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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.10.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-10-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188710086
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18871008
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18871008
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1887
- Monat1887-10
- Tag1887-10-08
- Monat1887-10
- Jahr1887
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.10.1887
- Autor
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ßKfch^Kt täglich früh S>/, Uhr. Lrtsrti»» »»> Lrpetiti»» Jvhamres-asft 8. Sprrchk»>bnt ber Lebacti«»: vormittag- 10— IS Uhr. Nachmittag« b—6 Uhr. -- - «MI«»«« »er fßr »t« »tchpsvl,«»»« Ru««er besttmmteu A»««r«t« «» v»che»t«,e« »i« 5 Uhr «achmtttaa», «n «««»»tt»»K,ftt«,«lsr»tz »t»'/,»llhr. In den FUlilen fir 2»s.-A»«»tz»e: Ott« Ute»», UmvrrfitLtsstrahe t. Lot« Lisch«, Kathartnenstr. 23 pari. a. Körrigsplatz 7, ,»r bi«'/,» Uhr. UchMrIagMM Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschüftsverkehr. LV/7»». Adonnrmrnt»prno viertelj. 4V, Md «ml. Bnugerloha 5 Ml., darch die Post bezöge» 6 Mt. Jede einzelne Stummer 30 Ps Belegerem-lar 10 Ps. Gebühre» kür Extrabeilage» lt» Ta qeblan-Format geialzt« «tzn« Poftb»,'«rderung 00 Ml. »Ü Poftdesürderung 70 Ml. Inlerate Sgespaltmr Petitzeile SO Pf. Grüherr Schnfte» laut u»s. Prrcsvrrzeichuiß. Tabellarischer ». Zisserusatz »ach höhen» Tarif. Leclame« »ater dem Nedacti»»«strich die 4-efpalt. Zeile bOPs., vor d»»Fa mtltennachrtchte» die Sgrspaltrae Zeile 40 Ps. Inserat, stad stet« a» die S,»e»rti«n z» se»de». — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pncsoumoranäo oder durch Post» Nachnahme. ^-281. Tonnabenb den 8. Oktober 1887. 81. Jahrgang !M-S Zur gelNigen Veachtmg. Unsere Expedition ist morgen Sonntag» den S. Oktober, Bormittags nur bis Uhr geöffnet. Lxpeältton ävs I^elprlxsr T'LKtzdlLttes. Amtlicher Thetl. VekllNMtMlhUll-. Ja jüngster Zeit sind vielfach wider hiesige Tewerbtreibende um deswillen Anzeige» ergangen, weil sie mit dem Verlaus von Petroleum sich befassen oder solche« aus Lager halten, ohne die in tz. 10 der auch von an« durch Bekanntmachung vom 14. December 1882 veröffentlichten Verordnung de« königlichen Ministerium de« Inner» vom 8. November 1882 vorgeschnebrne Anzeige erstattet zu habe». E« wird daher diese Verordnung ebenso wie die Kaiser liche Verordnung über da« gewerbsmäßige verkaufen und Feilhalten von Petroleum vom 24. Februar 1882 wiederholt bekannt gemacht, zugleich aber darauf hinqewiesen, daß durch tz. l der Ausführungsverordnung de« Königlichen Ministerium de« Innern vom 4. November 1882 bestimmt ist: Die Inschriften: .Feuergefährlich- und „Nur mit be sonderen Vorsichtsmaßregeln zu Brennzwecken verwendbar" müsst» a« den Gesäßen, au« welchen da» Petroleum verkauft wirb, so angebracht sein, daß sie beim verkaufe dem Käufer deutlich sichtbar sind. Wird Petroleum, drflen Gesäße in Gemäßheit der Ver ordnung vom 24. Februar 1882 mit de» vorbezeichneten In- schrislen zu versehen sind, in Mengen von weniger al« SO Kilogramm Gewicht verkauft, so ist der Verkäufer weiter verpflichtet, an jedem Gesäß«, in