Heriokte eto rler II. IL»i»inibr. AIS. 17,5 Diese Mittel betragen: 300 in Klasse II, 80 - - - !II und 16 - - - !V für jeden Betrieb. Die nmthmaßliche Ergiebigkeit einer solchen Steuer für das Königreich Sachsen läßt sich aus den gleichen Gründen, wie sie bezüglich der Anhaltischen Gewerbesteuer angeführt worden sind, nur sehr oberflächlich schätzen, da das gewerbliche Einkommen in Sachsen ein weiteres Geltungsgebiet hat, als der gewerbesteuerliche Ertrag in Preußen, und nach ab weichenden Grundsätzen berechnet wird. An der Hand von Probe-Ermittelungen in denjenigen Orten, welche bereits bei der Anhaltischen Gewerbesteuer in das Auge gefaßt worden sind, kann angenommen werden, daß sich das im Jahre 1898 für Sachsen festgestellte gewerbliche Einkommen annähernd mit 11 Prozent aus Betriebe unter I, - I!I, - IV und steuerfreie Betriebe vertheilen würde, und daß im ganzen etwa rund 2 100 Betriebe aus Klasse II, III und 21 000 60 000 - IV gerechnet werden könnten. Hiernach und da das Gewerbeeinkommen des ganzen Landes ca. 625 000 000^5 betragen hat, würde sich ergeben eine Steuer von 687 500 ^// — 1 Prozent eines Ertrags von 68 750 000 ^ in Klasse I, 630 000 - — 300^// pro Betrieb in Klasse II, 1 680 000 - ^ 80 - - - - - III und 960 000 - ^ 16 - - - - - IV, 3 957H'H 3. Erträgniß progressiver Kapitalrentensteuer nach Anhaltischem Muster. (Gesetz vom 2 2. Mai 1897.) Befreit sind Einkommen unter 5000 Von da ab wird eine Steuer von ca. */z Prozent erhoben, welche nach und nach auf 1 V2 Prozent steigt. Bei 9000^ Einkommen wird 1 Prozent, bei 13000^ Einkommen aber der. höchste Grad der Steigerung mit 1 V2 Prozent erreicht. Schuldzinsen kommen nur ganz ausnahmsweise in Abzug. Um den muthmaßlichen Ertrag einer derartigen Kapitalrentensteuer für Sachsen zu finden, hat man davon auszugehen, daß das Einkommen an Kapitalzinsen rc. nach der Einkommensteuer - Statistik vom Jahre 1898