 000^ nur die Summe von 123 500 bewilligt zu erhalten, zur baulichen Herstellung der größeren Billa und zur Anschaffung des hierfür nöthigen Inventars mit Ausschluß von Wäsche und Geschirr unter den an diese Bewilligung geknüpften und bereits erwähnten Bedingungen der Deputation in kommissarischer Berathung einverstanden. Hinsichtlich der Einstellung unter b, 7000 ^ für Schleusenanlagen zu beiden Billen betreffend, erklärte auf Anfrage der Deputation die Königliche Staatsregierung, daß diese Summe nunmehr um 2000 ermäßigt werden könne. Was dann noch die Einstellung unter e, 9486 Kaufpreis für forstfiskalisches, in den Besitz der Badeverwaltung zu übernehmendes Areal betrifft, so konnte die Depu tation mit dieser Erwerbung nach der in der Erläuterungsspalte hierzu gegebenen Be gründung, aus die hiermit verwiesen wird, sowie auch nach den in der kommissarischen Berathung noch weiter gegebenen Erklärungen nur einverstanden sein.