welchem solche- Petroleum an di« Käufer verabreicht wird, und zwar auch dann, wenn da« Gesäß Ligrnth»« »«« Käufer« ist, eine» rothea Zettel, aus »elchem die vorarschrftben« Inschrist in schwarzv Farbe deutlich ausgedruckt ist, sicher zu befestigen. Wer de» vorstehenden Vorschriften zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bi« zu ISO „sk oder mit Hast bestraft. Weiter wird nochmal« darauf hingewiesen, daß von der Königlichen Krri«hauplmannschast Leipzig lt. General-Berord nung vom 2l. December l882 die Herren Apotheker Han» Benno Eduard Aohlmann in Reudnitz und Apotheker Robert Hermann Blaser, hier, Bayerische Straße 2. Apotheke zum rothen Kreuz, u Sachverständigen für alle Untersuchungen auf die Ent lammbarkcit von Petroleum für den hiesigen Regierung«- Bezirk ernannt worben sind. ii Endlich werden die Petroleumhändler aufmerksam gemacht, daß sie. wenn da» bei ihnen Vorgefundene Petroleum bei amt licher Untersuchung al« leicht entzündlich im Sinne der Kaiser lichen Verordnung vom 24. Februar 1882 befunden worden ist. sich nicht mit dem Nachweis, daß sie solche« von dem Groß- oder Zwischcobändler al« dem Rcichsatlest entsprechend gekauft haben, vor Bestrafung schützen können, und daß sie deshalb, wenn sie sich vor dem Vorwurf einer wenn auch nur fahrlässigen, aber gleichwohl strafbaren Uekertretunq der Reichs- Verordnung vom 24. Februar l882 und der AuSsührung«. Verordnung zu derselben vom 4. November 1882 sichern wollen, nöthig haben, die bei ihnen eingehenden Petroleum, seodunge» durch einen amtlich bestellten Sachverständigen von Zeit zu Zeit prüfen zu lassen. Leipzig, den 24. September 1887. Der R«th »er Stadt Leipzig. X. 4S7S. vr. Siorgi. W lolfr. Nr. 1484. vernrtznunp über da« gewerbsmäßig« «erkausen und geilholte» vo, Petroleum, vam 24. Februar 1882 Air Wilhelm, »au Gotte« Gnade, Deutscher Kaiser, König van Preußen u veeorbue« im Namen de« Reich«, auf Gruub de« A. 5 de« Gesetze« vam 14. Mai 1379. betreff,,» de» Berkehr mil Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauch«gegenständen, nach ersolgter Zustimmung de« Bunde«rathe«, was folgt: ß. 1. Da» gewerbsmäßige Berknns«, und Feilholten von Petroleum, welche«, unter einem Barometerftnnd« von 780 Milli- meiern, schon bei einer Erwärmung aus weniqer al« 21 Grob« de« hnudertttzeiligen Lbermometer« entflammbar» Dämpf» entweichen läßt, ist nur ia solche» Gesäße» gestattet, welch« an in die Augen sollender Stelle aus rorbem Grunde in deutlichen Buchstaben di« nicht der wischbare Jnichrist „Feuergefährlich" trogen. Nied derartige« Pertrolcum gewerblmäßig zur Abgabe in Mengen von weniger al« 50 Kllogr. setlgehalten »der in solchen geringeren Menge» verkauft, so muß die Juschrist in gleicher Weis« »och die Wort«: „Nur mit besonderen Vorsichtsmaßregeln zu Brennzwecken verwendbar" enthalte». 8- 2. Di« Untersuchung de« Petroleum« aus seiue Entflamm barkeit im Sinne de« g. 1 hat mittelst de« Abel'ichen Petroleum prober« unter Brachlung der von dem Reick-kauzler wegeu Hand. Hebung de« Prober« zu erlaffend«« näheren Vorschriften zu erfolgen. Wird die llntersnchung onter einem anderen Barometerstand« a>« ?