2 1914 Generallt. v. Watzdorf, als Brigade-Kommandeur war ihr Generallt. v. Criegcrn zugeteilt. Erst im Felde wurde die Infanterie der Division in zwei Brigaden gegliedert, von denen die eine Generallt. v. Criegern, die andere Generallt. Vierling führte. Am 21. August 1914 war die Aufstellung unseres Regimentes befohlen worden. Es sollte in Zwickau der Regimentsstab und das I. und II. Batl., in Plauen das III. Batl., in Leipzig der M.G.-Zug gebildet werden. Die Führung des Regiments übernahm der bisherige Komman deur des Landwehr-Bezirks Zwickau, Oberst z. D. Kurt v. Lolleben, dem die schwere Aufgabe zufiel, mit seinem am 27. August zusammen- getretenen Regimentsstab und unterstützt durch nur wenige Offiziere, den nach Alter und Beruf so verschiedenartigen, von den Ersatztruppenteilen überwiesenen Mannschaften zunächst wenigstens ein einigermaßen militärisches Aussehen zu geben. So einfach war das nicht, denn nur wenige Ausrüstungsstücke standen zur Verfügung und mancher Land wehrmann exerzierte noch tagelang auf dem Kasernenhofe in seinen, Zivilrock, weil zunächst kein passender Waffenrock aufzutreiben war. Nach und nach erst trafen die für das Regiment ausersehenen Kompagnie-Führer, Offiziere und Offizier-Stellvertreter ein. Als Bataillons-Kommandeure waren ernannt worden: Major z. D. v. Lohnhorst .... I. Batl., „ „ „ v. Nostitz u. Jänkendors, II. „ „ „ „ Friedreich III. „ . Anter der zielbewußten Leitung ihrer Vorgesetzten halfen die gedienten Jahrgänge die Ersatzreservisten und Kriegsfreiwilligen nach dem Exerzierreglement ausbilden und schon nach wenigen Wochen war es bei dem Eifer, den jeder einzelne an den Tag legte, möglich, zu ge schlossenen Übungen überzugehen. Am 30. August trafen 1 Llnteroffizier und 11 Mann der Ersatz- Eskadron des Karabinier-Regiments aus Borna als Meldereiter beim Regiment ein, und obgleich am 1. September noch immer nicht alle Offiziersstellen besetzt waren und auch die völlige Einkleidung der Mannschaften durch die Ersatz-Bataillone noch nicht erfolgen konnte, ließ sich doch übersehen, daß die planmäßige Mobilmachung des Re giments gewährleistet war, was dem stellv. Gen.-Kdo. XIX telegra phisch gemeldet wurde.