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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.10.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-10-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188710124
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18871012
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18871012
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1887
- Monat1887-10
- Tag1887-10-12
- Monat1887-10
- Jahr1887
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.10.1887
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UrSch^iO Oftll« . früh 6'/, Uhr. Uedartiu »u- Lr»rdlt»sn JohanneSgassc 8. SPrechstun-en »er »e-arti„: Vormittags 10—18 Uhr. ItochmittagS 5—k Uhr. «für »t, «lüft»dc k »a-I»-d«n «om-kr^t» »«HI s» »>« Ited-ca»» »ich« »crdiatltch. Aanahme tze« skr dir nächstfolgende N»««er Inserate an »»chrnta,«« kt» » Utzr Nachmittags, an »am,- und Fektta««, früh bts'/.VUtzr. In den Filialen für Ins.-Ännah«e: Ott« Alt««, Universrtätsstraße 1. L-ut» Lösche. Katharruenstr. 23 Part. u. KönigSplatz 7, nur bis V,8 Uhr. chmer TagMali Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. A«fla-e IS,?»«. Jbanurmrntsprris viertelj. 4'/, K1K >ncl. Bringerloha 5 Mk., durch die Post bezogen 6 Mk. Jede einzelne stummer SU Ps Belegeremplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilagen (in Tageblatt-Format gesalzt) ahne Pobtbeiördcruiig t>0 Mk. Mit Postbcsördcrung 70 Mk. Inlerate ügespaftcne Petitzcile 20 Pf. Gröbere Schriften laut uns. Preisverzeichnis;. Tabellarischer ». Znserniatz nach hohen» Tarif. Krclamni unter dem RedactionSstrich die Lgespalt. Zeile üOPs., vor denFamil ie» Nachrichten die 6gespaltene Zeile 4» Pi. Inserate sind siel» an d e Vrvedrtic'n zu senden. — Rabatt wirb nicht gegeben. Zahlung pr«tvQunwriti»!o oder durch Pvst- »achnahmr. ^- 285. Mittwoch den 12. October 1887. 81. Jahrgang. Amtlicher Theil. vekranklmaihmlg. Ja jüngster Zeit sind vielfach wider hiesige Gewerbtreibende um deswillen Anzeigen ergangen, weil sie mit dem Verkauf von Petroleum sich befassen oder solches aus Lager Halle», ohne die in tz. 10 der auch von uns durch Bekanntmachung vom 14. December 1882 veröffentlichten Verordnung beS Königlichen Ministerium deS Innern vom k. November 1882 vorgeschriebe»« Anzeige erstattet zu haben. Es wird daher diese Verordnung ebenso wie die Kaiser liche Verordnung über da- gewerbsmäßige Verkaufen und Fcilhalten von Petroleum vom 24. Februar 1882 wiederholt bekannt gemacht, zugleich aber daraus hingewiesen, daß durch tz. 1 der Ausführungsverordnung des Königlichen Ministerium de» Innern vom 4. November 1882 bestimmt ist: Die Inschriften: .Feuergefährlich" und „Nur mit be sonderen Vorsichtsmaßregeln zu Brennzwecken verwendbar" muffen an den Gesäßen, aus welchen das Petroleum verkauft wird, so angebracht sein, daß sie beim Verkaufe dem Käufer deutlich sichtbar sind. Wird Petroleum, dessen Gesäße in Gemäßheit der Ver ordnung vom 24. Februar 1882 mit den vordezrichneten In. sckristen zu versehen sind, in Mengen von weniger al« 50 Kilogramm Gewicht verkauft, so ist der Verkäufer weiter verpflichtet, an jedem Gesäße, in welchem solches Petroleum an die Käufer verabreicht wird, und zwar auch dann, wenn das Gesäß Eigenthum beS Käufers ist, einen rolhen Zettel, aus welchem