«0 Millimeter vorgenommen, so ist d«rjei»g« Wärmegrad maßgebend, welcher nach einer vom Reichskanzler zu veröffeuilichendeu Umrechuungstabelle unter dem jeweilig«, Barometerstände dem im 8- 1 bezeichnet»« Wärmegrad« entsprich». ß. 8. Die!« Verordnung finde» aus da« verlausen und Feil- halten vaa Petroleum tu de, Apmheftn zu Heilzwecken nicht Anwendung. 8- 4. AI« Petroleum Im Sinn» dieser Verordnung gellen da« Rovvetroleum und dessen Desttllationsproducte. 8- 5 Diese Verordnung tritt mit dem l. Januar 1882 in Kraft Uekuadtich nnter Unserer Höchsteigentzändigen Unterschrift und beigedrucktr« Kaiserlichen Iaflegel. Gegeben Berlin, den 24 Februar 1888. (1-. 8.) »llhel«. ». vaett'cher. Nr. 78. verartzuung, die Lagern,- „d «usbewabrung v„ Miaeroltzlr» betreffend: vom ll. November 1882. ß. 1. Uutrr Mineralölen im Sinn« gegtnwärtiger Verordnung find zu »erstehe»: rode« u»d rafstnirze« Petroleum; Destillate de« Petraleu««; au« Tors, Braunkohlen, Steinkohle», Schieserkohlrn »de» »atlealb—i dewitet« Lei«, sawie Misch,,,e» der »orgeuannt«, VR« uutrr sich »der mit audrrea Stoffe». ! 8- 3. Mineralöle, bereu Eatflammaogspunct unter einem Varo- meterftaud« »ou 780 Mm. brl 21- de« huudertthrtliae, Thermo meter« oder darüber lieg», find brl der Lagerung «nd Ausbewahrung de» vegetabilischen BreunSlea gleich zu achten. Ans sie finde» daher die vorschristea iu 88 S bi« 9 der gegenwärtiger, Verordnung kein« Auwruduug; doch könne» die OrtSpolizeibehörden deshalb besonder» Vorschriften erlassen, dasera sie die« nach Maßgabe der Örtlichen Verhältnisse für erforderlich erachten. 8- S. Die Aufbewahrung »ou Mineralölen, bereu Entflamm»»-«, puact unter einem Barometerstände von 760 Mm. bei einer nftd» rigere» Temperatur al« 21- de« hunderttheiligro Thermometer« liegt, t» Mengen von nicht über 200 Kilogr. Bruttogewicht ist uutrr der Borau«setzuag, daß die Mineralöl« i» Glas- »säßen von uich» über IS Kllogr. Wasserlnhalt oder t» voll- tändig dichten Metallgefäßea auibewohrt werden, ohur Eta- holaug der Geuehmlgung tu solchen Kellern oder Parterrerüumeu gestattet, welch« kühl, nicht heizbar, vom lage-licht erhellt oder von außen durch starke Glasscheiben hindurch künstlich erleuchtet, mlt Abzug »ach der freie» Luft versehen, durch außen angebrachte, iaueu mit Blech beschlagene Thürea und Lüden verschlikßdar und tw Falle, daß sich bewohnbare Räume darüber befinden, überwölbt find, lieber» die« müssen Lage und Einrichtang dieser Aufbewahrung«-Riume so brschafse» sei», baß bet einem etwa entstehenden Brand« et« der Umgehung »achtheillge« Ausfließea der Flüssigkeiten nicht statt- iadea kann. In solchen Ausbewahru,-«räumen dürfen außerdem ve-rtabUtsche Oele oder im Siaue dieser Verordnung ihn«» gleich zu achtend« Mineraläle i» solchen Meu-e» ausbewahrt werde», daß da« Ge» ammt.vrotto^llewicht der tunerhalb deffelbea Raume« aufbrtvahrte» Oele 500 Kilogr. nicht übersteigt. Andere breuubare Stoffe darf der A»sbewahru»g«ra»« »icht enthalten. 