1193 Lieriekte ete. 6er II. ZLaininer. ^ SIS. Die betreffenden Expeditionsbeamten sind neuerdings stets der Gendarmerie ent nommen worden und hat sich diese Einrichtung auch gut bewährt. Die veränderte Dienstbezeichnunz derselben hat nach der von der Königlichen Staatsregierung ertheilten Auskunft ihren Grund nur darin, daß die betreffenden Beamten als Büreaubeamte der für solche bestehenden Prüfungsordnung unterstellt worden waren, wozu nach der Art ihrer Beschäftigung kein Bedürfniß besteht. Die Vermehrung der Stellen der Büreaugendarme um eine wird durch die bei der Gendarmerie-Oberinspeknon eingetretene Geschäftsvermehrung erheischt. Die bei Tit. 3 b erfolgte Gehaltserhöhung bei dem Exekutivpersonal ist die Folge einer durch die Kammer beim letzten Landtage der Regierung gegebenen Anregung. Die Neueinstellung von 35 Landgendarmen beruht auf Anträgen der Amtshaupt mannschaften in den verschiedensten Bezirken des Landes, welche Verstärkung der Gen darmerie als dringend wünschenSwerth bezeichnten, und welchen man übrigens nur in beschränktem Maße entsprochen hat. Diese Vermehrung entspricht auch einer Anregung der Kammer beim letzten Landtage. Infolge derselben sind die in Tit. 2 l des vorigen Etats zur Bestreitung des Aufwandes für außerordentliche Vermehrung der Gendarmerie transitorisch eingestellten 30 000.6 im vorliegenden Etat nicht wieder zur Einstellung gelangt. Auch in diesem Kapitel ist durch die Zusammenlegung verschiedener Titel eine Ver einfachung der Aufstellung anzestrebt. So sind z. B. unter Tit. l 3 die Titel 1 4 des vorigen Etats (allgemeine Geschäftsbedürfnisse), Tit. 17 (Miethzinsen, Unterhaltungs aufwand für die Dienstwohnungen der Grenzpolizeibeamten), Tit. 20 (verschiedene andere sächliche Ausgaben) und Tit. 22 (Miethzins für die Geschäftsräume der Gendarme, Oberinspektion, des Wirthschaftsdepots und der Redaktion des Gendarmerieblattes) zu sammengezogen worden. Die Deputation hat auch in diesem Kapitel gegen die vorerwähnte Vereinfachung Bedenken nicht zu erheben, ebenso hält sie die zu Tit. 3 bis 13 im Etat gegebenen ander weiten Erläuterungen zu denselben für genügend. Am 15. Februar gingen der Deputation noch folgende Anträge der Königlichen Staatsregierung zu: Auf dem Grenzbahnhofe „Hermsdorf i. B." der neuen Eisenbahnlinie „Markersdorf-Friedland" ist zufolge eines Abkommens mit der K. K. Oester- reichisch-Ungarischen Regierung ein „Grenzpolizei-Inspektor" zu stationiren. Demselben ist als Dienstgeuuß 2 500 .6 als Durchschnittsgehalt, 144 - als Dienstaufwandsentschädigung, 90 - als Entschädigung für Beleuchtung und Heizung der Büreau- räume sowie freie Wohnung zu gewähren. Da die bezeichnte Eisenbahnlinie noch im Laufe der Finanzperiode 1900,0! in Betrieb genommen werden wird, ist auch in dieser Periode der betreffende Be amte anzustellen. Es macht sich demzufolge eine Abänderung des Kapitels 47 des Staatshaus halts-Etats für 1900/01 in folgender Weise erforderlich: „Ausgaben" Tit. 3. a) Hinter „27 Bezirksobergendarme" sind 5 (statt 4) Obergendarme ein zustellen, auch ist das Wort „und" zwischen „Ebersbach" und „Johann- Lvriodt« <1sr II. Lämmer. II. 299