ine vorgeschriebe»? Inschrift i» schwarzer Farbe deutlich aufgedruckt ist, sicher zu befestigen. Wer de» vorstehenden Borschristen zuwiderbandelt. wird mit Geldstrafe l»S zu 150 oder mit Hast bestraft. Weiter wird nochmals daraus hingewiesen. daß von der Königlichen KreiShauptmannschast Leipzig lt. General-Verord nung vom 2l. December 1882 die Herren Apotheker HanS Benno Eduard Kohlmann in Reudnitz und Apolbeker Robert Hermann Blaser, hier, Bayerische Straße 2, Apotheke zum rothen Kreuz, zu Sachverständigen siir alle Unlersuchungrn aus die Ent flammbarkeit von Petroleum für den hiesigen Regierungs- Bezirk «riiaunt worden sind. Endlich werben die Petroleumhandler aukmrrksam gemacht, daß sie. wenn das bei ihnen Vorgefundene P. Noten»» ve> amt licher Untersuchung als leicht entzündlich un Sinne der Kaiser lichen Verordnung vom 24. Februar 1882 befunden worbe» ist. sich nicht mit dem Nachweis, daß sie solches von de». Groß- oder Zwischenhändler alS Leo« Reichsaltest entsprechend gekauft haben, vor Bestrafung schützen können, und baß sie deshalb, wenn sie sich vor dem Vorwurf einer wenn auch nur fahrlässigen, aber gleichwohl strafbaren Uebcrtretung der Neichs- Verordnuiig von» 24. Februar 1882 und der AnSsührungS- Verorbnung zu derselben vom 4. November 1882 sichern wollen, nöthig haben, die bei ikncn eingehenden Petroleum, senbunge» durch eine» amtlich bestellten Sachverständigen von Zeit zu Zeit prüfen zu lasse». Leipzig, den 24. September 1887. X. 4673. Der Rath der Ltadt Leipzig. Ör. Georgi. Wolfe. Nr. 1464. Verordnung über dar gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten von Petroleum. Vom 24. Februar 1882. Wik Wilhelm, von Goties Gnaden Deutscher Kaller, König von Preußen ,c. verordnen im Namen deS Reichs, aus Grund de» Z. 5 de- G.IetzeS vom 14. Mai 1879, beircssend de» Verkehr mlt NahriiugSmitiel», Genußmiiteln und GcbrauchSqegensiändeu, nach erfolgter Zustimmung de« BundeSratheS, was folgt: tz. 1. Das gewerbsatäßige Verkaufen und Feilhalten von Petroleum, welche-, unter eniem Barometerstände von 700 Milli metern, lchon bei einer Erwärmung auf weniger als 2l Grade deS hunderithciligen Thermometers entflammbare Dämpfe entweichen läßt, ist »ur in solchen Gesäßen gestattet, welche an l» Ine Augen fallender Stelle aus rotdem Grunde in deutlichen Buchstaben die nicht vcr- wischbare Inschrift „Feuergefährlich" tragen. Wird derartige« Periroleum gewerbsmäßig zur Abgabe in Mengen von weniger al» 50 Kilogr. feilgehaltcu oder in solchen geringeren Mengen verkauft, so muß die Inschrist In gleicher Welle noch die Worle: „Nur mit besonderen Vorsichtsmaßregeln zu Brennzwecken verwendbar" eiithallen tz. 2. Die llniersuchung de« Petroleum« aus seine Entflamm barkeit im Sinne de» tz. 1 Hai mittelst de« Abel'schen Pettolcum- VroberS unter Beachtung der von dem Reichskanzler wegen Hand- habung de« ProberS zu erlassenden näheren Vorschriften zu erfolgen. Wird die Untersuchung unter einem anderen Barometerstände alS 760 Millimeter vorgenommen, so ist derjenige Wärmegrad maßgebend, welcher nach einer vom Reichskanzler zu veröffentlichenden Umrechnungstabelle unter dem jeweiligen Barometerstände dem im tz. 1 bezeichneten Wärmegrade entspricht. ß 3. Diese Verordnung findet auf da- Verkaufen nud Fell- halten von Petroleum in den Apotheken zu Heilzwecken nicht Anwendung. tz. 4. Als Petroleum im Ginne dieser Verordnung gelten das Robpetroleum und dessen DestillalionSproducle. tz. 5 Diese Verordnung lriit mit dem 1. Januar 1883 in Kraft. Urkundlich unter Unserer HSchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucklcm Kaiserlichen Instegcl. Gegeben Berlin, den 24. Februar 1882. (1«. 