8- 4. Niederlage», welch« für Mineraläle iu Meuge» vo» mehr al« SOO Kilogr. Bruttogewicht entweder allein oder zugleich mit andereo seuergesihrlichen Gegenständen bestimmt sind, müssen außer, halb geschloffener Orischasten liegeu. Sie müssen gut »rutilirt, vo» außen erleuchtet und so eingerichtet sei», daß von ihn«, au» »ia der Umgebung uachtheilige« «»«fließen der Flüssigkeit»» oder eine Uedertraguag de« Feuer« bei einem etwa entstehende» Vraud« »icht statlsindeu kau». Niederlage» dieser Art bedürft» der Genehmigung der Orts« Polizeibehörde, welche auf Grund sachverständigen Gutachten« srst- zustellen hat, ob den vorstehenden Bedingungen genügt wird und welch» Borsichttmaßreaeln nach Maßgabe der örtliche» Verhältnisse etwa saust »och vorzuschreide» stad. 8- St Die Lagerung und Aufbewahrung von selbstentzünblichen. sowie vo» explosiven Stoffen in Niederlagen der in 8. 4 gedachten Vrilimimchini-. Di« Mitglieder de- Rache« und de« Stadtverordneten, collegium« werden behus» Vornahme der Wahl der Ver trauensmänner sür den Ausschuß zur Feststellung der Schöfferr- und Gefchwornrnlisien zu einer Mt«t»och, d»a IA. lauf. Monat« «b-ttd «V, Uhr im SitzungSsaale drr Stadtverordneten abzuhaltrnden gemein» 'chastlichen Sitzung hierdurch eingeladen. Leipzig, den 5. Oktober 1887. Der Ratb der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Hentschel. Vekimitmachn«-. Die Herstellung von Reitwegen aus der verlängerten Marschnrr-Straße. dem Iohannapark, Wiesenwege auf der Bi«warckftraßr und läng» de« vorderen Thrile« de« Nonnen- holz-Fahrwege« soll an einen Unternehmer in «ccord ver dungen wird««. Die Bedingungen für dies« Arbeiten liegen m unserer Tief- ftau-verwallung. Rathhau«, ll. Etage, Zimmer Nr. 14, au« und können daselbst eingesehen, resp. gegen Entrichtung drr Gebühren entnommen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: „N-ttweg-a« Iodaaaapork«" versehen ebendaselbst und zwar bi« zum 18. lavsaadea Monat«, Nochmiitag« » Uhr. einzureichen. Der Rath behält sich da« Recht vor, sämmtlich« Angebot« abzuirhnen. - Leipzig, d«n ö. Oktober 1887. D-r Rat- der Stadt Leipzig. - - - E Verordnung bezeichnet»» zu verstehe«. 8- 6. Innerhalb geschloffener Ortschaft«» kauu dt« Ort-Polizei- behörd« zu Niederlagen, in welchen Mineralöle in Mengen von mehr al« SM Kilogr. Bruttogewicht ousbewahrt werden sollen, nur au«. nahmSweise bei besonder- günstigen Localverhältniffea auf Grund sachverständigen Gutachten« die Genehmigung ertheilen. Ander« Gegenstände, mit Ausschluß von vegetabilischen Oelen und diesen gleich zu achtenden Mineralölen, dürfen ia solchen Niederlagen »ich» ousbewahrt werden. Bet der Genehmigung sind außer den etwa sonst sür nölhig erachteten Vorsichtsmaßregeln und Beschränkungen die tu 8. S, Abs. 1 für kleinere Mengen enthallenen Bedingungen ausdrücklich vorzn. schreiben und die zulässige größt« Menge der zu lagernden Mineralöle der iu 8- 3 gedachten Art, sowie der zulässige größt« Gelammtinhalt an vegetabilischen Oelen und Mineralölen der in 88 9 und S ge- dachten Art sestzustellen. 8 7. Die Vorschriften in 88- 4 bi« 6 leiden analoge An- Wendung auf die Lagerung und Aufbewahrung vo» Mineralölen iu Hosräunren und ähnlichen eingeschtoffeaen unbedeckten Plätzen, sowie aus die Borratlfträume von Fabriken. 8- 8. Die ia 88- 3, 4, 6 und 7 genaunten Aufbewahrung«, räum« und Niederlagen dürft» mit offenem Licht» oder brennender Laterne nicht betreten, noch bars in ihnen Tabak geraucht werben. Auch ist tu ihnen eine hinreichende Meng« trockenen, seinkärnigen Tande« zum Ueberschültea und Abreide» der beim Umjüllen oder sonst etwa seucht werdenden Stellen vorräthig zu halte». Bon Oel getränkter Sand ist sofort zu entfernen. 