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Erhaltenswerte bürgerliche Baudenkmäler in Dresden Jahresgabe des Vereins für Geschichte Dresdens für seine Mitglieder
- Titel
- Erhaltenswerte bürgerliche Baudenkmäler in Dresden
- Untertitel
- Festschrift der II. Gemeinsamen Tagung für Denkmalpflege und Heimatschutz Dresden 1913
- Bandzählung
- 1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 1.B.5560
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Vergriffene Werke 1.0
- Rechteinformation Vergriffene Werke
- Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id505888017-191300005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id505888017-19130000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-505888017-19130000
- Sammlungen
- Vergriffene Werke
- Saxonica
- Kunst
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schlußbetrachtung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftJahresgabe des Vereins für Geschichte Dresdens für seine ...
- BandErhaltenswerte bürgerliche Baudenkmäler in Dresden -
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- RegisterVerzeichnis der Tafeln V
- RegisterLiteratur und Quellen VII
- KapitelEinführung 1
- KapitelDie Entwicklung der bürgerlichen Baukunst in Dresden 10
- KapitelDie Rathäuser der Alt- und Neustadt 17
- KapitelWohnhäuser aus der Zeit der Gotik und Früh-Renaissance 23
- KapitelDas Barockwohnhaus 32
- KapitelDie Bautätigkeit in der Neustadt nach dem großen Brande im Jahre ... 46
- KapitelDas bürgerliche Wohnhaus unter dem Einflusse der Palastbauten 53
- KapitelDas bürgerliche Landhaus 65
- KapitelLudwig Richters Geburtshaus 68
- KapitelSchlußbetrachtung 71
- AbbildungDas Rathaus der Altstadt. Erbaut von Knöffel I
- AbbildungDas Rathaus der Neustadt II
- AbbildungDas gotische Haus, Wilsdruffer Straße 2 III
- AbbildungHäuser Neumarkt 12 und Frauenstraße 14, Erker aus der Zeit der ... IV
- AbbildungHaus Schloßstraße 30 mit dem Fürstenerker V
- AbbildungDas Schönrock'sche Haus, Wilsdruffer Straße 14 VI
- AbbildungBarockhäuser, Große Brüdergasse 31 und 33 VII
- AbbildungHofbrunnen im Dinglingerhause, Frauenstraße 9 VIII
- AbbildungHaus am Jüdenhof 5. Erbaut von Pöppelmann IX
- AbbildungBarockhäuser, an der Frauenkirche 16 und 17 X
- AbbildungBlick in die Rampischestraße XI
- AbbildungBarockhaus, an der Kreuzkirche 2 XII
- AbbildungBarockhäuser am Eingange zur Großen Meißner Straße XIII
- AbbildungHäuser Königsstraße 1 und 3 XIV
- AbbildungHofbrunnen im Gräflich Hoym'schen Palais, Harmoniegebäude, ... XV
- AbbildungPalais de Saxe, Moritzstraße 1b. Erbaut von Georg Bähr XVI
- AbbildungBritish Hotel, Landhausstraße 6. Erbaut von George Bähr XVII
- AbbildungHaus am Neumarkt 10, Stadt Rom XVIII
- AbbildungLandhaus Antons an der Elbe XIX
- AbbildungLudwig Richters Geburtshaus, Gartenhaus Friedrichstraße 44 XX
- BandErhaltenswerte bürgerliche Baudenkmäler in Dresden -
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nach künstlerischen Grundsätzen vollzieht. Wie in früheren Zeiten wird es umfassender Vorbereitungen und Maßregeln von technischer Leite bedürfen, um das Gebilde der modernen Stadt in dieser Beziehung zu verbessern. Line Reform unserer Baugesetz gebung, die einen größeren Einfluß des Architekten gegenüber der Bauspekulation sichert und einer mißbräuchlichen Ausnutzung des Grund und Bodens vorbeugt, wird da mit Hand in Hand gehen müssen. Ferner sind den Architekten in künstlerischer Beziehung größere Freiheiten zu verschaffen, soweit es im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich ist, während gegen minderwertige Kräfte weltergehende Einschränkungen vor zusehen sind. Hierbei soll aber nicht etwa eine Erweiterung, sondern im Gegenteil eine Vereinfachung unserer Bauordnungen angestrebt werden, da gerade aus diesem Gebiete die einfachste Fassung des Gesetzes auch die beste ist. Es wird vielleicht eine schärfere Trennung der zum Schutze nachbarlicher Rechte nötigen Bestimmungen und der in künstlerischer Beziehung zu erlassenden Vorschriften eintreten müssen, weil ihre Verbindung in vielen Fällen zu Einförmigkeiten im Bauwesen führt. Die Bauprojekte an hervorragenden Stellen sind einer eingehenden Prüfung in städtebaulicher und künstlerischer Beziehung zu unterwerfen, die zweckmäßig von einer aus Architekten und anderen Künstlern zusammengesetzten Kommission vorzunehmen ist. Diese soll ebensosehr aus die schöne Gestalt der bürgerlichen wie der Monumentalbauten bedacht sein. Alle diese Maßregeln aber sind nur abwehrender Natur, während das eigentlich Fördernde für unsere Baukunst aus anderen Gebieten zu suchen ist. Denn es gilt von Grund aus dem Übel abzuhelsen, indem wir aus die Allgemeinheit einwirken, um sie wieder für höhere Kulturwerte empfänglich zu machen. Vas aber können wir am besten tun, wenn wir Rückschau halten in unserer Heimatstadt, wenn wir uns in jene Zeiten vertiefen, da Kunst und Leben, Ideal und Praxis sich zu einer Kultur einheit verbanden und Werte schufen, die in Form und Gedanken ein Ebenbild des Volkslebens waren. Nur wenn wir an die Vergangenheit anknüpfen und das sort- setzen, was so kraftvoll begonnen wurde, können wir wieder zu einer guten deutschen Wohnhauskunst gelangen.
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