8.) Wilhelm. v. Boeilicher. Nr. 78. versrdming, die Lagerung und Ausbrwahrunq von Mineralölen betreffend; vom 6. November 1882. tz. 1. Unter Mineralölen tin Sinne aegenwärtiger Verordnung sind zu verfteben: rohe» und rasfinirtcs Petroleum; Destillate des Petroleums; au- Tors, Braunkohlen, Steinkohle», Schiejerkoblen oder Kodleniheer bereitete Oele, sowie Mischungen der vorgenannten Oele unter sich oder mit anderen Stoffen. tz. 2. Mineralöle, deren Entstammungspnuct »vier «tue» Varo meterstaad« von 760 Mm. bei 21" de« huuderttbeiligen Thermo meter« oder darüber liegt, sind bet der Lagerung nud Aufbewahrung den vegetabilischen Brennölea gleich zu achten. Aus sie find», daher die Vorschriften in KA s bl« 9 der gegenwärtige, Verordnung keine Anwendung; doch können die Ort-Polizeibehörden deshalb bewudrre Vorschriften erlasjen, dalern sie dies nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse für ersorderlich erachten. tz 3. Die Aufbewahrung von Mineralölen, deren Entflammung« puact unter einem Barometerstände von 700 M«. bei einer nied- rigeren Temperatur al« 2t' d<« huadertttzeilig«, Thermometer« liegt, tu Mengea vor, nicht über 200 Ktlogr. Bruttogewicht ist uuter der VorauSletzung. daß dt« Mineralöle in Stas- aesaßen von nichi über 15 Kilogr. Waffertnholt oder in voll, ständig dichten Retallgesäßea aufdewahrt werden, ohne Ein holung der Genehmigung in solchen Kellern oder Parterreriumen gestattet, welch» kühl, nickt heizbar, vom Tageslichi erhellt oder von außen durch stark» Glasscheiben hindurch künstlich erleuchtet, mit Abzuq noch der freien Lust oersehen, durch außen angebracht», innen mit Blech beschlagene Thüren vnd Läden verschließbar und im Falle, daß sich bewohnbar« Räume darüber befinde», überwölbt sind, lieber- dies müsse« Lage und Einrichtung dieser Ausbewahrungs-Räume so beschaffe« sein, daß bei einem etwa entstevenden Brand« ei» der Umgebung nachthriliges AuSfließea der Flüssigkeiten nicht statt- finden kann. In solchen Aufbewahrungsräumen dürfen außerdem vegetabilische Oele »der im Sinne dieser Verordnung ihnen gleich zu achtende Mineralöle in solchen Mengen ausbewahrt werden, daß das Ge- sammt-Bruilo-Gewicht der innerhalb desselben Raumes ausdewahrien Oele 500 Kilogr. nichi übersteigt. Andere brennbare Stoffe dars der Aufbewahrungsraum nicht enibalten. tz 4. Niederlage«, welche für Mineralöle in Mengen von mehr al- 200 Kilogr. Briitlogewichl enlweder allein oder zugleich mii »»deren ftuergesührlich,-» Gegenstände» bestimm» sind, müssen außer- halb geschloffener Orischaslen liegen. Eie müsse» gut veiiitliri, von außen erleuchtet und so eingerichtet sei«, daß von ihnen au» ein der Umgebung nachthriliges AuSffießen der Flüssigkeiten ober eine Uedcriragunq de- Feuer- bei eiaem etwa entstehenden Brande nicht slalifi'iden kann. Niederlagen dieser Art bedürft,, der Grnehmigung der Ort«. Polizeibehörde, welche auf Grund sachverständigen Gutachtens ftst- zustelle» Hot, ob den vorstehenden Bedingungen genügt wird und welche Vorsichtsmaßregeln nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse etwa sonst noch vorzu'chreiben sind. tz. 5. Die Lagerang und Aufbewahrung von selbstentzündlichen. sowie von explosiven Stoffen in Niederlagen der tu tz. 4 gedachten Art ist verboten. Unter explosiven Stoffen sind dle der Verordnung vom 3. November 1879, den Verkehr mit Sprengstoffen betreffend lG.