8. 9. In Berkaufträumen müssen die Borräthe von Mineral älen in wohlverschlosftnen Gesäßen und an solchen Stellen aus» bewahrt werden, welch« von künstlichen Lichtquellen hinreichend ent sernt und der Erwärmung durch Gönn« und Oft» »icht in erheb» lichem Grade ausgesetzt sind. Lin Berkaulsraum bars nicht über SO Kilogr. Mineralöle drr ia 8- 3 gedachten Art enthalten. 8. 10. Wer sich mit dem verkauft dou Mineralölen irgend welcher Art befassen oder dergleichen Oele auf Lager haften will, hat davon der Ort-Polizeibehörde Anzeige zu machen. Letztere ist verpflichtet, durch von Zeit zu Zeit zu veranstaltende Untersuchungen sich davon zu überzeugen, daß den Vorschriften dieser Verordnung allenthalben nachgegangen wird. tz. N. Die Bestimmung de« Entflammungspuncte« drr Mineral- öl« bat »ach Maßgale der in der Kaiserlichen Verordnung vom 24. Februar 1882 (R.-G.-vl. S. 40) und der Vu«sührung«ver- ordnung zu derselben vo», 4. November 1882 (G.- u. B.-Bl. S. 254) sür Petroleum erlaffenen Vorschriften und durch die daselbst bezeichncten Peisonen zu erfolgen. 8- 18- Zuwiderhandlungen gegen die Lorlchristen dtescr Ber ordnung lind nach Maßgabe der Größe der Gefährdung und nach Beschassenheit de« Fall« mit Geldstrafe bl« zu ISO oder mit Hast zu ahnden 8. 13. vorstehende Verordnung tritt den 1. Januar 1882 in Kraft, wogegen mit demselben Tage die Verordnung vom 6. Juli 1867, die Lagerung und Aufbewahrung von Mineralölen betreffend (G.- u. B.-Bl. S. 181), außer Kraft gesetzt wird. Dre-den, den K. November 1882. Miulkterjuu, Sr« Innern. v. Nostitz.Wallwitz. Gebhardt vtäanlllmichuir. Die Pflasterung der Fußwege zu beiten Seiten dt« Haupt Wege« i« neuen Iohanni-.Friedhose mit Mosaftsteinen svwie di« Herstellung von Fußwegübergüngen au« Schlackensteinen ebendaselbst soll «n einen Unternehmer in Accord verdungen werben. Di» Bedingnn>«n sür diese Arbeiten liegen in unserer Tieshau-Verwaltung. Rathhau«, II. Etage, Zimmer Nr. 14 au« und können daselbst emgesehe», resp. gegen Entrichtung der Gebühren entnommen werden Berüglich» Offerten sind versiegelt und init de, Ansschrisl ,.Vflast«r«rßette» t« 2oh«r«iitS-Arisdhof»" versehe» ebendaselbst und zwar b>« zum l l lsd«. Ml, Nack mittag« S Uhr »in,urrich«n. Der Ralh behält sich ha« Recht vor, sämmtlich« Angebote abzulehnen. Leipzig, den 4. Oelobr, 1887 l». S5SS. De» M—tz» her Stadt «,ip,1, Dtratzeabau-Drputation. Id. 8824. vr. Georgi. kichoriu«. Vekimtnachimt. Die Herstellung von circa 3250 lsd. m 6 m breiten Fahr wege im Streitholze und im Eonnrwitzer Holz« soll an einen Unternehmer in Accord verdungen werden. Die Bedingungen und Zeichnung sür diese Arbeiten liegen in unserer Tiefbau-Verwaltung, Rathhau«, II. Etage, Zimmer Nr. 14, auS und können daselbst «ingrsehen, resp. gegen Ent richtung der Gebühren entnommen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift „Fatzrdpag 1» Lo»»e»ttz-r Holze" versehen ebendaselbst und zwar bi« zum 15. lausenden Monat«, Nachmittag« 5 Uhr, «inzureichen. Der Rath behält sich da» Recht vor, sämmtliche Angebote abzulebnen. Leipzig, den 8. Oktober 1887. Der Nath der Stadt