1630 ks. ILnrttiner. N S83. Hl. Innerer Ausbau. Wasserleitung. Wasserentnahmestellen mit den nöthigen Zu- und Abflußleitungen sind anzubringen: im Erdgeschoß: im Borraum zum Pferdestall; im ersten Obergeschoß: in der Küche. v. Webenanbagen. I. Gärten. Wenn möglich sind onzulegen: ein größerer Garten für den Amtshauptmann und ein kleiner für den Hausmann. Zu berücksichtigen ist: möglichst günstige Lage zur Himmelsrichtung und Einfriedigung der einzelnen Gärten durch einfachen oder besseren Zaun beziehungsweise durch Mauer. n H. Höfe Ter Hof muß allseitig umschlossen sein. Für bequeme Zu- und Ausfahrt ist zu sorgen, ebenso für leichte Reinhaltung und schnellen Abfluß des Regenwassers durch Herstellen rn angemessener Planie und Anlage einer hinreichenden Anzahl von Schleusen. Bor der Wagenremise ist ein Theil des Hofes behufs Anlage eines Wagenwasch-! Platzes abzupflastern und Hierselbst eine Wasserentnahmeftelle (auch Sprengventil) (I auzulegen. III. Einfriedigungen. Für Hof und Gärten je nach Lage und Erfordern und soweit die baupolizeilichen in Bestimmungen nichts Anderes vorschreibeu: an der Straße: bessere eiserne Einfriedigung, im übrigen: einfache Einfriedigung als Eisen- oder Holzzaun zwischen Stein-fl-n oder Eisensänlen, oder 2,00 m hohe Mauer mit Dachziegel oder natürlicher Steinplattenabdeckung.