- u. V.-Bl. 8. 393), unterworfenen und in tz. 1 der genannten Verordnung bezeichneten zu verstehen. tz. 6. Innerhalb geschloffener Ortschaften kann die OrtSpolizei- behörde zu Niederlagen, in welchen Mineralöle in Mengen von mehr al» 200 Kilogr. Bruttogewicht ausbewahrt werde» sollen, nur aus nahmsweise bei besonders günstige» Lvcalvcrhäliiiiffen aus Grund sachverständigen Gutachten» die Genehmigung ertheileu. Aiidere Gegenstände, m>i Ausschluß von vegetabilischen Oelen und diesen gleich zu achtenden Mineralöle», dürfen in solchen Niederlagen nicht ausbewahrt werden. Bei der Genehmigung sind anßer den etwa sonst für nöthig erachteten Vorsichtsmaßregeln und Beschränkungen die ln tz. 3, Abs. 1 für kleinere Menge» eoihalienen Bedingungen ausdrücklich vorzu- schreiben und die »»lässige größte Menge der zu lagernden Mineralöle der in tz. 3 gedachten Art. sowie der zulässige größte Gelammtinhalt an vegetabilischen Oelen und Mineralöle» der in tztz. 2 und 3 ge- dachten Art sestzust lle« tz 7. Die Vorschriften ln tztz. 4 bis 6 leiden analoge Am Wendung auf die Lagerung und Aufbewahrung von Mineralölen in Hoiriumen uns ähnlichen einqeschloffeneu unbedecklea Plätzen, sowie auf die BorrathSräimie von Fabriken. tz. 8. Tie in tztz. 3, 4, 6 und 7 geaaunteu Aufbewahrung-- räume und Niederlagen dürft» mit offenem Lichte oder brennender Laterne nicht betreten, noch bars in idnen Tabak geraucht weroen. Auch ist in ihnen eine hinreichende Menge trockenen, feinkörnigen SandeS zum Ueberschüiien und Adreibeu der beim Umfüllen oder sonst eiwa seuchi werdenden Stellen vorräihig zu halten. Bon Oel getränkter Sand ist sofort zu enlsernen. tz 9. In Verkaufsräumen muffen die Vorräthe von Mineral ölen >u wohlverschloffenen Gesäßen und an solchen Stellen aus. bewahrt werde», ivelche von künstlichen Lichtquellen hinreichend ent- sernt und der Erwärmung durch Sonne und Ofen nicht in erheb lichem Grade ouSgesetzi sind. Ein Lerkaussraum dars nicht über 50 Kilogr. Mineralöle der in tz. 3 gedachten Ari enthalten. tz. 10. Wer sich mit dem Verlause von Mineralölen irgend welcher Ari befassen oder dergleichen Oele aus Lager halten will. Hai davon der Ort-Polizeibehörde Anzeige zu machen. Letztere ist verpflichtet, durch von Zeit zu Zeit zu veranstaltende Untersuchungen sich davon zu überzeugen, daß den Vorschriften dieser Verordnung allenthalben nachgeqongen wird. tz 11. Die Bestimmung he» EniflammungSpuncteS der Mineral öle hat »ach Maßgabe der tu der Kaiserliche» Verordnung vom 24. Februar 1682 (R.-G.-Bl. S. 40) und der Ausführungsver ordnung zu derselben vom 4. November 1882 (G.- u. B.-Bl. 8. 254) für Petroleum erlaffeneu Borschcijten und durch die daselbst bezeichneten Personen zu erfolgen. tz. 12 Zuwiderhandlungen gegen die Borschristen dieser Ber «rdnuna sind nach Maßgabe der Größe der G iährduag und nach Beschaffenheit de« Fall- mit Geldstrafe bis zu 150 >l oder mit Hast zu ahnden. 