Leipzig. Id. 3824. Or. Georgi. ElchoriuS. Mannlmachung. Ja der Zeit vom 20. vorigen bi« zum 4. diese« Monat« ist au« einem Zimmer de« Hotel de Pruste eia werthvoller Aussatz eine» goldenen Armbandes, der auch al- Brache benutzt werden kann, abhanden gekommen. Derselbe ist vierkantig und ist in der Mitte mit einem größeren und an deu Seiten mit fünf kleineren 4 joar gesaßien Brillante», sowie mlt ungesähr 12 echien Perlen besetzt. Wtc bringen Borsiehende« mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntlich, daß der Geschädigte sür die Wiedererlangung de« Aiissatze- eine vrlshnung von 50 Mark au»gesetzt hat. und ersuchen alle Diejenigen, welch« Mfttheilungen über den Berblieb de- Werth« gegenstände« zu machen im Staude sind, sich unverzüglich ia unserer Eriminalabtheilung zu melde», Leipzig, am 6. Ociober 1887. Las PoUzrt-Antt »er Stadt Leipzig. Bretschaeider. vr. D. Gefunden wurde vor Monatsfrist in einer Droschke ein Portemonnaie mit über 200 Mart und anderem Inhalt, zu welchen« der Ligenthllmer bisher nicht zu ermitteln gewesen ist. Derselbe wird deshalb hierdurch aufgrfordert, sich rechtzeitig zu melden, ondernsnll« darüber weiter verfügt werden wird. Leipzig, am 6. Ociober 1887. Ta« Poltzeiamt tzer Gtatzt Leipzig. Bretschneider. Michael. Gefunden oder als berrenlo« angeinelbei resp. abgegeben wveden innerhalb der letztvergangenen S Monat« solgend«, zum Thetl auch von früheren Diebsiähleu herrührend« Gegenständ«: 2 silbern« Uhre», eine Anzahl Broschen und Armbänder, div. goldene Ringe, dnrunler 2 Trauringe, einige Medaillon« und die Hälft« eine« solche». 2 Ohrringe, «in Kreuz, «in« Lravaltennadel, ein silberne« Anhängsel. 2 llhr- unb 2 Hal«kette«, mehrere Klemmer und Brillen, ein Elu, mit Op«ra»o»«inftrumenten, 2 Sommer«, bücher, «in Visite,ikartenläschchen, 3 Elgarreiietui«, «in lederne« Handläschche», eine silbern« Kinberklapper, 2 Paar Glartdandichuhe, 2 Paar Herrenmanichellen. «in seidene» Haieluch, ein Achselkragen ein schwarzer Tailleiiumhanq, 0 Stuck Federbüsch«. »in Damenschuh, 2 einzelne Damenftieseletten, 1 Paar Danienhausschuhe, mehrere Meter Spitz», eine Kailunjacke, ein große« Taillenluch, «in graues Borhemdcheu, ein Sliick Katiu», 2 Plüsäijackeu, mehrere Schürzen, ei» buntes Gunimtsitzkssen, rin Leder-Rückenpolster, eine Papp schachtet mit einem Damen-Strohhut, einigen Paar Damenhand schuhen und einem goldenen Schmuck, ein« Frauenjack« »nd ein Schirm, ein gelbbrauner Sonimtrüberzieher. ein gra»rr Filzhut «in« Leiiiwandhose, Filzhut und Spazirrstock; »i» Packet Maler Arveitssache»; eine Gartentüchdecke, ein« Kindcrwagend cke, eine Pierdedecke, «in Sack mit Klammern, «ia Draht-Sieb, rin Feldstuhl, ein blauer steinern-r Krug, 32 Uiiisormknöpft. 73 Fensterhakrn 28 Mkisiiigschraubslücke zu Lampen, eine Botauisiriromniel: 5 Bor^ legeschlöffer, »in Siock und eine Schmiege; «ine ca, 5 Meter lange eiserne Krlte, eine Schaufel, Hacke und Lpale»; div. Friseurgegen- stäub«, eine Anzahl Sonne», und Regenschirme, mehrere Spazier- siöck«, mehrere Leihhau«, und ander« Pfandscheine, »in Loos der Meininger Geldlotterie, mrhrere Loupvn« non Aktie» der Vuschtirhrader Eisenbahn und endlich vcr chirdene Portemonnati« be» Brutei mlt Beträgen bi« zu 4P,4l Lp 4, sowie mehrere Geldbeträge bi« zur Höhe von 10 2 D e unbekannten Eigentbümer diefte Gegenständ« werden hier^ durch ausgelordert, sich zur Empfangnahme derselben in unserem Soniniiffaiiak rechtzeitig zu melden, andernlall« darüber nach 8.230 te« Bürgerlichen Ges tzbuch« anderweit veisügt werden wiid. Gleichzeitig fordern wir auch Diejenigen, welche im lll Quartale I88S Fuiikgegenfttnd« «ei uns abgegeben haben, deren E genthumer »ich» zu ermitteln gewesen sind, aus, dies» Gegenftinb» zurück- zuloidein. andernsau« auch hiei-bee den Rechien gemäß versügt weiden wirtz. Leipzig, am 4. Oktober 1887. Das Valitkis«t per -«atzt Leipzig vre« schnetber. Michael.' Vrkanntmachllng. Für den Scblachlhosbau werden die Tlafer-Arbeit«» Är dt« Börse mit Pferdestall und Remise» -ebekude, dad Kühlhaus und einige kleinere Baulich keilen hierdurch öffentlich ausgeschrieben. Die Unterlagen sind gegen l.20 im Schlachthosbau- iüreau an drr Kaiserin Augusta-Slraße zu entnehmen. Die Angebote sind nach den bei den Unterlagen befind- lichen Vorschriften zu behandeln und bi« »um 21. Oktober dteseS JahreS, Vormittag» II uhr, bei der Nun- tialur de« hiesigen Rathhause« avzugeben. Wir behallen un» die Auswahl unter den Bewerbern, die Theilung der Arbeiten, sowie die Ablehnung sammllicher An gebote vor. Leipzig, den 5. October 1887. Der Rath der Stadt Leipzig. Iv. S55l. I)r. Georgi. ElchoriuS. verkaufslocal. Im U»t»ersttit«grun»st«cke. tlnurlelnuurn, Grimmnische Straße Nr. 32, wird zum I. April 1888 da- z. Z. von der Zirma Louis Seyffrrth ermiethrte verkeufsgewölb« nebst damit verbuudeuer Gchrrtbftub« und darüber befindlichem G»tr«s«l frei uu« soll von dieftn, Zeilpuncte a» o»f süas Jahr« im Weg, ber Lftitatlon vermlethet werden. Miethliebhaber werden ersucht, Mttttvach de» 1V vet«»er dteseS Lahres, var«ttta>» 11 Uhr im llttt»erfitit«-Renta«te, woselbst auch dt« Lieitatiou-bedt»- gungeu zur Einsicht ausliegeu, sich riozustnde» und ihr« Gebot» abzugeben. Die Auswahl onter de» Ltcitantr» unb dft Eutschließuv- i» de» Sache überhaupt bebält sich da« Rentamt vor. Leipzig, am 6. October 1887. . a>t»erfitStS'Ae«ta»t. Gebhardt. An hiesiger Realschule soll. lall« eine reg« Beiheiliguvg »ftma entsprechende» Ersolg sichert, zu Oster» 1888 eine Vraatz«»affSl« Tlaffe («iae Sexta) eingerichtet werden. Ja derselben finden Schüler den zur Borberrituug sür dap Gymnasium ,c. erforderlichen Unterricht (Latein uud Deutsch). Autuelduu-rtt von Schülern »u dieser Elaste wollen geehrt« Eltern re. bet Unterzeichneter Commissi»«, Rathhau«, Ztmmrr Pr. h, haldmögllchst uud längsten« bi« zum I. R-vembrr 1887 bewirke*. > Reudaitz» >0. G-ptember 1887. Di, 8ealsch>l-<a«»isst«». «rößel. Bich. Nichtamtlicher Thetl. Die „vor-deutsche Allgemeine Zeitung- über den Gesuch Crispi's in Friedrichsruh. Die erste halbamtliche Aeußerung über den Besuch EriSpi'S in Friedrich-ruh auf deutscher Seite liegt vor, und sie ist den Art, daß sie die allgemeine Genuglhuung aller Friedensfreund« in Europa Uber den Besuch vollauf rechlserligl. Die leiten den Staal-männer der drei Verbündeten Mächte Deutschland, Osterreich-Ungarn und Italien sind nicht nur darüber einig, einen europäischen Krieg nach Möglichkeit zn verhindern, son dern auch