8. 13. Borsteheude Verordnung tritt de» 1. Januar 1883 ,n Kraft, wogegen mit demselben Tage die Verordnung vom 6. Juli 1867, die Lagerung und Aufbewahrung von Mineralölen betreffend (G - u. V.-Bl. S. 181), außer Kraft gesetzt wird. Dresden, Len 6. November 1882. Miutstrrt»« des Innern, v. Nostitz-Wallwitz. Gebhardt. Vekanntmachnng, die Landtag-wahl im III. Wahlkreise der Gtadt Leipzig betr. Das Ergebniß der am 18. dieses Monats im Hk. Wabl kreise der Stadt Leipzig siatisiiidenden ErgänzungSwahl ftir die II. Kammer der Stiinvcversammlung wird von dem »ntcrzeichncten Wahlcommiffar . ^ Freitag, den SI. dsS. MtS., ' » -tachmittagS 4 Uhr, Ratbhau«, I. Etage, Zimmer Nr. 16, zusammengcsftllt und veröffentlicht werde». Zu dieser Wahlhandlung haben alle,Stimmberechtigten Zutritt. Leiptiq. den 11. October 1887. Der Wahlcommiffar für die GrgänrangSwahl zur II. Kammer tm IH Wahlkreise der Gtadt Leipzig. Hehler. Für den Gedlachtdofda« birrselbst werden die Lchloffcr Arbeiten für VinsriedigungSgitter, für die Markthalle» und den Marklsiall. sowie für de» Klemviehschlachlstall hier» Lurch öffentlich ousgeschriebeu. Die Unterlagen sind gegen >90 im Scklachthosbau- büreau an der Kaiserin Angusta-Straße zu baden. Die Angebote sind nach Anweisung der bei den Unterlagen befindlichen „Vorschriften" zu behandeln und bis zum 21. Oc tober d. 2. Vormittags 1t Uhr bei der NunUalur des Raldhauses adzugeben. Wir behalten uns di« Auswahl unter den Bewerbern, die Ablehnung sämmtlicher Angebote, sowie die Theilung der Arbeiten vor. Leipzig, de« 8. October 1887. Der Rath der «tadt Leipzig. Io. 570». vr. -eorgi. Ltchpriu«. Vtkanntmachung. Die diesjährige Mtehaettsmesse endigt mit dem 15. October. An diesem Tage sind die Buden und Stände auf den Plätzen der iuncren -Ltadt di- 4 Uhr Nachmittags voll ständig zu raumen und bis spätestens 8 Uhr Morgen- de- 16. Oktober zu entfernen Die aus dem AugutTusplatzc und auf den öffent lichen Wcgc» und Plntzen der Vorstadt befindlichen Buden und Siäiide sind bis Abends 8 Uhr des >5. October ru räumen und in der Zeit vom 17. bi« 20. October, jedoch lediglich während der Tagesstunden, von 6 Uhr Morgen- d»S 7 Uhr AbendS, abzubrechen und wegzuschaffe». Vor dem 17. October dars mit veni Abbruche der Buden und Stände auf dem AugustuSplatze nickt begonnen werden. Dagegen »st e- gestaltet, Buden und Stände aus dem Roh platze, welche vor Beendigung der Messe leer werden, früher, jedoch nickt am Sonutage, den 16. October, abzubrccken und megzuschasfen, dasern nickt dadurch Störung deS Verkehr- oder Benachtbeiligung des Geschäfts in den stchenbleibenden Buben herbeigesührt wird. E« bleibt auch diesmal nachgelassen, die Schaubuden aus dem Rohplatze und Königsplatze, sowie diejenigen Stände daselbst, a» welchen nnr LebenSmittrl fcil geboten werbe», noch am 16. Oclober geöffnet zu halten. Die Schaubuden, sofern sie aus Schwellen errichtet, i»- gleichen die EarouffclS und Zelte sind bis Abend« 10 Uhr des 13. Oclober, diejenigen Buden aber, rücksichtlich deren das Einaraben von Säulen und Streben gestattet und eine längere Frist zum Abbruch nicht besonder« ertheilt worden ist, bis längsten« de» 22. October Abend- 8 Uhr abzubrechcn und von de» Plätzen zu entfernen. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften, für deren Befolgung beziehentlich auch die betreffende» Bauhandmerkcr oder Bauunternehmer verantwortlich sind, werden mit Geld strafe bis zu 150 ober entsprechender Hast geahndet werden. Uebrigen« baden Säumige auch die ObrigkrilSwegen zu verfügende Beseitigung der Buden w. zu gewärtigen. Leipzig, am 4. Oclober 1887. L 6378. Der Rath der Stadt Lctpzig. Or. Georgi. Wilisw, Ass. Vtkanntmachung. In unserer Btkauntinachuiig vom 20. vorigen MtS. zu II» 2860, die Umnumerirong der Löhrstraßc betreffend, waren die Besitzer eluiger daselbst gelegener Grundstücke mchl richtig angegeben, wir erneuern deshalb »ach erfolgter Be richtigung diese Bekanntmachung wie folgt: LöhrstraHe. Linke Seite, von der Promenade aus: Alte Brandcatustcr- Neue Besitzer. Nummer Nummer Nummer Die Leipziger Immobilien- - 1-7 Glells-tms«. Dieselbe. Dieselbe. 1-3 1357 L/6 9 der Frauen-Verein der Herberge für weibliche Düiistbolcn. 1357 L/5 11 Leberccht Ernst Theodor Huhn. 1357 6/4 13 lv/lio Enke. 1357 Li3 15 Heinr ich Wilhelm Theodor Eduard Kainpfser. 5 1357 L/2 17 Marie Laroline Charlotte veno. Schleicher geb Krmpe zu '/. und der uuniiindige Felix Arthur Schleicher zu 7 1357 1. 19 Moritz Jahrmarkt. 9 135? 1l 2l Siegmund Cohn. 11 1357 2 23 Friedrich August Oerlel. 13 1357 K/2 25 LouiS Wilhelm Koltzjch. Rechte Seite, von der Promenade aus: Alte Nunimer Braiidcalastec- Nummer Neue Nuacmer Besitzer. — früher Tauch- ultz'iches Haus 2 Die Leipziger Jininobilicn- Gcsellschait. 1351 0 4 Carl Hermann Schulze und Heinrich Moritz Emil Stolpe. — 1351 O 6 Karl Gustav Tcichma»». 1351 6 8 Die Leipziger Jmmobilicn- Geiellichast. — — 10 > Robert Wilh. Holberg ».Genossen. — — 12 j Dieselben. — — 14 j Dieselbe». 2 1333 -4/2 16 G ttlieb Wagner. 4 1339 V 18 Moritz Iahiniarkt. 6 133!» X 20 Fricdr. Gustav Machholz-Fiicher 8 1339 V 22 Julius Wilhelm Straßburger. 10 1339 v/2 24 Carl Eduard Sperling. Leipzig, den 7. October 1887 Der Rath der Ltadt Leipzig. 1b. 3785. l)r. Georgi. EickoriuS Nichtamtlicher Theil. vie Wahlen in Bulgarien. Ein günstige- Ergebnih der Wahle» zur Sobranjc ist die erste Bedingung eine« regelrechten Verlaufes der bulgarischen Krisis. Rußland hatte große Anstrengungen gemacht und eS sich viel Geld koste» lassen, um die russische Partei in Bul garien zum Siege zu silbren, aber seine Beniüliungen waren vergeblich, soweit da« Wahlergebnis; am tO. Oclober bekannt war. ist es für den Fürsten Ferdinand und seine Regierung günstig ausgefallen. Man schätzt 250 regicrungS- und 40 russenfreundliche Wahlen. E« war der Versuch gemacht worden, eine Partei RaVoSlomow »eben der Partei Slambulow zu organlsircn und zur Wahlurne zu führen, aber der Versuch ist an der verständigen Haltung deS Fürsten zu Schanden ge worden Fürst Ferdinand stellt sich nicht in den Dienst einer bestimmten Partei, er heißt alle Bulgaren willkommen, ivelche ihn al» Fürst anerkennen und die Sacke des Vaterlandes zum Siege über die russischen UiitervrückuiigSzelüstr fuhren wolle», aber er läßt sich nicht aus Streitigkeiten über die Verfassung e,n. .Das Vaterland ist unsere gemeinsame Mutter, wir find vor allen Dingen Bulgaren, alles Uebrige ist Nebensache", so etwa lautet sein RegierungSprogramm, und mit diesem Programm wird er siegen, wenn ihn nicht Berrath aus der Baku herauSreißt, welche er verheißungsvoll