über die Nolhwenviakcit, denselben, wenn er un vermeidlich geworden, gemeinsam abzuwchren. Dieser Ent schluß ist nicht von schwebenden Einzelsraaen abhängig, sond«rtt er entspringt der Gleichartigkeit drr Gesammtinterrffen d,« verbündeten Völker. Darin liegt nicht nur eine Bestätigung de« bilherigen Bündnißverhältniffe«, sondern zugleich eine Er weiterung desselben. Die drei verbündeten Mächte haben «S al« ihre vornehmste gemeinsame Ausgabe erkannt, jedem ver such. den europäischen Frieden zu störe», geschloffen gegenüber« zutreten, gleichsam, dem Mollke'schen Worte getreu, vr» Frieden in Europa zu gebieten. Welche Macht wäre vir» nieffen genug, sich solchen, Gebote zu widersetzen? Da« deulsch-österreichisch-italienische Friedcn-bündniß ist ein hochersreuliche« Kennzejchen de» Fortschritt«, welchen unsir Jahrhundert im Gegensatz zur Bergangenheit varstellt. Der Ehrgeiz einzelner Souveraine nnv der Zug einzelner Nationen nach Machlerweiterung finden ihre unüberscbrcitbare Grenze an dem FriedenSbedürsniß zweier großer Nationen, welche ihre lang« vergeblich erstrebte Einheit gewonnen haben, und an der Einsicht einer dritten Macht, welche, gerade weil sie die heterogensten Bestandtheilc in sich vereinigt, de« Frieden« zu ihrer inneren Festigung doppelt bcdars Dft beiden großen Mächte, welche in der Erweiterung ihrer Grenze» und in ber Ausbreitung ihre« Machtbereich« ihren eigentlichen Beruf erblicken. Rußland und Frankreich, stehen diesem mächtigen Friedk»«bitndniß natürlich seinblich gegenüber, sie sehen sich in der AuSsührung ihrer Lleblingwünsch« gchemuit und ge» nöthiqt, sie ans spätere Zeiten zn vertagen. Was Rußland und Frankreich wollen, darüber haben sie di« Welt nie» al« in Zweifel gelassen. Noch vor Kurzem wurde Rnglank« Kaiser in seiner Hauptstadt Moskau vom Sladloberbaupt und vom Patriarchen mit Ansprache» begrüßt, welche die Eroberung von Koiistantinopel als de» cigenllichen Zweck der Ber- slärkttng der Flotte des Schwarzen Meeres mit unverkenn barer Denllcchlrit bezeichnclen. Die Ausrichtung de» Kreuze« aus ber Hagia Sofia, von welcher der Patriarch sprach, ging gerade aus da« Ziel Io«, von welchem di« Rüsten träumen. Dem gegenüber bemerkte Erispi in Frankfurt, daß alle Mächte ein gemeinsame« Interest« daran haben. Rußland von dem Vordringen bi« nach Konslanlinopcl abzuhallen und zu verhindern, daß daS Mittelländische Meer ein russisch«« See werde. Wenn auch Deutschland ..dies« und a»V«r« Bß- wegungen in Bulgarien", nämlich der Staatsstreich va« 2l. August 1886 und seine Folge», nicht unmittelbar angsha«, so habe» sie doch al« Vorstufe für die Eroberung Konstauti» nopel« durch Rußland ibre iiichk zu »nterschäNende Bedeutung auch sür Deutschland. Die „schwebenden Einzelfragen" be herrsche» sreilich die Lage nicht, aber eS ist doch vssenkundig. daß Eri»p> nicht nach Friedrich-ruh gekommen wäre. w«»n der europäische Friede nicht durch die bulgarische Frage un» durch die Sehnsucht Frankreich« nach Wirdererwerbung »pp Elsaß-Lothrliige» neb» Eroberung de« linken Rheinuser« b«« bedroht wäre. Die Unterscheidung zwischen Gesammtinterrffei« und Einzelfragen läßt sich wohl in der Theorie, ade, nicht ft,
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