bekreien hat. Daß man in Rußland an eine ähnliche Katastrophe denkt, wie sie sich in der Nacht vom 20. aus den 2l. August v. I. in Sofia abgespielt bat, giebt der Artikel deS Brüsseler „Nord" sebr deuilick zu verstehen, dessen Schlußsatz l. utet: „Im Uebrigen erwartet Rußland den baldigen gewaltsamen Sturz deS CoburqerS." Die Herbe deS Aufruhr« haben, wie die Wahlnachrichlen erkenne» lasten, gewechselt. In Rahowa ist der Hanptsitz der Zankowisle», dort ist der Führer der Partei gewählt worden, aber von Unruhen bei den Wahlen rn dieser Stadt wird nichts gemeldet, dagegen baden Zusammenstöße der feindlichen Parteien in Plewna, Gabrowa, Abzennk, AidoS und Orkar staltgesuiide», und au» Varna ist die Nachricht verbreitet worden, daß in Friedrichsruh die Frage von Ge- bielSerwerbunaen Italiens aus Kosten der Türkei erörtert worden sei. DaS letzte Manöver ist so plump und so durch sichtig, daß es seinen Zweck nothwendig verfehle» »inßlc, e« bat sofort eine Abwehr durch die halbamlliche „Agcnzia Stcsaiu" bervorgeruscn, und in der Türkei wird man wissen, waS man davon zu halten bat. Es macht den Eindrnck, daß die russische Propaganda dieses Rial in Bulgarien eine Niederlage erlitten bat, von welcher sie sich durch Anwendung der bisherigen Mittel nicht erholen wird. Die Politik der Bestechung und deS Verralh« bat den ihr gebührenden Lolin erhalten »ach dem Sprüchwort: „Untreue schlägt ihren eigenen Herrn." Die Bulgaren batten eS mit Rußland gut im Sinuc, sie wollten ihm einen Antbeil an ihren Erfolgen gewähren; wenn Rußland nichts Ungebührliche« verlangt hätte, so würde es ibm wahrscheinlich gklungen sein, das Heft in Bulgarien in die Hände zu bekommen. Da e« aber seinen Zweck mit Gewalt zu erreichen sucht, so ist c) von de» Bulgare» ans dem Lande binauSgewiesen worben, und ansiall mit Hilfe Bulgariens die Herrschaft aus der Balkanhalbinsel an sich zu reißen, stehen ihm jetzt Bulgarien und die Türkei als Ver bündete gegenüber. Durch die Politik der Laune und der Gewaltthätigkeit bat Rußland auch die BnndeSgeiiossenjchast Deutschland- im Kamps für die allmälige ErweitLrung seine« Machtbereiches ans der Balkanhalbinsel verscherzt. Nicht al« ob Deutschland jemals die Grundsätze, welche zur Vereinbarung des Berliner FriedenSvertragcS geführt haben, hätte verleugnen könne», aber Rußftcud würde un guten Einvernehmen mit Deutschland sicher weit mehr erreicht baden, als ihm ohne diese Hilfe zu erreiche» möglich ist Die Gegnerschaft Oesterreichs, Italien« und Englands gegen die Pläne Rußlands auf der Balkanhalbinsel batten ein Gegen gewicht an den» Streben Deutschlands gesunden, die gegne rischen Interessen mit einander zu versöhne». Damit ist eS jetzt vorüber, Rußland ist aus seine eigene Hilfe angewiese» und muß sich »>ekr und mehr davon über zeugen, wie wenig eS damit zu Wege bringen kan». Rußland hat schon ii» November v. I den Rückzug auS Bulgarien angetreten. AIS die russische Negierung den General KaulbarS und seine Evnsuln auS Bulgarien abberies mar sie der Meinung, Laß damit das Todcsurlheil des Landes anSgeiprochcn sei. Herr v. Gier« gab sich dem Jrrthiun bin, daß Bulgarien sich an der russischen Verneinung verbluten wcrdb, er hätte der Regenischafl niemals zugetrant, daß sie »ach der Ablehnung VeS Prinzen Waldemar von Däncinark emcn zweiten Tbroneandibaten finden würde, welcher, ohne die Bestätigung Rußland- abzuwarten, die Regierung deS Lande« antrete» würde. Jetzt, nachdem da« Unerwartete ge schehen, giebt sich die russische Regierung der Hoffnung hin. daß Fürst Ferdinand bald auf gewallsanie Weise auS Bulgarien binansgetrieben werde» wird, wie der Schluß des vbenerwäbiilen Artikels de» „Nord" beweist. Aber der Auf stand, aus welchen die russische Regierung zu rechnen scheint, zeigt sich nicht, im Gegentbeil vollzieht sich die Wahlhandlung uni einer Ruhe und Emnnithigkeit, welche das ganze russische R^chenexempel über de» Hausen wirst. Da« sind Erfahrungen, welche in St. Petersburg zu denken geben sollten, aber ohne die entsprechende Nutzanwendung bleiben, weil der Wille fehlt, auS Mißerfolgen zu lernen. Die Wahlen in Bulgarien, welche an sich betrachtet, kaum der Erwähnung Werth sei» würden, haben durch die Verkettung der Umsläiive sich zum Range eines europäischen Ereignisse« emporgearbeilet. Tic dieser Handlung iiiiiewvhneiide Bedeu tung hat ihre Wirkung aus die bulgarische Bevölkerung nicht verfehlt, die Bulgaren habe» sich daran gewöhnt, baß die Blicke Europa« aus daS, waS sic thun. gerichtet sind, »iid dadurch Kat ihr ganzes Treiben eine Weihe erhalten, welche sie weil über daS Niveau ihres staallichcn LcbenS cmporbebl. Die öffenlliche Meinung betrachtet Bulgarien nach dem Ber liner Frieden alS ein Versuchsfeld für russische Macbterwei- tcrung-gelüste, und die allgemeine Aufmerksamkeit richtet sich in dem Maße erhöht aus dieses' Land, al« cS bemerkcnüwerlhe Zeichen seiner Lebensfähigkeit gab. Nach den Siegen bei «stivnitza und Pirol war man in Europa darüber einver- slanden, baß Bulgarien eine Zukunft habe, wenn eS Gelegen beit fände, sich ohne gewallsanie Eingriffe Rußlands selbst ständig zu entwickeln. Dieser Meinung hat sich daS Land bisher würdig gezeigt und die Erwartung erscheint berechtigt, daß eö auch i» Zu kunft sich gegen russische Vergewaltigung als tvtdcrslandüsäbig erweisen wird. Günstige Vorurlheilc sind durch den bisherigen Verlaus der Krisis erweckt worden, und wenn die neue» Sobranje- wableii, wie voraussichtlich geschehen wird, die günstigen Vvr- urtheilc als berechtigt bestätigen, dann ist auch die Wahrschein lichkeit vorhanden, daß da« schwergeprüfte Volk sich auch in Zukunft seiner Ausgabe gewachsen zeigen wirb. Als Hainniel- diebe waren die Bulgaren noch vor wenigen Jahren gekenn zeichnet und verrufen, und seit zwei Iabren verralhen sie einen Grad von politischer Einsicht und von staatlicher Lebens- und Gestaltungskraft, welcher alle VersassungSstaatcn mit Be schämung erfüllen muß. Wenn RadoSIawow kurz vor der Entscheidung siranchelt, wenn Karawelow sich nickt als tactsesl gegen Machteinflusse zeigt, wenn im Heere sich zwriselhaste Elemente finden, welche ohne Versiändniß für den Werth der staatlichen Unabhängigkeit sind, so ist das bei einem so embryo nalen Staatöwesen wie Bulgarien sehr erklärlich. Wenn aber die russischen Eroberung-gelüste durch wiederholte Wahlen eine scharfe Zurückweisung erfahren, wenn ber gesunde Sinn der Bevölkerung über Bestechung und Verführung durch rus sische Sendlinge standhaft triumphirt. dann ist der Beweis geliefert, daß Bulgarien einer großen Zukunft fähig und
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